DLF | Selbstbestimmungsgesetz „Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit"
DLF | Selbstbestimmungsgesetz „Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit" - # 2

Lana
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 16 im Thema

Beitrag von Lana »

Jaddy hat geschrieben: Do 30. Jun 2022, 12:29 Also ich bin ziemlich zufrieden, muss ich sagen :)
  • Eigenauskunft reicht.
  • Sperrfrist 1 Jahr (vor erneuter Änderung).
  • Bussgeldbewehrtes Offenbarungsverbot.
  • Entschädigungen für Zwangssterilisierte.
  • Keine med. Maßnahmen im Gesetz (weiter über Kassen, MDK, GBA, etc).
  • Eintrag von trans Eltern in Geb.Urkunde wird mit Abstammungsrechtsreform geregelt, bis dahin Interimsmassnahme.
  • Ab 14 mit Zustimmung der Eltern oder Familiengericht.
Mehr war erstmal nicht zu erwarten.
Nein, passt so. Danke fürs Auflisten (ap)

Also alles gut?
Ich finde nicht. Was machen die die ganze Zeit?
Da gab es vor über einem Jahr Anträge von den selben Leuten, damals noch Opposition, dann im Spätherbst den Koalitionsvertrag mit teilweise wortgleichen Verlautbarungen.

Und nun, wieder ein halbes Jahr später, das selbe in grün. Positiv ist tatsächlich, dass es immer noch das selbe ist. Was mir jedoch aufstößt, ist die unglaubliche Trägheit. Was haben die ganzen Beteiligten denn in den letzten Monaten gemacht? Ein wirklicher Fortschritt ist für mich nicht ersichtlich.

Von außen könnte man den Eindruck gewinnen, dass sie lediglich sehr viel Zeit damit verbracht haben, die alten Texte zu durchsuchen und ein paar Zeilen daraus abzuschreiben. Hoffentlich trügt der Schein...

Dabei liegt der ganze große bürokratische Rest des Gesetzgebungsverfahrens erst noch vor uns.

LGL
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Anke
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 17 im Thema

Beitrag von Anke »

Hallo,

Jana fragt sich und uns, warum das so lange dauert. Ich kann sie gut verstehen, denn schließlich warten wir seit Jahren darauf, dass sich da endlich etwas tut.

Doch offen gestanden überrascht mich das alles nicht. Es ist eben etwas ganz anderes aus der Opposition eine Gesetzvorlage einer Fraktion zur Abstimmung zu bringen, als es als Regierung zu tun. Da gibt es Abstimmungen auf vielen Ebenen, da muss Überzeugungsarbeit geleistet und Kompromisse geschlossen werden. Ganz abgesehen davon braucht eine Regierung auch erstmal Zeit um die Zügel in die Hand zu bekommen. Miniserien sind große Verwaltungseinheiten, in den viele Menschen seit Jahren und Jahrzehnten arbeiten. Diesen ganzen Apparat in den Griff zu bekommen braucht Zeit.

Außerdem ist das Selbstbestimmungsgesetz leider nur ein kleines Thema unter vielen anderen. Die beherrschenden Themen waren und sind Corona, der Ukraine-Krieg und der Klimawandel. Das gefällt uns zwar sicherlich nicht, ist aber die Realität.

Im vierten Quartal soll ja der Gesetzentwurf vorliegen. Ich bin schon sehr gespannt. Verwunderlich finde ich allerdings, dass das neue Gesetz erst ab Mitte 2023 gelten soll.

Liebe Grüße

Anke
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 18 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

Lana hat geschrieben: Do 30. Jun 2022, 23:18 Was machen die die ganze Zeit?
Die warten drarauf, dass endlich wieder einmal ein neuer Gesetzesentwurf eingebracht wird.

Nein, im Ernst, die Wege sind in der Tat lang. Aber bei Gesetzeseingaben oder -änderungen müssen eine Menge Dinge beachtet und abgestimmt werden. Ich habe einmal an einer Gesetzesänderung mitgearbeitet und weiß, was alles dahinter steht. Es geht um Abstimmungen innerhalb des jeweiligen Ministeriums, dann über Ministeriumsgrenzen hinweg, die Einbindung von Verbänden, Dann sind gegebenenfalls dnoch die Länder im Boot. Manchmal führen Gesetzesänderungen auch zwischen den Ministerien zu Unstimmigkeiten. Das mutet mancmal wie Kindergarten an, muss aber auch überwunden werden. Dann wird das noch in den betroffenen Ausschüssen diskutiert. Das kann zu ganz heftigen Verzögerungen führen.

Es ist ja nicht so, dass ein Beschluss der Regierungsparteien automatisch und schnell zu spürbaren Veränderungen führt. Wir haben keinen Obrigkeitsstaat, in dem die regierung bestimmt, was zu tun ist und dann wird es getan. Da gibt es u.a. auch innerhalb der Ministerien große Widerstände. Es gibt sicher etliche Mitarbeiter im zuständigen Ministerium, die gegen die Gesetzesinitiative sind. Und vergessen wir nicht, dass auch die Folgen einer Gesetzesänderung beachtet werden müssen. Mir ist z.B. die Frage der Abstammungsurkunde für die Kinder der Antragsteller nie aufgefallen, wenn sie z.B. heiraten wollen. Das sind Dinge, die in einem komplexen Gesetzes- und Verordnungswerk eingebunden werden müssen. Sonst heißt es, die Gesetzesänderung sei mit heißer Nadel gestrickt. Das wäre fatal, denn dann würde das Gesetz evtl. ausgesetzt oder zurück genommen.

Wir leben in einer parlamentarischen Demokratie, die in der Tat langsamer ist als ein diktatorisches System. Es gibt sicher auch eine Menge Zeitverzug durch Reibungsverluste, aber letztlich verdanken wir dieser Regierungsform die Freiheiten und Möglichkeiten, die in autokratischen Systemen verweigert werden. Die Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen. Woanders werden wir schnell zermahlen.

Wenn wir die Akzeptanz wollen, müssen wir den Konsenz suchen oder bildlich gesprochen: Ein Hausbau ist langsam, ein Abriss geht ganz schnell.
Viele Grüße
Vicky

Respekt ist nicht teilbar.
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 19 im Thema

Beitrag von Anke »

Hallo,

während ich den zeitlichen Ablauf durchaus nachvollziehen kann, fällt es mir schwer zu verstehen, warum die medizinischen Themen derzeit außen vor sind. Bei Queer.de https://www.queer.de/detail.php?article_id=42474 wird dazu folgendes geschrieben:
Im Koalitionsvertrag hatte es geheißen: "Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden." Justizminister Marco Buschmann betonte, dass es im Gesetz um den Personenstand und den Namen gehe, nicht um medizinische Fragen. Das sei eben "etwas völlig anderes als die Frage einer geschlechtsangleichenden Operation". Familienministerin Lisa Paus verwies darauf, dass Fragen nach medizinischen Maßnahmen weiterhin auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden würden.

Auf Nachfrage, was mit den medizinischen Aspekten und der Kostenübernahme medizinischer Maßnahmen sei, verwies Buschmann auf den Kompetenzbereich des Gesundheitsministers Karl Lauterbach und versuchte, die Nichtberücksichtigung kleinzureden: "Auch dieses Projekt wird die Koalition zügig angehen und ich bin mir sehr sicher, dass Karl Lauterbach uns da auch beizeiten einen Entwurf vorlegen wird." Dass der Aspekt nicht im Selbstbestimmungsgesetz enthalten ist, sei "nichts ungewöhnliches", immerhin liege die Federführung für solche Fragen gar nicht bei den beiden Ministerien. Es sei auch keine "Vorentscheidung für irgendwas".
Verstehen kann ich, dass das in den Kompetenzbereich des Gesundheitsministers fällt. Ich kann auch verstehen, dass es da gerade ein Thema gibt, das sehr wichtig ist. Ich kann nicht verstehen, dass es aus dem Gesundheitsministerium nicht zumindest eine grundsätzliche Aussage oder einen zeitlichen Fahrplan gibt. Das lässt mich nichts Gutes vermuten.

Ich lese das so, dass es wohl Versuche gegeben hat, sich mit dem Gesundheitsministerium abzustimmen und Justiz und Buschman und Paus irgendwann alleine weiter gemacht haben, weil sie dort nicht voran gekommen sind. Daher ist das für mich keine geschicktes "Packaging", sondern nur der Unbeweglichkeit des Gesundheitsministeriums geschuldet.

Wenn ich jetzt böse wäre (manchmal kann ich auch böse sein), dann könnte ich glatt vermuten, dass das Thema nicht genug Profilierungspotential für Herrn Lauterbach enthält.

Doch das soll es mit den böse motivierten Gedanken sein. Ich bin froh, dass zumindest Justiz- und Familienministerium ihren Job machen.

Liebe Grüße

Anke
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 20 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

wahrscheinlich wollten die verantwortlichen Stellen nicht wieder den Fehler machen, Entscheidungen zusammen zu packen, die nicht zusammen gehören.

Außerdem stehen sie wohl auch vor der Frage, wie die Kassen alles bezahlen sollen, wenn die Voraussetzungen für die OPs gelockert werden.
Bisher waren die Kassen verpflichtet, "einem Leidensdruck abzuhelfen".
Wenn es um "freie Entscheidungen" für körperverändernde Operationen geht, sieht die Lage wohl anders aus.

Gruß
Anne-Mette
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 21 im Thema

Beitrag von Jasmine »

Vicky_Rose hat geschrieben: Fr 1. Jul 2022, 07:06 ......Wir leben in einer parlamentarischen Demokratie, die in der Tat langsamer ist als ein diktatorisches System. Es gibt sicher auch eine Menge Zeitverzug durch Reibungsverluste, aber letztlich verdanken wir dieser Regierungsform die Freiheiten und Möglichkeiten, die in autokratischen Systemen verweigert werden..............
Gibt es nur diese zwei Regierungsformen? Ist die deutsche Demokratie das nonplusultra? Nein es gibt auch fortschrittlichere Demokratien. Unser Staatsapparat ist zu aufgeblasen, das Parlament viel zu groß und zu schwerfällig - da sehe ich das Problem. Ich freue mich ja das das Selbstbestimmungsgesetz kommt, aber die Dauer ist mir definitiv zu lang.

https://www.queer.de/detail.php?article_id=42474
Zitat: Stattdessen sollen die vorgestellten Eckpunkte nun als zivilgesellschaftliche Diskussionsgrundlage dienen, im vierten Quartal solle dann ein Entwurf, der als nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat gilt, im Kabinett landen. In einer vom Queerbeauftragen Sven Lehmann verschickten Pressemitteilung heißt es zudem, dass das Inkrafttreten des Gesetzes erst für Mitte 2023 geplant sei.
Vicky_Rose hat geschrieben: Fr 1. Jul 2022, 07:06 .............Da gibt es u.a. auch innerhalb der Ministerien große Widerstände. Es gibt sicher etliche Mitarbeiter im zuständigen Ministerium, die gegen die Gesetzesinitiative sind..................
Satire ein: Hm, ich stelle mir gerade vor, da arbeitet ein CDU-Anhänger in der Poststelle und der hat etwas gegen das Gesetz. :lol: Satire aus.
Ich denke mal eher das der Bundesminister das Sagen hat und die betroffenen Angestellten (Dienstleister) mit der Umsetzung der Wünsche des Chefs usw. beschäftigt sein sollten.

Wenn der Staat im digitalisierten Zeitalter ein Global-Player sein will, dann muss die Verwaltung deutlich schneller werden. Bei anderen Gesetzen schaffen die es ja auch. Erinnert mich irgendwie an Asterix und Obelix in der Trabantenstadt :lol:

Die Politiker sollten immer im Gedächtnis haben, was die Dauer des Verfahrens für die Betroffenen bedeutet.

Liebe Grüße Jasmine
Jaddy
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 22 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Anne-Mette hat geschrieben: Fr 1. Jul 2022, 08:45 wahrscheinlich wollten die verantwortlichen Stellen nicht wieder den Fehler machen, Entscheidungen zusammen zu packen, die nicht zusammen gehören.
... und damit endlose Detailabstimmungen zwischen den Ministerien auslösen. Dann würde das langsamste Ministerium/Gremium alles ausbremsen.
Anne-Mette hat geschrieben: Fr 1. Jul 2022, 08:45 Außerdem stehen sie wohl auch vor der Frage, wie die Kassen alles bezahlen sollen, wenn die Voraussetzungen für die OPs gelockert werden.
Bisher waren die Kassen verpflichtet, "einem Leidensdruck abzuhelfen".
Wenn es um "freie Entscheidungen" für körperverändernde Operationen geht, sieht die Lage wohl anders aus.
Aktuell gibt es in die Richtung ja noch gar nichts. So wie ich die Entwürfe von 2020/2021 lese, sind die Änderungsideen eher marginal und kosmetisch. Die entsprechenden Stellen bei GRÜN und FDP lauten zum Teil wörtlich identisch:
Anspruch auf Achtung des Selbstbestimmungsrechts bei Gesundheitsleistungen
(1) Das Recht auf freie Entwicklung der Persönlichkeit entsprechend der Geschlechtsidentität umfasst das Recht, über die Durchführung medizinischer Maßnahmen zur Modifizierung des eigenen Körpers im Hinblick auf Erscheinung und körperliche Funktionen bei vollumfassender vorheriger medizinischer Aufklärung und Einwilligungsfähigkeit selbstbestimmt zu entscheiden.
(2) Intergeschlechtliche Versicherte sowie Versicherte mit Geschlechtsinkongruenz haben Anspruch auf geschlechtsangleichende Maßnahmen einschließlich Hormontherapie sowie der Angleichung der primären und sekundären Geschlechtsmerkmale. Das Nähere zum Kreis der Anspruchsberechtigten und zum Umfang der not- wendigen Leistungen regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien nach -§ 92 SGB V bis spätestens zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Vor der Entscheidung ist den bundesweiten Verbänden von trans- und intergeschlechtlichen Personen, den für die Leistungserbringung relevanten pharmazeutischen Unternehmern und Medizinprodukteherstellern und deren Spitzenorganisationen auf Bundesebene sowie den betroffenen medizinischen Fachgesellschaften Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
D.h. einerseits schon "informed consent", aber eingeschränkt im Umfang durch eine Richtlinie des GBA, also letztlich der Kassen. Die gucken hauptsächlich auf die Kosten. Es würde mich wundern, wenn eins irgendwann ohne Indikation eine HET beginnen könnte, von OPs mal ganz abgesehen. Spätestens wenn's ans Messer geht, werden Ärztys eine Absicherung wollen.
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 23 im Thema

Beitrag von Blossom »

Bei all dem Optimus, den ich hier lese ... bislang ist es nichts weiter als ein Eckpunktepapier und eine öffentliche Willensbekundung ... es wäre nicht die erste, die später doch nicht zum Tragen gekommen ist ... daher betrachte ich das alles bislang eher mit großer Skepsis und abwartend. Da wird noch reichlich Gegenwind kommen - und dann wird man ja sehen, wer einknickt und was von der schönen Idee letztlich übrigbleibt.

Für mich, die ich als Frau arbeite und Lebe, so gewertet werde, ist es nichts als eine nette Begleiterscheinung meinen Namen komplikationslos im Ausweis zu sehen - mehr aber auch nicht. Ich bin was ich bin, auch ohne das: Blossom ... Punkt.
Jeder hat in seinem Leben Menschen um sich, die schwul, lesbisch, transgender oder bisexuell sind.
Sie wollen es vielleicht nicht zugeben, aber ich garantiere, sie kennen jemanden.
Billie Jean King (*1943)
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 24 im Thema

Beitrag von Martina-NB »

Blossom hat geschrieben: Fr 1. Jul 2022, 11:32 Für mich, die ich als Frau arbeite und Lebe, so gewertet werde, ist es nichts als eine nette Begleiterscheinung meinen Namen komplikationslos im Ausweis zu sehen
Wenn Du es (offenbar?) ohne größere Komplikationen schaffst, im Alltag Deinen Wunsch-Vornamen zu verwenden, ist das toll für Dich.
Ich habe es mir für mich mal durch-überlegt. Die möglichen Komplikationen und juristischen Fallen sind unüberschaubar und u.U. sehr teuer. Das kann ich nicht riskieren.
(Welcher Name auf meine PA steht wäre mir persönlich ziemlich egal.)
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 25 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Martina-NB hat geschrieben: Fr 1. Jul 2022, 13:06 Wenn Du es (offenbar?) ohne größere Komplikationen schaffst, im Alltag Deinen Wunsch-Vornamen zu verwenden, ist das toll für Dich.
Ich habe es mir für mich mal durch-überlegt. Die möglichen Komplikationen und juristischen Fallen sind unüberschaubar und u.U. sehr teuer. Das kann ich nicht riskieren.
(Welcher Name auf meine PA steht wäre mir persönlich ziemlich egal.)
Für mich stellt sich das Problem umgekehrt. Ich habe den Eintrag 2019 auf "divers" ändern lassen, aber alle Namen behalten. Nun ist Kai nicht 100% eindeutig, aber in der Wahrnehmung der meisten schon. Mein Perso ist von 2015. Mit Vollbart. Da alle Angaben noch stimmen, gibt es keinen Grund für einen neuen. Deshalb habe ich schon mehrfach meinen Ergänzungsausweis gebraucht, weil mir zB die Post den Perso nicht glauben wollte.
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 26 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Selbstbestimmung wird Gesetz
Queer-Beauftragter: Änderungspläne sind historisch
"Ausweisdokumente" ist etwas uneindeutig. Im Ausweis selbst steht kein Geschlechtseintrag.
Dazu wird es wohl auch nicht kommen(?)

https://www.deutschlandfunk.de/selbstbe ... e-100.html
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 27 im Thema

Beitrag von Anke »

Hallo,
Anne-Mette hat geschrieben: Fr 1. Jul 2022, 16:43 "Ausweisdokumente" ist etwas uneindeutig. Im Ausweis selbst steht kein Geschlechtseintrag.
Dazu wird es wohl auch nicht kommen(?)
Der Reisepass enthält einen Geschlechtseintrag, der Personalausweis nicht.

Liebe Grüße

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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 28 im Thema

Beitrag von ChristinaF »

Blossom hat geschrieben: Fr 1. Jul 2022, 11:32 Bei all dem Optimus, den ich hier lese ... bislang ist es nichts weiter als ein Eckpunktepapier und eine öffentliche Willensbekundung ... es wäre nicht die erste, die später doch nicht zum Tragen gekommen ist ... daher betrachte ich das alles bislang eher mit großer Skepsis und abwartend. Da wird noch reichlich Gegenwind kommen - und dann wird man ja sehen, wer einknickt und was von der schönen Idee letztlich übrigbleibt.

Für mich, die ich als Frau arbeite und Lebe, so gewertet werde, ist es nichts als eine nette Begleiterscheinung meinen Namen komplikationslos im Ausweis zu sehen - mehr aber auch nicht. Ich bin was ich bin, auch ohne das: Blossom ... Punkt.
Du sprichst genau das an, was ich ebenfalls denke. (moin) Warten wirs mal ab, was alles daraus wird.
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 29 im Thema

Beitrag von MiriamR »

Moin

Also die Änderungen was den Namens-, bzw. Geschlechtseintrag beim Standesamt angeht, kann ich bedenklos zustimmen. Es würde die Sache für uns Betroffene vereinfachen und den Verwaltungsaufwand verkürzen.

Jedoch Änderungen an der med. Handhabe sehe ich skeptisch.
Diese Gutachten die gefordert werden (rechtlich zulässig oder nicht, sei mal dahingestellt) sehe ich als nicht problematisch an. Das unser "Trans-Zustand" als Krankheit eingestuft wird auch nicht, da es uns ermöglicht einige Dinge von den Krankenkassen zu bekommen, was der/die ein oder andere sich nicht leisten könnte (Perücken für 1000 € z.b.).
Und das Operateure und Kliniken sich absichern wollen, bevor sie an jemanden körperlich gesunden solche Eingriffe vornehmen, finde ich vernünftig.
Wir möchten Rechtssicherheit, also muß ich das Ärzten und Krankenhäusern auch zugestehen.

Wie eine psychische Begutachtung" als "entwürdigend" dargestellt wird entzieht sich mir hier völlig. Ansonsten dürften Arbeitgeber dieses bei Bewerbern im Hintergrund auch nicht mehr machen. Denn auch da passiert das ständig und gejammert wird dort nicht.
Und wenn bei dieser Therapie- und Gutachtenpflicht einem von Tausend geholfen werden kann ein besseres Leben zu führen OHNE eine Transition, hat das durchaus Berechtigung.
Denn, wie wir alle Wissen, man kann sich auch etwas einreden das man irgendwo gehört hat. (Trans sein ist cool, obwohl ein völlig anderes psych. Problem vorliegt.)

Und, das es um "Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlikeit" geht, halte ich für eine "Propaganda-Lüge". Denn ich denke ein jeder von uns möchte einfach sein Leben leben ohne groß aufzufallen. Wenn ich auffalle, in meinem Umfeld, bin ich offensiv und rede darüber. Aber ich benötige kein "Schild um meinen Hals" auf dem steht: "Schaut her, ich bin Trans!!!"
Und wie eine politische Diskussion das ändern soll ist mir schleierhaft. Da steht das Thema ein paar Wochen im Fokus und verschwindet dann wieder in der Versenkung.
Wie alles andere auch.

Aber, das ist nur meine bescheidene, kleine und unwichtige Meinung.

Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende


weibliche Grüße )))(:

Miriam
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 30 im Thema

Beitrag von Jaddy »

MiriamR hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 11:18 Jedoch Änderungen an der med. Handhabe sehe ich skeptisch.
Diese Gutachten die gefordert werden (rechtlich zulässig oder nicht, sei mal dahingestellt) sehe ich als nicht problematisch an. Das unser "Trans-Zustand" als Krankheit eingestuft wird auch nicht, da es uns ermöglicht einige Dinge von den Krankenkassen zu bekommen, was der/die ein oder andere sich nicht leisten könnte (Perücken für 1000 € z.b.).
Und das Operateure und Kliniken sich absichern wollen, bevor sie an jemanden körperlich gesunden solche Eingriffe vornehmen, finde ich vernünftig.
Wir möchten Rechtssicherheit, also muß ich das Ärzten und Krankenhäusern auch zugestehen.

Wie eine psychische Begutachtung" als "entwürdigend" dargestellt wird entzieht sich mir hier völlig. Ansonsten dürften Arbeitgeber dieses bei Bewerbern im Hintergrund auch nicht mehr machen. Denn auch da passiert das ständig und gejammert wird dort nicht.
Und wenn bei dieser Therapie- und Gutachtenpflicht einem von Tausend geholfen werden kann ein besseres Leben zu führen OHNE eine Transition, hat das durchaus Berechtigung.
Denn, wie wir alle Wissen, man kann sich auch etwas einreden das man irgendwo gehört hat. (Trans sein ist cool, obwohl ein völlig anderes psych. Problem vorliegt.)
Hm, das sehe ich sehr anders.

1. gilt Transidentität im medizinischen Fachkontext (WHO, ICD, psychiatrische Fachgesellschaften, S3 Leitlinie, usw.) längst nicht mehr als Krankheit, sondern als Varianz. Das könnte eins jetzt als Wortklauberei abtun, tut aber einen gewichtigen Schritt zu dem, was Marco Buschmann in der PK sagte: "Es mag nicht dem statistischen Durchschnitt entsprechen, aber es ist ein Teil der Normalität". Schon allein um es Menschen um die Ohren zu hauen, die "Du bist ja krank" sagen.

2. ist die Verpflichtung der Kassen zur Leistungsübernahme auch anders machbar, nämlich per Gesetz (SGB), so wie in den Entwürfen von Grünen und FDP 2020/2021 enthalten war.

3. braucht es zur Absicherung der Ärztys keine Krankheit, sondern lediglich die Bestätigung, dass die Person aus freiem Willen und im vollen Bewusstsein der Konsequenzen handelt, und nur das sollte mE eine psychologische Indikation prüfen und bestätigen. Mit Ausnahme der Zeugungsfähigkeit (bei manchen OPs) wird hier organisch nichts dramatisches verändert, was die Lebens- oder Leistungsfähigkeit herabsetzen würde (im Gegensatz zB zur Amputation einer gesunden Extremität). Mal objektiv betrachtet, also ohne die gesellschaftlichen Auswirkungen des neuen Designs und die Wirkungen auf die eigene Selbstwahrnehmung, ist das medizinische nur geringfügig mehr als eine kosmetische OP. Nur das hat eine Endo- oder chirurgische Fachperson zu interessieren. Der Rest passiert im Vorfeld.

4. dürfen Firmen mW bei Bewerbungen keine psychologische Begutachtung dieser Art durchführen. Insbesondere keine intime Befragungen über Sexualpraktiken oder -Präferenzen, biografische Details, deren emotionale Verarbeitung, usw. Schon die Frage nach Kinderwunsch ist unzulässig. In der Tat gibt es diese Art von Begutachtung mW in keinem anderen Bereich. Selbst heiraten und Kinder kriegen dürfen Menschen, ohne dass ihre psychische Eignung oder die Motive dafür fachlich überprüft werden. Wir könnten also mal darüber diskutieren, warum das so ist und was "wir" in dem Fall anders machen (könnten).

5. kenne ich keine Person, die spontan sofort unters Messer gehüpft wäre. Es wird da sicher Einzelfälle geben, aber die werden wir nie zuverlässig ausschliessen können. Bei allen ging eine jahrelange Diskussion mit sich und anderen voraus. Ich kenne einen Fall, in dem eine Person so krass psychiatrisch fehlbehandelt wurde, dass zusammen mit einer manipulativen Bezugsperson eine komplette Transition aus den falschen Gründen die Folge war. Hingegen weiss ich, dass die überwältigende Mehrheit sich am Abend vor der geplanten OP noch Gedanken gemacht hat, ob das jetzt wirklich richtig ist. (Selbst ich)

Die aktuelle Mär vom "Trans-Hype", "trans ist cool" usw ist spätestens dann Unfug, wenn es an konkrete med. Maßnahmen geht; je irreversibler, desto mehr.

Ja, ich bin auch für Beratungs- und Therapieangebote. Und zwar in der Nähe erreichbar, qualitativ auf der Höhe der Zeit und mit ausreichenden Kapazitäten, was auch eine gehörige Redundanz bedeutet, weil bei weitem nicht alle Klientys zu allen Therapeutys passen. Ein ausführliches Hinterfragen der Motive und Vorstellungen, inklusive Diskussion und Aufklärung über Alternativen bei irreversiblen Maßnahmen finde ich auch sehr gut. Aber das ist es dann auch. Ein Therapiezwang, der an versuchte Konversion grenzt, wie sich der MDK in der BGA wohl vorstellt, ist vollkommen überzogen.

Es ist schon ein vertracktes Setting, wenn Therapeuty gleichzeitig Beratung/Begleitung/Selbstfindungshilfe sein soll, aber auf der anderen Seite die entscheidende Instanz für die Freigabe der Wunschtherapie ist. Das darf eigentlich nicht sein.

Fazit: Für Transidentität, Gender-Inkongruenz und den Wunsch nach körperlicher Angleichung braucht es keine Krankheitsdefinition und keinen Leidensdruck für eine sinnvolle, hilfreiche med. Betreuung und Kostenübernahme. Eine gute Aufklärung und Check von Motivation, bekannten Alternativen, freiem Willen und informierter Einwilligung reichen völlig aus. Beratung und Therapieangebote aber müssen dringend besser werden.
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