Ich denke mal, zum EA von DGTI gibt es eine Menge Fragen - ich selbst halte diesen EA für sehr fragwürdig.
Dabei möchte ich nicht abstreiten, dass der EA für einige sicher eine gewisser moralische Wirkung hat. Jedoch hat der EA von DGTI keinerlei rechtliche Wirkung, das heißt, er muss von keiner Behörde, bei keiner Polizei- oder sonstigen Kontrolle anerkannt werden. Zur Personenfeststellung ist immer noch ein rechtsgültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) notwendig.
Bezüglich des EA habe ich beim Bundesinnenministerium eine telefonische Anfrage gestellt - erstaunlich war erst einmal, dass man dort keine Kenntnis von diesem Ausweis hatte
[ Zitat von DGTI auf der Webseite: "Derzeit ist er die einzige standardsierte Form eines Ausweispapieres, das der besonderen Situation betroffener Menschen Rechnung trägt. Er ist allen Innenministerien der Länder, dem Bundesministerium des Inneren, sowie verschiedenen anderen Behörden, Ministerien sowie verschiedenen Organisationen und Gesellschaften in Deutschland bekannt. " ]
DGTI spricht hier ebenso von einem Ausweispapier - ich halte diese Formulierung für fragwürdig, da er suggeriert, es wäre ein amtliches Dokument.
Hier die Antwort aus dem Bundesinnenministerium zu meiner Anfrage
Az: O3-12007/1#1
für Ihre Anfrage vom 18. Februar 2013 danke ich Ihnen.
Zu Ihrer Anfrage erlaube ich mir folgende Ausführungen:
Der Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) dient der Vereinfachung der Identifikation von Personen, die ein Verfahren nach dem Gesetz über die Änderung von Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz — TSG) anstreben oder ein solches Verfahren durchlaufen haben, ihre behördlichen Ausweisdokumente aber gleichwohl noch Zweifel über ihre Geschlechtszugehörigkeit hervorrufen. Der Ausweis bietet den Betroffenen die Möglichkeit, die vor und während der Verfahren nach dem Transsexuellengesetz auftretenden Unsicherheiten bei Dritten über die Geschlechtszugehörigkeit der Ausweisinhaber auszuräumen, ohne dass diese sich in jedem Fall verbal hierzu erklären müssen.
Der Ergänzungsausweis der dgti ist kein behördliches Ausweisdokument. Es besteht deshalb auch keine rechtliche Verpflichtung für Dritte, den Inhaber des Ausweises bereits vor Änderung des Vornamens nach -§ 1 des Transsexuellengesetzes mit seinem dem angestrebten Geschlecht entsprechenden Vornamen anzusprechen oder Geschäftsunterlagen entsprechend zu ändern.
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heinrich Lorenz
Bundesministerium des Innern
- Bürgerservice -
E-Mail:
Buergerservice@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de
www.115.de
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Weiterhin halte ich es für sehr denkwürdig dass man sich einverstanden erklären muss, die Schweigepflicht seines Arztes aufzuheben (siehe Pkt. 6 der Anforderungsbedingungen)
Ebenso wenig erklärt sich der DGTI zu Fragen des Datenschutzes bezüglich der eingereichten Unterlagen.
1. Was geschieht mit den Unterlagen nach der Ausstellung des DGTI-Dokumentes?
2. Welcher Personenkreis hat Zugang zu den Dokumenten?
3. In welcher Form werden die Daten gespeichert bzw. Dokumente aufbewahrt / archiviert?
Mein Fazit
Der "Ausweis" mag sicher eine moralische Wirkung haben - mehr aber auch nicht. Die Begründung, dass für Inhaber(-in) der "Erklärungsbedarf" (z.b. bei Personenkontrollen) bei Vorlage entfällt, muss ich in Frage stellen. Ich selbst hatte bei Personenkontrollen noch nie Probleme