Heute habe ich diesen Artikel in der TAZ gelesen, der einen sperrigen, aber überaus hilfreichen und wichtigen Begriff für mich verständlicher macht.
Dies betrifft jede*n. Ob ich als weiße*r Mitteleropäer*in von positiven Vorurteilen oder Privilegien prifitiere oder als Männer begehrende*r Transmensch als sexuell übergriffiges Monster unter Transfeindlichkeit und Homosexuellenfeindlichkeit leide, dass Geflecht von Diskriminierungsformen spielt in jedem Leben eine Rolle. Es ist nur die Frage, ob wir uns damit auseinander setzen oder nicht.Es ist ein dermaßen sperriger Begriff, dass es eigentlich nicht wundert, wenn Menschen, die nicht direkt Betroffene sind, eine echte Auseinandersetzung mit ihr scheuen: mit der Intersektionalität. Akademiker-Identitätspolitik-Gedöns von Critical-Whiteness-Fanatikern, heißt es dann schnell oder eben gleich — höhö — Inter-sekt(en)-tionalität.
Dabei ist Intersektionalität etwas durch und durch Gelebtes, etwas konstant Erfahrenes, etwas, dass es schon immer gab, das aber bis 1989 schlicht keinen Namen hatte. Klar, man hätte es auch Herbert nennen können, das wäre vielleicht zugänglicher.
Aber die US-amerikanische Juristin Kimberlé Crenshaw hatte bei der Benennung das Bild einer Straßenkreuzung im Sinn, an der sich Machtwege kreuzen, sich überlagern, womit sie soziale Ungleichheit und ihre Vielschichtigkeit darstellen wollte. Im Englischen heißt die Straßenkreuzung "Intersection", deshalb: Intersectionality. Im Deutschen ist das weitaus schwieriger.
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Die Frauen wurden 1974 betriebsbedingt entlassen. Die Auswahl fiel auf sie, weil sie zu dem Zeitpunkt die kürzeste Betriebszugehörigkeit aufwiesen. DeGraffenreid etwa wurde 1973 eingestellt. Doch sie hatte sich bereits zuvor, im Jahr 1968, beworben und wurde abgelehnt. Ähnlich ging es den anderen Frauen.
Sie beklagten, dass es bei General Motors lange Praxis gewesen sei, für gewisse Jobs nur Männer einzustellen, etwa in der Fabrik, und für andere Jobs nur Frauen, etwa im Sekretariat. Darüber hinaus machten die Klägerinnen aber die Beobachtung, dass für die "Männerjobs" zwar auch Schwarze Männer eingestellt wurden, für die "Frauenjobs" aber nur weiße Frauen. Schwarze Frauen kamen also lange für keine der Jobkategorien in Frage.
Bis 1970 habe es in der ganzen Niederlassung in St. Louis deshalb nur eine Afroamerikanerin gegeben, die war Hausmeisterin. Die Klägerinnen argumentierten, dass sie, wäre das nicht so lange die Praxis gewesen, schon viel früher beim Unternehmen hätten arbeiten können, wodurch sie wiederum bei den Stellenkürzungen nicht entlassen worden wären.
Das Gericht lehnte die Klage ab. Nicht etwa weil es die Argumentation für gewagt hielt, sondern weil es schlicht nicht anerkennen wollte, dass Menschen wegen Hautfarbe und Geschlecht gleichzeitig diskriminiert werden konnten. So hieß es damals, die Frauen müssten sich entscheiden, ob sie gegen die Diskriminierung nach Hautfarbe oder Geschlecht vorgehen wollten — eine Kombination von beidem sei nicht möglich.
Da die Schwarzen Männer aber ein Beleg dafür gewesen wären, dass General Motors nicht nach Hautfarbe diskriminierte und die weiblichen Angestellten ein Beweis dafür, dass kein offensichtlicher Sexismus in der Einstellungspolitik herrschte, hatten die fünf Frauen keine Chance.
Schwarze Frauen machen also Diskriminierungserfahrungen, die weder Schwarze Männer noch weiße Frauen nachvollziehen können.
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