Inga hat geschrieben: Do 5. Jan 2023, 22:02
Salmacis hat geschrieben: So 1. Jan 2023, 20:06
Inga hat geschrieben: So 1. Jan 2023, 19:41
Und dann bei Nicht-Berücksichtigung dann Schmerzensgeld wg. Diskriminierung einklagen.....
Und wie möchtest du das nachweisen?
Bewerben mit optimaler Qualifikatrion für den Job. Nichteinstellung belegen lassen etwa durch Schreiben "Wir haben die Stelle andersweitig besetzt" und dann Benachteiligung feststellen und Schmerzensgeld wg. Diskriminierung einfordern.
Frag deine Gewerkschaft oder Gleichstellungsbeauftrage zu Details !
Und was wenn das wirklich jemand ist, der einfach super auf die Stelle passt und eben schon eingestellt ist? Du hast rein gar nichts in der Hand. Solange dir da niemand ins Gesicht sagt, oder besser schreibt, dass du nicht eingestellt wirst weil du trans bist, dann hast du einfach Pech.
Sonst würde sich doch jeder überall in einen Job rein klagen können etc.