Ja, auch wenn man sich einen USB-Stick kauft, um damit seine eigenen Daten zu sichern oder was auch immer, zahlt man eine Urheberrechtsabgabe.
Ich kann mich noch an mein altes Tonbandgerät erinnern, da gab es auch schon solche Abgaben.
Nur haben wir unsere Platten auf Band gespielt.
Wie hoch sind die Forderungen der ZPÜ?
Heise schreibt: "Auf USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Kapazität von vier oder weniger GByte soll eine Abgabe in Höhe von 91 Cent entfallen. Für größere Sticks zahlt der Händler 1,56 Euro. Noch heftiger ist der Aufschlag bei Speicherkarten mit mehr als 4 GByte: Hier verlangt die ZPÜ ab 1. Juli stolze 1,95 Euro".
Wenn ich von solchen Abgaben etwas hätte, dann würde ich ja auch einsehen, dass ich dafür etwas zahlen muss. Aber wenn ich die Sticks nur für meine eigenen Daten verwende, dann ist so eine Erhebung von Urheberrechtsabgaben eine Frechheit
Gruß
CPG