hr2 Doppelkopf: Tessa Ganserer im Gespräch
hr2 Doppelkopf: Tessa Ganserer im Gespräch

zu den Themen Crossdressing, Transgender, Transident...
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Jaddy
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hr2 Doppelkopf: Tessa Ganserer im Gespräch

Post 1 im Thema

Beitrag von Jaddy »

45 Minuten Gespräch mit vielen guten Statements. Ruhig, besonnen und mit nicht allzuvielen Stellen, an denen bei den Sätzen der Moderatorin die Nackenhaare aufstellen. Insgesamt gute Moderation sogar. Frau Ganserer spricht auch wunderbar inklusiv von und für queere, inter und nichtbinäre Menschen :)

Die Seite dazu: https://www.hr2.de/programm/doppelkopf/ ... -1464.html

Der Podcast: https://mp3podcasthrdl-a.akamaihd.net/m ... 365324.mp3

Einen Satz von ihr habe ich mir sofort gemerkt: "Der Testosteronschaden, den ich im Laufe meines Lebens erlitten habe..."
NikolaAusR
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Re: hr2 Doppelkopf: Tessa Ganserer im Gespräch

Post 2 im Thema

Beitrag von NikolaAusR »

......steht weiterhin so im Gesetz (TSG) bis sich der Gesetzgeber durchdringt, die grundgesetzwidrige Regelung zu ändern.

So viel zur Selbstbeschreibung "Trans*, aber unpolitischer Mensch" die man hie und da auch hier im Forum lesen kann.
Ich mag mir gar nicht vorstellen, was eine stramm konservative 2/3 Bundestagsmehrheit per GG- Änderung vorsätzlich anrichten würde.
Daher gilt es sehr wohl, der Politik weiterhin auf die Füße zu treten und genau auf die Finger zu schauen.

-§ 8 Voraussetzungen
(1) Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie

1.
die Voraussetzungen des -§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt,
2.
(weggefallen)
3.
dauernd fortpflanzungsunfähig ist und
4.
sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist.

(2) In dem Antrag sind die Vornamen anzugeben, die der Antragsteller künftig führen will; dies ist nicht erforderlich, wenn seine Vornamen bereits auf Grund von -§ 1 geändert worden sind.
Fußnoten
-§ 8 Abs. 1 Nr. 3 u. 4: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG unvereinbar und bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar gem. BVerfGE v. 11.1.2011 I 224 - 1 BvR 3295/07
-§ 8 Abs. 1 Nr. 1: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit d. GG unvereinbar und daher nichtig, BVerfGE v. 16.3.1982 I 619 - 1 BvR 938/81 -
-§ 8 Abs. 1 Nr. 2: Aufgeh. durch Art. 1 Nr. 1 G v. 17.7.2009 I 1978 mWv 23.7.2009



https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... E001301310
Wer trans* sagt muss auch cis sagen

Klar definier ich mich binär :-)
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