So hatte Marielle in einem anderen Thema geschrieben. Ja, ich war auch mit dabei bei den über 100 Antragsteller_innen. Von den Musterbriefen, die auf der ASta2018-Seite zur Verfügung gestellt wurden, kam für mich nur der Musterbrief "TSG-Antrag auf einen binären Eintrag ohne Gutachten" in Betracht. Am 12.10.2018 haben wir hier in Berlin unsere Anträge zentral beim Standesamt Neukölln abgegeben. Ich schätze, dass es hier in Berlin so ca. 20 Anträge waren. Heute habe ich dann auch die Antwort des Amtsgerichts Schöneberg erhalten.Marielle hat geschrieben: Mi 28. Nov 2018, 00:14 Gut ist, dass über einhundert Menschen bereit waren, mit ihren ASta2018-Anträgen die Grundlagen für eventuell notwendige Klagen zu schaffen und das damit der Grundstein für die Korrektur einer vielleicht kommenden, grundgesetzwidrigen Gesetzgebung bereits gelegt ist.
Das Schreiben im Wortlaut:
Diese Antwort war zwar absehbar, das Ergebnis ist aber trotzdem enttäuschend. Mal abgesehen, dass ich überhaupt nicht weiß, welche Kosten ich bezahlen soll (mach' ich natürlich auch nicht), da ich nie eine Zahlungsaufforderung o. ä. erhalten habe, habe ich bereits dem Jurateam der Aktion Standesamt eine Mail geschickt und gefragt, wie jetzt das weitere Vorgehen aussieht.Verfahren nach dem Transsexuellengesetz
Sehr geehrter Herr L.,
hat das Standesamt Neukölln Ihren Antrag vom 12.10.2018 hierhin abgegeben. Sollten Sie das Verfahren nicht wünschen, können Sie den Antrag kostenneutral zurücknehmen.
Das Gericht teilt nicht Ihre Auffassung, dass auf die Gutachten verzichtet werden kann. Es beabsichtigt daher auch nicht, die Akte dem BVerfG vorzulegen.
Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn die angeforderten Kosten bezahlt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. H
Richterin am Amtsgericht
Ich halte euch hier gern auf dem Laufenden.