Als solcher bin ich ja bekannt, das ist auch seit Jahren kein Problem.sbsr hat geschrieben: Di 4. Sep 2018, 08:21...Wenn ich im Betrieb als der komische Typ in Frauenklamotten bekannt wäre, wäre mir das zwar nicht egal, aber zu verkraften. Was ein echtes Problem wäre, dadurch auch beruflich bzw. fachlich nicht mehr ernst genommen zu werden...
Schöner wäre es sicherlich wenn ich mich outen und meinen Dienst als Frau versehen könnte.Anja hat geschrieben: Di 4. Sep 2018, 14:21...
Wäre es nicht besser geradeheraus zu sein, als wenn das Ganze hintenrum die Runde macht? Wenn man sich outet, genießt man besonderen Kündigungsschutz (hab ich mal gehört; kann das jemand bestätigen oder dementieren?). Wenn du als Mann in Frauensachen rumläufst, kann dir dein AG vielleicht daraus einen Strick drehen...
Vielleicht lohnt es sich, sich da noch mal schlau zu machen, bevor es nach hinten losgeht. Die Hormone werden ja auch irgendwann zu sichtbaren Veränderungen führen...
Ich bin mir auch nicht sicher, ob man bei sowas nicht verpflichtet ist, den AG zu informieren, schließlich handelt es sich ja immer noch um eine "Krankheit"? Jedenfalls darfst du aufgrund deines Geschlechts bzw. deiner Geschlechtsidentität nicht schlechter gestellt oder gar gekündigt werden...
Aber das ist nicht möglich. Da hilft auch der Kündigungsschutz nicht.
Bin ich verpflichtet dem Arbeitgeber im Krankheitsfall die Diagnose preis zu geben?
Ich denke nicht.