Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag
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Anne-Mette
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Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag
Gesundheit/Gesetzentwurf
Abgeordnete fordern in einem interfraktionellen Gesetzentwurf (21/7570) die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende. Zu den Mitzeichnern des Gruppenantrags gehören Abgeordnete von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen, wie aus der Vorlage hervorgeht.
2025 verzeichnete die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) den Angaben zufolge 985 Organspender. Demgegenüber standen 8.199 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Zahl der Organspender reiche damit bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken, heißt es in dem Entwurf.
Durch die vielen gesetzlichen und strukturellen Änderungen der vergangenen Jahre sei keine signifikante und nachhaltige Steigerung der Organspendezahlen erzielt worden. Daher solle die Widerspruchsregelung als ein weiterer zentraler Baustein zur Verbesserung der Organspendezahlen eingeführt werden.
Durch die Einführung einer Widerspruchsregelung solle es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, diese zu dokumentieren und den nächsten Angehörigen mitzuteilen. Die Regelungen sollen auch dazu beitragen, die Angehörigen in dieser belastenden Situation, in der eine so schwere Entscheidung zu treffen ist, zu entlasten.
Dem Entwurf zufolge kommen als postmortale Organ- und Gewebespender künftig sowohl Personen in Betracht, die zu Lebzeiten in eine Entnahme eingewilligt haben als auch solche, die einer Entnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Folglich komme der Möglichkeit der Erklärung eines Widerspruchs in Zukunft eine besondere Bedeutung zu. Ein erklärter Widerspruch müsse verlässlich und jederzeit auffindbar sein und vor einer Entscheidung über eine Organ- oder Gewebeentnahme berücksichtigt werden. Das im März 2024 in Betrieb genommene Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sei dafür ein wesentliches Element.
Unabhängig davon, ob im Register eine Erklärung registriert ist oder eine sonstige schriftliche Erklärung des möglichen Spenders vorliege, sei zudem im Gespräch mit dem nächsten Angehörigen zu klären, ob diesem eine Erklärung bekannt ist. Entscheidend solle allein der Wille des Spenders sein. Den Angehörigen stehe kein eigenes Entscheidungsrecht zu, es sei denn, der mögliche Spender sei minderjährig und habe keine eigene Erklärung abgegeben.
Hat ein möglicher Spender keine Erklärung zur Organspende abgegeben und war in einem Zeitraum von mindestens einem Jahr vor Feststellung des Todes nicht einwilligungsfähig und damit nicht in der Lage, eine selbstbestimmte Erklärung zu treffen, ist die Organ- oder Gewebeentnahme der Vorlage zufolge unzulässig.
Die neuen Regelungen sollen mit einer umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Bedeutung und Rechtsfolgen eines erklärten Widerspruchs oder eines Verzichts auf die Erklärung eines Widerspruchs verbunden werden.
Abgeordnete fordern in einem interfraktionellen Gesetzentwurf (21/7570) die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende. Zu den Mitzeichnern des Gruppenantrags gehören Abgeordnete von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen, wie aus der Vorlage hervorgeht.
2025 verzeichnete die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) den Angaben zufolge 985 Organspender. Demgegenüber standen 8.199 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Zahl der Organspender reiche damit bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken, heißt es in dem Entwurf.
Durch die vielen gesetzlichen und strukturellen Änderungen der vergangenen Jahre sei keine signifikante und nachhaltige Steigerung der Organspendezahlen erzielt worden. Daher solle die Widerspruchsregelung als ein weiterer zentraler Baustein zur Verbesserung der Organspendezahlen eingeführt werden.
Durch die Einführung einer Widerspruchsregelung solle es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, diese zu dokumentieren und den nächsten Angehörigen mitzuteilen. Die Regelungen sollen auch dazu beitragen, die Angehörigen in dieser belastenden Situation, in der eine so schwere Entscheidung zu treffen ist, zu entlasten.
Dem Entwurf zufolge kommen als postmortale Organ- und Gewebespender künftig sowohl Personen in Betracht, die zu Lebzeiten in eine Entnahme eingewilligt haben als auch solche, die einer Entnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Folglich komme der Möglichkeit der Erklärung eines Widerspruchs in Zukunft eine besondere Bedeutung zu. Ein erklärter Widerspruch müsse verlässlich und jederzeit auffindbar sein und vor einer Entscheidung über eine Organ- oder Gewebeentnahme berücksichtigt werden. Das im März 2024 in Betrieb genommene Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sei dafür ein wesentliches Element.
Unabhängig davon, ob im Register eine Erklärung registriert ist oder eine sonstige schriftliche Erklärung des möglichen Spenders vorliege, sei zudem im Gespräch mit dem nächsten Angehörigen zu klären, ob diesem eine Erklärung bekannt ist. Entscheidend solle allein der Wille des Spenders sein. Den Angehörigen stehe kein eigenes Entscheidungsrecht zu, es sei denn, der mögliche Spender sei minderjährig und habe keine eigene Erklärung abgegeben.
Hat ein möglicher Spender keine Erklärung zur Organspende abgegeben und war in einem Zeitraum von mindestens einem Jahr vor Feststellung des Todes nicht einwilligungsfähig und damit nicht in der Lage, eine selbstbestimmte Erklärung zu treffen, ist die Organ- oder Gewebeentnahme der Vorlage zufolge unzulässig.
Die neuen Regelungen sollen mit einer umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Bedeutung und Rechtsfolgen eines erklärten Widerspruchs oder eines Verzichts auf die Erklärung eines Widerspruchs verbunden werden.
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Olivia
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag
Hallo Anne-Mette,Anne-Mette hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 12:38 als auch solche, die einer Entnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben.
und das ist meiner Meinung nach eine Unverschämtheit, die durch nichts zu überbieten ist. Ich werde also ohne ausdrücklichen Widerspruch und ohne meine Einwilligung als "Ersatzteillager" missbraucht. Selbstbestimmungsrecht sieht anders aus! Ich fasse es nicht, wozu man/frau alles in der Lage ist. Ich hoffe nur, dass die Möglichkeit zum Widerspruch nicht so kompliziert und technisch unlösbar anspruchsvoll gestaltet ist, dass es auch allen Menschen möglich ist, dem Wahnsinn zu widersprechen.
Ich möchte nach meinem Tod nicht ausgeweidet werden.
Gruß
Olivia
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Val44721
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag
Es ist ganz einfach. Jeder der widerspricht kommt ganz unten auf alle Wartelisten für Organe. Und das kann man dann auch nicht ändern gerade in dem Moment wo man merkt, dass man selbst eins braucht.
Wer nicht bereit ist, das Leben anderer zu retten, ohne dass es ihn irgendwas kostet, der sollte auch erst nach denen gerettet werden die andere retten wollen.
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Momo58
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag
Bei der Organspende geht es nicht nur um Rettung von Leben, sondern auch um ein großes finanzielles Geschäft.
Ich selbst hatte beim klinischen Tod meiner Mutter das Einverständnis zur Organentnahme gegeben. Nach der Organentnahme sah ich das schmerzverzerrte Gesicht meiner verstorbenen Mutter. Im Nachhinein bin ich der Meinung, dass ich vom Ärtzeteam nicht richtig aufgeklärt wurde. Deshalb werde ich bei keinem Familienmitglied meine Einwilligung zur Organentnahme geben, auch dann nicht, wenn eins dieser Organe mein Leben retten könnte und deshalb werde ich auch der Organentnahme bezüglich meines eigenen Körpers widersprechen.
Ich selbst hatte beim klinischen Tod meiner Mutter das Einverständnis zur Organentnahme gegeben. Nach der Organentnahme sah ich das schmerzverzerrte Gesicht meiner verstorbenen Mutter. Im Nachhinein bin ich der Meinung, dass ich vom Ärtzeteam nicht richtig aufgeklärt wurde. Deshalb werde ich bei keinem Familienmitglied meine Einwilligung zur Organentnahme geben, auch dann nicht, wenn eins dieser Organe mein Leben retten könnte und deshalb werde ich auch der Organentnahme bezüglich meines eigenen Körpers widersprechen.
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Claudia
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag
Du hast ja die Möglichkeit zu widersprechen. Wo ist also dein Problem?Olivia hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 15:31 Ich werde also ohne ausdrücklichen Widerspruch und ohne meine Einwilligung als "Ersatzteillager" missbraucht.
Ich habe diesen Organspendeausweis seit es den gibt. Wahrscheinlich wird mit diesen alten Organen nie jemand etwas anfangen können. Aber es hätte ja durchaus möglich sein können, dass sie zur Verfügung gestanden hätten und somit jemandem genutzt. Sinnvoller als in der Erde zu verrotten.
LG Claudia
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Val44721
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag
Du verhinderst also aktiv, dass andere Menschen Krankheiten überleben könnten, weil du denkst, dass Tote Schmerz spüren, wenn ihnen Organe entnommen werden?Momo58 hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 16:32 deshalb werde ich auch der Organentnahme bezüglich meines eigenen Körpers widersprechen.
Spüren denn die Menschen die wegen deiner Weigerung sterben müssen weil sie keine Organe bekommen können keinen Schmerz?
Ihr Kampf endet dann, sie haben verloren. Andere werden ihnen dabei zugucken müssen wie sie sterben und sie dann begraben müssen. Du könntest es verhindern. Aber du tust es nicht?
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Jaddy
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag
Also erstmal: Das ist ein Entwurf. Einer interfraktionellen Gruppe. Ein weiterer. Alle vorherigen sind rundweg parlamentarisch gleich in die Rundablage gekommen, weil: Regierungmehrheit sich nicht einig und keine Freigabe der Fraktionen, daher: *puff*, in Wohlgefallen aufgelöst. Die Meinungen gehen nämlich quer durch die Fraktionen. So wie bei der Ehe für (fast) alle, beim Schwangerschaftsabbruch, usw. D.h. ohne Freigabe (alle wie sie wollen, kein Fraktionsbeschluss) wird das niemals was.Olivia hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 15:31 und das ist meiner Meinung nach eine Unverschämtheit, die durch nichts zu überbieten ist. Ich werde also ohne ausdrücklichen Widerspruch und ohne meine Einwilligung als "Ersatzteillager" missbraucht. Selbstbestimmungsrecht sieht anders aus! Ich fasse es nicht, wozu man/frau alles in der Lage ist. Ich hoffe nur, dass die Möglichkeit zum Widerspruch nicht so kompliziert und technisch unlösbar anspruchsvoll gestaltet ist, dass es auch allen Menschen möglich ist, dem Wahnsinn zu widersprechen.
Ob es dieser Entwurf bis über den ersten Ausschussdurchgang schafft... fraglich. Und ich wette um nen Pfund beste Leber (Rind...), dass irgendwer gleich Verfassungsbedenken einbringen würde. Find ich alles sehr schade, wird aber ziemlich sicher so kommen.
Ich nehme an, dass du den Entwurf nicht gelesen hast? Da steht es nämlich drin, wie das gehen soll. Ziemlich so, wie das schon mal in einem ähnlichen Entwurf stand. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit informiert alle 18-jährigen, macht (ebenso wie die Kassen) Aufklärungskampagnen - barrierefrei und mehrsprachig -. Die Hausärztys sollen regelmässig alle drauf hinweisen, die Kassen sollen das Infomaterial automatisch mit der Gesundheitskarte verschicken, mindestens alle 5 Jahre. Es kriegen also alle zu wissen, immer wieder.
Dann könntest du auf mehreren Wegen widersprechen: Organspende-Register. Muss zwingend abgefragt werden. Organspendeausweis. Da kann man nämlich auch "nein" ankreuzen. Patientenverfügung. Sonstige schriftliche Erklärung, formfrei. Mündliche Erklärung, etwa gegenüber Angehörigen oder der Hausarztpraxis ("weitere Erkenntnisquellen"). Du kannst eine Vertrauensperson benennen, die dann aussagt. Die Angehörigen werden immer konsulitert.
Und bei mehreren zeitlich nicht einzuordnenden Erklärungen, von denen eine ein Widerspruch ist, ist die Entnahme unzulässig. Enthält keine einen Widerspruch, gilt die mit der geringsten Eingriffstiefe. Du kannst ja sagen, was und was nicht.
Also schreib ne Patient*innenverfügung, das ist immer eine gute Idee, informiere deine Angehörigen, trag dich ins Register ein und pack dir nen Organspendeausweis mit nem Nein in die Geldbörse. Infos dazu: https://dso.de/organspende/allgemeine-i ... ndeausweis
Insofern mal süttsche mit der Erregung. Es wird niemand "ausgeweided". Weder mit noch ohne Widerspruch. Das ist pure Desinformation. Es wäre nett, vor solchen Reflex-Antworten ein paar mal tief durchzuatmen und wieder in die Realität zu kommen.
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Claudia
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag
Willst du damit den Ärzten unterstellen, dass sie Organe vor dem Tod deiner Mutter entnommen hätten? Denn genau danach klingt dein Einwand. Das ist ist schon eine sehr böswillige Unterstellung.Momo58 hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 16:32 Ich selbst hatte beim klinischen Tod meiner Mutter das Einverständnis zur Organentnahme gegeben. Nach der Organentnahme sah ich das schmerzverzerrte Gesicht meiner verstorbenen Mutter. Im Nachhinein bin ich der Meinung, dass ich vom Ärtzeteam nicht richtig aufgeklärt wurde.
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Jaddy
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag
Wer verdient? Also mal abgesehen von der Abrechnung der ärztlichen Leistungen, Transport, etc?Momo58 hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 16:32 Bei der Organspende geht es nicht nur um Rettung von Leben, sondern auch um ein großes finanzielles Geschäft.
Zitat https://www.organspende-info.de/blog/or ... schmerzen/Momo58 hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 16:32Nach der Organentnahme sah ich das schmerzverzerrte Gesicht meiner verstorbenen Mutter.
Reflexartige Bewegungen bei Menschen mit Hirntod sind möglich
Bei hirntoten Menschen sind alle Teile des Gehirns unwiederbringlich ausgefallen. Jedoch wird der Körper und damit auch das Rückenmark mit Hilfe von Maschinen noch durchblutet. Schmerzreize werden im Gehirn zwar nicht mehr verarbeitet, sie gelangen jedoch noch ins Rückenmark. Durch Reflexe aus dem Rückenmark können sich zum Beispiel Blutdruck oder Herzschlag der hirntoten Person verändern und es kann sogar zu Spontanbewegungen kommen.
Diese Rückenmarksreflexe dürfen nicht mit Handlungen, die dem Bewusstsein des Menschen entspringen, verwechselt werden. Zuckungen, auch an Armen und Beinen, sind nur diese reflexhaften Bewegungen des Rückenmarks. Sie sind kein Lebenszeichen und kein Hinweis auf ein Schmerzempfinden. Sie können beispielsweise auftreten, wenn eine Hand kräftiger berührt wird und damit solche Muskeln zucken, die zu jenem Reflexbogen gehören.
Genau diese reflexhaften Bewegungen können während der Organentnahme-Operation problematisch werden. Um spontane Bewegungen zu verhindern und damit die Organentnahme zu erleichtern, werden Medikamente, die die Muskeln entspannen und Reflexe des Rückenmarks verhindern, gegeben.
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HeikeCD
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag
Organhändler. Man hört auch aus der Ukraine ähnliches, mit anderem Hintergrund, gefallene Soldaten z.B.
Organhandel in Indien: "Sie schämen sich, über ihre Erfahrungen zu sprechen" - DER SPIEGEL https://share.google/dPiOTXGT3j6rpHxnO
"Es ist nicht die Zeit in deinem Leben, es ist das Leben in deiner Zeit." Bruce Springsteen
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag
Au au au. Thema ist die gesetzliche Regelung zur Entnahme in Deutschland. Sind wir uns einig, dass Organhandel in D absolut verboten ist, nicht das Thema, und die Transplantationsmedizin mit Eurotransplant usw in D kein Profitmodell ist, egal ob Zustimmuns- oder Widerspruchslösung? (Ja, ich kenne die Fälle, die 2017 hochkamen. Die Gesetze wurden geändert und es hat sich keinein dabei bereichert)HeikeCD hat geschrieben: Fr 14. Aug 2026, 20:31Organhändler. Man hört auch aus der Ukraine ähnliches, mit anderem Hintergrund, gefallene Soldaten z.B.
Organhandel in Indien: "Sie schämen sich, über ihre Erfahrungen zu sprechen" - DER SPIEGEL https://share.google/dPiOTXGT3j6rpHxnO
Können wir uns desweiteren darauf einigen, dass Kriegsgebiete und himmelschreiende Armut ne ganz andere Nummer sind?
Oh, und Belege statt "man hört" wären auch sehr angenehm.
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HeikeCD
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag
Wieso fehlen ukrainischen Kriegsgefangenen die inneren Organe? - 20 Minuten https://share.google/tV27fkRNKOvGpZ0x8
Gewebehandel: Die Leiche als Rohstoff | DIE ZEIT https://share.google/I8zaJmhH5RpVI0VUt
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Re: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung (Organspende) | Bundestag
Das Problem ist, dass Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes dem entgegenstehen.
Es kann nicht sein, dass ein Grundrecht (körperliche Unversehrtheit) nur auf Antrag gewährt wird. Grundrechte sind unveräußerlich.
Zudem besteht keine Notwendigkeit. Wer seine Organe etc. hergeben möchte, hat seit Jahren rechtssichere Möglichkeiten, das zu tun. Die Menschen werden ihre Gründe haben, wenn sie sich dagegen entscheiden. Es steht niemandem zu, über diese persönliche Entscheidung ein moralisches Urteil zu fällen oder sie an Bedingungen zu knüpfen. Beides wird hier versucht. Das ist unehrlich und verwerflich.
LGL
Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt.
Blaise Pascal
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