LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz - # 10

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nicole.f
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 136 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Katrin hat geschrieben: Mo 25. Mär 2019, 18:15 So zur weiteren Diskussionsgrundlage:
Neufassung Ann-Kathrin Bürger: https://www.youtube.com/watch?v=XHVsUm2v5IE&t=595s
Eij, Caramba, das war anstrengend anzuhören.
Gefahren bzgl. Krankenkasse und Kostenübernahmen sehe ich nicht, wie sie im Prinzip auch schon sagte, die Definition von "Variante der Geschlechtsentwicklung" ist viel zu unscharf, um daraus einen Ausschluss zu konstruieren. Im Zweifelsfall, selbst wenn eine KV davon erfahren würde, würde ich schlicht nähere Angaben verweigern und darauf bestehen, dass die KV ein eigenes Gutachten in Auftrag gibt.

Bzgl. Sinn und Unsinn von §5 TSG schaut mal bitte selbst in diesen $5 rein:
https://www.gesetze-im-internet.de/tsg/__5.html

Erstens bezieht sich dieser nur und ausschließlich auf den Vornamen, nicht aber den Personenstand / das Geschlecht - was als solches schon recht erstaunlich ist. Zweitens enthält der §5 keine konkrete Rechtsnorm, die eine Pflicht zur Ausstellung neuer Dokumente beinhaltet. Es kann lediglich aus dem §5 darauf geschlossen werden, dass dies ja wohl eine gute Sache wäre. Diesen feinen aber fiesen Unterschied lernen trans* Personen immer wieder kennen, wenn ihnen die Neuausstellung von Dokumenten verweigert wird. Was kann man dann dagegen machen? Was steht dazu im §5 TSG? Nichts. Der §5 TSG ist ein netter Fingerzeig, aber seine Wirkmacht ist extrem begrenzt.

Das Für und Wider dazu wird recht ausführlich in den Gutachten der IMAG von 2016/2017 beschrieben. Wenn ich mich recht erinnere kommt in dem Gutachten von Laura Adamietz et.al recht deutlich heraus, dass der §5 eine lahme Ente ist und erst wirklich wirksam würde, wenn eine Strafbewährung hinzu käme. Doch selbst dann nützt das alles auch nicht in allen Situationen. Gehe ich von mir selbst aus, so bin ich fast 50, meine Transition habe ich mit 42 begonnen. Ich hatte bereits ein halbes Leben, das ich nicht so einfach umbauen kann und auch nicht auslöschen will - ich habe Dutzende Artikel für Zeitschriften geschrieben, Vorträge auf Konferenzen gehalten, ich war politisch aktiv, zum Schluss auch als Direktkandidat (ja, damals noch Kandidat und nicht Kandidatin :) für Land- und Bundestag etc. etc. Das kann ich nicht alles zurückabwickeln.

Ich sehe absolut ein, dass gerade für jüngere trans* Personen, die noch keine so lange Geschichte hinter sich haben, ein Neuanfang sinnvoll sein kann. Sie können noch fast ihr gesamtes Leben mit der richtigen Identität gestalten und für den fast insignifikanten Anfang macht der Schutz dann auch gewissen Sinn. Doch je älter man wird, desto weniger macht das meiner nach noch Sinn. Was ich damit sagen will ist vor allem, ja, ein Offenbahrungsverbot kann sinnvoll sein, aber es ist lange nicht so wichtig, wie es oft hingestellt wird. Um noch einmal auf die Jüngeren zurück zu kommen, sie beginnen gerade erst ihr Leben zu gestalten. Alles das, was wir Alten schon mit unserer alten Identität verbockt haben, haben die Jüngeren mit ihrer neuen Identität noch vor sich. Ihr Leben wächst mit ihrer neuen Identität, ganz natürlich.

Völlig verheimlichen trans* zu sein schafft man meiner Meinung nach ohnehin nicht, oder zumindest nur mit sehr großen Verrenkungen. Sobald eine Partnerschaft ins Spiel kommt, wird es für trans* Frauen schon sehr schwer und für trans* Männer fast unmöglich. Es ist die Illusion vom perfekten "Passing", die nur eben genau das immer bleiben wird, eine Illusion.
Katrin hat geschrieben: Mo 25. Mär 2019, 18:15 und https://www.siegessaeule.de/no_cache/ne ... EL5tyKLdvo
Das Interview von Julia, die ich ansonsten durchaus schätze, ist in der Tat unnötig und schädlich. Das hätte man auch besser führen und besser schreiben können, indem man nicht wie ein Marktschreier vorneweg brüllt, dass nun auch trans* Personen den §45b PStG in Anspruch nehmen können. Den Zusammenhang hätte man nicht in dieser Form öffentlich herstellen müssen und totzdem hätte man es so schreiben können, dass die die es betrifft wissen worum es geht und die anderen keine blöden Schlüsse ziehen können. Als Vorstandsperson der BVT* hätte sie da etwas vorsichtiger sein können. Nuja, ernsthaft schaden wird es uns nicht, aber so clever war das sicherlich auch nicht.

Liebe Grüße
nicole
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 137 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Svetlana L hat geschrieben: Mo 25. Mär 2019, 17:37"Zur Zeit ist die Regierung damit beschäftigt..." - das glaube ich ja erst, wenn die Änderung/Aufhebung des TSG durch das Parlament gegangen ist. Bitte nicht vergessen, dass diese "Änderung/Überarbeitung" mittlerweile schon in der dritten Legislaturperiode angekommen sind.

P.S.: Jaddy, natürlich auch dir herzlichen Glückwunsch! Mittlerweile stelle ich mir ja die Frage, ob dieses Gesetz mehr von trans- als von inter-Menschen in Anspruch genommen wird?
Danke, Svetlana :)

Das TSG wird frühestens geändert, wenn wir eine mindestens rot-grüne, eher wenn wir eine rot-grün-rote Regierung haben. Solange die C-Parteien da irgendwas bei zu sagen haben, wird es aufgeschoben werden.

Bis dahin werden wir noch viel mehr Aktionen brauchen, viel Sichtbarkeit.

Ob nun mehr trans* oder inter* den §45b nutzen... ich freue mich über alle, die in ihren Papieren endlich die richtigen Angaben haben. Ich verstehe, dass manche Inter*personen ein wenig irritiert sind. Stichwort "Aneignung". Allerdings hat sowohl die Kampagne Dritte Option, wie auch die klagende Person selbst immer drauf hingewiesen, dass es um Identität geht, nicht um Körperlichkeit. Und das spiegelt sich in der Argumentation vor Gericht und im Entscheid des BVerfG. Dass die Gesetzesschreiber_innen handwerklich geschludert haben ist ja nicht Schuld der Anwendenden. Lücken werden genutzt und das zu Recht. Und die vier Möglichkeiten nach körperlichen Abweichungen trennen zu wollen, ist rechtlich längst überholt und wird irgendwann gerichtlich aufgehoben werden.

Ich sehe auch den Vorteil, wenn nicht-binäre Personen sich den Divers-Eintrag holen, dass mit entsprechender Aufklärung der Personenstand "divers" von der Pathologisierung "inter" entkoppelt wird.
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 138 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Ach ja, wer etwas über den parlamentarischen Staatssekretär im BMI Prof. Dr. Günter Krings (CDU) wissen möchte, hier seine Homepage:

https://www.guenter-krings.de/

und die Wikipedia Seite über ihn:

https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Krings

Der Typ ist ein echter LGBT "Sympathieträger", wie mir scheint. Er äußert sich immer wieder "ganz großartig" zu LGBT Belangen, so wie schon 2011:

https://www.faz.net/aktuell/politik/sta ... 09995.html

Auf der Homepage der dgti heißt es, Krings habe sich zur Auslegung des §45b PStG in der FAZ geäußert, doch den Artikel kann ich nicht finden. Hat den jemensch zufällig zur Hand? Und nein, es ist nicht der FAZ Artikel mit dem Titel "Definition Umstritten - Genügt ein ärztliches Attest zum dritten Geschlecht?" - der war von einem Autor namens Tobias Schrörs von der dpa und Krings wird darin nichtmal persönlich erwähnt.

Auch in Sachen Urheberrecht ist er genauso "progressiv", wie man es vermuten würde :( CDU halt... ohweio.

Komisch an dem Typen ist, dass es um ihn ab etwa 2013 recht ruhig wurde und er nun auf einmal seit Anfang diesen Jahres wieder große Töne spuckt. Sind bald irgendwelche Wahlen irgendwo? War da was? Ach ja, EU Wahlen! Ob er sich da aufstellen lassen will oder womöglich schon aufgestellt ist?

Aber solche Typen sind es, vor denen Euch Eure Mami immer gewarnt hat, genau solche! ;-)

Liebe Grüße
nicole
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 139 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
XYZ hat geschrieben: Di 26. Mär 2019, 05:19 Ich habe eine neue Nachricht an das BMFSFJ geschickt um weitere Aufklärung im TSG und PStG evtl. zu bekommen.
Machst Du das für Dich persönlich?
Im Moment habe ich das Gefühl, dass recht viel "Geschäftsführung ohne Auftrag" betrieben wird. (Damit spreche ich Dich aber jetzt nicht persönlich an, ohne Näheres über Deine Motivation zu wissen.)

Es stellt sich mir die Frage, wer "Vertretungsrechte" hat und haben sollte und ob diese Menschen sich ihrer Verantwortung bewusst sind - und ob sie berücksichtigen, dass manche Aktionen und öffentliche Auftritte "im Namen..." sich für andere Menschen negativ auswirken können.

Gruß
Anne-Mette
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 140 im Thema

Beitrag von nicole.f »

XYZ hat geschrieben: Di 26. Mär 2019, 05:19 Hallo
das wurde so nie gesagt auf wem es zutrift, hab es nach geschaut es handelt sich um eine Urkundenfälschung
Die straf­recht­lichen Folgen
Laut Gesetz kann mit Geldstrafe oder Freiheits­s­trafe bis zu fünf Jahren bestraft werden,
wer zur Täuschung anderer eine falsche Urkunde herstellt, eine echte verfälscht oder eine unechte bzw. gefälschte Urkunde gebraucht.
Bereits der Versuch, eine Urkunde zu fälschen ist strafbar.
...
LG *

(Ich beanspruche wie jeder Mensch mein Recht auf meine Identität.)
Welche Urkunde soll denn hier gefälscht worden sein?
Das Attest? Die Erklärung beim Standesamt?
Die Grundfrage dabei ist doch, gibt es eine rechtsverbindliche Definition von "Variante der Geschlechtsentwicklung"?
Nach Ansicht der meisten: Nein. Und die Definitionen, die es gibt würden, wenn man das neue Gesetz nach ihnen auslegte, das Gesetz verfassungswidrig machen.
Also zurück zur Ausgangsfrage, welche Urkunde soll hier angeblich gefälscht worden sein?

Außerdem handelt es sich, selbst wenn man etwas strafrechtlich auslegen wollte, nicht um eine Urkundenfälschung, sondern wenn überhaupt um eine Falschbeurkundung, was dann strafrechtlich eher in den Bereich von Betrug und Betrugsversuch fallen würde. Als nächstes wäre zu prüfen, ob dies mit Vorsatz oder ohne erfolgte. Man könnte vielleicht auch noch standesrechtlich versuchen gegen die Ärzt_inne vorzugehen. Doch das alles halte ich für extrem wenig aussichtsreich, eben wegen der fehlenden verbindlichen Definition von "Variante der Geschlechtsentwicklung". Ein informelles Protokoll einer Sitzung in Chicago ist eben keine rechtsverbindliche Definition.

Ich muss sagen ich finde es extrem schwierig, wenn von nicht-Jurist_innen mit solchen Rechtsbegriffen hantiert wird. Auch finde ich es, wie Anne-Mette schon schrieb, sehr schwierig, wenn nun Dutzende Anfragen an BMI und ähnliche gestellt werden. Wie es oft so ist, die Fragestellung nimmt viel der Antwort vorweg und so ist eine voreilige und ungeschickt formulierte Frage unter Umständen extrem schädlich (ich habe solches Theater mit dem neuen Ergänzungsausweis der dgti mitgemacht, als wir Selbstdefinitionen von Geschlecht zugelassen und das Attest weggelassen haben - die erste Anfrage wurde abgelehnt, weil die Frage falsch formuliert war, was dann zu wochenlangen Diskussionen mit dem BMI geführt hat und nach Klärung und neuer Frage ging es dann ohne Probleme).

Wir haben ausgezeichnete Leute in bundesweiten trans* Organisationen (BVT*, Trans* Recht e.V., Dritte Option etc.) die sich seit Jahren damit beschäftigen und auch jetzt dran sind. Es gibt auch bundespolitisch parlamentarische Vertreter_innen in den etwas progressiveren Parteien (Grüne, Linke, teils auch in der SPD), die für uns Anfragen stellen etc. Lasst die das bitte in Ruhe und fachlich fundiert klären. Die Aktion Standesamt hat ein Jurateam mit fast einem Dutzend Jurist_innen, die seit Jahren in dem Bereich arbeiten (Laura Adamietz, Konstanze Plett etc.) , die das alles ganz genau beobachten und Klärungen herbeiführen.

Bitte vermeidet vorschnelle Schlüsse und voreilige Einzelaktionen.

Liebe Grüße
nicole
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 141 im Thema

Beitrag von nicole.f »

XYZ hat geschrieben: Di 26. Mär 2019, 10:05
nicole.f hat geschrieben: Di 26. Mär 2019, 09:51 Welche Urkunde soll denn hier gefälscht worden sein?
Das Attest? Die Erklärung beim Standesamt?
hat niemand gesagt ihr müsst schon sachlich bleiben sonst hat das alles kein sin etwas zu schreiben um zu helfen/aufzuklären zu wollen.
Wie bitte?
Du hast selbst geschrieben "... hab es nach geschaut es handelt sich um eine Urkundenfälschung..." - also Butter bei die Fische, welche Urkunde soll dabei von dem gefälscht werden / worden sein?

Viele Grüße
nicole
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 142 im Thema

Beitrag von Marielle »

Hallo Anne-Mette, Hallo zusammen,

lieben Dank für deinen Beitrag.

"Ohne Auftrag" ist dabei m.E. nicht mal das größte Problem. Viel schlimmer finde ich, dass zur Zeit viel zu viele Leute ohne Plan und Ziel, ohne Durchblick und ohne Rücksicht auf Verluste irgendwie 'herumagieren'.

Statt Analysen und Pläne zu machen, werden Briefe, Mails und Tweets rausgehauen, Interviews gegeben, Filmchen produziert. Vor allem wird dabei die eigene Eitelkeit gepflegt und in jeden sich bietenden Kanal dummes Zeug gequatscht. Und wenn's nicht die Eitelkeit ist, die treibt, dann sind's Partikularinteressen.

Ich nehme es so wahr, dass damit die Anliegen der Community und die Möglichkeiten, Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, ziemlich beschädigt werden. Für ruhige Sacharbeit ist neben all dem alarmierten Zirkus kein Platz mehr. Die Mühe kann man sich zur Zeit einfach sparen. Und es wird dauern, die Scherben zusammenzukehren, die da grade produziert werden. Es werden wieder nicht die aufräumen, die das Geschirr zerdeppert haben. Die quaken dann lieber wieder rum, wie schlecht die Welt doch zu ihnen ist.


Jede_r sollte sich bei allem vielleicht erstmal fragen, was genau eine Aktion erreichen soll, wie sie in einen ganzen Plan passt, welches eigentliche Ziel dieser Plan hat und welche Möglichkeiten, Chancen und Risiken diese Aktionen und Pläne haben. Aber das ist natürlich viel weniger sexy als mit Egopflege angerührter Instant-Aktionismus


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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 143 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Wenn ich unser Rechtssystem richtig verstanden habe, können Ministerien gar keine robuste Auskunft darüber geben, was denn nun rechtens ist, sondern nur, was sie bei der Gesetzgebung mal gemeint haben. Das BMI hat das in die Begründung geschrieben, die aber selbst keine Gesetzeskraft hat. Das BMFSJ war nur mittelbar am §45b beteiligt und kann demzufolge noch weniger dazu sagen. Was Recht ist, entscheiden Gerichte anhand der zu dem Zeitpunkt geltenden Gesetze. Darunter auch das Grundgesetz. Und sie können damit auch eventuell nachgeschobene Anweisungen und Ausführungsbestimmungen der Ministerien an ihre nachgeordneten Behörden verwerfen, zum Beispiel vom BMI an Standesämter (wobei das auch noch Landesbehörden sind).

Marielle und andere haben den einen, wichtigen Knackpunkt angesprochen: Alles, was öffentlich wird, kann und wird im Zweifelsfall negativ genutzt werden. Deshalb sollten wenigstens "wir" sehr vorsichtig sein, wen wir wie aufscheuchen.

Zum Thema Legalität: Eine ärztliche Bescheinigung ist keine Urkunde. Was * wohl meint ist das Ausstellen und die Nutzung von "Gesundheitszeugnissen" (§278 StGB und §279 StGB). "Variante der Geschlechtsentwicklung" ist aber nach meinen Informationen überhaupt nicht rechtssicher definiert. In der Begründung zum §45b steht ein _Beispiel_ einer Definition. Und zwar von einem Gremium von Kinderärzten vor 15 Jahren. Längst überholt. Im Gesetz sind weder Überprüfungen, noch Kriterienkataloge, noch Einschränkungen definiert, wer solche Bescheinigungen ausstellen darf. Wenn das BMI das wirklich wasserdicht machen wollte, haben sie handwerklich (mal wieder) richtig geschludert.

Und wie gesagt drückt die Begründung eines Gesetzes maximal eine Absicht aus. Sie steht weder gleich, noch über Gesetzen. Wir werden erst in kommenden Prozessen sehen, welche Gerichte bei welchen Fällen und welchen Argumentationen den 45b und die vielen anderen Gesetze wie auslegen werden. Bis dahin ist es auf jeden Fall ein Teil der Kampagnen pro Selbstbestimmung, alle verfügbaren Möglichkeiten zu nutzen und Fakten zu schaffen.

Was nicht hilfreich ist: Ohne Detailkenntnisse über alle beteiligten Gruppen mit Halbwissen irgendwelche Behörden aufzuscheuchen. Nur ein Beispiel: Würde das BMI aufgrund solcher Aktionen eine Ausführungsvorschrift herausgeben, dass die Angaben amtsärztlich zu überprüfen seien, wären auch inter* Menschen gezwungen, sich vor Amtsärzt_innen auszuziehen - zumindest, bis das gerichtlich wieder weggeklagt würde. Wäre das in deinem Sinn, XYZ?
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 144 im Thema

Beitrag von nicole.f »

OMG - amtsärztliche Überprüfung, daran habe ich noch gar nicht gedacht *schauder*. Das wäre ein solches Winkelzug, von dem ich jetzt wahrhaftig Angst bekomme!
Und das könnte das BMI sicherlich durchdrücken - Schritt 1, diese amtsärztliche Überprüfung als Mittel "vorschlagen" und Schritt 2 über die Länder die Standesämter verunsichern und dazu drängen, diese Überprüfungen öfter zu machen.

Oh Göttin, das wäre wahrhaftig grauenhaft!
Hoffentlich kommen die nicht darauf...

Liebe Grüße
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 145 im Thema

Beitrag von nicole.f »

im Übrigen noch Akt 3: Heute Morgen bekam ich dann in der Tat vom Bürgerbüro einen Anruf, "die Software sei nun angepasst" und ich könne jetzt auch den Reisepass beantragen. Also an die Software glaube ich noch immer nicht, die wird schlicht heute morgen bei der übergeordneten Stellen nachgefragt und sich ein OK geholt haben. Doch egal, mir soll es egal sein, morgen beantrage ich noch den Pass, in 10 bis 14 Tagen kommt der Personalausweis, dann kann ich restliche Konten und den Führerschein ändern, alles wird gut.

Unser Notar hat mir mitgeteilt, dass soetwas wie Grundbuch- oder Handelsregistereinträge nicht unbedingt geändert werden müssen und das dies das nächste mal mit gemacht werden könnte, wenn eine Änderung ansteht. Grundbücher sind mir aktuell reichlich egal und das Handelsregister von der Firma wie ich noch passive Gesellschafterin bin ist mir auch Wurst, also lasse ich das erstmal - spart zudem auch einen Haufen Geld.

Liebe Grüße
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 146 im Thema

Beitrag von Marielle »

nicole.f hat geschrieben: Di 26. Mär 2019, 13:46OMG - amtsärztliche Überprüfung
Unwahrscheinlich, denke ich. Damit würde man sich exakt auf die Position der AfD stellen, die 2018 einen Gesetzentwurf Änderungsantrag dazu vorgelegt hat, der eine amtsärztliche* Untersuchung beinhaltet hat. Der Entwurf Antrag wurde im IA selbst von der CDU/CSU abgelehnt und kam nicht in den BT. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich im BMI die Kritik anhören möchte, AfD-Positionen zu übernehmen und am Parlament vorbei durch die Hintertür reinzudrücken.

Aber es gibt leider genug andere Knüppel, die man den Menschen zwischen die Beine werfen kann und die deutlich schwieriger abzufangen sind, als die kruden Ideen der Rechtsaussen.

Habt es gut

Marielle


*) Ich hatte den Eindruck, dass die am liebsten ein amtstierärztliches Gutachten gefordert hätten.
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 147 im Thema

Beitrag von Diva »

nicole.f hat geschrieben: Mo 25. Mär 2019, 20:18 Bzgl. Sinn und Unsinn von §5 TSG schaut mal bitte selbst in diesen $5 rein:
https://www.gesetze-im-internet.de/tsg/__5.html

Erstens bezieht sich dieser nur und ausschließlich auf den Vornamen, nicht aber den Personenstand / das Geschlecht - was als solches schon recht erstaunlich ist. Zweitens enthält der §5 keine konkrete Rechtsnorm, die eine Pflicht zur Ausstellung neuer Dokumente beinhaltet. Es kann lediglich aus dem §5 darauf geschlossen werden, dass dies ja wohl eine gute Sache wäre. Diesen feinen aber fiesen Unterschied lernen trans* Personen immer wieder kennen, wenn ihnen die Neuausstellung von Dokumenten verweigert wird. Was kann man dann dagegen machen? Was steht dazu im §5 TSG? Nichts. Der §5 TSG ist ein netter Fingerzeig, aber seine Wirkmacht ist extrem begrenzt.

Das Für und Wider dazu wird recht ausführlich in den Gutachten der IMAG von 2016/2017 beschrieben. Wenn ich mich recht erinnere kommt in dem Gutachten von Laura Adamietz et.al recht deutlich heraus, dass der §5 eine lahme Ente ist und erst wirklich wirksam würde, wenn eine Strafbewährung hinzu käme. Doch selbst dann nützt das alles auch nicht in allen Situationen.
Hallo Nicole,
es ist sogar noch viel schlimmer, als du schreibst, denn die letzten Halbsätze des § 5 Abs. 1 Satz 1 TSG hebeln den ohnehin mageren 'Schutz' in zahlreichen Fällen ganz 'legal' aus. Schau dir mal die Urteile dazu an - die zerstören auf diskriminierende Art und Weise die Zukunft von Transpersonen und werden auch aktuell aus der Schublade geholt, um Trans* aktenkundlich für immer zu brandmarken.
Der § 5 Abs. 1 TSG ist m.E. in 99% aller Fälle wirkungslos. Deshalb wäre es vermutlich kein Drama, falls wer auf die Idee käme, dass die Änderungen nach PStG sich nicht darauf berufen können.
nicole.f hat geschrieben: Mo 25. Mär 2019, 20:18 Gehe ich von mir selbst aus, so bin ich fast 50, meine Transition habe ich mit 42 begonnen. Ich hatte bereits ein halbes Leben, das ich nicht so einfach umbauen kann und auch nicht auslöschen will - ich habe Dutzende Artikel für Zeitschriften geschrieben, Vorträge auf Konferenzen gehalten, ich war politisch aktiv, zum Schluss auch als Direktkandidat (ja, damals noch Kandidat und nicht Kandidatin :) für Land- und Bundestag etc. etc. Das kann ich nicht alles zurückabwickeln.

Ich sehe absolut ein, dass gerade für jüngere trans* Personen, die noch keine so lange Geschichte hinter sich haben, ein Neuanfang sinnvoll sein kann. Sie können noch fast ihr gesamtes Leben mit der richtigen Identität gestalten und für den fast insignifikanten Anfang macht der Schutz dann auch gewissen Sinn. Doch je älter man wird, desto weniger macht das meiner nach noch Sinn. Was ich damit sagen will ist vor allem, ja, ein Offenbahrungsverbot kann sinnvoll sein, aber es ist lange nicht so wichtig, wie es oft hingestellt wird. Um noch einmal auf die Jüngeren zurück zu kommen, sie beginnen gerade erst ihr Leben zu gestalten. Alles das, was wir Alten schon mit unserer alten Identität verbockt haben, haben die Jüngeren mit ihrer neuen Identität noch vor sich. Ihr Leben wächst mit ihrer neuen Identität, ganz natürlich.
Das sehe ich komplett anders. Bei den jungen Leuten ist noch nicht derart viel Papier zusammengekommen wie bei älteren, d.h. es werden ohnehin die meisten signifikanten Urkunden, Abschlüsse, Zeugnisse usw. auf den neuen gesetzlichen Namen ausgestellt. Das Schutzbedürfnis ist eher gering.
Gerade den Älteren wird jedoch die Chance nicht gegeben, eine 'saubere' Akte zu bekommen. Immer und immer wieder wird z.B. von potentiellen neuen Arbeitgebern usw. in der Intimsphäre der Menschen herumgewühlt, bis die 'Unerhörtheit' endlich offenbar ist: KEINE GEBORENE FRAU!
Die meisten tun sich das nicht an, weil es neu für sie ist oder oder. Ablehnen geht schneller als sich mit unbequemen Themen herumschlagen.
Insbesondere der komplette öffentliche hoheitliche und nicht hoheitliche Dienst ist davon betroffen. Das ist kein kleiner Arbeitgeber. Nach VÄ / PÄ muss zwar alles auf den neuen Namen / das 'neue' Geschlecht ausgestellt werden, aber alle Unterlagen davor verbleiben unverändert. Jede potentielle neue Dienststelle fordert meist standardmäßig die Personalakte an und kann nun bequem aussortieren, dass sie mit Trans* doch besser nichts zu schaffen haben will. Ich hab schon Juristen bibbern sehen, die 'um Himmels Willen keinen Präzedenzfall' schaffen wollten, um eventuell Fragen der Oberbehörde beantworten zu müssen. Und solche Leute sitzen überall, anscheinend nur nicht bei der Berliner Polizei.

Es sollte jeder / jedem selbst überlassen sein, wann er wo sein Geburtsgeschlecht preisgibt. Doch bei uns ist es staatlich verordnet. In meinen Augen werden dadurch Transmenschen behandelt wie Straftäter, denen bis ans Lebensende ihre 'schlimme Tat' - sprich die 'falsche Geburt' - vorgehalten werden kann. Das ist eine reinrassige Diskriminierung wegen der geschlechtlichen Identität unter dem Deckmäntelchen des 'öffentlichen Interesses'. Sauber hinbekommen!
nicole.f hat geschrieben: Mo 25. Mär 2019, 20:18 Völlig verheimlichen trans* zu sein schafft man meiner Meinung nach ohnehin nicht, oder zumindest nur mit sehr großen Verrenkungen. Sobald eine Partnerschaft ins Spiel kommt, wird es für trans* Frauen schon sehr schwer und für trans* Männer fast unmöglich. Es ist die Illusion vom perfekten "Passing", die nur eben genau das immer bleiben wird, eine Illusion.
Illusion hin oder her. Reicht es denn nicht, dass Trans* wegen der enormen zwischenmenschlichen Ablehnung in Einsamkeit und Verzweiflung getrieben wird, in die absolute Außenseiterrolle?
Nein, da müssen auch noch Gesetze und vor allem Urteile ordentlich draufhauen, bis die Menschen auch im Arbeitsleben ruiniert sind.

Traurige Grüße
- Diva
MichiWell
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 148 im Thema

Beitrag von MichiWell »

Marielle hat geschrieben: Di 26. Mär 2019, 15:16 Unwahrscheinlich, denke ich. Damit würde man sich exakt auf die Position der AfD stellen, ...
Hallo Marielle,

so wie sich die CDU und CSU mittlerweile entwickeln, fehlt mir ehrlich gesagt der Glaube. Die fischen immer mehr am rechten Rand, und sind sich sicherlich nicht zu schade, ihre diesbezügliche Haltung zu ändern. Nichts*) in der Politik ist so unbedeutend wie das Geschwätz von gestern.

*) ... abgesehen von Bürgern, wie man heute bei der Abstimmung des EU-Parlaments über die Novelle des Urheberrechts gesehen hat.

Beste Grüße
Michi
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 149 im Thema

Beitrag von Marielle »

Hallo Michi,

ich glaube auch nicht, dass die CDU/CSU auf einem Weg ist, der für unsere Gesellschaft gut ist. Aber ich werde Muddi schon irgendwie vermissen, wenn sie ganz weg ist, obwohl ich ihre Partei aus tiefster Überzeugung nie gewählt hab. Ihr Verdienst wird sein, keinem dümmlichen teilkollektiven Verständnis von Identität nachgelaufen zu sein*.

Und: Ein nicht sehr weit reichend müssender Blick über den Tellerrand zeigt, was wir verlieren können. Russland, Polen, Ungarn, Türkei; Länder, in denen es noch vor weniger als zwanzig Jahren die Hoffnung auf Freiheit gab. Wir haben mehr als diese Hoffnung und deswegen mehr zu verlieren.

Ein paar hundert Menschen wurden ermordet, weil sie, von Osten kommend, auch hier seln wollten; nicht nur der Bananen wegen. Kritik ist OK, aber in einer freien Gesellschaft darf es auch gern mehr sein.

Hab es gut

Marielle

*) Ergänzung: Als Umweltministerin hat sie doch genau das getan. Als Kanzlerin hatte sie sich davon jedoch befreit.
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
Svetlana L
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 150 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

So, liebes Forum, heute hatte ich meine neue Geburtsurkunde aus meiner oberpfälzischen Heimat Oberpfalz im Briefkasten. Nun bin ich offiziell Svetlana und Frau. Der gesamte Spaß hat mich 10,- Euro für die Urkunde gekostet. Das Amtsgericht wollte von mir einen Kostenvorschuss in Höhe von 1.650,- Euro - ich würde mal sagen 1.640,- Euro gespart, und das bei wesentlich weniger Stress und Rennerei :mrgreen:
Hawadehre
Svetlana
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