Benachteiligung nicht zulässig
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Olivia
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Benachteiligung nicht zulässig
Transmenschen dürfen beim Rentenbezug nicht benachteiligt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst entschieden. In dem Verfahren ging es um eine Frau, die 1948 als Mann geboren worden war. 1995 hatte si sich zum Mann umoperieren lassen. Von ihrer Frau ließ sie sich damals allerdings nicht scheiden. Daher wurde die Geschlechtsumwandlung nicht vollständig von den Behörden bescheinigt. Als die Transfrau das in ihrem Land geltende Rentenalter von 60 Jahren erreicht hatte, wollte sie in Altersrente gehen. Das lehnte die Behörde mit Verweis auf die fehlende Bescheinigung ab. Nach Ansicht des EuGH zu Unrecht. Sie dürfe nicht anders gestellt werden als andere Menschen ihres neuen Geschlechts - Az C-451-16.
zitiert aus VER.DI publik 5/2018
zitiert aus VER.DI publik 5/2018
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Svetlana L
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Re: Benachteiligung nicht zulässig
"... 1948 als Mann geboren ..." und "...1995 hat sie sich zum Mann umoperieren lassen" - frei nach dem Motto "Doppelt hält besser".
Ich weiß, es steht so in der ver.di publik drin. Vielleicht hätte sich die Redaktion da vorher mal von ver.di queer beraten lassen sollen.
Ich weiß, es steht so in der ver.di publik drin. Vielleicht hätte sich die Redaktion da vorher mal von ver.di queer beraten lassen sollen.
Hawadehre
Svetlana
As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
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Michelle_Engelhardt
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Re: Benachteiligung nicht zulässig
Wußte ich doch, das jemand auf "umoperieren lassen" anspringt....aber Du hast schon recht, Svetlana....ein schwaches Bild von ver.di
Liebe Grüße
Michelle
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Brauchst Du Hilfe oder einfach jemanden zum quatschen? Schick mir 'ne PN!
Weihnachtsmarkt ist das Wacken für Büroangestellte!
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Svetlana L
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Re: Benachteiligung nicht zulässig
Ich weise jede Schuld von mir. Ich bin doch gar nicht auf umoperieren angesprungen, sondern darauf, dass ein Mann sich zum Mann "umoperieren" lässt. Das "umoperieren" steht ja nun mal so da drin.Michelle_Engelhardt hat geschrieben: Mi 18. Jul 2018, 17:43 Wußte ich doch, das jemand auf "umoperieren lassen" anspringt....
Hawadehre
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Martin-a
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Re: Benachteiligung nicht zulässig
Ein Mann kann sich gar nicht zum Mann umoperieren lassen.
Da hat die Korrektur total versagt.
Und "Umoperieren" tönt so schal.
Prüfung klar nicht bestanden. Setzen!
LG Martin-a
Prüfung klar nicht bestanden. Setzen!
LG Martin-a
Eigentlich schwimme ich nicht gegen den Strom. Ich stehe am Rand des Stromes und schaue den anderen Normalos zu, wie sie der Masse hinterherschwimmen und der erste in einem Wettbewerb sein wollen, den sie nicht gewinnen können.
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Inga
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Re: Benachteiligung nicht zulässig
Hi,
ja, mei, Mann, Frau - Gewerkschaften sind auch ein Abbild der Gesellschaft. Da ist ver.di nicht ausgenommen. Wer in ver.di noch nicht drin ist, kann jetzt eintreten und helfen, es zukünftig besser zu machen.
Liebe Grüße
Inga
ja, mei, Mann, Frau - Gewerkschaften sind auch ein Abbild der Gesellschaft. Da ist ver.di nicht ausgenommen. Wer in ver.di noch nicht drin ist, kann jetzt eintreten und helfen, es zukünftig besser zu machen.
Liebe Grüße
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Conny-Andrea
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Re: Benachteiligung nicht zulässig
Ich kenne einige Männer, die es nötig hätten sich zu einem richtigen Mann umoperieren zu lassen (nicht sexuell gemeint).
LG Conny-Andrea
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Martin-a
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Re: Benachteiligung nicht zulässig
Lieber nicht, wir brauchen nicht noch mehr Langweiler.Conny-Andrea hat geschrieben: Do 19. Jul 2018, 06:23 Ich kenne einige Männer, die es nötig hätten sich zu einem richtigen Mann umoperieren zu lassen (nicht sexuell gemeint).![]()
LG Conny-Andrea
Eigentlich schwimme ich nicht gegen den Strom. Ich stehe am Rand des Stromes und schaue den anderen Normalos zu, wie sie der Masse hinterherschwimmen und der erste in einem Wettbewerb sein wollen, den sie nicht gewinnen können.
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Laura R
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Re: Benachteiligung nicht zulässig
Moin,
1948 als Mann geboren dann zur Frau ( steht ja da geht um eine Frau) und nun 1995 wieder zum Mann. So habe ich das verstanden. Na ja und der Rest mal nicht so kleinlich sein, wir wissen ja was gemeint ist.
Einen schönen
Tag noch
Laura
1948 als Mann geboren dann zur Frau ( steht ja da geht um eine Frau) und nun 1995 wieder zum Mann. So habe ich das verstanden. Na ja und der Rest mal nicht so kleinlich sein, wir wissen ja was gemeint ist.
Einen schönen
Laura
Ich bin wie ich bin und weiß wer ich bin. Das gut so!
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Martin-a
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Re: Benachteiligung nicht zulässig
Da im Text von "sie" die Rede ist, tippe ich dennoch auf eine Frau. Sonst wäre "er" gestanden.
Eigentlich schwimme ich nicht gegen den Strom. Ich stehe am Rand des Stromes und schaue den anderen Normalos zu, wie sie der Masse hinterherschwimmen und der erste in einem Wettbewerb sein wollen, den sie nicht gewinnen können.
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Exuser-2019-01-04
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Re: Benachteiligung nicht zulässig
Da der Text offenbar diverse Interpretationsmöglichkeiten und Erklärungsversuche ermöglicht, dürfte das einer der wenigen Texte sein, von denen sich die ganze Welt angesprochen fühlen könnte 
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Olivia
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Re: Benachteiligung nicht zulässig
Hallo zusammen,
dass der Text der Meldung gelinde gesagt "nur so mittel" ist, war mir klar. Ich habe die Meldung nur deshalb zitiert, weil die Essenz ja lautet:
Transmenschen dürfen beim Rentenbezug nicht benachteiligt werden.
...und weil der EuGH da sehr eindeutig Recht gesprochen hat und das bei VER.DI immerhin in positivem Kontext vermeldet wurde.
Liebe Grüße in die Runde von Olivia
dass der Text der Meldung gelinde gesagt "nur so mittel" ist, war mir klar. Ich habe die Meldung nur deshalb zitiert, weil die Essenz ja lautet:
Transmenschen dürfen beim Rentenbezug nicht benachteiligt werden.
...und weil der EuGH da sehr eindeutig Recht gesprochen hat und das bei VER.DI immerhin in positivem Kontext vermeldet wurde.
Liebe Grüße in die Runde von Olivia
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Luna
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Re: Benachteiligung nicht zulässig
Alles easy, wer sinnerfassend lesen kann bekommt auch mit was gemeint ist, und wer nicht, kapiert die Entscheidung sowieso nicht.Olivia hat geschrieben: Do 19. Jul 2018, 11:57 Hallo zusammen,
dass der Text der Meldung gelinde gesagt "nur so mittel" ist, war mir klar. Ich habe die Meldung nur deshalb zitiert, weil die Essenz ja lautet:
Transmenschen dürfen beim Rentenbezug nicht benachteiligt werden.
...und weil der EuGH da sehr eindeutig Recht gesprochen hat und das bei VER.DI immerhin in positivem Kontext vermeldet wurde.
Liebe Grüße in die Runde von Olivia
Alles Liebe
Luna