Liebe Verena,Sabrina Verena hat geschrieben: Sa 23. Apr 2022, 16:17 ...Ich hatte schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass man sich über die Finanzierung von GaOP und Co, Alternativen überlegen muss.
Denn Transexualität ist keine psychische Störung und auch keine Krankheit und somit sind die Krankenkassen die falsche Geldquelle.
Leider ist das bei manchen Betroffenen noch nicht angekommen.
(Mich ärgert es, wenn ich bei der Krankenkasse für eine Verletzung nur das Unvermeidliche finanziert bekomme.
Da freut man sich direkt über ein Arbeitsunfall, weil die BG alles bezahlt um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.)
Ich denke, es sollte für TS- Betroffene ein Fond eingerichtet werden.
Und ich halte die Beibehaltung von Gutachten durchaus für sinnvoll, weil nicht alles was nonbinär ist, unter TS fällt.
LG Verena
du hast schon gelesen was unter anderem Jaddy geschrieben hat?
Es geht rein um die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens. Es geht dabei nicht um geschlechtsangleichende Maßnahmen. Eine VäPä ist offiziell nicht notwendig, um Zugang zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen zu erhalten und ebenso ist es mit einer VäPä alleine nach den Richtlinien der Krankenkassen nicht möglich, geschlechtsangleichende Maßnahmen zu bekommen.
Warum soll ich für die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens zwei Gutachten über mich erstellen lassen??? Nur damit ich den Namen ändern darf?
Was die Finanzierung geschlechtsangleichender Maßnahmen angeht, so ist die Krankenkasse meiner Meinung nach sehr wohl die richtige Stelle dafür. Die Aufgabe der Krankenkassen ist es unter anderem, die Entstehung von Krankheiten zu vermeiden. Die Behandlung erfolgt bereits heute nicht aufgrund der alleinigen Diagnose Transsexualismus, sondern es muss seitens eines Psychologen und Psychiaters eine Indikation aufgrund von krankheitswertem Leidensdruck bestehen. Die alleinige Diagnose Transsexualismus reicht für gar nichts.
LG
Patricia