ich stecke in einer emotionalen Zwickmühle und weiß nicht, wie ich da herauskommen soll. Einerseits kann ich aufgrund meiner Vorgeschichte erst in ein paar Jahren überhaupt den gerichtlichen Antrag auf VÄ/PÄ stellen, andererseits befürchte ich schon jetzt, dass ich dafür nicht die seelische Stärke aufbringen werde, obwohl ich alles andere als schüchtern bin. Meinen Schritt zur "Vollzeitfrau" habe ich nur 8 Monate nach der erstmaligen Erkenntnis meiner Identität getan, was meine ganze Kraft kostete - aber hier erhebt sich eine Hürde, die unüberwindbar erscheint.
Leider bin ich durch die hochnotpeinliche Erstuntersuchung beim Endokrinologen, der mich sowohl psychisch als auch körperlich an die Grenze des Ertragbaren brachte und mich erst wie eine infame Lügnerin, danach wie ein Stück Fleisch behandelte, nachhaltig traumatisiert worden. Als ich anschließend zurück auf die Straße kam, zitterte ich am ganzen Körper und weinte zum ersten Mal in aller Öffentlichkeit, fühlte mich noch monatelang regelrecht vergewaltigt. Ich denke, dass ich deshalb noch etliche Jahre schweißgebadet aus dem Schlaf hochschrecken werde.
Wenn ich jetzt lese, was in einem aktuellen Gutachten des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin im Auftrage des Bundesministeriums für Familie ... zur Praxis der Zwangsgutachterei diagnostiziert wird, wird mir klar, dass ich im Schlimmstfalle zwei weitere Leute vom Schlage meines Endo's erwarten darf, die mich sogar mehrfach seelisch misshandeln und körperlich erniedrigen dürfen, weil ich ja die "Dumme" bin, die sie um ein positives Gutachten anbetteln muss.
Da die Humboldt-Uni nicht unbedingt dafür bekannt ist, reißerische Propaganda zu betreiben, nehme ich deren Feststellungen sehr ernst.
Deshalb weiß ich nicht, was ich in ein paar Jahren tun soll. Einzige Hoffnung ist, dass der gesamte menschenrechtsverletzende TSG-Irrsinn bis dahin auf Nimmerwiedersehen aus dem deutschen Recht verschwunden ist.
Ich hab keine Ahnung, wie ihr, die ihr dieses Verfahren durchlaufen habt, überhaupt noch ruhig schlafen könnt. Was hat man letztlich von korrekten Papieren, wenn man bis an sein Lebensende mehrfach traumatisiert ist? "Staatlich geprüfte", aber psychisch kaputte Frau? Ich genieße das Glück, endlich meine Identität zu leben, und will nicht wegen irgendwelcher Unmenschen in der Klapse landen.
Wer das gesamte Gutachten lesen mag, findet es hier: https://www.bmfsfj.de/blob/114064/25635 ... 7-data.pdf
Ich zitiere abschließend nur ein paar der schlimmsten Feststellungen zur Zwangsgutachterei:
"Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen Begleitmaterial zur Interministriellen Arbeitsgruppe Inter- & Transsexualität - Band 7"
Das Erfordernis der Sachverständigenbegutachtung als Voraussetzung der rechtlichen Anerkennung der eigenen geschlechtlichen Identität ist eine gravierende Verletzung des verfassungs- und völkerrechtlich garantierten Rechts auf Selbstbestimmung und Privatsphäre, ebenso ein Verstoß gegen die Verbote der Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität. In Einzelfällen kann daneben das Recht auf Erreichen des individuellen Gesundheitszustands oder sogar das Verbot auf erniedrigende Behandlungen aus Art. 3 EMRK verletzt sein. Auch mit den Empfehlungen der Yogyakarta-Prinzipien steht die Voraussetzung im Widerspruch.
Die Begutachtungspflicht wird von den betreffenden Personen – abgesehen von dem ihnen aufgebürdeten Zeit- und Kostenaufwand – in zweierlei Hinsicht als Eingriff in ihre Rechte empfunden: zum einen durch die Erfahrungen im Begutachtungsverfahren selber und zum anderen durch Stigmatisierungs- und Diskriminierungserfahrungen, die untrennbar mit der Psychopathologisierung einhergehen. Diese Erfahrungen, die von der Stigmatisierung und Psychopathologisierung resultieren, können bei transgeschlechtlichen Menschen zu schweren gesundheitlichen Beschwerden führen.
Die Begutachtungen werden von Personen, die sie durchlaufen haben, häufig als erniedrigend, grenzüberschreitend und verletzend erlebt.
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Dabei dürften eine Sitzungsdauer von teilweise acht bis zwölf Stunden (am Stück) sicherlich gegen jegliche Regeln der Begutachtung und der ärztlichen Kunst verstoßen und für sich genommen eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung bis hin zur unmenschlichen Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK und der UN-Anti-Folterkonvention darstellen, gegen die Schutz zu gewähren ist.
Zudem erstreckt sich die Begutachtung nicht selten auf Informationen, die nicht von der nach TSG zu begutachtenden Fragestellung erfasst sind. Erwachsene berichten, dass intime Details aus der Kindheit und der sexuellen Vergangenheit abgefragt werden. Nach heute geltenden diagnostischen Kriterien sind aber weder die psychosexuelle Entwicklung in der Kindheit noch die sexuelle Orientierung ausschlaggebend für die Frage, ob aktuell eine transgeschlechtliche Identität besteht.
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