Heiratsurkunde nach VÄ/PÄ nach §45b
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Dara
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Heiratsurkunde nach VÄ/PÄ nach §45b

Post 1 im Thema

Beitrag von Dara »

Hallo liebe Gemeinde!

Ich hoffe, daß jemand von euch mir bei folgender Frage weiterhelfen kann:

Ich hatte vor 2 Monaten meine VÄ/PÄ nach -§45b.
Ich habe meine Frau damals noch unter männlichem Vornamen geheiratet.
Stellt das Standesamt jetzt eine neue Heiratsurkunde aus und wenn ja wie bei jedem gleichgeschlechtlichen Paar?

Bin auf eure Antworten gespannt! ))):s


Liebe Grüße Greta
Engelchen
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Re: Heiratsurkunde nach VÄ/PÄ nach §45b

Post 2 im Thema

Beitrag von Engelchen »

Schau mal was du da findest

https://pstg45b.de/aktuelles/

Lisa
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susi61
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Re: Heiratsurkunde nach VÄ/PÄ nach §45b

Post 3 im Thema

Beitrag von susi61 »

GretaQ hat geschrieben: Mo 27. Jan 2020, 11:35
Ich hatte vor 2 Monaten meine VÄ/PÄ nach -§45b.
Ich habe meine Frau damals noch unter männlichem Vornamen geheiratet.
Stellt das Standesamt jetzt eine neue Heiratsurkunde aus und wenn ja wie bei jedem gleichgeschlechtlichen Paar?

Bin auf eure Antworten gespannt! ))):s


Liebe Grüße Greta
Moin,

ich habe meine Erklärung im April des letzten Jahres bei der Standesbeamtin meines Wohnortes abgegeben. Ich habe ihr neben der Erklärung das Attest, eine Geburts- und auf ihren Wunsch eine Heiratsurkunde vorgelegt. Die Standesbeamtin hat die Erklärung beurkundet und an mein Geburtsstandesamt weiter geleitet. Die Bestätigung über die VÄ/PÄ habe ich ca. 10 bis 14 Tage später erhalten. Übrigens habe ich dafür nichts bezahlen müssen.

Meine Standesbeamtin hat mir dann erklärt, dass ich nach der Änderung im Geburtenregister bei meinem Geburtsstandesamt eine neue Geburtsurkunde und bei meinem Heiratsstandesamt eine neue Heiratsurkunde jeweils mit neuem Namen beantragen kann. Das Geburtsstandesamt hat das an das Standesamt, wo ich getraut wurde, weiter gemeldet

Die Geburtsurkunde habe ich gleich beantragt, die Heiratsurkunde noch nicht.

Liebe Grüße

Susanne
Svetlana L
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Re: Heiratsurkunde nach VÄ/PÄ nach §45b

Post 4 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

susi61 hat geschrieben: Mo 27. Jan 2020, 18:13 ich habe meine Erklärung im April des letzten Jahres bei der Standesbeamtin meines Wohnortes abgegeben. Ich habe ihr neben der Erklärung das Attest, eine Geburts- und auf ihren Wunsch eine Heiratsurkunde vorgelegt. Die Standesbeamtin hat die Erklärung beurkundet und an mein Geburtsstandesamt weiter geleitet. Die Bestätigung über die VÄ/PÄ habe ich ca. 10 bis 14 Tage später erhalten. Übrigens habe ich dafür nichts bezahlen müssen.

Meine Standesbeamtin hat mir dann erklärt, dass ich nach der Änderung im Geburtenregister bei meinem Geburtsstandesamt eine neue Geburtsurkunde und bei meinem Heiratsstandesamt eine neue Heiratsurkunde jeweils mit neuem Namen beantragen kann. Das Geburtsstandesamt hat das an das Standesamt, wo ich getraut wurde, weiter gemeldet

Die Geburtsurkunde habe ich gleich beantragt, die Heiratsurkunde noch nicht.
Könnte von A - Z auch von mir sein ;-) (außer das Wohnort- und Heiratsstandesamt identisch sind)
Hawadehre
Svetlana

As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
Däi owapfölzer Bärlinerin
Dara
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Re: Heiratsurkunde nach VÄ/PÄ nach §45b

Post 5 im Thema

Beitrag von Dara »

Danke euch allen für die schnellen Antworten!

Liebe Grüße Greta (na)
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