Benachteiligung nicht zulässig
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zu den Themen Crossdressing, Transgender, Transident...
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Olivia
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Benachteiligung nicht zulässig

Post 1 im Thema

Beitrag von Olivia »

Transmenschen dürfen beim Rentenbezug nicht benachteiligt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst entschieden. In dem Verfahren ging es um eine Frau, die 1948 als Mann geboren worden war. 1995 hatte si sich zum Mann umoperieren lassen. Von ihrer Frau ließ sie sich damals allerdings nicht scheiden. Daher wurde die Geschlechtsumwandlung nicht vollständig von den Behörden bescheinigt. Als die Transfrau das in ihrem Land geltende Rentenalter von 60 Jahren erreicht hatte, wollte sie in Altersrente gehen. Das lehnte die Behörde mit Verweis auf die fehlende Bescheinigung ab. Nach Ansicht des EuGH zu Unrecht. Sie dürfe nicht anders gestellt werden als andere Menschen ihres neuen Geschlechts - Az C-451-16.

zitiert aus VER.DI publik 5/2018
Svetlana L
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Re: Benachteiligung nicht zulässig

Post 2 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

"... 1948 als Mann geboren ..." und "...1995 hat sie sich zum Mann umoperieren lassen" - frei nach dem Motto "Doppelt hält besser".
Ich weiß, es steht so in der ver.di publik drin. Vielleicht hätte sich die Redaktion da vorher mal von ver.di queer beraten lassen sollen.
Hawadehre
Svetlana

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Michelle_Engelhardt
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Re: Benachteiligung nicht zulässig

Post 3 im Thema

Beitrag von Michelle_Engelhardt »

Wußte ich doch, das jemand auf "umoperieren lassen" anspringt....aber Du hast schon recht, Svetlana....ein schwaches Bild von ver.di

Liebe Grüße
Michelle
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Svetlana L
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Re: Benachteiligung nicht zulässig

Post 4 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

Michelle_Engelhardt hat geschrieben: Mi 18. Jul 2018, 17:43 Wußte ich doch, das jemand auf "umoperieren lassen" anspringt....
Ich weise jede Schuld von mir. Ich bin doch gar nicht auf umoperieren angesprungen, sondern darauf, dass ein Mann sich zum Mann "umoperieren" lässt. Das "umoperieren" steht ja nun mal so da drin.
Hawadehre
Svetlana

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Martin-a
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Re: Benachteiligung nicht zulässig

Post 5 im Thema

Beitrag von Martin-a »

Ein Mann kann sich gar nicht zum Mann umoperieren lassen. (ag) Da hat die Korrektur total versagt. (ag) Und "Umoperieren" tönt so schal. (ag)

Prüfung klar nicht bestanden. Setzen! (ag)

LG Martin-a
Eigentlich schwimme ich nicht gegen den Strom. Ich stehe am Rand des Stromes und schaue den anderen Normalos zu, wie sie der Masse hinterherschwimmen und der erste in einem Wettbewerb sein wollen, den sie nicht gewinnen können.
Inga
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Re: Benachteiligung nicht zulässig

Post 6 im Thema

Beitrag von Inga »

Hi,

ja, mei, Mann, Frau - Gewerkschaften sind auch ein Abbild der Gesellschaft. Da ist ver.di nicht ausgenommen. Wer in ver.di noch nicht drin ist, kann jetzt eintreten und helfen, es zukünftig besser zu machen.

Liebe Grüße
Inga
Conny-Andrea
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Re: Benachteiligung nicht zulässig

Post 7 im Thema

Beitrag von Conny-Andrea »

Ich kenne einige Männer, die es nötig hätten sich zu einem richtigen Mann umoperieren zu lassen (nicht sexuell gemeint). :mrgreen:

LG Conny-Andrea
Martin-a
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Re: Benachteiligung nicht zulässig

Post 8 im Thema

Beitrag von Martin-a »

Conny-Andrea hat geschrieben: Do 19. Jul 2018, 06:23 Ich kenne einige Männer, die es nötig hätten sich zu einem richtigen Mann umoperieren zu lassen (nicht sexuell gemeint). :mrgreen:

LG Conny-Andrea
Lieber nicht, wir brauchen nicht noch mehr Langweiler. :wink: :lol: :mrgreen:
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Laura R
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Re: Benachteiligung nicht zulässig

Post 9 im Thema

Beitrag von Laura R »

Moin,
1948 als Mann geboren dann zur Frau ( steht ja da geht um eine Frau) und nun 1995 wieder zum Mann. So habe ich das verstanden. Na ja und der Rest mal nicht so kleinlich sein, wir wissen ja was gemeint ist.
Einen schönen ))):s Tag noch
Laura
Ich bin wie ich bin und weiß wer ich bin. Das gut so!
Martin-a
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Re: Benachteiligung nicht zulässig

Post 10 im Thema

Beitrag von Martin-a »

Da im Text von "sie" die Rede ist, tippe ich dennoch auf eine Frau. Sonst wäre "er" gestanden.
Eigentlich schwimme ich nicht gegen den Strom. Ich stehe am Rand des Stromes und schaue den anderen Normalos zu, wie sie der Masse hinterherschwimmen und der erste in einem Wettbewerb sein wollen, den sie nicht gewinnen können.
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Re: Benachteiligung nicht zulässig

Post 11 im Thema

Beitrag von Exuser-2019-01-04 »

Da der Text offenbar diverse Interpretationsmöglichkeiten und Erklärungsversuche ermöglicht, dürfte das einer der wenigen Texte sein, von denen sich die ganze Welt angesprochen fühlen könnte ))):s
Olivia
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Re: Benachteiligung nicht zulässig

Post 12 im Thema

Beitrag von Olivia »

Hallo zusammen,

dass der Text der Meldung gelinde gesagt "nur so mittel" ist, war mir klar. Ich habe die Meldung nur deshalb zitiert, weil die Essenz ja lautet:

Transmenschen dürfen beim Rentenbezug nicht benachteiligt werden.

...und weil der EuGH da sehr eindeutig Recht gesprochen hat und das bei VER.DI immerhin in positivem Kontext vermeldet wurde.

Liebe Grüße in die Runde von Olivia
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Re: Benachteiligung nicht zulässig

Post 13 im Thema

Beitrag von Luna »

Olivia hat geschrieben: Do 19. Jul 2018, 11:57 Hallo zusammen,

dass der Text der Meldung gelinde gesagt "nur so mittel" ist, war mir klar. Ich habe die Meldung nur deshalb zitiert, weil die Essenz ja lautet:

Transmenschen dürfen beim Rentenbezug nicht benachteiligt werden.

...und weil der EuGH da sehr eindeutig Recht gesprochen hat und das bei VER.DI immerhin in positivem Kontext vermeldet wurde.

Liebe Grüße in die Runde von Olivia
Alles easy, wer sinnerfassend lesen kann bekommt auch mit was gemeint ist, und wer nicht, kapiert die Entscheidung sowieso nicht. :mrgreen:

Alles Liebe
Luna
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