Hey Tira
Ich kann deine Besorgnisse nachvollziehen, teile aber nicht deine Einschätzungen und Schlussfolgerungen.
Gegen TIN- und queerfeindliche Kräfte würde keiner deiner Vorschläge etwas ausgerichten. Egal ob Attest oder Indikation, es wäre ihnen niemals genug. Ich kann in unter dreissig Sekunden ein Dutzend ihrer Schein-Argumente und Horrormärchen aufzählen, die sich dadurch null ändern. Wer sich wie Schwarzer, Storch oder die ehemaligen Sprecher*innen von TdF äussert, will einfach keine trans Personen dulden. Punkt Ende. Da hilft keine Beschwichtigung durch Pseudo-Gatekeeping. Es braucht nur einen Troll, der eine "erschlichene" Bescheinigung erlangt, schon ist das ganze vom Tisch.
Es gibt auch keinen wirklichen Schutz. Auch nicht mit dem Attest für -§45b. Begründung siehe unten. Auf der rechtlichen Seite sind das alles einfache Bundesgesetze, die jederzeit völlig umgekrempelt werden können, wenn die politischen Mehrheiten das wollen. Dagegen könnte höchstens das BVerfG etwas setzen - je nachdem wie es besetzt ist.
Das BVerfG hat mehrfach tolle Entscheidungen getroffen, die wirksam wurden. Sterilisationszwang weg, Scheidungszwang weg, kein Eintrag nach Geburt möglich, schliesslich positive dritte Option. Es hat aber auch mehrfach das TSG als grundsätzlich überarbeitungswürdig beurteilt, so wie diverse EU-Gremien übrigens auch. Das haben die diversen Regierungen seit mindestens 20 Jahren einfach nicht getan. Und die TSG-Gutachten verstossen angeblich nicht gegen die Verfassung - wobei das im Lichte des aktuellen Wissensstands möglicherweise inzwischen anders beurteilt würde. Weil eben die persönliche Identität nicht testbar ist.
Bitte noch mal genau und Wort für Wort drüber nachdenken: Ob Indikation nach ein paar Sitzungen oder Gutachten nach TSG oder erfolgreich drei Meter geradeaus gehen und dabei Hänschenklein singen: Diese Tests zeigen gar nichts.
Also, mal rein menschenrechtlich gedacht: Warum sollten Menschen in ihrem Recht beschnitten werden dürfen durch nachweislich nicht zielführende Regelungen? Es gibt hier keine zu schützenden Rechtsgüter (ja wirklcih nicht; siehe unten) und damit keinen Grund, etwas zu untersagen. Streng genommen ist es dem Staat damit sogar verboten, sich da einzumischen.
So viel zur (menschen)rechtlichen Seite.
Der gesellschaftliche Aspekt Nummer 1: Nach über vierzig Jahren TSG waren wir noch nicht viel weiter mit der Akzeptanz. Selbsthilfegruppen etc gibt es schon seit vor dem TSG, aber ausser Hilfe nach innen - und die hat Leben gerettet! - ist nach aussen hin nicht wirklich viel passiert. Trans und inter blieben Nischenthemen. Für die Mehrheit unsichtbar, für Fachkräfte in Medizin und Psychologie so fern, dass die meisten immer noch keine Ahnung haben. Von nichtbinären Menschen und ihren Bedarfen mal gar nicht zu reden. Wie lange soll das noch gehen mit dem "langsam machen, die Leute abholen, nicht überfordern"? So wie bei der Ehe für (fast) alle? 25 Jahre nach der ersten Aktion Standesamt immer noch aufgehalten durch "Bauchgefühl" entgegen aller Erkenntnislage, bis die SPD es quasi aus Verzweiflung zum Wahlkampfthema machte und Merkel deshalb dann in einem Brigitte-Interview(!) nachgab?
Die wirklichen Fortschritte sehe ich erst seit ~2010, 2015, seit dem viel mehr Menschen sichtbar werden. Für uns wird sich nur etwas ändern, wenn wir mindestens so selbstverständlicher Teil der Gesellschaft werden, wie der LGB-Teil der Buchstabensuppe. Wenn alle mindestens ein bis zwei TIN-Personen kennen und wir öffentlich vorkommen. Und zwar nicht nur als Witz oder Opfer.
Das ist aber völlig unabhängig vom Gatekeeping bei der Personenstandsänderung. Die meisten Leute haben ja nicht mal eine Ahnung was das TSG war, was da zu leisten war oder was eine PÄ bedeutet. Eigentlich haben sogar viele TIN-Personen keine Ahnung, was das SBGG oder eine PÄ bedeutet. Deshalb...
Gesellschaftlicher Aspekt Nummer 2: Neben der voraussetzungslosen Änderbarkeit habe ich am meisten die Begründung für -§6 gefeiert. Das ist ausgerechnet dieser Paragraph mit Hausrecht und so weiter, und der enthält mE die größten
mind boggling Klopper. Ich hab's irgendwo in nem Post hier im Forum, aber das ist die Passage aus dem Kabinettsentwurf (
[PDF]), S.41ff:
Mit -§ 6 Absatz 1 SBGG ändert sich hinsichtlich der Rechtsfolgen im Vergleich zum bisher geltenden -§ 10 TSG nichts. Es wird lediglich klargestellt, dass es stets — wie schon bisher — um Rechtsfolgen geht, für die der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister beziehungsweise die dort eingetragenen Vornamen einer Person relevant sind.
Bereits vor der Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen kann zum Beispiel im privaten Bereich eine Verwendung des gewählten Geschlechtseintrags und der Vornamen erfolgen, wenn dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Der jeweils aktuelle Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ist etwa bei Regelungen relevant, die das Ziel verfolgen, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen, bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen, zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern (zum Beispiel Regelungen zu Arbeitsplatzausschreibung, Bewerbungsgesprächen und Auswahlentscheidungen in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes, soweit für die Berufung von richterlichem Personal keine Wahl oder die Mitwirkung eines Wahlausschusses vorgeschrieben ist, -§-§ 6 bis 8 BGleiG).
Des Weiteren gibt es Regelungsbereiche, in denen zwar grundsätzlich auf den personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag abgestellt wird, aber eine gesetzliche Modifizierung des -§ 6 SBGG geboten ist. Ebenso wie -§ 10 Absatz 1 TSG gilt -§ 6 SBGG nur, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Ein Beispiel für eine solche abweichende Regelung ist -§ 9 SBGG für den Spannungs- und Verteidigungsfall.
Geht dann weiter und erläutert ausführlich, warum sich bei all den zweigegenderten Räumen und Strukturen durch eine PÄ praktisch nichts ändert.
Noch mal ganz explizit: Im Alltag ändert sich durch den Registereintrag real gar nichts. Du hast keine neuen Rechte oder Zugänge. Nicht bei Toiletten, nicht bei Umkleiden, nicht bei Saunen, nicht bei Parkplätzen. Das wird alles von Angesicht zu Angesicht ausgehandelt, und zwar egal ob du trans, inter, nichtbinär oder einfach crossgedresst bist. Oder, mein Lieblingszitat aus der ersten Lesung des SBGG, Jürgen Lenders, FDP:
Für 99 Prozent der Bevölkerung ändert sich überhaupt nichts. Für transidente Erwachsene ändert sich, dass sie keine entwürdigende Begutachtung mehr brauchen und nicht mehr zum Amtsgericht gehen müssen. [...] Wenn ich das mal so sagen darf: Was sich wirklich ändert, ist, ob sie zukünftig als Frau oder Mann Post vom Amt bekommen. Selbst im Personalausweis steht ihre geschlechtliche Identität nicht drin. Mehr, meine Damen und Herren, ändert sich nicht.
Klopper Nummer eins: Das haben die (BMJ, BMFSFS) tatsächlich da rein geschrieben! Dass der Personenstandseintrag praktisch keine Wirkung hat. Das wir alle, cis und TIN, uns das immer nur eingebildet haben, bzw immer noch einbilden.
Klopper Nummer zwei: Das war schon immer so! "Es wird lediglich klargestellt, dass es stets —
wie schon bisher — um Rechtsfolgen geht, für die der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister beziehungsweise die dort eingetragenen Vornamen einer Person relevant sind."
Du kannst auch ohne PÄ fast überall in deinem Geschlecht leben, mit Namen und Anrede und allem. Solange andere dich so akzeptieren (oder mindestens tolerieren). Wenn nicht: Pech gehabt. Aber da hilft und half auch der Eintrag nichts. Weder mit noch ohne Hürden. Ein vorgezeigter Perso wird keine EInstellungen ändern - und Geschlecht steht eh nicht drin.
Selbst wenn sich eins gegen den geäusserten Willen in irgendwas hineinklagt oder gegen Diskriminierung wehrt, wird das den Konflikt nicht lösen. Nicht mit SBGG und auch nicht mit pseudo-Gendertests. Leute wie Amelung sind häufig der Meinung, dass die Hürden nur hoch und anstrengend genug sein müssten, dann würden cis Leute schon diese Mühen anerkennen und TIN Menschen eher akzeptieren. Das entspricht weder meiner Erfahrung noch dem was ich aus der Community von heutigen und altvorderen weiss.
Wir stehen endlich, nachdem diese Illusion des Staates als bösem Gatekeeper und Verantwortlichem für offizielles Geschlecht weg ist, vor der eigentlichen Aufgabe, gesellschaftliche Teilhabe durchaus behutsam, aber wirksam zu diskutieren. Das ist meines Erachtens der Berg, den wir gemeinsam zu bezwingen haben. Und zwar cis wie TIN.