Eheurkunde
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heike65

Eheurkunde

Post 1 im Thema

Beitrag von heike65 »

Vielleicht hat die ein oder andere ja andere Erfahrung gemacht, deswegen dieser Trööd

Wir haben nach meiner Vä/Pä eine neue Eheurkunde beim hiesigen Standesamt beantragt und auch bekommen.
Leider nicht wie gewünscht, sonden in meinem Fall mit dem alten Vornamen also Vorname vor der Eheschliessung, und mit dem neuen Vornamen nach der Eheschliessung, Also Heiko und Heike. Mein Einwand beim Standesamt das solch eine Handlungsweise im widerspruch zum TSG Gesetz stünde hat man verneint.

Anschliessend habe ich mich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt, und habe folgende Antwort erhalten:
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. November 2018. Sie bitten die Antidiskriminierungsstelle des Bundes um rechtlichen Rat, nachdem Ihre neue Eheurkunde trotz Abschluss des Verfahrens zur Vornamensänderung ihren alten Vornamen als vor der Heirat geführten Namen ausweist. Sie sehen sich dadurch in Ihren Rechten verletzt, Ihre frühere Geschlechtsidentität nicht offenbaren zu müssen.

Wir haben uns wegen der Problematik an das zuständige Referat des Bundesinnenministeriums gewandt. Leider lässt sie sich nach dem derzeitigem Rechtsstand nicht lösen. Aus Sicht des Innenministeriums hat die Ausstellung einer neuen Eheurkunde nach einer Personenstandsänderung wie folgt auszusehen:
Das Gericht, welches die Entscheidung zur Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz getroffen hat, habe diese dem Geburtsstandesamt der betreffenden Person mitzuteilen (-§ 56 Abs. 1 Nr. 1 d Personenstandsverordnung). Das Standesamt ergänze den Geburtseintrag um eine Folgebeurkundung. Im Anschluss daran könne eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden, in welcher nur der neue Name und die geänderte Angabe zum Geschlecht enthalten seien. Es folge eine Mitteilung an das Standesamt, welches die Eheschließung beurkundet hat. Dieses Standesamt wiederum ergänze den Eheeintrag um eine Folgebeurkundung und könne anschließend eine neue Eheurkunde ausstellen. Der Inhalt der Eheurkunde sei allerdings in -§ 57 Personenstandgesetz vorgegeben. Demnach würden nach Abs. 1 Nr. 1 "die Vornamen und Familiennamen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie die sich aus dem Registereintrag zum Zeitpunkt der Ausstellung der Eheurkunde ergebenen Vornamen und Familiennamen" in die Eheurkunde aufgenommen. Diese Praxis verstoße auch nicht gegen das in -§ 5 Transsexuellengesetz normierte Offenbarungsverbot, da nach -§ 63 Abs. 2 Personenstandsgesetz eine Personenstandsurkunde aus dem Eheeintrag nur der betroffenen Person selbst sowie ihrem Ehegatten erteilt werden darf.

Damit schließt sich das Innenministerium der einschlägigen Rechtsprechung an, welche ebenfalls in diesen Fällen keinen Verstoß gegen das Offenbarungsverbot annimmt (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 02. Mai 2017 — 6 W 13/17 —, Rn. 2, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 02. August 2018 — 11 W 556/18 —, Rn. 7 - 8, juris).

Nach der aktuellen Rechtslage ist Ihre neue Eheurkunde in der von Ihnen beschriebener Form daher als rechtmäßig ausgestellt anzusehen. Eventuell ändert sich die Rechtslage dadurch, dass die Problematik an höherer Stelle, vom Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht, anders entschieden wird.

Auf der Bundesebene laufen derzeit Anpassungs- und Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit der gleichgeschlechtlichen Ehe (https://www.bundestag.de/dokumente/text ... ehe/580106). Zu hoffen bleibt, dass die Verhandlungen eine Regelung der Beurkundung in Ihrem Sinne mit sich bringen werden.
hat jemand andere Erfahrungen gemacht ?
Anja
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Re: Eheurkunde

Post 2 im Thema

Beitrag von Anja »

Moinsen (moin)

leider habe ich ähnliche Erfahrungen gemacht. Leider ist die Rechtslage anscheinend immer noch nicht eindeutig. Ich habe Widerspruch eingelegt, dem das LG stattgegeben hat. Die meinten, das Offenbarungsverbot würde dadurch verletzt werden und meine Würde ebenso. Und die Würde ist im GG geschützt. Das LG wies das Standesamt an, eine Eheurkunde auszustellen, die das Offenbarungsverbot berücksichtigt. Leider widersprach das Standesamt dem Beschluss und so landete unsere Personenstandssache vor dem OLG. Dort drückte man sich um eine Entscheidung drumrum, denn wie gesagt, die Rechtslage ist nicht eindeutig. Das wollte ich auch nicht so stehen lassen und so kamen wir vor den BGH. Leider herrscht dort Anwaltszwang. Meine Frau und ich waren gerade in gemeinsamer Elternzeit und uns standen zu dem Zeitpunkt nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung so das ich dann an dem Punkt die Sache aufgab.
Man weiß ja auch nicht, ob das Geld gut investiert ist, es kann ja genauso gut gegen einen entschieden werden.

Durch die Ehe für alle hatte ich mir eigentlich erhofft, demnächst eine korrekte Urkunde bekommen zu können, aber leider scheint diese besondere Situation immer noch unverändert zu sein (ag)
Im Register ist doch eindeutig zu erkennen, wie mein Eintrag früher mal lautete. Wieso muss der auf der Urkunde stehen?
Da wurde auch mit dem Abstammungsrecht argumentiert. Das unsere Kinder ja das Recht hätten, zu erforschen, wer ihre Eltern sind. Naja, wir sitzen jeden Tag beim Essen zusammen :roll:
Nun frage ich mich, warum dann nicht, in so einem Fall, ein Standesbeamter ins Register gucken kann und entsprechend Auskunft erteilen kann. Wieso muss das auf der Urkunde stehen????
Es ist doch jederzeit (falls es Not tut) im Register einzusehen....

Was ich noch absurder finde. Bei mir sind das Standesamt das den Geburtseintrag führt und das was den Eheeintrag führt, das selbe. Also das selbe Standesamt stellt mir eine Urkunde aus, in der ich als Frau geboren bin und gleichzeitig eine Urkunde, aus der hervorgeht, das ich vor der Eheschließung ein Mann war und hinterher eine Frau. Also bei der Eheschließung hab ich Name und Geschlecht geändert?
Wer hat denn da eigentlich geheiratet, wenn ich nun bereits als Frau geboren wurde? 🤔
Völliger Schwachsinn...

Tut mir leid, ich kann dir da auch nicht weiter helfen. Aber geteiltes Leid ist halbes Leid :wink:

Grüße
die Anja
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Re: Eheurkunde

Post 3 im Thema

Beitrag von ExuserIn-2019-12-18 »

Hallo,

diese Thema hätte ich wohl erst noch vor mir ...
Aber die Eheurkunde wäre tatsächlich mit das Letzte an die ich denken würde....
Meine Frau hat mich als Tim geheiratet und nicht als Vanessa. Für mich persönlich ist es (zumindest momentan noch) völlig uninteressant dieses ändern zu wollen oder zu müssen. Dies Papier habe ich noch nie irgendwo vorzeigen müssen .... im Gegensatz zu Ausweis, Führerschein, Krankenkassenkarte, Bankkarte ... und was weiß ich noch alles ... wenn es also am Ende nicht um den Nutzen geht, sondern um das Recht haben, bin ich mit meinem Gedankenansätzen (momentan) raus. Vielleicht sehe ich das nächstes Jahr völlig anders ...

Liebe Grüße
Vanessa
heike65

Re: Eheurkunde

Post 4 im Thema

Beitrag von heike65 »

Hi vanessa

spätestens wenn du oder deine Frau sich scheiden lassen wollen ist das ein Thema, bei manch anderen Sachen auch.
Es ist auch nur ein Randthema für mich, mir ist ja auch das Offenbarungsverbot nach dem TSG seitens des HGB s genommen, Vertragssicherheit des HGBs stehen auch über dem TSG, im Bundesanzeiger steht für jeden sichtbar das ich mal ein Mann war.

Nur irgendwann macht das Offenbarungsverbot keinen Sinn mehr wenn es immer mehr Ausnahmen gibt.
Ich kann durchaus damit leben das mein Passing nicht optimal ist und ich für viele als ehemaliger Mann zu erkennen bin aber das ist ja nicht das Thema, sondern das ein Gesetz manchmal gilt und manchmal nicht weil ein anderes darüber steht, sprich mangelndes Geschick oder Können bei der Gesetzgebung seitens unserer Regierung.
heike65

Re: Eheurkunde

Post 5 im Thema

Beitrag von heike65 »

Meinem Einwand das die Eheurkunde durchaus von dritten einsehbar sein kann folgte diese Antwort:
vielen Dank für Ihre Rückfragen vom 5. Dezember 2018. Nach unserem Verständnis kritisieren sie damit den Hinweis des Bundesinnenministeriums auf -§ 63 Abs. 2 Personenstandsgesetz dahingehend, es zu vernachlässigen, dass Eheurkunden in bestimmten Situationen auch von Dritten eingesehen werden können.



Wir können Ihnen dahingehend nur antworten, dass wir als Antidiskriminierungsstelle des Bundes ähnliche Bedenken haben. Auch uns erscheint der Hinweis darauf, dass die Eheurkunde bei der Erteilung nicht Dritten zugänglich gemacht wird, verkürzt. Schließlich liegt es auf der Hand, dass die Eheurkunde im Alltag ggf. in Kopie zum Nachweis der Ehe an verschiedenen Stellen vorzulegen ist, vom Arbeitgeber, über die Bank bis zur Krankenkasse.



Allerdings müssten wir Ihnen auch angesichts unserer Bedenken zunächst mitteilen, dass die Ausstellungsgrundlagen von Seiten des Gesetzgebers und der Rechtsprechung bislang als rechtmäßig angesehen werden. Eventuell wenden Sie sich mit ihrem Anliegen auch an Interessenverbände, die am laufenden Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, wie bspw. der LSVD (https://www.bundestag.de/blob/579618/b6 ... 9-data.pdf).
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Re: Eheurkunde

Post 6 im Thema

Beitrag von Viktoria-TV »

Hallo,

auch wenn es dir nicht gefallen wird, scheint dies nach gegenwärtiger Rechtssprechung tatsächlich "rechtmäßig" zu sein. Die Argumentation der Behörde reiht sich ein, in eine ganze Reihe ähnlicher Urteile.

Vor kurzem ist bspw. eine Frau vorm Bundesverfassungsgericht gescheitert, die nach einer Transition in der Geburtsurkunde ihrer Kinder als "Mutter" eingetragen werden wollte. Das Gericht argumentierte hier, dass für die Vaterschaft das biologische Geschlecht ausschlaggebend sei. Ähnlich kann man hier argumentieren: Vor der Neufassung des Eherechts 2017, war die Ehe Mann und Frau vorbehalten. Da die Ehe auch nach der Transition gültig bleibt, besteht demnach gar kein Grund den vorherigen Namen zu tilgen. Er wäre meinem juristischen Laienverständnis nach notwendig, um die Gültigkeit dieses Aktes zu dokumentieren.

Anjas Beitrag jedenfalls zeigt, dass da das letzte Wort auch noch nicht gesprochen ist. Das Landgericht hätte den Widerspruch wohl kaum akzeptiert, wenn nicht tatsächlich einige Gründe dafür sprechen würden, dass diese Auslegung nicht mehr zeitgemäß sei. Eine Änderung wird man jedoch nur auf zwei Wegen erreichen können.

a) Gesetztesinitiativen über die Verbände vorantreiben
b) sich durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht oder gar den Europäischen Gerichtshof zu klagen.

LG
Viktoria
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Re: Eheurkunde

Post 7 im Thema

Beitrag von Marie-Elle »

Anmerkung: Ich habe vor Kurzem zuerst mein Diplomzeugnis und auch mein Abiturzeugnis ändern lassen.
Alles Bestens, alter Vorname kommt nicht mehr vor.
ABER: Die Personen, die damals unterschrieben haben, gibt es nicht mehr, d.h. das Unterschriftsfeld bleibt leer.
Dafür gibt es an anderer Stelle einen Stempel/Vermerk, beglaubigt (o.ä.)...
Ich habe damals beim Diplomzeugnis extra nochmals nachgefragt und es wurde mit bestätigt, dass es so richtig ist.
Beim Abiturzeugnis wieder selbiges Aussehen.
Ich habe aktuell noch keine Verwendung für beide Zeugnisse, aber ich denke, dass es durchaus bei Bewerbungen
und Bewerbungsgesprächen auffällig ist (wenn man ein Augenmerk darauf legt) und zu Diskussionen führen kann.
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Re: Eheurkunde

Post 8 im Thema

Beitrag von Anja »

Moinsen (moin)
Marie-Elle hat geschrieben: Mi 12. Dez 2018, 08:08 Ich habe aktuell noch keine Verwendung für beide Zeugnisse, aber ich denke, dass es durchaus bei Bewerbungen
und Bewerbungsgesprächen auffällig ist (wenn man ein Augenmerk darauf legt) und zu Diskussionen führen kann.
Um Zeit und Nerven zu sparen habe ich mich (nach der Geschichte mit der Eheurkunde) entschlossen, meine Zeugnisse und Zertifikate nicht ändern zu lassen. Teilweise existieren auch die entsprechenden Institutionen nicht mehr...
Ich habe die Namens- und Personenstandsänderung ganz einfach in meinen Lebenslauf eingebaut. Da (wenn ich den Mund aufmache) es eh klar ist, das ich keine geborene Frau bin, muss ich auch bezüglich meiner Unterlagen kein Geheimnis daraus machen, denke ich.
Zumindest ist das erstmal der Weg des geringsten Widerstandes. Und mit meiner offenen Einstellung bezüglich meiner Vergangenheit bin ich bisher ja auch immer gut angekommen...

Grüße
die Anja
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Re: Eheurkunde

Post 9 im Thema

Beitrag von Marie-Elle »

Anja hat geschrieben: Mi 12. Dez 2018, 12:07 Und mit meiner offenen Einstellung bezüglich meiner Vergangenheit bin ich bisher ja auch immer gut angekommen...
Da kann ich Dir nur zustimmen!

Bzgl. Zeugnis: Ich hätte nie gedacht, dass so eine Umstellung überhaupt möglich ist. Auch wenn es Zeit und Aufwand bedeutet hat,
wollte ich es versuchen. Ich habe diverse Arbeitszeugnisse, bei denen ich auch keine Chance sehe, diese umschreiben zu lassen.
Ich wüsste nicht einmal, wo ich mich heute überhaupt noch hinwenden müsste, weil wie bei Dir, die Firmen teils gar nicht mehr existieren
(oder ich mit ihnen nichts mehr zu tun haben will).
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