Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"
Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!" - # 2

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Anne-Mette
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"

Post 16 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
es handelt sich um das "CrossdresserForum.de"
Etwas zur Historie: das Forum besteht seit vielen Jahren. In denen hat sich für viele der frühen MitstreiterInnen etliches geändert.
Es hat sehr unterschiedliche Lebenswege gegeben, die uns die UserInnen in den Beiträgen geschildert haben und das immer noch tun.
Dafür bin ich dankbar (smili)
Während einige unserer UserInnen beim Crossdressing geblieben sind, haben andere festgestellt, dass sie andere Ziele und Eigenschaften haben.
Auch wenn sich viele Themen hier im Forum um Transsexualität und Intersexualität drehen, so halte ich immer noch "Crossdressing" als Überschrift für richtig und wichtig.
Da sind für mich etliche (gemeinsame) Themen und eine gewisse Vielfalt unterzubringen.

Gruß
Anne-Mette
JaquelineL
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"

Post 17 im Thema

Beitrag von JaquelineL »

Liebe Claudia,
Claudia hat geschrieben: Mi 8. Nov 2017, 17:32 Moin!
susanneb hat geschrieben: Mi 8. Nov 2017, 11:13 Wäre es nicht am einfachsten, wenn man ganz auf einen Geschlechtseintrag verzichtet.
Einfacher vielleicht, aber letztlich dochfalsch!
susanneb hat geschrieben: Mi 8. Nov 2017, 11:13Wer benötigt so einen Eintrag. Jeder Mensch weiß doch selber was er ist.
ICH
Ich weiß genau, wer und was ich bin. Und dementsprechend möchte ich auch angesprochen und behandelt werden.
[...]
LG Claudia
ps: Ich weiß, dass ihr mich jetzt zerreicßen werdet, aber das ist mir letztlich sehr vertraut. Ich sage und schreibe was ich denke.
kein Zerreißen, einfach nur die Rückfrage: Wozu brauchst Du, um passend angesprochen zu werden, einen entsprechenden Eintrag im Register? Dessen Inhalt kennt doch fast keiner und (meistens) klappt es auch so, zumindest wenn man darauf hinarbeitet ("fragt", "darauf besteht",... was halt die Situation so erfordert). Schließlich hat sich "Google Glasses" mit entsprechender Personenerkennung und automatischer Einblendung der passenden Registerdaten noch lange nicht durchgesetzt ;)

Ich bin der Meinung, dass im Sinne der Datensparsamkeit *kein* Geschlechtseintrag im Personenregister notwendig ist. "Anrede" etc. sind ein "Privatproblem", das keiner staatlichen Regelung bedarf.

Liebe Grüße
Jackie

PS: In einer weiteren Antwort sprachst Du davon, dass Dich der Eintrag Dich gut fühlen lässt - das kann ich verstehen, ich habe den Eintrag nicht, wurde jedoch passend angesprochen - ja, dann fühlt man sich *richtig*. Aber das alleine ist keine zwingende Begründung, ein Datum zu erheben, das (mittlerweile) keine staatlich-verwaltungstechnische Relevanz mehr besitzt. (Früher gab es so Themen wie "Männer zur Bundeswehr, Frauen nicht" - da *war* es relevant).
Today is the first day of the rest of my... forget it.
Anne-Mette
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"

Post 18 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
Aber manchmal scheint es eben angebracht, darauf hinzuweisen, dass das, was außen auf dem Etikett steht, dann auch drinnen zu finden sein / seinen Platz haben sollte -
Ich denke, das ist weitgehend der Fall; hier erscheinen die vielfältigsten Beiträge - geschrieben von den Userinnen und Usern.

Allerdings stehen auf fast jedem Etikett weitere Hinweise, etwa "Gebraut nach dem Deutschen Reinheitsgebot" oder "nur natürliche Zusätze" (smili)

So ist auch das "Crossdresser-Forum" zur erweitern und zu ergänzen:

crossdresser-, transgender-, intersexuelle-menschen-forum für Transgender, transsexuelle Menschen, intersexuelle Menschen, Crossdresser, PartnerInnen und Interessierte: Infos - Erfahrungen - Austausch - Geschichten - Fotos

Das wäre sicherlich noch zu erweitern, um niemanden auszuschließen; aber das führt wohl zu weit vom Thema ab und sollte vielleicht an anderer Stelle diskutiert werden.

Gruß
Anne-Mette
JaquelineL
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"

Post 19 im Thema

Beitrag von JaquelineL »

Hallo ihr Lieben,

während das Urteil natürlich "in die richtige Richtung geht", habe ich so meine Bedenken, wie die spätere Umsetzung durch den Gesetzgeber aussehen wird. Es wäre nicht das erste Mal, dass unsere Legislative auf ein solches Urteil in einer Weise reagiert, die die ursprüngliche Absicht des Gerichts quasi umkehrte. Und dann erneut geklagt werden musste. Und erneut.

Aber dessen ungeachtet habe ich eine Hoffnung: Aufgrund des Urteils müsse jetzt das Thema Personenstandsregister offiziell in der Gesetzgebung aufgemacht werden, sogar explizit hinsichtlich des Geschlechtseintrages - vielleicht wird es dadurch einfacher, das Thema "Vä/Pä" bis 2018 gleich mit einfließen zu lassen. Die Vorarbeiten sind ja gemacht, es fehlte vor allem die zwingende Notwendigkeit, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. *Jetzt* gibt es diese Notwendigkeit.

Es wird spannend.

Liebe Grüße
Jackie

PS: Edith meinte, ich solle nach einem langen Tag weniger schreiben und vor allem darauf achten, wem ich welches Verhalten in die Schuhe schiebe. Nicht, dass sich nicht auch Deutschlands Richter uneins wären, aber die Missachtung der obersten Gerichte geht hierzulande viel eher auf die Kappe derjenigen, die die gerügten Gesetze zu korrigieren haben...
Zuletzt geändert von JaquelineL am Mi 8. Nov 2017, 23:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"

Post 20 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

Muss man in diesem Forum eigentlich von "Transen" sprechen? Wenn sich jemand so selbst bezeichnet, bitte schön, muss jede_r für sich entscheiden. Ich möchte aber so bitte nicht bezeichnet werden!
Hawadehre
Svetlana

As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
Däi owapfölzer Bärlinerin
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"

Post 21 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Anne-Mette hat geschrieben: Mi 8. Nov 2017, 21:26So ist auch das "Crossdresser-Forum" zur erweitern und zu ergänzen:
crossdresser-, transgender-, intersexuelle-menschen-forum für Transgender, transsexuelle Menschen, intersexuelle Menschen, Crossdresser, PartnerInnen und Interessierte: Infos - Erfahrungen - Austausch - Geschichten - Fotos
Kurz gesagt: "Alles mit Gender" :)
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"

Post 22 im Thema

Beitrag von conny »

Anne-Mette hat geschrieben: Mi 8. Nov 2017, 17:47 "Akzeptanz nicht per Gerichtsbeschluss" heißt es in einem Artikel von evangelisch.de.
Und das ist das Wesentliche. Das Urteil fordert von der Bundesregierung eine rechtliche Regelung und diese ist, obwohl nur geschäftsführend im Amt bereit, dass auch umzusetzen. Das dürfte auch für die Nächste gelten. Aber die Akzeptanz in der gesamten Gesellschaft ist damit natürlich noch nicht erreicht. Es bleibt weiterhin viel zu tun!
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"

Post 23 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Ich habe aus dem Urteil noch nicht ganz rausfizzeln können, ob es sich ausschliesslich auf Menschen mit physisch-medizinisch attestierter Inter-Geschlechtlichkeit bezieht, oder generell die Möglichkeit eröffnet, sich der binären Einordnung zu entziehen.

Eigentlich müsste nach meinem Verständnis auch eine gefühlte nicht-binäre Geschlechtsidentität ausreichen, denn: Bei Transpersonen wird die gefühlte Geschlechtsidentität nicht per physischem Nachweis, sondern nach Psycho-Gutachten akzeptiert. Daraus folgen PStä, VÄ, ggf körperliche Angleichung, aber auf jeden Fall volle Rechte im anderen Geschlecht.

Das heisst bei trans geht auch für Gesetz und Behörden die gefühlte Identität über sichtbare Biologie.

Wenn der neue nicht-binäre Personenstand aber gleichwertig ist, wie das Urteil vorschreibt, dann müsste er mindestens ebenso wie trans behandelt werden: Gutachten und gut.

Ich glaube den Gutachten-Prozess würde ich für mich akzeptieren, dann aber auch mit gleichen Rechten bei Namen, Angleichungen, etc.

Und generell finde ich die Gutachten eher überflüssig :)

Jaddy
Inga
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"

Post 24 im Thema

Beitrag von Inga »

Hallo, Jaddy,

ich denke, ob für "die dritte Option" auch eine gefühlte nicht-binäre Geschlechtsidentität ausreichend sein wird, wird sicher auch davon abhängig sein, wie aufmerksam wir bei der Gesetzesbildung sind und immer wieder darauf achten, dass es mit einbezogen wird. Ich bin da eigentlich ganz guter Zuversicht, dass es wie mit der "Ehe für alle" auskommen kann: Wen es nicht betrifft, dem ist es wohlwollend egal und wen es betrifft, ist dafür, dass es ordentlich formuliert ist.

Ja, ich verstehe den Text auch so, dass Gutachten anderer überflüssig sind.

@alle

was ich vor lauter Freude über das Urteil vergessen habe: Allen zu danken, die durch das zähe Verfahren dran geblieben sind und sich bis hin zum Bundesverfassungsgericht sich jahrelang für die Sache engagiert haben! Danke euch allen !

Liebe Grüße
Inga
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"

Post 25 im Thema

Beitrag von Marielle »

Nabend zusammen,

hier ist noch eine Reaktion, die ich persönlich sehr gut und wichtig finde, weil darin (endlich) eine Allianz aufscheint, die groß genug sein könnte, um unsere Stimme und Vernunft wirklich hörbar zu machen.


"OII Europe Co-Chair Dan Christian Ghattas, IVIM-OII Germany Co-Chair Ins A Kromminga, TGEU Executive Director Julia Ehrt, and René_ Hornstein, member of the BVT* executive committee comment:

"We welcome this ground-breaking judgement as a beacon of hope for anyone outside the norms of sex and gender in Germany and Europe. There are more than two genders and sexes. It is high time to recognise the rights of every person not identifying as exclusively male or female, regardless of their sex characteristics. These individuals are particularly vulnerable to violence, discrimination and inequalities in a system that only knows "˜male"™ or "˜female"™."

The legislator should act swiftly now and overhaul an archaic system of registering something as personal and intimate as gender/sex. We welcome the Court"™s suggested option to waive the mandatory gender entry completely. If a gender entry is needed at all, it should be voluntary and based on self-determination of the person."


Quelle: https://tgeu.org/joint-statement-civil- ... istration/


Meine Übersetzung:

Oii Europa, IVIM-Oii Deutschland, TGEU und BVT* erklären gemeinsam:

Wir begrüssen diese wegweisende Entscheidung als ein Signal der Hoffnung für alle, die ausserhalb der Normativität von Sex und Gender stehen. Es gibt mehr als zwei Geschlechter (genders and sexes). Es ist höchste Zeit, die Rechte aller Menschen anzuerkennen, die sich nicht eindeutig als Mann oder Frau identifizieren, unabhängig davon, welche geschlechtlich-körperlichen Merkmale sie haben. Diese Menschen sind, in einem System, das nur in 'Mann' oder 'Frau' einteilt, in besonderer Weise durch Gewalt, Diskriminierung und Ungleichbehandlung gefährdet.

Der Gesetzgeber sollte zügig reagieren und dieses archaische System überarbeiten, in dem etwas so persönliches und intimes wie das Geschlecht (gender and sex) behördlich verwaltet wird. Wir begrüssen den Vorschlag des Gerichts, auf den verpflichtenden Eintrag des Geschlechts ggfs. ganz zu verzichten. Falls ein Eintrag unerlässlich erscheinen sollte, sollte er freiwillig und auf Basis der Selbstbestimmung der (betroffenen) Person erfolgen.
Zuletzt geändert von Marielle am Do 9. Nov 2017, 00:06, insgesamt 1-mal geändert.
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"

Post 26 im Thema

Beitrag von Rosmarin »

Inga hat geschrieben: Mi 8. Nov 2017, 18:42 innerlich jubele ich. Endlich wieder etwas weiter.
Das ist wohl das durchgehende Gefühl am heutigen Tag. Unabhängig davon, wer sich und anderen was von ihm in naher und fernerer Zukunft verspricht.

(fwe3)
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"

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Beitrag von Magdalena »

Hallo,

ein wichtiges Urteil, welches zwar nicht die Leiden der Betroffenen gänzlich ausräumt, aber jedem die Freiheit gibt mit seinem Körper und seinem Körper selbst zu entscheiden, wie ich leben möchte.
Aber das Urteil allein hilft noch nicht weiter. Es wird sicher noch dauern, bis es in weiten Teilen der Bevölkerung verstanden wird. Und es geht in dem Urteil um Intersexuelle und nicht gleichzeitig um Transsexuelle, was für mich ein Unterschied darstellt.

LG Magdalena
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"

Post 28 im Thema

Beitrag von Jenina »

Hallo,

ich kann die Euphorie gut verstehen. Aber jetzt fängt die Arbeit erst an. Es muss ja zunächst erst mal das Gesetz gemacht werden. Und da dämpft sich meine Euphorie... :?

Sind die Organisationen der Transgender fähig zur nötigen Lobbyarbeit und ziehen diese dann alle an einem Strang? Es gibt ja deren viele und es sind einige sehr seltsame darunter. Werden dann auch die Interessen aller Transgender berücksichtigt? Dass das Geschlecht "divers" auch für Menschen gilt die ausschließch eine psychische "Begründung" dafür haben und diese dann dann auch selbstbestimmt und frei von Gängelung durch Gutachten oder dergleichen durchsetzen können sehe ich noch nicht.

im Übrigen scheint mir so etwas wie "Personenstand" eine Relikt aus Zeiten zu sein, die wir doch hinter uns gelassen haben sollten. Eine ähnliche obsolete Einrichtung wie die bürgerliche Ehe.

Jenina
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"

Post 29 im Thema

Beitrag von JanaH »

anja--w hat geschrieben: Do 9. Nov 2017, 16:27
Jenina hat geschrieben: Do 9. Nov 2017, 08:37 ich kann die Euphorie gut verstehen. Aber jetzt fängt die Arbeit erst an. Es muss ja zunächst erst mal das Gesetz gemacht werden. Und da dämpft sich meine Euphorie... :?
Das ist nun allerdings ein Irrtum - wenn auch ein weit verbreiteter:
es muss nicht "zunächst erst mal das Gesetz gemacht werden".
Die Richter haben die aktuelle Regelung für ungültig erklärt und sie kann - ab dem Datum der Urteilsverkündung - nicht mehr angewandt werden.
Deshalb wäre es möglicherweise das Beste, wenn überhaupt kein Gesetz zustande kommt, das die Toleranz, der durch dies Urteil die Bahn gebrochen wurde, wieder einschränken könnte.

LG - Anja
Jetzt mal ganz langsam, ich weiss zwar, was ich will, aber nicht wie ich da hin komme.
was kann ich tun?
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"

Post 30 im Thema

Beitrag von JaquelineL »

Liebe Claudia,
Claudia hat geschrieben: Do 9. Nov 2017, 17:35 Moin!
JaquelineL hat geschrieben: Mi 8. Nov 2017, 21:22 Wozu brauchst Du, um passend angesprochen zu werden, einen entsprechenden Eintrag im Register? Dessen Inhalt kennt doch fast keiner
Wie Du selbst schreibst: Weil es sich richtig anfühlt. Dann fühle ich mich wirklich angesprochen als die Person mit ihren Eigenheiten, die ich wirklich bin.
dieses Argument kann ich natürlich gelten lassen - wobei ich glaube, dass Du meine Frage in dem Sinne verstanden hast, dass Du den *passenden* Eintrag haben möchtest (völlig zu Recht, falls dieser Eintrag an sich erforderlich ist). Gemeint war von mir, wozu man den Registereintrag überhaupt braucht - die korrekte Ansprache kann man meines Erachtens anders regeln.
Claudia hat geschrieben: Do 9. Nov 2017, 17:35Den Inhalt kennen viele, vor allem wenn es um offizielle Aktivitäten geht. Einkauf mit EC-Karte, Kommunikation mit Behörden und Ähnlichem
Kommt das nicht daher, weil man aus Bequemlichkeit den ja bislang vorhandenen Registereintrag verwendet (wenn man denn überhaupt Zugriff darauf hat)? Das ginge auch anders, wie die unzähligen Formulare beweisen, in denen ich die Anrede ankreuzen/eintragen muss, weil die Erhebenden genau keinen solchen Zugriff haben. (Das sehe ich auch als Antwort auf die von Dir zu Recht montierten Situationen, in denen Du Dich erst erklären musstest - diese Leute hatten keinen Zugriff auf die passende Anrede. Hinsichtlich der bösen Mischformen fällt auf, dass diese dort entstehen, wo der Zugriff auf die Registerinformation bestand, direkt oder indirekt, und auch nicht mehr manuell zu korrigieren war.)
Claudia hat geschrieben: Do 9. Nov 2017, 17:35
JaquelineL hat geschrieben: Mi 8. Nov 2017, 21:22 Ich bin der Meinung, dass im Sinne der Datensparsamkeit *kein* Geschlechtseintrag im Personenregister notwendig ist. "Anrede" etc. sind ein "Privatproblem", das keiner staatlichen Regelung bedarf.
Nein, das ist kein Privatproblem. Manche staatlichen oder auch Leistungen der Solidargemeonschaft sind davon abhängig. Da konkrete Beispiele aber sehr persönlich sind, schreibe ich darüber nur per PN.
Dieser Teil ist allerdings spannend... was machen dann zukünftig die Personen, die eine "dritte Option" nutzen? Ich vermute, dass anstelle des Registereintrag hier ein real biologisches Kriterium sinnvoller wäre, bspw. Leistungen zur Krebsvorsorge vom Vorliegen der entsprechenden Organe abhängig zu machen, statt vom eingetragenen Geschlecht. Die Stilblüten zur Versorgung von Post-Personenstandsänderungs-Betroffenen sind ja bekannt...

Falls es Leistungen gibt, die tatsächlich vom eingetragenen Geschlecht abhängig sind und nicht von vorliegenden biologischen Gegebenheiten, so wäre meine Argumentation widerlegt (und ich verwundert, da ich noch kein solches Beispiel vorgefunden habe). Wenn Du willst, kannst Du mir bitte per PN eines nennen, mir würde es beim Verstehen weiterhelfen.

Liebe Grüße
Jackie
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