PÄ / VÄ über Gericht oder Standesamt?
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Jen
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PÄ / VÄ über Gericht oder Standesamt?

Post 1 im Thema

Beitrag von Jen »

Hallöchen zusammen, (moin)

Ich fange gerade an mich ein bisschen mit der Änderung der Eintragungen meines Geschlechts und meines Vornamens zu beschäftigen.
Mein bisheriger Kenntnistand war, dass ich einen Antrag bei Gericht mit folgendem Inhalt verfassen müsste:
- Kleiner trans Lebenslauf
- Nennung zwei Gutachter
- Mind. 3 Jahre Trans
- Kein Wunsch zur Retransistion
- Kosten ca. 1500 Euro
- Dauer ca. 6 Monate

Bitte korrigiert mich, wenn ich was vergessen oder falsch verstanden habt. :wink:

Nun habe ich auf der Suche im Netz folgenden Artikel gefunden:

https://www.siegessaeule.de/magazin/424 ... 3%B6glich/

In diesem Artikel wurde im März 2019 geschrieben, dass man nun auch direkt beim Standesamt gem. $ 45b Personenstandsgesetz einen Antrag stellen und die Vornamens- und Personenstandsänderung eintragen lassen kann. Folgende Voraussetzungen:

- Ein ärztliches Attest
- Kosten ca. 50 Euro
- Dauer: sicherlich schneller

Leider habe ich auch dieses Schreiben vom BMI gefunden, welcher aber aus 2018 ist:

https://www.personenstandsrecht.de/Shar ... ister.html

Laut diesem Schreiben gilt $ 45b Personenstandsrecht nicht für Trans Menschen...

Vielleicht hat ja schon jemand von Euch damit Erfahrungen gemacht? Wäre ja echt super, wenn das direkt über das Standesamt gehen würde. (cow)

Vielen Dank und ganz liebe Grüße

Jen (ki)
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NikolaAusR
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Re: PÄ / VÄ über Gericht oder Standesamt?

Post 2 im Thema

Beitrag von NikolaAusR »

Hallo Jen,

ich verfolge das Thema nur so halb, eine gute Infoquelle zum 45b dürfte die Seite von Julia Monro sein.

https://pstg45b.de/neues-urteil-vom-bun ... 2-04-2020/

Liebe Grüße
Nikola
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Patricia
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Re: PÄ / VÄ über Gericht oder Standesamt?

Post 3 im Thema

Beitrag von Patricia »

Hallo Jen,

der Weg über -§45 PStG ist nicht für transsexuelle Menschen sondern für intersexuelle Menschen gedacht. Vielerorts ist dies für transsexuelle Menschen jetzt auch nicht mehr möglich darüber den Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Ausserdem gibt es unter Umständen eine böse Falltür beim -§45. Denn das PStG beinhaltet kein Offenbarungsverbot anders als das TSG (-§8) D.h. im Prinziop muss dir niemand neue Zeugnisse oder Urkunden ausstellen. Ebenso könnte es im späterem Verlauf hinderlich sein wenn die KK mitbekommt wie deine Personenstandsänderung erfolgte. Zwar sind die Gutachten der VäPä kein Bestandteil der Begutachtungsrichtlinien des MdK ABER oft werden sie angefordert und bei geplanten GAOP gibt es oft Ärzte die diese dann auch sehen wollen bevor sie einer Operation zustimmen.

Soweit ich weiss ist eben aufgrund dieser und evtl. noch anderer Grunde vom -§45 im Falle von Transsexualität abzuraten.


Liebe Grüße
Patricia
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Jen
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Re: PÄ / VÄ über Gericht oder Standesamt?

Post 4 im Thema

Beitrag von Jen »

Vielen lieben Dank Euch beiden, (ki)

In dem Link von Nicola ist ein Urteil vom 20.50.2020 enthalten, wo exakt drinnen steht, dass $ 45b nicht für Transsexuelle gültig ist. :cry:
So wie Patrica das auch geschrieben hat.

Auch finde ich die Ausführungen von Patrica klasse, weil die Folgen, sollte man es je nach -§ 45b durchgedrückt bekommen, doch nicht so dolle sind...

Meine Krankenkasse fordert beispielsweise schon vor der HRT zwei Gutachten zwecks Kostenübernahme. Wie gesagt, werde ich das erstmal abwarten usw., aber, wie Patricia schon schrieb, werde ich sie früher oder später ohnehin brauchen. Dann kann ich sie auch gleich "holen" und den eingetreten Weg gehen..

Ich werde mich weiter informieren, schätze aber, dass sich der Weg gem. -§45b für mich erledigt hat.

Ich danke Euch vielmals (ki)

Jen (ki)
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Re: PÄ / VÄ über Gericht oder Standesamt?

Post 5 im Thema

Beitrag von Jen »

Kurze Frage dennoch... vielleicht hier offtopic...

Sind denn die 3 Jahre noch notwendig oder wurde das mittlerweile gekippt?
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Patricia
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Re: PÄ / VÄ über Gericht oder Standesamt?

Post 6 im Thema

Beitrag von Patricia »

Liebe Jen,

für die HRT wie bereits erwähnt bloss keinen antrag auf Kostenübernahme stellen. Das geht auf Karte.
Für weitere Schritte will die KK die Guthaben zwar haben, aber sie sind laut den Begutachtunghsrichtlinien keine Pflicht. Bei meinem Antrag auf Nadelepi wurde nach den Gutachten bzw. der VäPä auch gefragt woraufhin ich darauf hingewiesen habe dass sie das gar nicht fragen dürfen und dass eine VäPä geplant ist, aufgrund meiner Staatsangehörigkeit bisher nicht möglich ist. Mal sehen was rauskommt.

Die 3 Jahre sind soweit ich weiss so gemeint, dass der Wunsch das Geschlecht zu ändern seit mindestens 3 Jahren vorhanden sein muss. Nicht dass du 3 Jahre in der Rolle leben musst.

LG
Patricia
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Re: PÄ / VÄ über Gericht oder Standesamt?

Post 7 im Thema

Beitrag von NikolaAusR »

Hallo Jen,

Das TSG gilt in dieser Form
https://www.gesetze-im-internet.de/tsg/

Die Krankenkasse beauftragt auf eigene Kosten den MDK mit der Begutachtung.
Es besteht keine Verpflichtung, evtl. vorhandene Gerichtsgutachten beizubringen.
Ich hatte sie mit dem Antrag für Epi und GaOP trotzdem eingereicht, damals war Epi bei der Kosmetikerin noch möglich und hatte, ohne weitere Rückfragen, nach 5 Wochen die KÜ im Briefkasten.

HRT ging mit Indikation direkt bei meiner Endokrinologin.

edit
Die Wahlfreiheit bei den Gutachtern ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich.
Mein Richter (in Nürnberg) hatte keine Vorschläge akzeptiert.
Zuletzt geändert von NikolaAusR am Mo 4. Jan 2021, 11:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: PÄ / VÄ über Gericht oder Standesamt?

Post 8 im Thema

Beitrag von Patricia »

Richtig, es besteht keine Pflicht die Gutachten einzureichen, der MdK fordert sie aber trotzdem gerne an. Wenn sie voirhanden sind ist die Sache soweit ich weiss dann auch leichter.

LG
Patricia
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