Liebe Claudia,
Claudia hat geschrieben: Do 9. Nov 2017, 17:35
Moin!
JaquelineL hat geschrieben: Mi 8. Nov 2017, 21:22
Wozu brauchst Du, um passend angesprochen zu werden, einen entsprechenden Eintrag im Register? Dessen Inhalt kennt doch fast keiner
Wie Du selbst schreibst: Weil es sich richtig anfühlt. Dann fühle ich mich wirklich angesprochen als die Person mit ihren Eigenheiten, die ich wirklich bin.
dieses Argument kann ich natürlich gelten lassen - wobei ich glaube, dass Du meine Frage in dem Sinne verstanden hast, dass Du den *passenden* Eintrag haben möchtest (völlig zu Recht, falls dieser Eintrag an sich erforderlich ist). Gemeint war von mir, wozu man den Registereintrag überhaupt braucht - die korrekte Ansprache kann man meines Erachtens anders regeln.
Claudia hat geschrieben: Do 9. Nov 2017, 17:35Den Inhalt kennen viele, vor allem wenn es um offizielle Aktivitäten geht. Einkauf mit EC-Karte, Kommunikation mit Behörden und Ähnlichem
Kommt das nicht daher, weil man aus Bequemlichkeit den ja bislang vorhandenen Registereintrag verwendet (wenn man denn überhaupt Zugriff darauf hat)? Das ginge auch anders, wie die unzähligen Formulare beweisen, in denen ich die Anrede ankreuzen/eintragen muss, weil die Erhebenden genau keinen solchen Zugriff haben. (Das sehe ich auch als Antwort auf die von Dir zu Recht montierten Situationen, in denen Du Dich erst erklären musstest - diese Leute hatten keinen Zugriff auf die passende Anrede. Hinsichtlich der bösen Mischformen fällt auf, dass diese dort entstehen, wo der Zugriff auf die Registerinformation bestand, direkt oder indirekt, und auch nicht mehr manuell zu korrigieren war.)
Claudia hat geschrieben: Do 9. Nov 2017, 17:35
JaquelineL hat geschrieben: Mi 8. Nov 2017, 21:22
Ich bin der Meinung, dass im Sinne der Datensparsamkeit *kein* Geschlechtseintrag im Personenregister notwendig ist. "Anrede" etc. sind ein "Privatproblem", das keiner staatlichen Regelung bedarf.
Nein, das ist kein Privatproblem. Manche staatlichen oder auch Leistungen der Solidargemeonschaft sind davon abhängig. Da konkrete Beispiele aber sehr persönlich sind, schreibe ich darüber nur per PN.
Dieser Teil ist allerdings spannend... was machen dann zukünftig die Personen, die eine "dritte Option" nutzen? Ich vermute, dass anstelle des Registereintrag hier ein real biologisches Kriterium sinnvoller wäre, bspw. Leistungen zur Krebsvorsorge vom Vorliegen der entsprechenden Organe abhängig zu machen, statt vom eingetragenen Geschlecht. Die Stilblüten zur Versorgung von Post-Personenstandsänderungs-Betroffenen sind ja bekannt...
Falls es Leistungen gibt, die tatsächlich vom eingetragenen Geschlecht abhängig sind und nicht von vorliegenden biologischen Gegebenheiten, so wäre meine Argumentation widerlegt (und ich verwundert, da ich noch kein solches Beispiel vorgefunden habe). Wenn Du willst, kannst Du mir bitte per PN eines nennen, mir würde es beim Verstehen weiterhelfen.
Liebe Grüße
Jackie
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