Hallo Sarah,scheue_Sarah hat geschrieben: Mo 20. Sep 2021, 12:46 Wahlrecht erst ab Volljährigkeit!
Es kann nicht sein, dass jemand nur beschränkt geschäftsfähig ist (darf also Verträge nicht uneingeschränkt abschließen und für sich selbst handeln), aber über die Zukunft des Staates mit entscheiden soll.
dann darf es konsequenterweise auch kein Führerschein vor der Volljährigkeit geben. Die Jugendlichen sind dann nämlich Teilnehmer im Straßenverkehr, die mit ihren Fahrzeugen andere unmittelbar gefährden können.
Auf de anderen Seite zeigt die häufige Anwendung des Jugendstrafrechts für volljährige junge Erwachsene, dass diese als noch nicht erwachsen angesehen werden. Konsequenterweise müsste man dann doch das Alter der Volljährigkeit anheben?!
Und was ist mit den Alten? Sollte es dann nicht auch eine Altersgrenze für Letztwähler geben?! Irgendwann zum Lebensende hin ist man auch nicht mehr in der Lage, aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen.
Viel lieber ist mir deshalb der Gedanke an einen Befähigungsnachweis, mit dem man zeigt, dass man in der Lage ist, über die Zukunft unseres Landes zu entscheiden. Der darf auch gern von allen absolviert und alle paar Jahre erneuert werden.
Liebe Grüße
Michi