EMMA sucht eine Online-Redakteurin
EMMA sucht eine Online-Redakteurin - # 2

Inga
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Re: EMMA sucht eine Online„Redakteurin

Post 16 im Thema

Beitrag von Inga »

Salmacis hat geschrieben: So 1. Jan 2023, 20:06
Inga hat geschrieben: So 1. Jan 2023, 19:41 Und dann bei Nicht-Berücksichtigung dann Schmerzensgeld wg. Diskriminierung einklagen.....
Und wie möchtest du das nachweisen?
Bewerben mit optimaler Qualifikatrion für den Job. Nichteinstellung belegen lassen etwa durch Schreiben "Wir haben die Stelle andersweitig besetzt" und dann Benachteiligung feststellen und Schmerzensgeld wg. Diskriminierung einfordern.

Frag deine Gewerkschaft oder Gleichstellungsbeauftrage zu Details !
Salmacis
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Re: EMMA sucht eine Online„Redakteurin

Post 17 im Thema

Beitrag von Salmacis »

Inga hat geschrieben: Do 5. Jan 2023, 22:02
Salmacis hat geschrieben: So 1. Jan 2023, 20:06
Inga hat geschrieben: So 1. Jan 2023, 19:41 Und dann bei Nicht-Berücksichtigung dann Schmerzensgeld wg. Diskriminierung einklagen.....
Und wie möchtest du das nachweisen?
Bewerben mit optimaler Qualifikatrion für den Job. Nichteinstellung belegen lassen etwa durch Schreiben "Wir haben die Stelle andersweitig besetzt" und dann Benachteiligung feststellen und Schmerzensgeld wg. Diskriminierung einfordern.

Frag deine Gewerkschaft oder Gleichstellungsbeauftrage zu Details !
Und was wenn das wirklich jemand ist, der einfach super auf die Stelle passt und eben schon eingestellt ist? Du hast rein gar nichts in der Hand. Solange dir da niemand ins Gesicht sagt, oder besser schreibt, dass du nicht eingestellt wirst weil du trans bist, dann hast du einfach Pech.
Sonst würde sich doch jeder überall in einen Job rein klagen können etc.
conny
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Re: EMMA sucht eine Online„Redakteurin

Post 18 im Thema

Beitrag von conny »

Inga hat geschrieben: Do 5. Jan 2023, 22:02 Nichteinstellung belegen lassen etwa durch Schreiben "Wir haben die Stelle andersweitig besetzt" und dann Benachteiligung feststellen und Schmerzensgeld wg. Diskriminierung einfordern.
Schwierig, schwierig, rechtlich gesehen besteht grundsätzlich zunächst keine Pflicht, eine Absage zu erteilen und erst recht nicht, eine Absage zu begründen....gibt es grundsätzlich keine Verpflichtung, tatsächlich am besten qualifizierte Jobanwärter einzustellen.
Aus: https://www.humanresourcesmanager.de/ar ... e-erteilt/
Die Indizien für eine diskriminierende Ablehnung muß der Bewerber/die Bewerberin liefern.
Inga
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Re: EMMA sucht eine Online„Redakteurin

Post 19 im Thema

Beitrag von Inga »

Salmacis hat geschrieben: Do 5. Jan 2023, 22:19
Inga hat geschrieben: Do 5. Jan 2023, 22:02
Salmacis hat geschrieben: So 1. Jan 2023, 20:06

Und wie möchtest du das nachweisen?
Bewerben mit optimaler Qualifikatrion für den Job. Nichteinstellung belegen lassen etwa durch Schreiben "Wir haben die Stelle andersweitig besetzt" und dann Benachteiligung feststellen und Schmerzensgeld wg. Diskriminierung einfordern.

Frag deine Gewerkschaft oder Gleichstellungsbeauftrage zu Details !
Und was wenn das wirklich jemand ist, der einfach super auf die Stelle passt und eben schon eingestellt ist? Du hast rein gar nichts in der Hand. Solange dir da niemand ins Gesicht sagt, oder besser schreibt, dass du nicht eingestellt wirst weil du trans bist, dann hast du einfach Pech.
Sonst würde sich doch jeder überall in einen Job rein klagen können etc.
Richtig, etwas mehr Action als ein paar dürre Worte hier zu lesen ist schon nötig, um die Benachteiligung zu begründen.
Karla
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Re: EMMA sucht eine Online„Redakteurin

Post 20 im Thema

Beitrag von Karla »

...ich wollte NICHT bei Emma arbeiten!
...die ehemalige Herausgeberin hat sich als "moralisch flexibel" erwiesen!
(Steuerhinterziehung, Strafe m.W. 6-stellig)
grundsätzlich ist es leider nichttrivial, eine Benachteiligung bei einer Stellenvergabe nachzuweisen...
...es sei den, der Arbeitgeber ist total blöd...

LG Karla
Ein Leben ohne Möps(chen) ist möglich, aber sinnlos. (frei nach Loriot)
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