Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag
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Anne-Mette
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Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Gesundheit/Gesetzentwurf

Abgeordnete fordern in einem interfraktionellen Gesetzentwurf (21/7570) die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende. Zu den Mitzeichnern des Gruppenantrags gehören Abgeordnete von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen, wie aus der Vorlage hervorgeht.

2025 verzeichnete die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) den Angaben zufolge 985 Organspender. Demgegenüber standen 8.199 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Zahl der Organspender reiche damit bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken, heißt es in dem Entwurf.

Durch die vielen gesetzlichen und strukturellen Änderungen der vergangenen Jahre sei keine signifikante und nachhaltige Steigerung der Organspendezahlen erzielt worden. Daher solle die Widerspruchsregelung als ein weiterer zentraler Baustein zur Verbesserung der Organspendezahlen eingeführt werden.

Durch die Einführung einer Widerspruchsregelung solle es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, diese zu dokumentieren und den nächsten Angehörigen mitzuteilen. Die Regelungen sollen auch dazu beitragen, die Angehörigen in dieser belastenden Situation, in der eine so schwere Entscheidung zu treffen ist, zu entlasten.

Dem Entwurf zufolge kommen als postmortale Organ- und Gewebespender künftig sowohl Personen in Betracht, die zu Lebzeiten in eine Entnahme eingewilligt haben als auch solche, die einer Entnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Folglich komme der Möglichkeit der Erklärung eines Widerspruchs in Zukunft eine besondere Bedeutung zu. Ein erklärter Widerspruch müsse verlässlich und jederzeit auffindbar sein und vor einer Entscheidung über eine Organ- oder Gewebeentnahme berücksichtigt werden. Das im März 2024 in Betrieb genommene Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sei dafür ein wesentliches Element.

Unabhängig davon, ob im Register eine Erklärung registriert ist oder eine sonstige schriftliche Erklärung des möglichen Spenders vorliege, sei zudem im Gespräch mit dem nächsten Angehörigen zu klären, ob diesem eine Erklärung bekannt ist. Entscheidend solle allein der Wille des Spenders sein. Den Angehörigen stehe kein eigenes Entscheidungsrecht zu, es sei denn, der mögliche Spender sei minderjährig und habe keine eigene Erklärung abgegeben.

Hat ein möglicher Spender keine Erklärung zur Organspende abgegeben und war in einem Zeitraum von mindestens einem Jahr vor Feststellung des Todes nicht einwilligungsfähig und damit nicht in der Lage, eine selbstbestimmte Erklärung zu treffen, ist die Organ- oder Gewebeentnahme der Vorlage zufolge unzulässig.

Die neuen Regelungen sollen mit einer umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Bedeutung und Rechtsfolgen eines erklärten Widerspruchs oder eines Verzichts auf die Erklärung eines Widerspruchs verbunden werden.
Olivia
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag

Post 2 im Thema

Beitrag von Olivia »

Anne-Mette hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 12:38 als auch solche, die einer Entnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Hallo Anne-Mette,
und das ist meiner Meinung nach eine Unverschämtheit, die durch nichts zu überbieten ist. Ich werde also ohne ausdrücklichen Widerspruch und ohne meine Einwilligung als "Ersatzteillager" missbraucht. Selbstbestimmungsrecht sieht anders aus! Ich fasse es nicht, wozu man/frau alles in der Lage ist. Ich hoffe nur, dass die Möglichkeit zum Widerspruch nicht so kompliziert und technisch unlösbar anspruchsvoll gestaltet ist, dass es auch allen Menschen möglich ist, dem Wahnsinn zu widersprechen.
Ich möchte nach meinem Tod nicht ausgeweidet werden.
Gruß
Olivia
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag

Post 3 im Thema

Beitrag von Val44721 »

Es ist ganz einfach. Jeder der widerspricht kommt ganz unten auf alle Wartelisten für Organe. Und das kann man dann auch nicht ändern gerade in dem Moment wo man merkt, dass man selbst eins braucht.

Wer nicht bereit ist, das Leben anderer zu retten, ohne dass es ihn irgendwas kostet, der sollte auch erst nach denen gerettet werden die andere retten wollen.
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag

Post 4 im Thema

Beitrag von Momo58 »

Bei der Organspende geht es nicht nur um Rettung von Leben, sondern auch um ein großes finanzielles Geschäft.
Ich selbst hatte beim klinischen Tod meiner Mutter das Einverständnis zur Organentnahme gegeben. Nach der Organentnahme sah ich das schmerzverzerrte Gesicht meiner verstorbenen Mutter. Im Nachhinein bin ich der Meinung, dass ich vom Ärtzeteam nicht richtig aufgeklärt wurde. Deshalb werde ich bei keinem Familienmitglied meine Einwilligung zur Organentnahme geben, auch dann nicht, wenn eins dieser Organe mein Leben retten könnte und deshalb werde ich auch der Organentnahme bezüglich meines eigenen Körpers widersprechen.
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag

Post 5 im Thema

Beitrag von Claudia »

Olivia hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 15:31 Ich werde also ohne ausdrücklichen Widerspruch und ohne meine Einwilligung als "Ersatzteillager" missbraucht.
Du hast ja die Möglichkeit zu widersprechen. Wo ist also dein Problem?

Ich habe diesen Organspendeausweis seit es den gibt. Wahrscheinlich wird mit diesen alten Organen nie jemand etwas anfangen können. Aber es hätte ja durchaus möglich sein können, dass sie zur Verfügung gestanden hätten und somit jemandem genutzt. Sinnvoller als in der Erde zu verrotten.

LG Claudia
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag

Post 6 im Thema

Beitrag von Val44721 »

Momo58 hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 16:32 deshalb werde ich auch der Organentnahme bezüglich meines eigenen Körpers widersprechen.
Du verhinderst also aktiv, dass andere Menschen Krankheiten überleben könnten, weil du denkst, dass Tote Schmerz spüren, wenn ihnen Organe entnommen werden?

Spüren denn die Menschen die wegen deiner Weigerung sterben müssen weil sie keine Organe bekommen können keinen Schmerz?
Ihr Kampf endet dann, sie haben verloren. Andere werden ihnen dabei zugucken müssen wie sie sterben und sie dann begraben müssen. Du könntest es verhindern. Aber du tust es nicht?
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag

Post 7 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Olivia hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 15:31 und das ist meiner Meinung nach eine Unverschämtheit, die durch nichts zu überbieten ist. Ich werde also ohne ausdrücklichen Widerspruch und ohne meine Einwilligung als "Ersatzteillager" missbraucht. Selbstbestimmungsrecht sieht anders aus! Ich fasse es nicht, wozu man/frau alles in der Lage ist. Ich hoffe nur, dass die Möglichkeit zum Widerspruch nicht so kompliziert und technisch unlösbar anspruchsvoll gestaltet ist, dass es auch allen Menschen möglich ist, dem Wahnsinn zu widersprechen.
Also erstmal: Das ist ein Entwurf. Einer interfraktionellen Gruppe. Ein weiterer. Alle vorherigen sind rundweg parlamentarisch gleich in die Rundablage gekommen, weil: Regierungmehrheit sich nicht einig und keine Freigabe der Fraktionen, daher: *puff*, in Wohlgefallen aufgelöst. Die Meinungen gehen nämlich quer durch die Fraktionen. So wie bei der Ehe für (fast) alle, beim Schwangerschaftsabbruch, usw. D.h. ohne Freigabe (alle wie sie wollen, kein Fraktionsbeschluss) wird das niemals was.

Ob es dieser Entwurf bis über den ersten Ausschussdurchgang schafft... fraglich. Und ich wette um nen Pfund beste Leber (Rind...), dass irgendwer gleich Verfassungsbedenken einbringen würde. Find ich alles sehr schade, wird aber ziemlich sicher so kommen.

Ich nehme an, dass du den Entwurf nicht gelesen hast? Da steht es nämlich drin, wie das gehen soll. Ziemlich so, wie das schon mal in einem ähnlichen Entwurf stand. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit informiert alle 18-jährigen, macht (ebenso wie die Kassen) Aufklärungskampagnen - barrierefrei und mehrsprachig -. Die Hausärztys sollen regelmässig alle drauf hinweisen, die Kassen sollen das Infomaterial automatisch mit der Gesundheitskarte verschicken, mindestens alle 5 Jahre. Es kriegen also alle zu wissen, immer wieder.

Dann könntest du auf mehreren Wegen widersprechen: Organspende-Register. Muss zwingend abgefragt werden. Organspendeausweis. Da kann man nämlich auch "nein" ankreuzen. Patientenverfügung. Sonstige schriftliche Erklärung, formfrei. Mündliche Erklärung, etwa gegenüber Angehörigen oder der Hausarztpraxis ("weitere Erkenntnisquellen"). Du kannst eine Vertrauensperson benennen, die dann aussagt. Die Angehörigen werden immer konsulitert.

Und bei mehreren zeitlich nicht einzuordnenden Erklärungen, von denen eine ein Widerspruch ist, ist die Entnahme unzulässig. Enthält keine einen Widerspruch, gilt die mit der geringsten Eingriffstiefe. Du kannst ja sagen, was und was nicht.

Also schreib ne Patient*innenverfügung, das ist immer eine gute Idee, informiere deine Angehörigen, trag dich ins Register ein und pack dir nen Organspendeausweis mit nem Nein in die Geldbörse. Infos dazu: https://dso.de/organspende/allgemeine-i ... ndeausweis

Insofern mal süttsche mit der Erregung. Es wird niemand "ausgeweided". Weder mit noch ohne Widerspruch. Das ist pure Desinformation. Es wäre nett, vor solchen Reflex-Antworten ein paar mal tief durchzuatmen und wieder in die Realität zu kommen.
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag

Post 8 im Thema

Beitrag von Claudia »

Momo58 hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 16:32 Ich selbst hatte beim klinischen Tod meiner Mutter das Einverständnis zur Organentnahme gegeben. Nach der Organentnahme sah ich das schmerzverzerrte Gesicht meiner verstorbenen Mutter. Im Nachhinein bin ich der Meinung, dass ich vom Ärtzeteam nicht richtig aufgeklärt wurde.
Willst du damit den Ärzten unterstellen, dass sie Organe vor dem Tod deiner Mutter entnommen hätten? Denn genau danach klingt dein Einwand. Das ist ist schon eine sehr böswillige Unterstellung.

Claudia
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag

Post 9 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Momo58 hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 16:32 Bei der Organspende geht es nicht nur um Rettung von Leben, sondern auch um ein großes finanzielles Geschäft.
Wer verdient? Also mal abgesehen von der Abrechnung der ärztlichen Leistungen, Transport, etc?
Momo58 hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 16:32Nach der Organentnahme sah ich das schmerzverzerrte Gesicht meiner verstorbenen Mutter.
Zitat https://www.organspende-info.de/blog/or ... schmerzen/
Reflexartige Bewegungen bei Menschen mit Hirntod sind möglich

Bei hirntoten Menschen sind alle Teile des Gehirns unwiederbringlich ausgefallen. Jedoch wird der Körper und damit auch das Rückenmark mit Hilfe von Maschinen noch durchblutet. Schmerzreize werden im Gehirn zwar nicht mehr verarbeitet, sie gelangen jedoch noch ins Rückenmark. Durch Reflexe aus dem Rückenmark können sich zum Beispiel Blutdruck oder Herzschlag der hirntoten Person verändern und es kann sogar zu Spontanbewegungen kommen.

Diese Rückenmarksreflexe dürfen nicht mit Handlungen, die dem Bewusstsein des Menschen entspringen, verwechselt werden. Zuckungen, auch an Armen und Beinen, sind nur diese reflexhaften Bewegungen des Rückenmarks. Sie sind kein Lebenszeichen und kein Hinweis auf ein Schmerzempfinden. Sie können beispielsweise auftreten, wenn eine Hand kräftiger berührt wird und damit solche Muskeln zucken, die zu jenem Reflexbogen gehören.

Genau diese reflexhaften Bewegungen können während der Organentnahme-Operation problematisch werden. Um spontane Bewegungen zu verhindern und damit die Organentnahme zu erleichtern, werden Medikamente, die die Muskeln entspannen und Reflexe des Rückenmarks verhindern, gegeben.
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag

Post 10 im Thema

Beitrag von HeikeCD »

Jaddy hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 18:47


Wer verdient?
Organhändler. Man hört auch aus der Ukraine ähnliches, mit anderem Hintergrund, gefallene Soldaten z.B.

Organhandel in Indien: "Sie schämen sich, über ihre Erfahrungen zu sprechen" - DER SPIEGEL https://share.google/dPiOTXGT3j6rpHxnO
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag

Post 11 im Thema

Beitrag von Jaddy »

HeikeCD hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 20:31
Jaddy hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 18:47 Wer verdient?
Organhändler. Man hört auch aus der Ukraine ähnliches, mit anderem Hintergrund, gefallene Soldaten z.B.

Organhandel in Indien: "Sie schämen sich, über ihre Erfahrungen zu sprechen" - DER SPIEGEL https://share.google/dPiOTXGT3j6rpHxnO
Au au au. Thema ist die gesetzliche Regelung zur Entnahme in Deutschland. Sind wir uns einig, dass Organhandel in D absolut verboten ist, nicht das Thema, und die Transplantationsmedizin mit Eurotransplant usw in D kein Profitmodell ist, egal ob Zustimmuns- oder Widerspruchslösung? (Ja, ich kenne die Fälle, die 2017 hochkamen. Die Gesetze wurden geändert und es hat sich keinein dabei bereichert)

Können wir uns desweiteren darauf einigen, dass Kriegsgebiete und himmelschreiende Armut ne ganz andere Nummer sind?

Oh, und Belege statt "man hört" wären auch sehr angenehm.
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag

Post 12 im Thema

Beitrag von HeikeCD »

Wieso fehlen ukrainischen Kriegsgefangenen die inneren Organe? - 20 Minuten https://share.google/tV27fkRNKOvGpZ0x8

Gewebehandel: Die Leiche als Rohstoff | DIE ZEIT https://share.google/I8zaJmhH5RpVI0VUt
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag

Post 13 im Thema

Beitrag von Lana »

Claudia hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 16:32
Olivia hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 15:31 Ich werde also ohne ausdrücklichen Widerspruch und ohne meine Einwilligung als "Ersatzteillager" missbraucht.
Du hast ja die Möglichkeit zu widersprechen. Wo ist also dein Problem?
Das Problem ist, dass Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes dem entgegenstehen.
Es kann nicht sein, dass ein Grundrecht (körperliche Unversehrtheit) nur auf Antrag gewährt wird. Grundrechte sind unveräußerlich.

Zudem besteht keine Notwendigkeit. Wer seine Organe etc. hergeben möchte, hat seit Jahren rechtssichere Möglichkeiten, das zu tun. Die Menschen werden ihre Gründe haben, wenn sie sich dagegen entscheiden. Es steht niemandem zu, über diese persönliche Entscheidung ein moralisches Urteil zu fällen oder sie an Bedingungen zu knüpfen. Beides wird hier versucht. Das ist unehrlich und verwerflich.

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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag

Post 14 im Thema

Beitrag von Val44721 »

Lana hat geschrieben: Sa 15. Aug 2026, 01:01 Zudem besteht keine Notwendigkeit
In Deutschland brauchen momentan etwa 8.200 Menschen ein neues Organ, aber im ganzen letzten Jahr gab es nur 980 Spenden. Naja, eigentlich gab es letztes Jahr 8.800 Menschen die ein neues Organ brauchten, etwas über 600 sind nur seitdem dran gestorben weil es zu wenig Organe gibt. Die Zahl der Menschen die Organe benötigen schrumpft automatisch jedes Jahr weil halt wenn sie die nicht bekommen Menschen dran sterben. Und auf eine Millionen Menschen spenden aktiv nur knapp 12. Wir begraben (oder verbrennen) also 999.988 Herzen und geben 12 weiter, während X-tausend Menschen ein neues Herz brauchen.

Die Zahl steigt kaum an, im Vergleich zum Vorjahr hat sie sich nur um etwa 30 erhöht. Dabei brauchen wir knapp 10x so viele Organspender um die Menschen zu retten die gerade im Sterben liegen. (https://www.organspende-info.de/zahlen- ... tatistiken)

Keine Notwendigkeit besteht also nur, wenn man Leute fragt die kein neues Organ brauchen. Keiner dieser 600 Menschen die jedes Jahr in Deutschland so sterben hätte da wohl von keiner Notwendigkeit gesprochen, auch wenn ich es jetzt wage toten Menschen Worte in den Mund zu legen.

Weltweit können 90% der Menschen die auf ein neues Organ angewiesen sind keins erhalten (https://www.who.int/news/item/30-05-202 ... 0-may-2024). Das heißt, wenn ein Mensch irgendwo auf der Welt ein Organ benötigt zum weiterleben sind die Chancen, dass er dran stirbt 90%, obwohl sie rein technisch 0% sein könnten.
Lana hat geschrieben: Sa 15. Aug 2026, 01:01 Das Problem ist, dass Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes dem entgegenstehen.
Es kann nicht sein, dass ein Grundrecht (körperliche Unversehrtheit) nur auf Antrag gewährt wird. Grundrechte sind unveräußerlich.
Nein, und so funktioniert das Gesetz auch nicht. Ein Recht auf körperliche Unversehrtheit besteht für lebende Menschen. Es endet mit dem eigenen Tod. So ist das Gesetz.
Das angeführte Recht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auf Leben und körperliche Unversehrtheit endet mit dem Tod, der hier eingetreten ist.
https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_dues ... 30523.html
Ansonsten wäre jede Obduktion eine Folterveranstaltung und jeder Bestatter wegen Menschen verbrennen und ähnlichem lebenslang im Gefängnis.
Lana hat geschrieben: Sa 15. Aug 2026, 01:01 Es steht niemandem zu, über diese persönliche Entscheidung ein moralisches Urteil zu fällen
Als ich in der Uni Ethik hatte hatten wir das Thema ab wann man etwas moralisch beurteilen kann. Und ich fand was wir da als Antwort erreicht haben ganz passend: Man kann Taten moralisch beurteilen wenn diese 1. beeinflussbar sind durch die handelnde Person und 2. einen Einfluss auf andere Menschen haben.

Jeder, der seine Organe nach seinem Tod nicht spendet hätte anders handeln können (sie einfach doch spenden), und es beeinflusst andere Menschen (und zwar auf extreme Weise, es ist buchstäblich eine Entscheidung über ihr Leben oder Tod).

Jetzt könnte man noch hinzufügen, dass man zurechenbar sein muss um moralisch handeln zu können und sicher noch ein paar andere Sachen. Das ist sicher eine Vereinfachung. Aber. Man kann kein moralisches Urteil fällen darüber was jemandes Lieblingsfarbe ist, was für eine Kleidung man trägt, aber darüber ob man ein Menschenleben rettet wenn es einen buchstäblich nichts kostet, darüber kann man ein moralisches Urteil fällen.

Ich muss sagen ich urteile darüber, wenn Leute ein Leben nicht retten wenn es sie nichts kostet. Und ich wüsste auch nichts, die solch eine Entscheidung über jedes Urteil heben sollte, während aber anderer Reaktionen darauf urteilbar wären.
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Post 15 im Thema

Beitrag von Lana »

Val44721 hat geschrieben: Sa 15. Aug 2026, 02:02 Keine Notwendigkeit besteht also nur, wenn man Leute fragt die kein neues Organ brauchen.
Du hast mich falsch verstanden. Ich bezweifle doch gar nicht, dass es eine Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage gibt.

Was ich meine ist, dass keine Notwendigkeit für eine neue Regelung besteht, weil das Thema bereits abschließend geregelt ist. Dass die Ergebnisse nicht den Wünschen entsprechen hat damit nichts zu tun. Alle, die möchten, können ihre Organe loswerden. Offensichtlich möchten es viele Menschen nicht. Das gilt es zu respektieren.
Val44721 hat geschrieben: Sa 15. Aug 2026, 02:02 Ein Recht auf körperliche Unversehrtheit besteht für lebende Menschen. Es endet mit dem eigenen Tod.
Ich werde mich nicht auf eine Diskussion darüber einlassen, wann der Tod eingetreten ist. Es gibt unterschiedliche Ansichten dazu, allerdings sind Organe von Toten nicht mehr brauchbar. Daher werden Organspender bis zur Entnahme künstlich am Leben gehalten.

Da ist gar nichts einfach oder moralisch eindeutig. Daher empfinde ich deine Einstellung übergriffig gegenüber Menschen, die bei diesem Thema anderer Meinung sind als du.

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