DLF | Selbstbestimmungsgesetz „Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit"
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Anne-Mette
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DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“
Das ist natürlich auch ein ganz anderes Thema als die bloße Abschaffung des TSG...
https://www.deutschlandfunkkultur.de/wa ... 4-100.html
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ExUserIn-2026-04-08
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“
Hier Informationen zu Eckpunkten der Bundesregierung:
https://www.deutschlandfunk.de/regierun ... c-100.html
Ganz habe ich es noch nicht verstanden. Soll es jetzt später kommen ?
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Ganz habe ich es noch nicht verstanden. Soll es jetzt später kommen ?
Zuletzt geändert von ExUserIn-2026-04-08 am Do 30. Jun 2022, 09:21, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße
Vicky
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Anke
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“
Hallo,
vielen Dank für den Link. Hier noch ein weiterer aktueller Link zum Thema:
https://www.swr.de/swr2/leben-und-gesel ... r-100.html
Die Abschaffung des TSG ist nur ein Baustein, denn in der Sache geht es um Selbstbestimmung!
Liebe Grüße
Anke
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Jaddy
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“
Angesichts weiterer Fehler im Beitrag würde ich darauf erst mal nichts geben und die BPK heute abwarten. Buschmann und Paus werden die Eckpunkte vorstellen und es wird bestimmt nach dem Zeitplan gefragt werden. Meine Schätzung: Vor Ostern 2023 wird das bestimmt nicht durch sein.Vicky_Rose hat geschrieben: Do 30. Jun 2022, 09:12 Hier Informationen zu Eckpunkten der Bundesregierung:
https://www.deutschlandfunk.de/regierun ... c-100.html
Ganz habe ich es noch nicht verstanden. Soll es jetzt später kommen ?
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Anne-Mette
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Jaddy
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“
Also ich bin ziemlich zufrieden, muss ich sagen 
Hier das Papier dazu:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gle ... etz-199332
- Eigenauskunft reicht.
- Sperrfrist 1 Jahr (vor erneuter Änderung).
- Bussgeldbewehrtes Offenbarungsverbot.
- Entschädigungen für Zwangssterilisierte.
- Keine med. Maßnahmen im Gesetz (weiter über Kassen, MDK, GBA, etc).
- Eintrag von trans Eltern in Geb.Urkunde wird mit Abstammungsrechtsreform geregelt, bis dahin Interimsmassnahme.
- Ab 14 mit Zustimmung der Eltern oder Familiengericht.
Hier das Papier dazu:
- Seite: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/ ... llt-199378
- PDF: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/199382
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gle ... etz-199332
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Jaddy
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“
Freddy hat auch mitgeschrieben (Twitterthread): https://twitter.com/EinfachFreddy/statu ... 0195993602
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Anke
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“
Hallo,
Die medizinischen Themen sehe ich dagegen durchaus kritisch. Klar, auf diesem Weg bekommen sie es erstmal ohne Bundesrat durch. Doch die medizinischen Themen sind genauso elementar wie die Namens- und Personenstandthemen. Ich hoffe sehr, dass das jetzt parallel angegangen wird, damit es auch zeitnah eine Lösung gibt, mit der alle (Betroffene, Ärzte, Krankenkassen, etc.) gut zurecht kommen.
Liebe Grüße
Anke
ich sehe das ganz ähnlich und wenn es so kommt werde ich das mit meiner Partnerin gebührend feiern, auch wenn es auf mich keine praktischen Auswirkungen hat.Jaddy hat geschrieben: Do 30. Jun 2022, 12:29 Also ich bin ziemlich zufrieden, muss ich sagen
...
Mehr war erstmal nicht zu erwarten. Auch das packaging - med. Dinge draussen halten - ist nicht unklug. Laut Lisa Paus braucht es keine Zustimmung im Bundesrat. Geschätzter Zeitplan sind 6-9 Monate. Ich halte eher letzteres für annähernd realistisch.
Die medizinischen Themen sehe ich dagegen durchaus kritisch. Klar, auf diesem Weg bekommen sie es erstmal ohne Bundesrat durch. Doch die medizinischen Themen sind genauso elementar wie die Namens- und Personenstandthemen. Ich hoffe sehr, dass das jetzt parallel angegangen wird, damit es auch zeitnah eine Lösung gibt, mit der alle (Betroffene, Ärzte, Krankenkassen, etc.) gut zurecht kommen.
Liebe Grüße
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Jaddy
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“
Die medizinischen Themen nicht in ein Gesetz zu schreiben, schon gar nicht spezifische Regelungen, halte ich erstmal für eine gute Idee. Dazu ist das Thema noch zu stark im Wandel. Wie lange sich problematische Gesetze halten können sehen wir ja beim TSG.Anke hat geschrieben: Do 30. Jun 2022, 13:45 Die medizinischen Themen sehe ich dagegen durchaus kritisch. Klar, auf diesem Weg bekommen sie es erstmal ohne Bundesrat durch. Doch die medizinischen Themen sind genauso elementar wie die Namens- und Personenstandthemen. Ich hoffe sehr, dass das jetzt parallel angegangen wird, damit es auch zeitnah eine Lösung gibt, mit der alle (Betroffene, Ärzte, Krankenkassen, etc.) gut zurecht kommen.
Also ist die Idee, dort auf die Fachgremien zu vertrauen schon nicht ganz falsch. Die S3-Leitlinie zB ist ja auch (nach heftiger Intervention von Betroffenenverbänden) ziemlich modern. Auch die Psychotherapeutys sind recht fortschrittlich. Einzig GBA und MDK sind rückständig aufgestellt, was durch die anderen Fachgremien ja schon kritisiert wurde. Ich weiss nicht, wie gut genereller, auf den jeweiligen Stand der Erkenntnisse bezogener Anspruch auf med. Massnahmen sich in einem Gesetz formuliert werden können. Dazu fehlt mir der juristische Tiefgang und die Erfahrung mit der ganzen Struktur. Betrifft nicht nur trans, sondern auch zB Pflege, Hilfsmittel für Behinderte und Unterstützung für chronisch Kranke, seltene Krankheiten, usw.
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ExUserIn-2026-04-08
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“
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Anke
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“
Hallo,
Bisher war und ist es Praxis, dass die Operateure und Krankenhäuser sich über die beiden Gutachten der VÄPÄ abgesichert haben. Wenn das neue Gesetz kommt, dann gibt es diese Absicherung nicht mehr. Ich bin gespannt, wie sich diese Gruppen dann verhalten werden. Es ist durchaus vorstellbar, dass die Gutachten per Hintertür zur Absicherung wieder zurück kommen und dann hätten wir kaum etwas gewonnen. Mich würde da auch mal interessieren, wie das in anderen Ländern läuft, die bereits liberale Lösungen haben.
Aus meiner Sicht bedarf es einer allgemeineren gesetzlichen Regelung in den Sozialgesetzbüchern gefolgt von einer Rechtsverordnung, die tiefer ins Detail geht. Wenn es weiter den Krankenkassen und den MDK'en überlassen bleibt, dann wird es dort so weiter gehen wie bisher.
So etwas zu formulieren ist nicht einfach. Vor allem wenn es ein Text sein soll, der längere Geltung hat. Doch nur weil etwas schwierig ist, bedeutet noch lange nicht, dass es nicht machbar ist.
Liebe Grüße
Anke
die medizinischen Themen nicht ins Selbstbestimmungsgesetz zu schreiben, das kann ich nachvollziehen. Allerdings braucht es schon einen Rahmen für den medizinischen Bereich, denn durch diese neue Regelung entsteht erstmal (Rechts-) Unsicherheit.Jaddy hat geschrieben: Do 30. Jun 2022, 14:05
Die medizinischen Themen nicht in ein Gesetz zu schreiben, schon gar nicht spezifische Regelungen, halte ich erstmal für eine gute Idee. Dazu ist das Thema noch zu stark im Wandel. Wie lange sich problematische Gesetze halten können sehen wir ja beim TSG.
Bisher war und ist es Praxis, dass die Operateure und Krankenhäuser sich über die beiden Gutachten der VÄPÄ abgesichert haben. Wenn das neue Gesetz kommt, dann gibt es diese Absicherung nicht mehr. Ich bin gespannt, wie sich diese Gruppen dann verhalten werden. Es ist durchaus vorstellbar, dass die Gutachten per Hintertür zur Absicherung wieder zurück kommen und dann hätten wir kaum etwas gewonnen. Mich würde da auch mal interessieren, wie das in anderen Ländern läuft, die bereits liberale Lösungen haben.
Aus meiner Sicht bedarf es einer allgemeineren gesetzlichen Regelung in den Sozialgesetzbüchern gefolgt von einer Rechtsverordnung, die tiefer ins Detail geht. Wenn es weiter den Krankenkassen und den MDK'en überlassen bleibt, dann wird es dort so weiter gehen wie bisher.
So etwas zu formulieren ist nicht einfach. Vor allem wenn es ein Text sein soll, der längere Geltung hat. Doch nur weil etwas schwierig ist, bedeutet noch lange nicht, dass es nicht machbar ist.
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Jaddy
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“
Das entspricht nicht dem, was ich erfahre. Der MDK hat schon mal die Gutachten angefordert, "sofern verfügbar", was sie aber eigentlich gar nicht fordern dürfen, weil keine Voraussetzung. Dann wurden eben eigene psych. Indikationen verlangt, wie zur HET ja auch gängig.Anke hat geschrieben: Do 30. Jun 2022, 16:52 Bisher war und ist es Praxis, dass die Operateure und Krankenhäuser sich über die beiden Gutachten der VÄPÄ abgesichert haben. Wenn das neue Gesetz kommt, dann gibt es diese Absicherung nicht mehr. Ich bin gespannt, wie sich diese Gruppen dann verhalten werden. Es ist durchaus vorstellbar, dass die Gutachten per Hintertür zur Absicherung wieder zurück kommen und dann hätten wir kaum etwas gewonnen. Mich würde da auch mal interessieren, wie das in anderen Ländern läuft, die bereits liberale Lösungen haben.
Insofern ändert sich da durch das SBG nichts.
Da stimme ich zu.Anke hat geschrieben: Do 30. Jun 2022, 16:52 Aus meiner Sicht bedarf es einer allgemeineren gesetzlichen Regelung in den Sozialgesetzbüchern gefolgt von einer Rechtsverordnung, die tiefer ins Detail geht. Wenn es weiter den Krankenkassen und den MDK'en überlassen bleibt, dann wird es dort so weiter gehen wie bisher.
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Anne-Mette
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“
Moin,
Allerdings konnten wir Krankenkasse und MDK darauf hinweisen, dass es nicht zu fordern ist und sie haben es zurück genommen.
Es ist jedoch ziemlich anstrengend, immer wieder auf diese unberechtigten Forderungen einzugehen. Das kostet Arbeitszeit und verschreckt immer wieder Menschen, die bei der Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen gestellt haben.
Die Tätigen in den Krankenkassen und beim MDK müssten es eigentlich besser wissenn.
ich habe gerade auch einen aktuellen Fall,bei dem das auch gefordert wurde.Jaddy hat geschrieben: Do 30. Jun 2022, 17:47 Das entspricht nicht dem, was ich erfahre. Der MDK hat schon mal die Gutachten angefordert, "sofern verfügbar", was sie aber eigentlich gar nicht fordern dürfen, weil keine Voraussetzung.
Allerdings konnten wir Krankenkasse und MDK darauf hinweisen, dass es nicht zu fordern ist und sie haben es zurück genommen.
Es ist jedoch ziemlich anstrengend, immer wieder auf diese unberechtigten Forderungen einzugehen. Das kostet Arbeitszeit und verschreckt immer wieder Menschen, die bei der Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen gestellt haben.
Die Tätigen in den Krankenkassen und beim MDK müssten es eigentlich besser wissenn.
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“
Hallo,
Wenn Du andere Erfahrungen gemacht hast, dann freue ich mich für dich. Aber das lässt sich leider nicht verallgemeinern.
Vermutlich hätte ich per Rechtsstreit durchsetzen können, dass es auch ohne geht. Aber mitten in der Transition ist ein Rechtsstreit das Letzte was ich brauche und so dürfte es den meisten gehen.
Liebe Grüße
Anke
bei mir wurde es sowohl von der Krankenkasse, als auch von den Medizinern eingefordert und zur Voraussetzung gemacht. Und ich weiß auch von einigen anderen, bei denen es auch so war.Jaddy hat geschrieben: Do 30. Jun 2022, 17:47Das entspricht nicht dem, was ich erfahre. Der MDK hat schon mal die Gutachten angefordert, "sofern verfügbar", was sie aber eigentlich gar nicht fordern dürfen, weil keine Voraussetzung. Dann wurden eben eigene psych. Indikationen verlangt, wie zur HET ja auch gängig.Anke hat geschrieben: Do 30. Jun 2022, 16:52 Bisher war und ist es Praxis, dass die Operateure und Krankenhäuser sich über die beiden Gutachten der VÄPÄ abgesichert haben. Wenn das neue Gesetz kommt, dann gibt es diese Absicherung nicht mehr. Ich bin gespannt, wie sich diese Gruppen dann verhalten werden. Es ist durchaus vorstellbar, dass die Gutachten per Hintertür zur Absicherung wieder zurück kommen und dann hätten wir kaum etwas gewonnen. Mich würde da auch mal interessieren, wie das in anderen Ländern läuft, die bereits liberale Lösungen haben.
Insofern ändert sich da durch das SBG nichts.
Wenn Du andere Erfahrungen gemacht hast, dann freue ich mich für dich. Aber das lässt sich leider nicht verallgemeinern.
Vermutlich hätte ich per Rechtsstreit durchsetzen können, dass es auch ohne geht. Aber mitten in der Transition ist ein Rechtsstreit das Letzte was ich brauche und so dürfte es den meisten gehen.
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Patricia
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“
Die Krankenkasse fragen des Öfteren nach den VäPä, dort reicht oft aber ein einfacher Hinweis, dass die VäPä-Gutachten keine Bestandteil der medizinischen Transition sind und dass der rechtliche und medizinische Weg voneinander getrennt sind um diese Anfrage zu verneinen. Was die Operateure angeht, so weiß ich, dass zumindest einige die Gutachten auch verlangen um sich angeblich abzusichern, was aber wiederum eben nicht von den Richtlinien abgedeckt ist. Mal sehen wie sich das dann ändert.
LG
Patricia
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