Redezeit! Austausch- und Nachrichten-Portal für intergeschlechtliche und transsexuelle Menschen, Crossdresser, nonbinä¤re Menschen, Feministinnen, Luder, Hexen
Meine Lieben, es ist vollbracht!
Ich habe eben von meinem Geburtsstandesamt (per eMail, da ich gestern per eMail dort nachfragte) die Bestätigung erhalten, dass der Eintrag im Geburtenregister am 12.3. geändert wurde und am gleichen Tag eine elektronische Meldung an die zuständige Meldebehörde erfolgte. Mit anderen Worten, das war's!
Was ich noch nachfragte war nun, woher ich eine "Bescheinigung über Änderungen von Angaben im Geburtenregister" bekommen kann, die ich dann zur Änderung von Angaben bei Stellen (Bank, KV etc.) vorlegen kann.
Als nächstes steht dann also auf den Programm:
- neue Geburtsurkunde beantragen (geht dort online)
- neue Passbilder machen und:
- neuen Personalausweis beantragen (und dann den Künstlernamen knicken
- neuen Pass beantragen
- neuen Führerschein beantragen (ich habe noch einen rosa Lappen von 1988, das Bild ist grotesk
- ...
Oh man, jahrelanger Kampf und schwups, jetzt ist es erledigt, ich kann es noch nicht ganz fassen.
Liebe Grüße
nicole
Ich bin trans* - und das ist gut so!
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Noch eine Mail aus Göttingen auf Nachfrage nach der "Bescheinigung über Änderungen von Angaben im Geburtenregister":
...eine Bescheinigung über die Änderung gibt es nicht (nur über die Änderung des Namens).
Sie können dies nur nachweisen mit einem Geburtsregisterauszug. Aus dem gehen alle Änderungen hervor.
Sie hat mir aber eine neue Geburtsurkunde und Geburtsregisterauszug erstellt und sendet mir diese zu. Das sollte auch reichen, um an Stellen den alten in den neuen Namen etc. zu ändern.
Liebe Grüße
nicole
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Svetlana L hat geschrieben: Do 21. Mär 2019, 11:58
Herzlichen Glückwunsch Nicole
Ich bin ja gerade im Urlaub - vielleicht habe ich ja auch schon Post von meinem Geburtsstandesamt im Briefkasten.
Danke danke
Post habe und hätte ich keine von denen bekommen, die haben das elektronisch an die Meldebehörde des Wohnorts übermittelt und meinten damit fertig zu sein. Erst jetzt auf meine Nachfrage schicken sie mir ja noch die Geburtsurkunde und den Auszug aus dem Geburtenregister (wo dann beide Namen etc. drinstehen). Solltest Du in der Tat Post bekommen, wäre das ganz spannend zu wissen, denn dann sind offenbar die Verfahren noch nicht harmonisiert.
Liebe Grüße
nicole
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So, und ein letztes Update, heute waren neue Geburtsurkunde und Geburtenregisterauszug im Briefkasten!
Da auch Manfred Bruns um eine Nachricht über den Fortgang bat, habe ich ihm voriges auch geschrieben. Er antwortete prompt und bietet darin auch noch einmal Unterstützung an, sollte es bei/mit dem Verfahren Probleme geben, vor allem auch im Nachgang, sollte im Anschluss das Attest in Frage gestellt werden oder der Ärzt_in "gedroht" werden. Toll, der Mann!
Liebe Grüße
nicole
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Mein Update: Donnerstag war die ärztliche Bescheinigung im Briefkasten, gestern war ich beim Standesamt. Zeit: 30 Minuten, Geld: 11€ für die neue Geburtsurkunde. Die Änderung selbst ist (noch) kostenfrei. Ich bin jetzt also amtsoffiziell Enby.
Ist das nicht toll? So einfach kann das sein. Was hatten wir da jahrelang für einen Murx, Kampf und Qual. Ich hoffe inständig, dass aus der Politik nicht daran gedreht wird.
Ach ja: Bitte dem Jurateam der Aktion Standesamt melden
Liebe Grüße
nicole
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Danke Ja, so einfach sollte es eigentlich immer sein. Aber auch ohne ärztliche Schreiben. Diese Barriere muss auch noch weg, ebenso wie der Zwang zum Eintrag überhaupt und - mittelbar damit verknüpft - die unnötigen OPs an Kindern. Dafür setzen wir(*) uns auch weiter ein, zum Beispiel bei den Klagen, die jetzt geführt werden. Jurateam weiss Bescheid. Mit denen hab ich das auch vorher schon abgesprochen.
Völlig richtig ist das Attest nach wie vor unschön und im Idealfall sollte das nicht sein. Es ist nur so wie es jetzt ist ein enormer Schritt vorwärts, verglichen zum TSG mit aufwändigem Gerichtsverfahren und den diskriminierenden Gutachten.
Den Zwang zum Eintrag eines Geschlechts gibt es meines Wissens nach seit Januar 2009 nicht mehr (-§7 PStG, 2013 noch einmal präzisiert in -§22(3) PStG)? Das Geschlecht _kann_, wenn es nach der Geburt nicht eindeutig feststellbar ist, auch dauerhaft offen gelassen werden - so war zumindest mein Stand - und es gab keine Wahl, ob es offen gelassen wird oder etwas anderes angetragen wird, dies oblag der Diagnose der Ärzt_innen. Das Dumme ist nur, dass nach wie vor Eltern von Ärzt_innen, angeblichen Berater_innen etc. dazu gedrängt werden, ein eindeutiges Geschlecht einzutragen und damit ggf. sogar auch medizinische Interventionen zuzulassen. Das muss auf jeden Fall auch unterbunden werden.
Es gibt noch genug zu tun!
Liebe Grüße
nicole
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Eben beim Bürgerbüro gewesen, um neuen Personalausweis und Reisepass zu beantragen.
Akt 1: Die Dame, sichtlich etwas unsicher, kopierte ersteinmal querbeet alle Unterlagen - Geburtsurkunde, Geburtenregisterauszug und dann noch die Erklärung, die ich beim Standesamt abgegeben hatte (zum Glück hatte ich die dabei). Dann schaute sie in die Daten im Computer und fand einen Vermerk einer Kollegin, "es fehlt noch die Rechtskraft".
Wie? Was? Was für eine Rechtskraft?
"Haben Sie ein Schreiben vom Gericht für die Geschlechtsumwandlung?"
Ich äußerte meine Ablehnung über den Begriff und erklärte dann, dass dies ein Verfahren nach Personenstandsgesetz sei.
"Aha, ja, da muss ich bei der Kollegin nachfragen."
Akt 2: Nach dem Telefonat mit der Kollegin kam heraus, den Antrag für den Personalausweis könne sie sofort machen, aber den für den Reisepass noch nicht. Warum? Im Personalausweis steht kein Geschlecht (offenbar auch nicht auf dem Chip), wohl aber im Reisepass und mit der Änderung des Geschlechts haben sie wohl ein Problem. Dann zog sie sich noch die dümmste aller amtlichen Ausreden aus der Nase "Das ist ein EDV technisches Problem.". Das ist deren Joker bei allen Fragen, die sie nicht sofort klären können - liegt am Programm, da kann man leider nichts machen - was für ein Bullshit.
Die andere Kollegin wird sich darum kümmern und sich bei mir in ein oder zwei Tagen melden. Aha, bis dahin können die dann ganz schnell die EDV reparieren? Was für ein Blödsinn. Ich kann es natürlich nicht belegen, aber ich bin mir recht sicher, dass das Problem schlicht ist, dass ich die erste Person bei diesem Bürgerbüro war, die ihren Personenstand nach -§45b PStG geändert hat. Was mich ärgert ist, dass die das nichteinmal nach Vorlage der Geburtsurkunde, Geburtenregisterauszug und der erfolgten Änderung im elektronischen Geburtenregister akzeptiert haben. Was wollen die denn noch?
Jetzt warte ich also "ein oder zwei Tage" und bin dann mal sehr gespannt.
Leicht genervte Grüße
nicole
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nicole.f hat geschrieben: Mo 25. Mär 2019, 11:48
Ich kann es natürlich nicht belegen, aber ich bin mir recht sicher, dass das Problem schlicht ist, dass ich die erste Person bei diesem Bürgerbüro war, die ihren Personenstand nach -§45b PStG geändert hat. Was mich ärgert ist, dass die das nichteinmal nach Vorlage der Geburtsurkunde, Geburtenregisterauszug und der erfolgten Änderung im elektronischen Geburtenregister akzeptiert haben. Was wollen die denn noch?
Jetzt warte ich also "ein oder zwei Tage" und bin dann mal sehr gespannt.
Hi Nicole,
wir hatten das Thema neulich bei der SHG hier; Ich denke du hast Recht: Du warst wahrscheinlich die erste, und die Dame im Standesamt war damit überfordert.
Am besten beharrlich bleiben, auf das Gesetz verweisen und die Bestätigung der "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorzeigen. Hast du eine SHG bei dir in der Nähe, wo du evtl Unterstützung kriegen könntest?
Die deutschen Gesetzesmühlen tun sich leider immer recht schwer. Ein Segen und Fluch.
XYZ hat geschrieben: Mo 25. Mär 2019, 17:09
[... ] es gelassen werden soll weiter daran zu arbeiten, da sehr hohe Geldstrafen und Gefängnis drohen würden.
Wem, dem Standesbeamten?
Das BVerfG hat den Gesetzgeber aufgefordert, ein Gesetz zu erlassen. Dieses Gesetz ist rechtmäßig und demnach drohen niemandem irgendwelche Strafen, Recht in Anspruch zu nehmen.
XYZ hat geschrieben: Mo 25. Mär 2019, 17:09
Ich glaube das alle anfragen zur -§45b PStG werden intern geprüft ich müsste nachschauen wo ich das gelesen hab oder ich hörte was davon, genau weiß ich es gerade nicht.
zur Zeit ist die Regierung damit beschäftigt Enterung herbeizuführen in TSG,
einfach abwarten und es wurde auch gesagt das es gelassen werden soll weiter daran zu arbeiten, da sehr hohe Geldstrafen und Gefängnis drohen würden.
Da würde mich schon die Quelle interesseren, wo du das her hast! Wie sollte denn eine "interne Überprüfung" aussehen?
"Zur Zeit ist die Regierung damit beschäftigt..." - das glaube ich ja erst, wenn die Änderung/Aufhebung des TSG durch das Parlament gegangen ist. Bitte nicht vergessen, dass diese "Änderung/Überarbeitung" mittlerweile schon in der dritten Legislaturperiode angekommen sind.
P.S.: Jaddy, natürlich auch dir herzlichen Glückwunsch! Mittlerweile stelle ich mir ja die Frage, ob dieses Gesetz mehr von trans- als von inter-Menschen in Anspruch genommen wird?
Hawadehre
Svetlana
As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
Däi owapfölzer Bärlinerin
Na also bitte, mal nicht den Teufel an die Wand malen... diese Unkenrufe mit Strafen kursieren vor allem in den "sozialen Medien", entbehren aber der Ansicht vieler jeder Grundlage.
In meinem Fall geht es auch gar nicht mehr darum, ob oder ob nicht etwas "durchgelassen" würde, denn mein Geburtsregistereintrag ist bereits amtlich geändert. Da gibt es nichts mehr "durchzulassen". Die haben nur beim Bürgerbüro keinen Plan, wie sie die Änderung für die Reisepassdaten durchführen sollen. Über die amtliche Änderung im elektronischen Geburtenregister können die sich nicht mehr hinwegsetzen und das kann auch das Bürgerbüro nicht infrage stellen.
Aktuell gibt es meines Wissens nach keinerlei Anlass anzunehmen, dass Ärzt_innen oder Antragsteller_innen irgendetwas Falsches machen würden. Eine konkrete Diagnose wird nicht abgefragt und eine_n Ärzt_in anschließend danach zu fragen verstößt gegen die Schweigepflicht. Davon abgesehen gibt es keine rechtsverbindliche Definition von "Variante der Geschlechtsentwicklung". Wer sollte hier also wen für was belangen wollen? Selbst wenn das jemensch versuchen sollte, wird das ein sehr "dünner" Fall werden, denn dann müsste irgendjemensch versuchen einen Gegenbeweis anzutreten und da würde mich dann sehr interessieren, wie das aussehen sollte.
Also keine Panik schüren, bitte.
Eine TSG Reform, das ist meine Vorhersage, wird es mit dieser Regierung in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben. Die Notwendigkeit ist allen seit Jahren klar, doch selbst die letzte GroKo, die alle Voraussetzungen dafür aktiv selbst geschaffen hatte, hat es nicht hinbekommen. Dies wird immer wieder am Widerstand des BMI scheitern. Und wenn das BMI doch etwas am TSG machen sollte, dann wird es nicht das werden, was wir gerne hätten. Das BMI ist an Konservativismus kaum zu überbieten. Die haben für uns keinerlei Verständnis. Auch die Änderung am Personenstandsrecht nach dem BVerfG Urteil haben sie aufgeschoben, bis es wirklich nicht mehr anders ging und dann ein Gesetz, gegen alle Bemühungen von Expert_innen, durchgedrückt, welches so eng wie möglich gefasst so eben gerade noch die Vorgaben des BVerfG erfüllt.
Ne ne, vom BMI erwarte ich nur schlimme Dinge und nichts Gutes. Das nun auch eine größere Gruppe als die vom BMI eigentlich vorgesehene den -§45b PStG nutzen kann und nutzt, ist für das BMI ein Kollateralschaden, den aber das BVerfG zu verantworten hat, denn das BVerfG hat die Vorgaben dazu gemacht, an denen das BMI zwar gerne vorbeigegangen wäre, aber nicht mehr konnte. Vielleicht wird das BMI noch Zaubernummern mit Verwaltungsvorschriften gegen die weitere Auslegung aus dem Hut ziehen. Doch bis es soweit ist, sehe ich keinerlei Handhabe des BMI oder anderer Behörden gegen Antragsteller_innen und/oder Ärzt_innen - solange keine von beiden so blöde ist und selbst Zweifel an dem Attest verlautbaren lässt oder gar öffentlich macht! Also Klappe halten, hingehen, machen, freuen. Darüber das man es geschafft hat, sollen viele berichten! Aber bitte nicht darüber, auf welcher Diagnose das Attest basiert. Behaltet es für euch, ernsthaft.
Liebe Grüße
nicole
Ich bin trans* - und das ist gut so!
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nicole.f hat geschrieben: Mo 25. Mär 2019, 11:48
Ich kann es natürlich nicht belegen, aber ich bin mir recht sicher, dass das Problem schlicht ist, dass ich die erste Person bei diesem Bürgerbüro war, die ihren Personenstand nach -§45b PStG geändert hat. Was mich ärgert ist, dass die das nichteinmal nach Vorlage der Geburtsurkunde, Geburtenregisterauszug und der erfolgten Änderung im elektronischen Geburtenregister akzeptiert haben. Was wollen die denn noch?
Jetzt warte ich also "ein oder zwei Tage" und bin dann mal sehr gespannt.
Hi Nicole,
wir hatten das Thema neulich bei der SHG hier; Ich denke du hast Recht: Du warst wahrscheinlich die erste, und die Dame im Standesamt war damit überfordert.
Am besten beharrlich bleiben, auf das Gesetz verweisen und die Bestätigung der "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorzeigen. Hast du eine SHG bei dir in der Nähe, wo du evtl Unterstützung kriegen könntest?
Hi hi
Die SHG hier in der Nähe betreue ich seit einigen Jahren - sowie einiges mehr (soll heißen, ich bin einigermaßen trans* aktiv und gut vernetzt). Eine SHG kann hier nicht helfen, das ist der Amtsschimmel, der hier wiehert.
Das Attest würde ich im Übrigen nicht zum Bürgerbüro mitnehmen, das geht die nichts an. Ich hatte die gesiegelte Erklärung vom Standesamt des Wohnortes und die neue Geburturkunde sowie den neuen Geburtenregisterauszug dabei. Das ist eigentlich alles, was die brauchen. Amtlich / rechtlich ist das alles durch, einen neuen Personalausweis durfte ich ja bestellen, nur den Reisepass (noch) nicht. Sehr seltsam, das alles.
tatjana hat geschrieben: Mo 25. Mär 2019, 17:36
Die deutschen Gesetzesmühlen tun sich leider immer recht schwer. Ein Segen und Fluch.
XYZ hat geschrieben: Mo 25. Mär 2019, 17:09
[... ] es gelassen werden soll weiter daran zu arbeiten, da sehr hohe Geldstrafen und Gefängnis drohen würden.
Wem, dem Standesbeamten?
Das BVerfG hat den Gesetzgeber aufgefordert, ein Gesetz zu erlassen. Dieses Gesetz ist rechtmäßig und demnach drohen niemandem irgendwelche Strafen, Recht in Anspruch zu nehmen.
LG Jana
Siehe vorherigen Post von mir - das ist Panikmache, sehe ich ganz genauso. Nicht einschüchtern lassen. Solange man selbst keine Fehler macht, sehe ich kein Problem damit.
Liebe Grüße
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