darf ich Euch einmal um Hilfe bitten? Ich brauche mal Eure Meinung und vielleicht ein paar Tipps. Achtung, es wird etwas länger und ich muss ein klein wenig ausholen...
Ich bin nun seit fast sechs Jahren trans* aktiv (Oh Göttin, ist das schon so lange her!?). Wie bei so vielen anderen auch begann das alles mit der eigenen Geschichte, dem eigenen Coming-Out, dem anschließenden Realitätsabgleich und der baldigen Frustration über die vielen Unzulänglichkeiten und Mängel, die es trans* Personen nun wirklich nicht gerade leichter machen. Wie hier im Forum bereits an anderen Stellen mehrfach geschrieben wurde, es geht uns in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern und Regionen recht gut, doch das sollte nicht bedeuten, dass man die restlichen Probleme einfach akzeptieren muss? In den letzten Jahren habe ich vieles probiert, um Dinge zu ändern - mich in der dgti engagiert, die BVT* mit gegründet, einen Landesverband in NRW angeschoben, trans* Berater_innen in NRW qualifiziert - ich schreibe das nicht, um damit anzugeben, sondern um etwas klar zu machen, dass ich wirklich einiges versucht habe. Doch, das ist der Punkt, ich habe nicht den Eindruck, dass sich in diesen fast sechs Jahren irgendetwas nachhaltig positiv verändert hat. Das soll kein Vorwurf sein, eher eine Feststellung.
Oder doch eines hat sich IMHO positiv verändert... ich meine, dass unsere trans* Community langsam etwas friedlicher und versöhnlicher geworden ist und einen größeren Zusammenhalt entwickelt. Das ist ganz großartig und auch sehr nötig!
Doch politisch stehen wir nach wie vor da, wie vor sechs Jahren auch, wir werden politisch nicht ernst genommen. Ich fragen mich, woran liegt das? Und wie können wir das vielleicht ändern? So langsam beschleicht mich eine Idee dazu und vielleicht könnt Ihr mir Eure Sicht darauf mitteilen? Also, hier kommt die Idee.
Wir leben in einer Demokratie. Die Macht der Regierenden speist sich aus Mehrheiten - durch verschiedenste Wahlen legitimiert und immer wieder durch Umfragen und andere Mittel abgefragt. Ohne erkennbare Mehrheiten, gibt es für die Regierenden keinen Handlungsbedarf, es sei denn, es handelt sich um klare Sachfragen. Um Sachfragen geht es bei unseren Problemen aber in der Regel nicht oder wenn, dann sind die Sachverhalte so komplex, dass sie sich nicht schnell erschließen.
Wenn wir also Politiker_innen auf der Sachebene nicht überzeugen können, dann müssen wir wohl Mehrheiten organisieren. Wie macht man soetwas wohl am besten?
In meinen letzten fünf bis sechs Jahren habe ich es, weil ich auch so ein Typ bin (Ingenieurin), auf der sachlichen Ebene versucht. Ich habe lange Texte geschrieben, mit rationalen Argumenten, Belegen, Quellenangaben, logischen Schlussfolgerungen etc. Wenn Personen wirklich interessiert waren, konnte man sie damit auch für ein paar Augenblicke gewinnen! Doch nachhaltig war das nicht. Verändert habe ich damit nichts, keine einzige Ansicht. Das ist für mich zutiefst frustrierend, da ich eine sehr rationale Person bin und an den Verstand der Menschen glaube und appelliere! Nur sehe ich langsam ein, dass das vielleicht nicht der richtige Ansatz ist.
Gibt es vielleicht andere Ansätze? Ja, gibt es, in der Tat, nämlich den persönlichen Ansatz. Indem nicht mehr das rationale Problem in den Vordergrund tritt, sondern wie dieses zu einem persönlichen Problem wird. Wenn man es dann noch schafft, dies so zu vermitteln, dass möglichst viele Menschen sich darin etwas einfühlen können, dies persönlich nachvollziehen können und vielleicht sogar beginnen, über sich selbst etwas nachzudenken, dann kann dies eine ganz andere Wirkung haben. Also habe ich mal einen Versuch dazu gemacht.
Aktuell beschäftigt mich nach wie vor die Untätigkeit der Politik zum TSG. Also dachte ich mir, ich nehme mich als Person und schildere, wie es mir mit der aktuellen Situation ergeht. Dabei heraus kam etwas, was ich ggf. breit an die Presse streuen wollte, an die größeren überregionalen Zeitungen etc., mit Foto und allem was dazu gehört, damit Leser_innen an eine Person andocken können. Der folgende Artikel entspricht weitgehend der Wahrheit, ich gebe allerdings zu, an manchen Stellen ein klein wenig übertrieben zu haben - Übertreibungen dienen der Verdeutlichung
Was mich von Euch interessieren würde, meint Ihr, dass man damit etwas bewirken könnte? Einen Diskurs anstoßen? Sollte ich an dem Artikel etwas ändern? Was? Sollte man das grundsätzlich anders machen? Ich bin gespannt!
So, lange Vorrede beendet, hier der Artikel in-spe:
Leben in der Zwischenwelt
Mein Name ist Nicole F. und ich bin trans*. Das bedeutet, mir wurde nach der Geburt das männliche Geschlecht zugewiesen, doch damit konnte und kann ich mich nicht identifizieren. Es brauchte gut 42 Jahre dies einzusehen und daran auch etwas zu ändern. Warum es so lange brauchte, hat viele Gründe. Diese liegen teils im persönlichen Bereich, doch zu einem großen Teil auch an unserer Gesellschaft, sowie deren Normen und Regeln. Seit über fünf Jahren lebe ich nun auf eine Weise, mit der ich mich völlig identifizieren kann und wie es sich für mich richtig anfühlt. Doch eines fehlt bisher: staatliche Anerkennung. Geburtsurkunde und Ausweise zeigen noch immer den alten männlichen Vornamen und das bei Geburt zugewiesene Gechlecht.
Seit fünf Jahren fallen damit meine gelebte Realität und amtliche Identität auseinander. Was das bedeutet, wird Personen, die dies nicht selbst erleben, kaum begreiflich sein. Der Vorname ist in aller Regel geschlechtlich, geschlechtsneutrale Vornamen werden von den Standesämtern nach der Geburt eher ungern akzeptiert. Auch mein amtlicher Vorname ist daher eindeutig männlich. Alle meine amtlichen Papiere wie Personalausweis, Führerschein und Reisepass lauten nach wie vor auf diesen Namen. In der Folge lauten auch alle darauf basierenden Unterlagen und Rechtsgeschäfte darauf, die Versichertenkarte der Krankenversicherung, die Bankkarte, die Kreditkarte, der im Handelsregister eingetragene Name, im Grundbuch, im Vereinsregister, Visa für Auslandsreisen etc. De-facto erlebe ich eine akute Beschränkung meiner Reisefreiheit, denn mit dieser Art unstimmigen Dokumenten sind manche Reiseziele geradezu gefährlich und damit für mich Tabu.
Seit fünf Jahren ist es wie ein Spießrutenlauf, damit in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein, mich auszuweisen. Jedesmal ist es ein Moment des Zitterns und der Unsicherheit. Wie wird die Person gegenüber wohl reagieren? Werde ich mich erklären müssen? Werde ich mich rechtfertigen müssen? Denn da steht eine Frau und versucht sich mit einem eindeutig männlichen Dokument auszuweisen. Selbst alltägliche Kleinigkeiten, wie das Abholen eines Pakets bei der Post oder die Zahlung per Bankkarte an der Tankstelle, können zu krtischen Situationen werden. Ich muss auf die Vernunft und Gelassenheit meines Gegenübers vertrauen und hoffen, dass unserer beider Verunsicherung nicht zu größeren Problemen führt.
Denn Probleme könnte es in der Tat geben! Man könnte mir versuchten Kartenbetrug vorwerfen, denn ich versuche offenbar mit der Karte eines anderen zu bezahlen. Ich könnte aus dem Zug geworfen werden, weil die Identitätsfestellung zum online Ticket nicht erfolgen kann. Ich könnte beim Einchecken im Hotel abgewiesen werden, da ich offenbar keinen passenden Ausweis vorlegen kann. Ich könnte meinen Flug in den Urlaub nicht antreten dürfen, weil ich mich nicht ausweisen kann oder bei der Einreisekontrolle abgewiesen werden. Die Liste der Stellen und möglichen Probleme ist lang und mit der zunehmenden Angst vor Identitätsdiebstahl immer länger.
Man fragt sich schnell, kann man da nichts machen? Es kann doch in solchen Fällen nicht so schwierig sein, die Dokumente anzupassen, ein paar Buchstaben zu ändern, ein "M" in ein "W" und ein anderer Vorname, worin liegt das Problem? Tatsächlich gibt es für trans* Personen eine solche Möglichkeit, mit dem seit 1981 gültigen "Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen", auch kurz "Transsexuellengesetz" oder TSG genannt[1]. Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat bis heute sieben mal gegen Einzelnormen des TSG geurteilt[2] und es damit weitgehend entkernt. Unter anderem enthielt das TSG Voraussetzungen wie die dauerhafte Zeugungsunfähigkeit, chirurgische angleichende Operationen, Ehelosigkeit und weitere klare Grundrechtsverstöße. Erst 2011 wurde der Zwang zu chirurgischen Maßnahmen durch das BVerfG außer Kraft gesetzt - 2011!
Die noch bestehenden Vorschriften sehen vor, dass Personen zur Änderung ihres amtlich erfassten Vornamens und/oder des Personenstandes, also dem amtlich erfassten Geschlecht, einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen müssen. Soweit so gut. Warum nun ausgerechnet ein Gerichtsverfahren damit verbunden sein muss, sei einmal dahingestellt, denn das eigentliche Problem liegt in der Folge dieses Antrages. Per Gesetz ist das Amtsgericht im Anschluss dazu verpflichtet, zur Beweiserhebung zwei Gutachten zu beauftragen (TSG -§4(3)), die feststellen sollen, ob die Person seit mindesten drei Jahren einem "transsexuellen Zwang" unterliegt und ob dieser Zwang nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht mehr vergehen wird (TSG -§1 (1) 1. & 2.). Die Kosten des Verfahrens und der Gutachten müssen die trans* Personen selbst tragen, in der Regel zwischen 1.000€ und 3.000€, je nach Kosten der Gutachten, die daran den Löwenanteil haben.
Diese zweifache Begutachtung, die in aller Regel von Psychlog_innen oder Psychiater_innen durchgeführt wird, wird seit Jahren heftig kritisiert, doch ändern will der Gesetzgeber daran nichts. Selbst mehrere hundert Seiten starke Fachgutachten im Auftrag des Bundesfamilienministeriums im Rahmen einer interminsteriellen Arbeitsgruppe (IMAG) konnten 2016/2017 nichts bewirken[3]. Das Innenministerium, für Personenstandssachen das federführende Ministerium, bleibt hart und verweigert jede Reformbemühung.
Ich selbst lehne die Begutachtung aus persönlichen und grundsätzlichen Gründen ab. Um das völlig klar zu machen, ich habe keine Befürchtung, eine solche Begutachtung nicht zu "bestehen" oder Ähnliches. Eine Studie von 2015[4] hat sehr klar belegt, dass es praktisch keine Negativgutachten in TSG Verfahren gibt, was die Praxis als solche bereits absurd erscheinen lässt. Doch es stellt sich die ganz grundsätzliche Frage, ob diese Begutachtungen ein verhältnismäßiges Mittel sind? Ist es ein adäquates Mittel? Ist die Schwere eines solch massiven Eingriffs in die Persönlichkeitrechte der Antragsteller_innen wirklich gerechtfertigt? In welchem Verhältnis steht dies zu einem zu schützenden gesellschaftlichen Gut? Und welches ist das überhaupt? Wissenschaftlich ist inzwischen belegt, dass eine externe Begutachtung keine Aussage über das persönliche geschlechtliche Empfinden einer Person treffen kann; es gibt keine objektivierbaren Anhaltspunkte[5], mit denen das Eine oder das Andere belegt werden kann. Welchen Sinn haben dann solche Gutachten überhaupt?
Wie befremdlich eine solche Begutachtungssituation werden kann, können Sie sich selbst recht leicht vor Augen führen. Stellen sie sich vor, Sie müssten einer Ihnen unbekannten dritten Person Ihr Geschlecht glaubhaft machen, aber ohne Zuhilfenahme körperlicher Merkmale und versuchen Sie auf Klischees zu verzichten. Dies ist die Situation, der sich trans* Personen im Rahmen einer solchen Begutachtung ausgesetzt sehen. Ihre Biologie scheint etwas anderes zu anzudeuten und möglicherweise entspricht auch ihr, von gesellschaftlichen Klischees geprägtes, Erscheinungsbild (noch) nicht dem, was Dritte vielleicht erwarten würden. In dieser Sitation soll es dann aber dennoch glaubhaft gemacht werden, dass das eigene Empfinden das einzig Richtige ist. Für Gutachter_innen und trans* Person eine gleichermaßen schwierige Gratwanderung, die auch regelmäßig entgleitet. Manche Gutachter_innen verreiten sich in ausführlichen Sexualanamnesen, andere stochern in Kindheitserinnerungen nach vermeintlichen "Anzeichen". In fast allen Gutachten finden sich ausführliche Beschreibungen über das Auftreten der Personen, bishin zur Bewertung der "Stimmigkeit" der gewählten Kleidung. Was ist denn wohl stimmig oder gar stimmig genug? Sind wir nicht frei, unser Äußeres so zu präsentieren, wie wir es für richtig empfinden? Trans* Personen sind es offenbar nicht, sie werden abgeschätzt und bewertet, auf Basis von intransparenten und völlig subjektiven Kriterien.
Für mich war die Aussicht auf diese Begutachtung keine Frage von Bestehen oder nicht, sondern ob ich mich einer solchen Situation überhaupt aussetzen wollte. Ich dachte dabei auch nicht nur an mich, sondern auch die Personen, die ich inzwischen in Selbsthilfekontexten und meiner ehrenamtlichen Beratungstätigkeit kennengelernt hatte. Trans* zu sein ist bereits eine Belastung, vor, während und nach dem Coming-Out. Gerade die Zeit nach dem Coming Out kann, je nach Verfasstheit der Person, zu einer der härtesten Prüfungen des Lebens werden. Viele geraten gerade erst durch die vielfach auferlegten Hürden und Prüfungen in psychische Schieflage. Es ist nicht die Tatsache trans* zu sein, die die Psyche schwächt. Selbst zu erkennen, was und wer man ist, ist eine Befreiung! Regelmäßig erlebe ich, wie völlig verunsicherte und wenig selbstbewusste Menschen dabei geradezu aufblühen und zu selbstbewussten und vor allem selbstbestimmten Menschen werden. Doch sie zerschellen im Anschluss förmlich an frembestimmenden Vorschriften und Gesetzen, wie dem TSG.
Durch großen Zufall bekam ich 2015 Kontakt zu einer großen international tätigen Anwaltskanzlei in Hamburg, die ab und zu Fälle pro-bono übernimmt, auch aus dem LSBTTIQ* Umfeld. Ich wandte mich an sie und hatte Glück, sie sagten mir ihre Unterstützung zu und so entwickelten wir einen Plan für eine erneute Verfassungsbeschwerde gegen das TSG, speziell gegen die Begutachtungspflicht. Leider lehnte das Bundeverfassungsgericht die Beschwerde im Oktober 2017 ab[6]. Die Ablehnung erfolgte durch die gleiche Kammer, die nur wenige Tage zuvor der Verfassungbeschwerde der Aktion "Dritte Option" Recht gegeben hatte und darin ausdrücklich das Selbstbestimmungsrecht der persönlichen geschlechtlichen Identität hervorhob[7]. Die gleiche Kammer urteilte nun aber gegen meine Beschwerde und zementierte damit die geschlechtliche Fremdbestimmung durch die zweifache Begutachtungsvorschrift des TSG für trans* Personen. So schizophren wird in Deutschland geschlechtliche Selbstbestimmung behandelt.
Und so lebe ich weiter in einer Zwischenwelt, in ständiger Angst Zugang verweigert zu bekommen oder mich und meine Identität rechtfertigen zu müssen. Ich habe Glück und bin priviligiert. Ich bin in mir gefestigt, ich kann Infragestellungen aushalten, mein Umfeld stützt mich und ich bin auch materiell gut genug ausgestattet, um Krisen bewältigen zu können. Doch so gut haben es es nicht alle. In Deutschland leben Zehntausende trans* Personen, eine genaue Zahl gibt es nicht. Konservative Schätzungen gehen von etwa 0,3% in der Gesamtbevölkerung aus, das alleine wären über 200.000. Die Fallzahlen steigen in den letzten Jahren rasant an. Das Gender Zentrum in Amsterdam verzeichnete einen jährlichen Anstieg der Fälle von über 100%. Oft höre ich von Menschen, ich sei die erste trans* Person, die sie kennenlernen. Das mag sein, doch ich bin ganz sicher nicht die erste, die sie treffen. Trans* Personen haben gelernt in dieser Gesellschaft im Verborgenen zu leben, sich anzupassen und sich selbst unkenntlich zu machen, damit sie ein möglichst gutes "Passing" haben.
Passing ist die Beschreibung eines Konzepts, das zur Zeit der Rassentrennung entstand[8]. Es beschreibt das Erlangen von Privilegien, indem eine Person durch Dritte als zugehörig zu einer bestimmten priviligierten Gruppe erachtet wird. Zu Zeiten der Rassentrennung bspw. in den USA war dies der Zugang von Schwarzen zu vornehmlich Weißen vorbehaltenen Räumen und Möglichkeiten - Zugang zu Bildung, Bürgerrechten etc. Auch heute noch findet Diskrimierung auf Basis der Hautfarbe statt, weshalb das Passing bzgl. Hautfarbe noch immer eine Rolle spielt und darüber entscheiden kann, welche Privilegien einem Menschen zu- oder abgesprochen werden. Das gleiche gilt aber auch für das Passing von trans* Personen. In dem Moment, in dem eine trans* Person als solche erkennbar wird, sie also kein "Passing" hat, werden ihr ganz grundlegende Rechte und Privilegien abgesprochen oder zumindest eingeschränkt - das Recht frei zu reisen, das Recht mit dem richtigen Namen und Pronomen angesprochen zu werden, das Recht öffentliche Toiletten aufzusuchen, das Recht mit Bankkarten bezahlen zu können etc.
Bei der Frage um die Änderung von Vornamen und Personenstand in amtlichen Dokumenten geht es nicht um den bloßen Amtsakt. Es geht um Macht, um staatlich sanktionierte Diskriminierung, um die Deutungshoheit von Geschlecht und um die Zu- und Aberkennung von Privilegien. Es wird Zeit, dass die Gesellschaft trans* Personen als einen gleichberechtigten Teil dieser Gesellschaft akzeptiert und ihnen die gleichen Rechte zugesteht, wie sie alle anderen selbstverständlich genießen dürfen. Bis dahin leben Menschen wie ich weiter in einer Zwischenwelt, in einem lediglich geduldeten Niemandsland, in ständiger Angst erkannt zu werden und damit mühsam erlangte Privilegien wieder zu verlieren.
[1] TSG
https://www.gesetze-im-internet.de/tsg/
[2] BVerfG Urteile gegen das TSG
https://www.dgti.org/tsgrecht/allesrech ... letsg.html
[3] IMAG Gutachten
https://www.bmfsfj.de/blob/jump/114066/ ... t-data.pdf
https://www.bmfsfj.de/blob/jump/114064/ ... 7-data.pdf
[4] Studie, praktisch keine TSG Negativgutachten
Meyenburg, B./Renter-Schmidt, K./Schmidt, G.
(2015), Begutachtung nach dem Transsexuellengesetz,
Zeitschrift für Sexualforschung 28/2015, S. 107—120.
[5] Keine objektivierbare Diagnostik für Transsexualität
Güldenring, A. K.
(2013), Zur "Psychodiagnostik von Geschlechtsidentität" im Rahmen des Transsexuellengesetzes,
Zeitschrift für Sexualforschung 26/2013, S. 160—174.
[6] BVerfG Ablehnung Beschwerde gegen Begutachtung nach TSG
BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Oktober 2017
- 1 BvR 747/17 - Rn. (1-15),
http://www.bverfg.de/e/rk20171017_1bvr074717.html
[7] BVerfG für positiven dritten Geschlechtseintrag und geschlechtliche Selbstbestimmung
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2017
- 1 BvR 2019/16 - Rn. (1-69),
http://www.bverfg.de/e/rs20171010_1bvr201916.html
[8] Passing
https://de.wikipedia.org/wiki/Passing