Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"
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Anne-Mette
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Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"
Moin,
weitere Infos gibt es in Kürze.
Gruß
Anne-Mette
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Anne-Mette
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Manu.66
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"
Hi Anne-Mette!
Spannender als jeder Tatort - was ist die "3. Option"?
Kenne bislang nur den dritten Mann - ist aber schon ne Weile her.
Liebe Grüße
Manuela
Okay- hier das BVerfG im Originaltext:
Beschluss vom 10. Oktober 2017
1 BvR 2019/16
Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als -§ 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag "weiblich" oder "männlich" keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als "männlich" oder "weiblich" ausgeschlossen wird. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.
Spannender als jeder Tatort - was ist die "3. Option"?
Kenne bislang nur den dritten Mann - ist aber schon ne Weile her.
Liebe Grüße
Manuela
Okay- hier das BVerfG im Originaltext:
Beschluss vom 10. Oktober 2017
1 BvR 2019/16
Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als -§ 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag "weiblich" oder "männlich" keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als "männlich" oder "weiblich" ausgeschlossen wird. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.
Zuletzt geändert von Manu.66 am Mi 8. Nov 2017, 11:00, insgesamt 2-mal geändert.
Mein Lebensmotto: "Ich kann, weil ich will, was ich muss." (Kant)
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susanneb
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"
Morgen,
Wäre es nicht am einfachsten, wenn man ganz auf einen Geschlechtseintrag verzichtet.
Wer benötigt so einen Eintrag. Jeder Mensch weiß doch selber was er ist.
Nur mal so als Frage.
Bin mal gespannt ob unseren Volksvertretern die Zeitvorgabe reicht.
Gruss
Susanne
Wäre es nicht am einfachsten, wenn man ganz auf einen Geschlechtseintrag verzichtet.
Wer benötigt so einen Eintrag. Jeder Mensch weiß doch selber was er ist.
Nur mal so als Frage.
Bin mal gespannt ob unseren Volksvertretern die Zeitvorgabe reicht.
Gruss
Susanne
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Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind
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Marielle
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"
Hallo zusammen,
interessant wird sein, wie die Begründung zu dem Beschluss interpretiert wird. Während im Beschlusstext selbst noch eine UND-Verknüpfung zwischen diagnostizierbaren "Varianten" und der eigenen Zuordnung vorgenommen wird
"... Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich selbst dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, ... "
ist das in der Begründung nicht durchgängig der Fall. Dort gibt es betr. die eigene Zuordnung unter Punkt B, II. einen eigenständigen Satz (der allerdings direkt auf einen Satz folgt, der die Verknüpfung enthält):
Soweit -§ 21 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit -§ 22 Abs. 3 PStG die Eintragung eines Geschlechts jenseits der Kategorien "männlich" und "weiblich" ausschließen, verstößt dies auch gegen das besondere Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG. Die mittelbar angegriffenen Regelungen benachteiligen Menschen, die nicht männlichen oder weiblichen Geschlechts sind und sich selbst dauerhaft einem weiteren Geschlecht zuordnen (1). Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt nicht nur Männer und Frauen, sondern auch Menschen, die sich diesen beiden Kategorien in ihrer geschlechtlichen Identität nicht zuordnen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts (2). Die Benachteiligung ist nicht gerechtfertigt (3).
How ever, die Richtung stimmt
Habt es gut
Marielle
PS: Der DLF hat dazu ein Interview mit Gaga-Biggi 'Bluse zu' gemacht. Sie wollte unbedingt die Botschaft loswerden, dass das Urteil natürlich nur für Menschen mit medizinisch diagnostizierbaren 'Varianten' gilt. Alles andere würde dem (Zitat) "Missbrauch" Tür und Tor öffnen....
PPS: http://www.bv-trans.de/2017/11/08/bunde ... tseintrag/
interessant wird sein, wie die Begründung zu dem Beschluss interpretiert wird. Während im Beschlusstext selbst noch eine UND-Verknüpfung zwischen diagnostizierbaren "Varianten" und der eigenen Zuordnung vorgenommen wird
"... Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich selbst dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, ... "
ist das in der Begründung nicht durchgängig der Fall. Dort gibt es betr. die eigene Zuordnung unter Punkt B, II. einen eigenständigen Satz (der allerdings direkt auf einen Satz folgt, der die Verknüpfung enthält):
Soweit -§ 21 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit -§ 22 Abs. 3 PStG die Eintragung eines Geschlechts jenseits der Kategorien "männlich" und "weiblich" ausschließen, verstößt dies auch gegen das besondere Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG. Die mittelbar angegriffenen Regelungen benachteiligen Menschen, die nicht männlichen oder weiblichen Geschlechts sind und sich selbst dauerhaft einem weiteren Geschlecht zuordnen (1). Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt nicht nur Männer und Frauen, sondern auch Menschen, die sich diesen beiden Kategorien in ihrer geschlechtlichen Identität nicht zuordnen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts (2). Die Benachteiligung ist nicht gerechtfertigt (3).
How ever, die Richtung stimmt
Habt es gut
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PS: Der DLF hat dazu ein Interview mit Gaga-Biggi 'Bluse zu' gemacht. Sie wollte unbedingt die Botschaft loswerden, dass das Urteil natürlich nur für Menschen mit medizinisch diagnostizierbaren 'Varianten' gilt. Alles andere würde dem (Zitat) "Missbrauch" Tür und Tor öffnen....
PPS: http://www.bv-trans.de/2017/11/08/bunde ... tseintrag/
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
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Anne-Mette
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"
Moin,
es stimmt, es ist gut, dass Bewegung in die Sache gekommen ist. Neben der Frage: "brauchen wir überhaupt Geschlechtseinträge - und wenn ja, wie viele?"
bewegt mich wieder mal die Frage: "und wie wird das in der Praxis aussehen?"
Obwohl ich "geschlechtlich festgelegt" in einem Fitness-Studio in Flensburg erschien und das auch nachgewiesen habe, wurde ich (milde ausgedrückt) unfreundlich und diskriminierend behandelt (siehe Geschlecht: Theorie und Praxis - befremdliches Erlebnis bei Balance Feminin in Flensburg)
Nun stelle man sich so eine Begebenheit mal vor wenn ich "als eine Person mit einem 'anderen Geschlechtseintrag', d.h. abseits von Frau und Mann komme: die "Fraueneinrichtungen" werde ich nicht benutzen dürfen; - und die Männereinrichtungen...?
Es bleibt sicherlich viel für die Politker zu tun, aber nun ist höchstrichterlich mal wieder etwas angestoßen worden, was schon lange lange lange Zeit von den Regierungen der letzten Legislaturperioden gefordert worden ist.
Sicherlich werden nicht alle intersexuellen Menschen "die dritte Option" wählen; einige möchten auf einen Gechlechtseintrag ganz verzichten; andere verorten sich als Frau oder Mann.
Dabei sollte es jedem Menschen offen stehen, über den Geschlechtseintrag (oder nicht) selbst zu entscheiden.
Gruß
Anne-Mette
es stimmt, es ist gut, dass Bewegung in die Sache gekommen ist. Neben der Frage: "brauchen wir überhaupt Geschlechtseinträge - und wenn ja, wie viele?"
bewegt mich wieder mal die Frage: "und wie wird das in der Praxis aussehen?"
Obwohl ich "geschlechtlich festgelegt" in einem Fitness-Studio in Flensburg erschien und das auch nachgewiesen habe, wurde ich (milde ausgedrückt) unfreundlich und diskriminierend behandelt (siehe Geschlecht: Theorie und Praxis - befremdliches Erlebnis bei Balance Feminin in Flensburg)
Nun stelle man sich so eine Begebenheit mal vor wenn ich "als eine Person mit einem 'anderen Geschlechtseintrag', d.h. abseits von Frau und Mann komme: die "Fraueneinrichtungen" werde ich nicht benutzen dürfen; - und die Männereinrichtungen...?
Es bleibt sicherlich viel für die Politker zu tun, aber nun ist höchstrichterlich mal wieder etwas angestoßen worden, was schon lange lange lange Zeit von den Regierungen der letzten Legislaturperioden gefordert worden ist.
Sicherlich werden nicht alle intersexuellen Menschen "die dritte Option" wählen; einige möchten auf einen Gechlechtseintrag ganz verzichten; andere verorten sich als Frau oder Mann.
Dabei sollte es jedem Menschen offen stehen, über den Geschlechtseintrag (oder nicht) selbst zu entscheiden.
Gruß
Anne-Mette
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Anne-Mette
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"
... und schauen wir mal, wie gesagt auf die PraxisMal schauen, wie lange das braucht...
Gruß
Anne-Mette
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Sabrina.P
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"
Schon alleine dass es Heute in jeden Nachrichten (jedenfalls die die ich in Bayern gehört habe) gegeben wurde, finde ich sehr gut, da es viele gibt, die hierzu ja gar keine Ahnung haben.
Liebe Grüsse
Sabrina
Sabrina
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Christine DarkJoker
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"
Ich finde das Urteil sehr gut. Und ich werde es aufjedenfall in Anspruch nehmen.
Meine sorge war bis jetzt immer was mach ich wenn ich als Christine in eine Polizei Kontrolle komm.
Und die Praxis hängt wirklich von Uns allen ab wie Anja es schon gesagt hat.
Ich bin jetzt schon sehr gespannt auf 2018 und was da noch alles kommt.
Meine sorge war bis jetzt immer was mach ich wenn ich als Christine in eine Polizei Kontrolle komm.
Und die Praxis hängt wirklich von Uns allen ab wie Anja es schon gesagt hat.
Ich bin jetzt schon sehr gespannt auf 2018 und was da noch alles kommt.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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Anne-Mette
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"
Moin,
etliche Monate weisen wir schon aus dem Portal auf die Seite hin, hier noch einmal der Direkt-Link:
http://dritte-option.de/
Gruß
Anne-Mette
etliche Monate weisen wir schon aus dem Portal auf die Seite hin, hier noch einmal der Direkt-Link:
http://dritte-option.de/
Gruß
Anne-Mette
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Anne-Mette
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"
Moin,
"Akzeptanz nicht per Gerichtsbeschluss" heißt es in einem Artikel von evangelisch.de.
https://www.evangelisch.de/inhalte/1467 ... geschlecht
Gruß
Anne-Mette
"Akzeptanz nicht per Gerichtsbeschluss" heißt es in einem Artikel von evangelisch.de.
https://www.evangelisch.de/inhalte/1467 ... geschlecht
Gruß
Anne-Mette
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Inga
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"
Hallo, miteinander,
innerlich jubele ich. Endlich wieder etwas weiter.
Wird es Aussicht auf Erfolg haben, ich glaube ich würde die dritte Option beantragen. An "Divers" muss ich mich zwar noch gewöhnen. Doch ehrlich gestanden, eine dritte Option "Divers" fände ich für mich treffender als nur das bisherige "entweder - oder".
Letztendlich ist die Bundesregierung aufgefordert, bis Ende 2018 für ein entsprechendes Gesetz zu sorgen, was wohl erst die neue Bundesregierung machen wird. Es dürfte auch mit an uns allen hier liegen, dass wir mit all unseren Schattierungen und Sonderwünschen im Gesetzgebungsverfahren und dem entstehenden Gesetz angemessen und vernünftig berücksichtigt sind.
Liebe Grüße
Inga
innerlich jubele ich. Endlich wieder etwas weiter.
Wird es Aussicht auf Erfolg haben, ich glaube ich würde die dritte Option beantragen. An "Divers" muss ich mich zwar noch gewöhnen. Doch ehrlich gestanden, eine dritte Option "Divers" fände ich für mich treffender als nur das bisherige "entweder - oder".
Letztendlich ist die Bundesregierung aufgefordert, bis Ende 2018 für ein entsprechendes Gesetz zu sorgen, was wohl erst die neue Bundesregierung machen wird. Es dürfte auch mit an uns allen hier liegen, dass wir mit all unseren Schattierungen und Sonderwünschen im Gesetzgebungsverfahren und dem entstehenden Gesetz angemessen und vernünftig berücksichtigt sind.
Liebe Grüße
Inga
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Anne-Mette
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"
Moin,
hier ganz flink kommt noch ein Link
https://www.lr-online.de/nachrichten/po ... id-6808221
und ein Interview bei SPON: "Bei Toiletten gibt es nur zwei Türen, das darf nicht so bleiben"
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 77036.html
Tagesschau24:
http://www.tagesschau.de/inland/interse ... t-105.html
http://www.tagesschau.de/inland/interse ... w-101.html
http://www.tagesschau.de/kommentar/drit ... r-101.html
FAZ
Intersexualität : Das empfundene Geschlecht
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 83406.html
Gruß
Anne-Mette
hier ganz flink kommt noch ein Link
https://www.lr-online.de/nachrichten/po ... id-6808221
und ein Interview bei SPON: "Bei Toiletten gibt es nur zwei Türen, das darf nicht so bleiben"
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 77036.html
Tagesschau24:
http://www.tagesschau.de/inland/interse ... t-105.html
http://www.tagesschau.de/inland/interse ... w-101.html
http://www.tagesschau.de/kommentar/drit ... r-101.html
FAZ
Intersexualität : Das empfundene Geschlecht
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 83406.html
Gruß
Anne-Mette
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Anne-Mette
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Re: Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden: "3. Option wird es geben!"
Moin,
Gruß
Anne-Mette
Nur guckt "die Umwelt" selten in die Papiere, wie ich kürzlich mal wieder feststellen musste, sondern orientiert sich erst einmal an Stimme und "Passing".Und so eindeutig wie es dort steht, werde ich auch von meiner Umwelt behandelt. Das macht das miteinander leben einfach angenehmer, so wird das Dasein wieder lebenswert.
Gruß
Anne-Mette