GretaQ hat geschrieben: Mo 27. Jan 2020, 11:35
Ich hatte vor 2 Monaten meine VÄ/PÄ nach -§45b.
Ich habe meine Frau damals noch unter männlichem Vornamen geheiratet.
Stellt das Standesamt jetzt eine neue Heiratsurkunde aus und wenn ja wie bei jedem gleichgeschlechtlichen Paar?
Bin auf eure Antworten gespannt!
Liebe Grüße Greta
Moin,
ich habe meine Erklärung im April des letzten Jahres bei der Standesbeamtin meines Wohnortes abgegeben. Ich habe ihr neben der Erklärung das Attest, eine Geburts- und auf ihren Wunsch eine Heiratsurkunde vorgelegt. Die Standesbeamtin hat die Erklärung beurkundet und an mein Geburtsstandesamt weiter geleitet. Die Bestätigung über die VÄ/PÄ habe ich ca. 10 bis 14 Tage später erhalten. Übrigens habe ich dafür nichts bezahlen müssen.
Meine Standesbeamtin hat mir dann erklärt, dass ich nach der Änderung im Geburtenregister bei meinem Geburtsstandesamt eine neue Geburtsurkunde und bei meinem Heiratsstandesamt eine neue Heiratsurkunde jeweils mit neuem Namen beantragen kann. Das Geburtsstandesamt hat das an das Standesamt, wo ich getraut wurde, weiter gemeldet
Die Geburtsurkunde habe ich gleich beantragt, die Heiratsurkunde noch nicht.
Liebe Grüße
Susanne