Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG
Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG - # 2

nicole.f
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 16 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Frauke hat geschrieben: Mi 8. Feb 2017, 14:16
nicole.f hat geschrieben: Di 7. Feb 2017, 21:00 Wir werden dieses und nächstes Jahr noch einige große Unruhe in den Trans* Communities erleben, wenn die neue S3 Leitlinie und ICD-11 veröffentlicht und dann wirksam werden. Die sich selbst pathologisierenden TS werden schimpfen, weil ihnen die Krankheit abhanden kommen wird und sie es deshalb schwerer haben werde an Leistungen der KV zu kommen und sie werden den nicht-pathologisierenden Trans* vorwerfen, _sie_ hätten es ihnen weggenommen. Das wird übel werden, ich sehe es schon kommen. Die KVen beginnen ja jetzt bereits sich vor Leistungen zu drücken wo sie können, unter Verweis auf die Entpathologisierung - jetzt schon, obwohl noch gar nichts verabschiedet wurde. Das wird noch sehr unschön. An dieser Stelle gleich noch zu fordern, wir sollen "Transsexualität" als seltene Erkrankung aus dem SGB streichen und das TSG wegmachen etc., würde möglicherweise ein erhebliches Loch für Trans* Menschen aufreißen, wenn nicht alle anderen dafür notwendigen Änderungen der Rechtsgebiete gleichzeitig mit erfolgten.

Ich muss bspw. auch offen gestehen, dass ich schon jetzt nicht mehr genau weiß, ob ich mich öffentlich gegen Pathologisierung von Trans* aussprechen soll, wenn ich von KVen höre, die dies genau als Argument vor Gericht vorbringen, Maßnahmen nicht mehr zu bezahlen - ist ja nicht krank, zahlen wir nicht. Ich kann es dann vor mir nicht verantworten, die Entpathologisierung nicht zu fordern und kann es vor meiner Peer Community nicht verantworten, es doch zu tun - weil sie dann Gefahr läuft, keine Leistungen mehr zu bekommen...
Wer sind denn "sich selbst pathologisierenden TS"? Transsexualität als Normvariante und nicht als Krankheit zu sehen, mag ja bei manchen sehr beliebt sein und vielleicht auch dem Zeitgeist entsprechen. Wirklich durchdacht ist das aber nicht. Für die transsexuelle Menschen wird das auf jeden Fall mehr Nach- als Vorteile bringen. Denn genau das von Dir jetzt schon beschriebene tritt. KV: geht uns doch nichts an. Und dann? TS sollte nicht als Psychokrankheit gelten, soweit ok, aber ein "Hobby" ist dies mit Sicherheit nicht.
Die Erkrankungsfrage bei Trans* ist die gleiche, wie sie damals bei Homosexualität war. Da gibt es eine Normvariante, die als krankhaft eingestuft wird bzw. wurde. Krankhaft bedeutet aber auch gleich, dass dies ein fehlerbehafteter Zustand ist, der möglicherweise korrigiert werden muss. Das Verständnis der Korrektur ist dann das gleiche, wie es bei einem Beinbruch oder Blinddarmentzündung ist, das krankhafte soll in einen "gesunden", der Norm entsprechenden Zustand überführt werden. In unserem Fall bedeutet das, dass Trans* weg therapiert werden müsste, dass der Zustand Trans* als solcher ein falscher Zustand ist, eben krankhaft. Das ist eine Anschauung, die für mich inakzeptabel ist. Trans* Menschen sind eben nicht krankhaft gestört. Sie sind wie sie sind und das ist auch gut so. Sie haben nur ein Problem, nämlich individuelle Bedarfe nach Zugang zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen. Die Maßnahmen sollen gerade nicht zur "Heilung" eines krankhaften abnormen Zustands dienen, sondern sie sollen präventiv verhindern, dass aus der gültigen Normvariante keine krankhaften Störungen entstehen, wie bspw. Depressionen oder ähnliches. So herum wird ein Schuh daraus.

Aus Angst vor zwischenzeitlichen Problemen in der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Kostenträgern klein bei zu geben und die eigene Psychopathologisierung und allgemeine Pathologisierung hinzunehmen, anstatt für die eigene Selbstwahrnehmung, Selbsteinschätzung und die eigenen Rechte einzustehen, ist schon fast Schizophren. Auf der einen Seite sagen alle Trans* Menschen zu Recht, sie seien normal und eben gerade nicht krankhaft gestört, aber auf der anderen Seite will man sich selbst für krank erklären? Das passt nicht zusammen.

Doch egal wie, die Depathologisierung wird kommen, egal wie wir uns entscheiden, denn die Wissenschaft sagt innerhalb der letzten gut 10 Jahre einstimmig genau dies aus, was sich dann auch im ICD-11 und den neuen Leitlinien widerspiegelt. Diese werden kommen, das steht außer Frage. Sich selbst wieder für krankhaft zu erklären, hilft nicht.

Was aber hilft ist, Rückgrat zu beweisen, für seine Bedürfnisse einzustehen, politischen Druck aufzubauen, damit der Gesetzgeber ein Recht auf Behandlung für Trans* Menschen endlich explizit verankert, ohne diskriminierende Zwangsmaßnahmen wie jahrelange Therapie, die von vorne herein sowieso nichts zu therapieren hat. Auch dies ist Stand der Wissenschaft und muss auch in Deutschland endlich anerkannt werden. Das hat auch nichts mit "beliebt" oder "Zeitgeist" zu tun. Es ist das Anerkennen einer Tatsache. Seit über 100 Jahren versuchte man uns und der Gesellschaft die Krankheit einzureden, bis einige es offenbar inzwischen selbst glauben. Doch diese Einschätzung entbehrt jedweder Grundlage. In diesen 100 Jahren konnte kein schlagkräftiger Beweis gefunden werden, dass es sich wirklich um eine Erkrankung handelt. Im Recht sagt man, in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, also im Zweifel, weil es nicht anders belegbar ist, sind und bleiben wir gesund.

Liebe Grüße
nicole
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ExUserIn-2026-04-08
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 17 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

Hallo Nicole,

das sehe ich genau so. Man muss nicht krank sein, um zu leiden oder medizinische/psychologische Hilfe zu benötigen. Auch Schwangere erhalten Unterstützung und kein Mensch käme auf den Gedanken, dass sie krank seien.

Ich denke, viele Transmenschen könnten viel für unsere Gesellschaft tun, wenn sie mit sich und der Welt im Reinen leben könnten. Dazu gehört, neben der Akzeptanz, bei einigen wenigen eben eine OP, die ja auch eine Form der Akzeptanz darstellt.

Wie viel Geld wird im Gesundheitssektor unnütz verpulvert, damit manche ihre Wehwehchen pflegen können ? Wie viele unnütze Untersuchungen werden gemacht, damit teure Maschinen ausgelastet werden ? Ich denke, die paar GaOps fallen da nicht wirklich ins Gewicht.

Viele Grüße
Jürgen
Viele Grüße
Vicky

Respekt ist nicht teilbar.
nicole.f
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 18 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Was auch noch dazu kommt ist, was ich auch immer wieder betone, wir müssen unterscheiden zwischen:

1. Diagnose / Einstufung / Bewertung
2. Behandlungsleitlinien
3. Kostenerstattung

Das sind drei völlig unterschiedliche Dinge und müssen auch als solche betrachtet werden. Was leider immer wieder passiert ist, dass 1+3) zusammen betrachtet werden. Das ist aber falsch und erschließt sich sofort, wenn man mal die Kostenträgersituation in Deutschland betrachtet. Wir haben aktuell vier Kostenträger im Gesundheitssystem:

1. Gesetzliche Kassen (GKV)
2. Private Kassen (PKV)
3. Beamtenbeihilfe (mit zusätzlicher PKV)
4. Bundeswehr

Von der Situation, die die meisten haben werden, nämlich GKV, gleich auf alle oder gar das gesamte System zu schließen und sogar daraus Ableitungen für die Diagnose zu treffen, ist falsch herum.

Liebe Grüße
nicole
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Frauke
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 19 im Thema

Beitrag von Frauke »

@nicole,

Deine Erklärung macht so schon Sinn. Mir ging es sicher nicht darum, dass TS "unnormal" sei, sondern um die Erhaltung der Behandlungsmöglichkeiten. Mal sehen, wie das weitergeht.
nicole.f
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 20 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Das wird ganz sicher spannend! Und leider ist auch absehbar, dass es ein paar Jahre, hoffentlich nur wenige, echt k*cke werden wird, bis wieder die ganzen üblichen Sozialgerichtsklagen gegen die KVen durch sind :(
Aber es sollte heute auch klar sein, die jetzige Situation verdanken wir nur zu einem Teil der noch bestehenden Psychopathologisierung, zu einem viel gößeren Teil jedoch den ganzen erfolgreichen Solzialgerichtsprozessen, die auch erstmal die KVen zur Leistung verdonnern mussten. Die werden wir dann wieder durchmachen und neu und anders argumentieren müssen. Doch ich halte es dann auf Basis der neuen Leitlinie für durchaus sehr wahrscheinlich, dass die KVen wieder dazu verdonnert werden zu leisten, auch ohne (psycho-)pathologische Diagnose im ICD. Ist es dann geschafft, haben alle gewonnen.

Damit diese Klagen auch schnell erfolgreich sein werden, brauchen wir eine starke Lobby, lokal, regional, überregional und im Bund. Von nichts kommt auch nur nichts.

Eines möchte ich die ganze Zeit noch hinzufügen... die Pathologisierung hat nicht nur Vorteile. Gerade F64.0 ist eine monströse Diagnose, das muss man sich mal vergegenwärtigen! Es bescheinigt eine schwere chronische Identitäts- und Persönlichkeitsstörung, knapp neben Schizophrenie. Wir gelten als schwer gestört und in bestimmten Bereichen als nur gerade eben so zurechnungsfähig, wenn man die Klassifikation ernst nimmt. Mit einer solchen Diagnose ist man sofort von diversen Leistungen und Möglichkeiten per-se abgeschnitten. Mit einer solchen Diagnose eine private KV abschließen? Ohne massive Zuschläge kaum zu machen. Andere private Risikoversicherungen? Massive Zuschläge oder völlige Ablehnung. Arbeitsplatz in einem Sicherheitsbereich? Möglicherweise schwierig. Eine Freundin von mir wollte unbedingt wieder einen Job in der Schweizer Armee. Die lehnte ab, weil sie eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert hat, eben Trans*. Sie klagte und gewann, in diesem Fall. ich glaube viele sind sich nicht über die Kehrseite diese Patho Medaille bewusst. Einschränkend gebe ich aber auch zu, dass viele private Risikoversicherungen im Speziellen Trans* nicht als Ablehnungsgrund nehmen und manche Risikoversicherungen auch keinen Zuschlag verlangen. Aber streng genommen müssten sie, nur sind sich alle darüber klar, dass diese Diagnose und Einstufung Bullshit ist.

Liebe Grüße
nicole
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Kerstin
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 21 im Thema

Beitrag von Kerstin »

nicole.f hat geschrieben: Di 14. Feb 2017, 17:10 ...Und leider ist auch absehbar, dass es ein paar Jahre, hoffentlich nur wenige, echt k*cke werden wird, bis wieder die ganzen üblichen Sozialgerichtsklagen gegen die KVen durch sind :(
...
Und genau das wird vielen TS das Genick brechen. Seelisch und nervlich am Abgrund, kein Geld (jedenfalls wenn man sich die Berichte hier im Forum so durchliest) und dann sollen diese Leut Musterprozesse führen möglicherweise bis zum Bundessozialgericht.
KV - kannste vergessen.

Als Verband selbst könnt ihr meines wissen nicht klagen aber Ihr könnt die Kosten übernehmen und Rechtsanwälte organisieren usw usw.

Ihr solltet also zusehen, das ihr eine gut gefüllte Kriegskasse habt - die KV's haben sie.

LG Kerstin
Ich brauche Informationen - eine Meinung bilde ich mir selbst.
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 22 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Hallo Kerstin,

schön wäre es, aber leider darf, wenn ich mich recht erinnere, ein Verband, wie bspw. der BVT*, solche direkte finanzielle Unterstützung von Einzelpersonen rein rechtlich nicht leisten, d.h. selbst wenn der BVT* wollte, dürfte er es nicht, ohne die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Das ist ein totaler Mist. Was der BVT*, wenn ich mich ebenfalls recht erinnere, in der Tat machen könnte, wenn es in Richtung Musterprozess liefe, es also nicht um eine Person, sondern um eine grundsätzliche Klärung ginge. Doch der Grat zwischen individueller Unterstützung und solcher Grundsatzentscheidung ist schmal. Ich bin keine Juristin und bekomme das aus dem Stand nicht sauber erklärt, tut mir leid.

Einer der Mitgliedsvereine im BVT* ist der Trans* Recht e.V. aus Bremem, der sich genau solche Dinge zum Ziel gesetzt haben: http://trans-recht.de/

Ich bin mir sicher, wenn es zu dem "Loch" mit den KVen kommen wird, sofern es dazu kommt, dass wir ein großes und breites solidarisches Netzwerk haben werden, dass Personen bei solchen Klagen unterstützen wird - wenn nicht finanziell (weil ggf. rechtlich schwierig), dann aber auf jeden Fall inhaltlich und argumentativ, damit die Prozesse gut für die Betroffenen ausgehen.

Liebe Grüße
nicole
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Kleine Ketzerin
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 23 im Thema

Beitrag von Kleine Ketzerin »

Hallo zusammen!

Ich bin durch eine Google-Suche zur zukünftigen "S3-Leitlinie Geschlechtsdysphorie" auf dieses Forum und dann letztlich auf diesen Thread hier gestoßen und muss gestehen, dass die Beiträge von Nicole Zweifel in mir wecken, ob der ganze Aktionismus, der momentan im Bereich "Trans*" stattfindet, überhaupt noch in eine Richtung geht, die aus der pragmatisch-realistischen Perspektive des alltäglichen Lebens brauchbar ist.

Aber der Reihe nach:

Wir werden im nächsten Jahr die ICD-11 bekommen, in der es die Diagnose "Transsexualismus" mit dem Schlüssel F64.0 in der Kategorie "Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen" nicht mehr geben wird. Stattdessen wird es dann in dem lobenswerten Bestreben, eine Entpsychopathologisierung von Transsexualität zu erreichen, die Diagnose "Gender incongruence of adolescence or adulthood" in einer Kategorie "Conditions related to sexual health" geben, die im gegenwärtigen Beta Draft interessanterweise als Referenz auf ICD-10 F64.9 ("Störung der Geschlechtsidentität, nicht näher bezeichnet") verweist, also kaum als "direkter" Ersatz für "Transsexualismus" gedacht sein wird.

Weiterhin werden wir demnächst mit einer neuen, seit einigen Tagen einsehbaren, "S3-Leitlinie Geschlechtsdysphorie" beglückt werden, die als Basis für ihre Behandlungsempfehlungen allerdings nicht die kommende ICD-11, sondern das amerikanische DSM V mit der Diagnose "Gender dysphoria" (302.85) verwendet. Die im ICD-11 bewusst vermiedene psychiatrische Diagnose wird in der Leitlinie dann also zumindest für den Bereich der Behandlungsempfehlungen durch die Hintertür wieder herein geholt, was sich auch in den Empfehlungen selbst niederschlägt: Man wird weiterhin keinerlei Selbstbestimmungsrecht haben, ist weiterhin von subjektiven (und damit willkürlichen) Entscheidungen von Psychiatern und/oder Psychotherapeuten abhängig, hat weiterhin keinerlei Möglichkeit, angemessen gegen diese Entscheidungen vorzugehen, muss weiterhin im Rahmen von "Diagnostik, Anamnese und Behandlungsplanung" eine psychosoziale Vivisektion über sich ergehen lassen und so weiter und so weiter...

Soweit erstmal zu den "Tatbeständen". Die haben allerdings einen kleinen Haken, der sich bei genauerer Betrachtung als sehr, sehr hässlich erweist: Die Krankenkassen in Deutschland rechnen Leistungen nach der ICD ab, die Behandlung findet zukünftig aber auf Basis des DSM statt. Wenn sich dann noch Nicoles Befürchtung bewahrheitet, dass die Änderung im ICD dazu führen wird, dass die Leistungspflicht der Krankenkassen erst wieder neu vor Gericht erstritten werden muss, dann werden wir folgende Situation haben: Wir gelten dann nach dem in Deutschland gültigen Diagnosekatalog zwar offiziell nicht mehr als "psychisch krank", werden aber dennoch im medizinischen Bereich so behandelt, als wären wir es, weil die Behandlungsempfehlungen ja auf dem DSM V basieren. Und gleichzeitig dürfen wir dann auch noch vor Sozialgerichten die Leistungspflicht der Krankenkassen erneut einklagen, weil die sagen werden, wir wären ja gar nicht krank, obwohl man uns trotzdem noch immer so behandelt...

Sorry, aber das wäre nun echt der größte - tschuldigung - BULLSHIT, den ich mir vorstellen kann. Ehrlich, ich habe bei meiner eigenen Behandlung vor vielen Jahren schon so einiges erlebt, von dem ich dachte, dass es absurder und paradoxer nicht mehr geht. Aber wenn das, was ich eben beschrieben habe, wirklich so kommen sollte, dann wäre das echt der Super-GAU.

Das soll jetzt nicht heißen, dass ich den gegenwärtigen F64.0-Unfug beibehalten möchte oder dass ich gegen eine Entpathologisierung von "Trans*" bin. Aber so, wie sich das gerade zu entwickeln scheint, ist es für den Lebensalltag transsexueller Menschen absolut untauglich. Es macht einfach keinen Sinn, sich einen banalen Diagnoseschlüssel "Gender incongruence" bei gleichbleibend schlechter Diagnostik und Behandlung auf Basis einer "Gender dysphoria" mit dem echten Leid real existierender Menschen, das die Leistungsverweigerung der Krankenkassen zwangsläufig erzeugen wird, zu erkaufen. Sowas macht man einfach nicht.

Tja, und jetzt hoffe ich, dass irgendwer kommt und mir glaubwürdig erklärt, dass ich das alles nur irgendwie falsch verstanden habe. Ansonsten sehe ich mich langsam echt gezwungen, die Zurechnungsfähigkeit derer, die da als Experten auf der einen, aber auch als Aktivisten auf der anderen Seite die Suppe kochen, massiv anzuzweifeln, denn so einen Unfug kann kein Mensch, der beim Griff an den Kopf auf eine halbwegs harte Substanz stößt, ernsthaft wollen.

Kleine Ketzerin
Hannah S.
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 24 im Thema

Beitrag von Hannah S. »

Hallo KK,

mit dem TSG hat das zwar nur noch um die Ecke was tun, aber irgendwie gehört es ja doch zusammen, da die rechtliche Situation und die gesundheitliche Betreuung nicht voneinander entkoppelt gesehen werden können.

Ich mag auf Deinen Beitrag nicht mit langen Zitaten und Gegenzitaten antworten, aber was ich zuletzt gelesen habe - auch den Zwischenbericht von Nieder/Strauß von 2014 (vermutlich wird sich die zur Diskussion gestellte Version jetzt - die ich noch nicht durchgelesen und verglichen habe - nicht so wesentlich unterscheiden) geht doch eindeutig in die Richtung, dass die Gesundheitsversorgung auch/und vor allem unter dem Aspekt der Entpsychopathologisierung gesichert bleiben, ja ganz klar verbessert werden muss!
Dass dabei irgendwie ein Krankheitswertiges Leiden "entwickelt" und nachgewiesen werden muss, damit die Kasse irgendetwas zahlt - mag sein, dass das so kommt. Aber ehrlich: Das ist doch ein Problem der Ausformulierung der Richtlinien und der dazugehörenden Kommentierung.
Wenn zumindest Einigkeit darüber besteht, dass geholfen werden soll und muss (so verstehe ich zumindest die einsehbaren Veröffentlichungen und mir ist noch keine ernstzunehmende Stellungnahme begegnet, die davon ausgeht, dass mit Verabschiedung der S3 Leitlinie die Verpflichtung zur Kostenübernahme durch die Kassen entfallen würde), dann sollte die Umsetzung doch eine eher handwerkliche Frage sein.

Wollen wir mal den Teufel nicht an die Wand malen. Ich sehe eher das Problem, dass sich das Ganze in Deutschland wieder so lange hinzieht, dass sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens die Welt schon wieder um einiges weitergedreht hat und man dann eigentlich gleich wieder beginnen müsste, die Reform zu reformieren...

Lieben Gruß
Hanna

***
Frauke
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 25 im Thema

Beitrag von Frauke »

Kleine Ketzerin hat geschrieben: Fr 10. Mär 2017, 23:53...Wenn sich dann noch Nicoles Befürchtung bewahrheitet, dass die Änderung im ICD dazu führen wird, dass die Leistungspflicht der Krankenkassen erst wieder neu vor Gericht erstritten werden muss, dann werden wir folgende Situation haben: Wir gelten dann nach dem in Deutschland gültigen Diagnosekatalog zwar offiziell nicht mehr als "psychisch krank", werden aber dennoch im medizinischen Bereich so behandelt, als wären wir es, weil die Behandlungsempfehlungen ja auf dem DSM V basieren. Und gleichzeitig dürfen wir dann auch noch vor Sozialgerichten die Leistungspflicht der Krankenkassen erneut einklagen, weil die sagen werden, wir wären ja gar nicht krank, obwohl man uns trotzdem noch immer so behandelt...
Bliebe dann noch die Frage, auf welcher Grundlage so ein Gericht für die Leistungspflicht entscheiden solle, wenn es TS nicht mehr gibt und auch nicht als Krankheit zählt.

Die Forderung von betroffenen Menschen, TS nicht als Krankheit zu werten, habe ich noch nie verstanden, eben gerade wegen der Leistungspflicht. Natürlich möchte ich auch die Entpsychopathologisierung von TS, meine aber, dass TS und die Folgen behandlungswürdig sind. TS ist nicht einfach eine Variante/Spielart der Natur, mit der die Betroffenen (wunderbar) alleine klarkommen müssen.
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 26 im Thema

Beitrag von Kleine Ketzerin »

Hallo Hanna!

Stimmt, mit dem TSG hat mein Beitrag nicht mehr viel zu tun, aber Nicole hatte ihre Befürchtungen bezüglich Entpathologisierung, ICD-11, Leitlinie und möglichen Kostenübernahmeproblemen mit den Krankenkassen hier in diesem Thread gepostet, weshalb ich meinen Beitrag hier angehängt habe, weil er sonst nirendwo gepasst hätte...

Aber zurück zum Thema:

Ich will den Teufel nicht an die Wand malen (obwohl das einer kleinen Ketzerin sicher gut zu Gesicht stehen würde), denn der klebte in diesem Thread bereits an der Wand, als ich ihn über Google fand. Und das, was ich sonst noch so gefunden habe, besitzt leider äußerst wenig Aussagekraft in Bezug auf den Stand der Dinge und dessen konkrete Auswirkungen auf das Leben transsexueller Menschen. Bei TrIQ und BVT* z.B. findet man nicht mal einen Hinweis darauf, dass der Leitlinienentwurf zur Kommentierung online zu finden ist (Stand 11.03.2017 12:46), obwohl Vertreter beider Institutionen an der Leitlinienentwicklung beteiligt waren. Und was die Veröffentlichungen aus dem Reich der Sexualmedizin betrifft, die sich nicht hinter einer Paywall verstecken: Die plädieren ganz klar dafür, die Psychopathologisierung über die DSM-Diagnose "Gender dysphoria" im Rahmen der kommenden Leitlinie weiterhin aufrecht zu erhalten, faseln aber gleichzeitig von "Paradigmenwechsel" und "Entpathologisierung". Konkret sieht das im Ergebnis dann so aus, dass die eine psychiatrische Diagnose (ICD-10 F64.0) mit einer anderen psychiatrischen Diagnose (DSM V 302.85) ersetzt wird. Wow. Das nenne ich mal 'ne echt bemerkenswerte Meisterleistung an Entpathologisierung. Ja, sicher, da wird dann ein anderer Teilaspekt des Gesamtproblems (psycho)pathologisiert... Aber wen interessiert das, wenn die konkreten Auswirkungen auf den Ablauf der medizinischen Behandlung gegen Null konvergieren (weiterhin kein Recht auf Selbstbestimmung etc. usw. - kann man im Leitlinienentwurf nachlesen)? Welcher reale Nutzen für das reale Leben realer Menschen folgt aus diesem Unsinn? Und wenn es dann tatsächlich so kommen sollte, dass die Krankenkassen meinen, die ICD-11 Diagnose "Gender incongruence of adolescence or adulthood" würde keine Leistungspflicht mehr begründen, was haben wir dann am Ende gewonnen, das den Stress und die Belastung durch erneute Sozialgerichtsklagen irgendwie aufwiegen würde?

Wie gesagt, vielleicht verstehe ich das alles einfach nur falsch. Aber momentan sehe ich in dem ganzen Spektakel einfach keinen Nutzen. Wenn es dumm läuft, dann stehen wir - zumindest vorübergehend - schlechter da als jetzt. Und wenn es nicht dumm läuft, dann bleibt im Grunde alles so, wie es jetzt auch ist - nur mit einem anderen Diagnoseschlüssel auf dem Papier. Bis dann vielleicht in 15-20 Jahren die Deutsche Gesellschaft für Schneckentempo - äh, nee - Sexualforschung beschließt, dass man die genderdysphorischen Geschlechtsinkongruenten ja vielleicht mal wieder mit einer neuen Leitlinie beglücken könnte...

Soll das etwa alles sein, was nach 20 Jahren "Standards der Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen" an Fortschritt möglich ist?

Liebe Grüße

Kleine Ketzerin
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 27 im Thema

Beitrag von Kleine Ketzerin »

Hallo Frauke!

Ich könnte mir vorstellen, dass die Argumentation vor den Sozialgerichten dann so ähnlich aussehen würde, wie sie schon vor 30 Jahren aussah, als das Grundsatzurteil zur Leistungspflicht der Krankenkassen gesprochen wurde: "Geschlechtsinkongruenz" ist an sich nicht unbedingt eine Krankheit, aber der "Leidensdruck", der durch sie entsteht oder entstehen kann, hat einen "krankheitswertigen Charakter" und begründet deshalb eine Leistungspflicht der Krankenkassen. Ersetzt man in diesem Satz "Geschlechtsinkongruenz" durch "Transsexualität", dann hat man genau die Argumentation von vor 30 Jahren. Womit wir dann, wenn es wirklich so kommen würde, eine "lustige" Ehrenrunde durch das gleiche Kasperletheater gedreht hätten, das wir vor 30 Jahren schon mal hatten. Die Sinnhaftgkeit eines solchen Unterfangens sei jetzt mal dahin gestellt... (*hüstel*)

Meiner Meinung nach liegt das Hauptproblem darin, dass man sich - vermutlich aus Gewohnheit und/oder berufsbedingter Betriebsblindheit - so krampfhaft an diese völlig überstrapazierte Psycho-Schiene mit "Leidensdruck", "abweichender Geschlechtsidentität" etc. klammert, um die somatische Behandlung zu rechtfertigen, obwohl all diese Faktoren weder mess- noch nachweisbar sind. Man landet also immer und immer wieder in dem selben Teufelskreis, etwas beweisen zu wollen, was nicht beweisbar ist - und stolpert dabei immer und immer wieder über die eigenen Füße. Man läuft im Kreis, ohne es zu merken, behauptet steif und fest, man würde doch vorwärts gehen - und wundert sich dann, warum man immer wieder an Orten vorbei kommt, die einem so merkwürdig bekannt vorkommen...

Das ist auch das, was mich umtreibt: Ich habe momentan den Eindruck, dass wir uns im Kreis drehen, dass da vermeintliche Fortschritte im psychomedizinischen Bereich konstruiert werden, wo eigentlich gar keine sind, weil dieser Bereich seit Jahren nur um das Epizentrum seiner eigenen Dogmen rotiert und dadurch wirkliche Fortschritte verhindert.

Am Ende fällt mir dazu eigentlich nur das bekannte Zitat von Albert Einstein ein:
Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.
Liebe Grüße!

Kleine Ketzerin
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 28 im Thema

Beitrag von Frauke »

Kleine Ketzerin hat geschrieben: Sa 11. Mär 2017, 15:16...Ich könnte mir vorstellen, dass die Argumentation vor den Sozialgerichten dann so ähnlich aussehen würde, wie sie schon vor 30 Jahren aussah, als das Grundsatzurteil zur Leistungspflicht der Krankenkassen gesprochen wurde: "Geschlechtsinkongruenz" ist an sich nicht unbedingt eine Krankheit, aber der "Leidensdruck", der durch sie entsteht oder entstehen kann, hat einen "krankheitswertigen Charakter" und begründet deshalb eine Leistungspflicht der Krankenkassen. Ersetzt man in diesem Satz "Geschlechtsinkongruenz" durch "Transsexualität", dann hat man genau die Argumentation von vor 30 Jahren...
Hallo Kleine Ketzerin,

das wäre zumindest eine Argumentationsgrundlage. Hoffentlich wird das aber nicht nötig sein! Letztlich wäre es wirklich eine unnötige Runde. Ansonsten sehe ich in dem auch von Dir beschriebenen Leitlinienentwurf keine wesentliche Verbesserung gegenüber heute.
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