Was für ein Urteil
Was für ein Urteil - # 3

Jaddy
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Re: Was für ein Urteil

Post 31 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Vicky_Rose hat geschrieben: Do 27. Feb 2020, 06:46Es wird gerne auf die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung angesprochen. Aber im Grundsatz geht es doch zunächst um etwas anderes. Nämlich das Recht selber entscheiden zu können, wann und wie man sterben will. Das ist mMn ein Bestandteil der Menschenwürde.
So ist das. Und zu einem würdigen, selbstbestimmten Tod gehört auch eine möglichst würdige Methode, die sicher und ohne Leid funktioniert. Und wie Du geschrieben hast: Das ist nicht kostenlos. Das jetzt gekippte Gesetz hinderte zum Beispiel Ärzt"¢innen daran, eine solche Methode bereit zu stellen. Nicht verabreichen, das ist nach wie vor verboten, aber zur Verfügung stellen.

Eine Freundin von uns hat Ende August ihr Leben beendet. Sie hatte eine Krebsgeschichte seit fast 20 Jahren und alles getan, was möglich war und sich dabei Lebensqualität bewahrt. Zum Beispiel so lange wie möglich Bergwanderungen gemacht - und sich manches mal überschätzt und von ihrem Partner abholen lassen. Seit zwei Jahren ging das praktisch nicht mehr. Sie wünschte sich Wellensittiche, aber wusste nicht, was mit den Vögeln nach ihrem - absehbaren - Tod passieren würde. Mein Bunny hat ihr zugesagt, dass wir sie zu unseren nehmen. Unsere Freundin hat zwei Jahre mit ihren zuletzt 11 Sittichen gelebt und alle mit den Bildern und Videos "genervt" :) Im Mai hat sie sogar zu Bunnys Geburtstag schon mal drei zu uns gebracht und die ganze Zeit in der Voliere gesessen und mit ihnen gespielt. Keine Ahnung, wie sie die neun Stunden Fahrt geschafft hat. Vermutlich ihr starker Wille. Im August kam die letzte Diagnose und es war klar, dass sie innerhalb von Wochen oder Tagen nicht mehr essen, sprechen, aufstehen können würde. Sie hatte längst alles vorbereitet und wir wussten das auch. Sie war Perfektionistin, hatte sich ausführlich informiert und sich - damals noch quasi illegal - die richtige Mischung besorgt. Ein Freund von uns war im Chat bei ihr und hat danach alle informiert. Vier Tage später sind wir nach Berchtesgaden runter gefahren und haben die anderen acht Vögel geholt. Von ihrem Partner erfuhren wir, dass sie völlig gelöst und entspannt aussah und selbst der Gerichtsmediziner hätte noch nie so einen friedlichen Suizid gesehen. Ich wünsche allen, die diese Entscheidung treffen, dass sie das genau so selbstbestimmt und friedlich umsetzen können.
Ulrike-Marisa
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Re: Was für ein Urteil

Post 32 im Thema

Beitrag von Ulrike-Marisa »

...das wünsche ich mir auch, wenn es denn eines Tages so weit ist.
...und allen anderen Betroffenen auch, jede/r soll in Würde sterben können, was bestimmt oft nicht mehr so einfach zu bewerkstdlligen ist und kompetente Hilfe vonnöten ist.

Gruß, Ulrike-Marisa
Karla
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Re: Was für ein Urteil

Post 33 im Thema

Beitrag von Karla »

Mich haben die Berichte von erkrankten Ärzten (die die Mittel zur Verfügung haben) und von unheilbar Kranken beeindruckt:
Solange mein Körper noch halbwegs funktioniert, kann ich "den Zug nehmen" -
ich würde es SO nicht tun, nicht zuletzt, weil der Mann einer guten Freundin Lokführer bei der S-Bahn ist.
Mein "Boyfriend" war Fallschirmjäger: Noch kriegte ich den letzten Sprung "stabil bis in Bodenlage" (Methode Möllemann) hin...
Wenn dies nicht mehr geht, wünsche ich mir dennoch, mein Leben beenden zu können, bevor es "ein Fall für den Tierschutz" wird - notfalls mit fremder Hilfe-
und genau in dieser Phase ist es wichtig zu wissen, dass es einen Ausweg gibt - auch und genau dann, wenn ich mit dem eigenen Körper den Suizid ohne fremde Hilfe nicht mehr schaffe.
Mit diesem Wissen kann ich dann angstfrei weiterleben bis zu dem Punkt, wo mir ein Weiterleben nicht mehr als sinnvoll erscheint.
Dies hat auch einer der Beschwerdeführer so erklärt.
Für depressive könnte ja eine Mindest-Wartezeit im "Suicide-Club" vorgeschaltet werden: wer in 12-24 Monaten dort immer noch niemand gefunden hat und gehen will...
Fazit: Bremsen gegen übereilte Suizidwünsche sind weiterhin nötig, nach bewußter Entscheidung sollte jeder/m ein Ausweg ohne "Zug nehmen" offenstehen!
Ein Leben ohne Möps(chen) ist möglich, aber sinnlos. (frei nach Loriot)
Olivia
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Re: Was für ein Urteil

Post 34 im Thema

Beitrag von Olivia »

Rückblick auf eine erfolgreiche Kampagne
Mehr als sechs Jahre hat die Giordano-Bruno-Stiftung mit ihren Kooperationspartnern für das "Recht auf Letzte Hilfe" gekämpft. Mit dem nun erfolgten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den umstrittenen -§ 217 StGB für verfassungswidrig erklärte, ist ein wichtiges Etappenziel erreicht. Ein schöner Anlass, um einen Blick zurück auf die wichtigsten Stationen der Kampagne zu werfen.
Lesen Sie weiter unter:
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/ ... bestimmung
Jasmine
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Re: Was für ein Urteil

Post 35 im Thema

Beitrag von Jasmine »

Ist ja alles gut und schön, aber wenn Justizministerin Lambrecht eine neue Regelung noch in dieser Legislaturperiode anstrebt und wie ich im Radio hörte im Herbst 2021 dann frage ich mich warum das so lange dauert.
Liebe Grüße Jasmine
Olivia
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Re: Was für ein Urteil

Post 36 im Thema

Beitrag von Olivia »

Die Giordano-Bruno-Stiftung teilt hierzu mit:

"Keine Aushöhlung des Karlsruher Urteils!
Jens Spahn sucht Rat bei Sterbehilfe-Gegnern / Giordano-Bruno-Stiftung und Hans-Albert-Institut reichen alternative Stellungnahme ein
Inmitten der Corona-Krise hat Gesundheitsminister Jens Spahn einen Expertenkreis um Vorschläge zur Neuregelung der Suizidassistenz gebeten, der überwiegend aus einstigen Befürwortern des verfassungswidrigen -§ 217 StGB besteht. Die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und das Hans-Albert-Institut (HAI), die erst vor wenigen Tagen von dem Schreiben erfahren haben, erläutern in ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme, wie eine alternative Regelung aussehen könnte, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.
In der Vorbemerkung des gemeinsamen Papiers, das noch vor dem Stichtag (9. Juni) beim Bundesministerium für Gesundheit eingegangen ist, bemängeln gbs und HAI die "tendenziöse Auswahl" der Expertinnen und Experten, die vom Ministerium am 15. April 2020 angeschrieben wurden. Insgesamt wecke die Herangehensweise des Ministeriums den Verdacht einer "Closed-Shop-Mentalität": "Während die Öffentlichkeit mit der Bewältigung der Corona-Krise beschäftigt war, konsultierte das Ministerium — von wenigen Ausnahmen abgesehen — ebenjene Expertinnen und Experten, die bereits für die Formulierung des verfassungswidrigen -§ 217 StGB verantwortlich zeichneten, während die kritischen Stimmen, die für die verfassungsgemäße Beachtung der individuellen Selbstbestimmungsrechte plädiert hatten, fast vollständig ausgeschlossen wurden."

Der Staat steht in der Pflicht
Im zweiten Teil der Stellungnahme, der sich kritisch mit dem Brief des Gesundheitsministers auseinandersetzt, warnen gbs und HAI vor einer "Aushöhlung der Bestimmungen des Karlsruher Urteils". So stehe die Forderung des Ministers, "die Freiwilligkeit, Dauerhaftigkeit und Ernsthaftigkeit des Suizidwunsches festzustellen" im Widerspruch zur Auffassung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses nämlich gehe von "mündigen Bürgerinnen und Bürgern" aus, die ihr Urteilsvermögen gegenüber dem Staat nicht rechtfertigen müssten — sofern nicht eindeutige Indizien dafür vorlägen, dass ihre Freiverantwortlichkeit erheblich eingeschränkt sei. Weiterhin kritisiert die Stellungnahme: Zwar sei die Auffassung des Ministers korrekt, dass sich aus dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben "kein Anspruch gegenüber Dritten auf Suizidhilfe" ableite, allerdings leite sich daraus sehr wohl ein "Anspruch gegenüber dem Staat ab, Suizidhilfe von Dritten nicht unverhältnismäßig zu erschweren".
"Dieser Punkt ist für die weitere Debatte von großer Bedeutung", betont gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon, der die Stellungnahme in Kooperation mit Mitgliedern des AK Sterbehilfe der gbs-Karlsruhe verfasst hat. "Leider vermitteln die Äußerungen des Bundesgesundheitsministers den Eindruck, dass er aus der Feststellung, niemand könne zur Suizidhilfe verpflichtet werden, die Schlussfolgerung zieht, dass auch der Staat zu keiner Hilfe verpflichtet sei. Dabei zielt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in die exakt entgegengesetzte Richtung: Gerade weil man keinen Menschen zur Suizidhilfe verpflichten kann, steht der Staat in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass seine Bürgerinnen und Bürger das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in Anspruch nehmen können."

Konkrete Forderungen an den Rechtsstaat
In der gbs/HAI-Stellungnahme formulieren die Verfasser sieben konkrete Forderungen, die erfüllt werden müssten, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in die gesellschaftliche Praxis umzusetzen. So sollte beispielsweise der vom Bundesgesundheitsminister an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ergangene Erlass, Schwerstkranken keine positiven Bescheide zum Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zu erteilen, unverzüglich aufgehoben werden: "Eine Aufrechterhaltung der bisherigen Praxis", heißt es in dem Papier, "müsste als strafrechtlich relevante Rechtsbeugung interpretiert werden."
Weiterhin fordert die Stellungnahme eine Änderung der "Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte", die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, sowie eine Aufnahme der Hilfe zum Suizid in den Leistungskatalog der Krankenversicherer. Bezüglich der rechtlichen Regelungen empfehlen die Verfasser, nur in Extremfällen (Suizid durch Zwang, Drohung, Täuschung etc.) auf das Strafrecht zurückzugreifen. Zu gewährleisten wäre hierbei allerdings, "dass von etwaigen Strafmaßnahmen nicht nur unrechtmäßige Eingriffe erfasst werden, die einen Suizid zur Folge hatten, sondern auch solche Eingriffe, die einen freiverantwortlichen Suizid unrechtmäßig verhindert haben".

Beratungsangebot statt Beratungszwang
Gleich zwei Punkte des Forderungskatalogs beschäftigen sich mit dem Thema "Suizidberatung". Hierzu heißt es in der Stellungnahme: "Statt einem Beratungszwang, der sich verfassungsrechtlich gegenüber mündigen Bürgerinnen und Bürgern nicht begründen ließe, sollte der Staat ein möglichst breites Beratungsangebot schaffen und flächendeckend sachlich neutrale Informationen bereitstellen. ("¦) Persönliche Beratungen müssen sich dabei jeglicher Tendenz enthalten. Eine Beratung mit der prinzipiellen Vorgabe, den Suizid zu vermeiden oder ihn zu fördern, wäre unzulässig. Ziel der Beratung ist Klarheit für die Betroffenen — weder ein "šWeiterleben um jeden Preis"˜ noch der assistierte Suizid."
Darüber hinaus empfehlen die Verfasser eine staatliche Förderung von freien Beratungsstellen in gemeinnütziger Trägerschaft, die mit den Betroffenen "ergebnisoffen über ihre Sterbewünsche sprechen": "Solche ergebnisoffenen Beratungsstellen könnten nicht zuletzt auch einen maßgeblichen Beitrag zu einer effektiveren Prävention von Verzweiflungssuiziden und Verzweiflungssuizid-Versuchen leisten, da sich die Betroffenen eher an Institutionen wenden, die ihre Sterbewünsche prinzipiell respektieren, statt sie von vornherein zu pathologisieren." In diesem Zusammenhang habe sich das "Nationale Suizidpräventionsprogramm" angesichts von etwa 100.000 Suizidversuchen pro Jahr in Deutschland als nicht effektiv erwiesen und bedürfe einer "grundsätzlichen Korrektur".

Kommt es zu einem "konstruktiven Dialog"?
"Unsere Vorschläge liegen jetzt auf dem Tisch", sagt gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon. "Wir sind gespannt, ob, und wenn ja: wie das Ministerium auf unsere Argumente reagieren wird. Immerhin hat Jens Spahn in seinem Schreiben vom 15. April, von dem wir erst über Umwege im Juni erfahren haben, behauptet, er strebe einen 'konstruktiven Dialog' an. Wenn es bei diesem Dialog tatsächlich darum gehen soll, "šdass eine verfassungsmäßige Lösung gefunden wird, die auf eine breite Zustimmung in der Gesellschaft stößt"˜, wie es in dem Schreiben des Ministers heißt, wäre sein Ministerium gut beraten, mehr Pluralität zu wagen!"
Andernfalls befürchtet der Philosoph eine "ewige Wiederkehr des Gleichen": "Es wäre eine Tragödie für viele schwerstleidende Menschen, wenn es ein weiteres Mal dazu käme, dass ein hinter verschlossenen Türen entworfenes verfassungswidriges Gesetz vom Parlament beschlossen würde, das erst nach langen Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht wieder gekippt werden könnte. Ich hoffe sehr, dass die politisch Verantwortlichen aus dem Desaster des gescheiterten -§ 217 StGB gelernt haben — auch wenn der erste Aufschlag des Gesundheitsministers bedauerlicherweise den gegenteiligen Eindruck vermittelt hat."
***
Die vollständige Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung und des Hans-Albert-Instituts wurde heute sowohl auf der Website der gbs als auch auf der Website des HAI veröffentlicht. Zudem hat sich die Giordano-Bruno-Stiftung aus Transparenzgründen dazu entschlossen, das Einladungsschreiben des Bundesgesundheitsministers vom 15. April 2020 auf ihrer Website zu publizieren."
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