Hey,
hm, ich dachte sonst auch immer das das "maskierte" Autofahren nicht gestattet sei, aufgrund von diversen Beweisführungsrichtlinien im Zweivelsfall.
Ich meinte auch mal einen Bericht im Fernsehn dazu gesehen zu haben, aber leider sind mir die Details nicht mehr zu einhundert Prozent vertreten...
Es scheint aber wirklich so zu sein, als ob es total egal wäre in welcher Tracht man(Frau) Auto fährt, wie schon hier gesagt wurde, das einzigste Manko ist die Sicherheit. Also auf ausladende Kleidung sollte man(Frau) verzichten...
Achja, es gibt noch einen schönen Artikel aus dem OWiG (Ordnungswidrigkeiten-Gesetz) der ggf. dazu passen könnte, wenn jemand drittes auf der Straße, diesbezüglich mal total am Rad drehen sollte:
-§ 118 Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Aber das ist denke nicht zu erwarten und wenn, Ordnungswidrigkeiten werden zu meist mit bis zu 35 Euro Geahndet (soweit ich das weiß).
Ich denke der Zweifel kam wohl auf, als ich eine Aussage im Chat tätigte, falls dies der Fall gewesen sein sollte, tut mir dieses leid!
Resümee:
Ich hatte gefährliches Halbwissen, ich hasse es! - Hätte mich wohl damit weiterläufig beschäftigen müssen...
Dennoch ist stehts Vorsicht geboten, denn es gibt immer noch die Richtlinie "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" in der Gesetzesführung.
[EDIT 2010-11-07 - 18:49 - Aufgrund der Antwort von Wonsti/Peter 2010-11-07 - 18:30]
Das oben genannte "maskierte" Auto fahren ist in diesem Kontext allgemein gehalten, es bezieht sich nicht unbedingt auf das was wir hier alle tun.
Was genau ist denn eine Maskarade? Eine Verkleidung! NIchts weiter.
Es ist eben nicht mehr zu einhundert Prozent genau zu bestimmen, ob es sich nun um einen bestimmten Menschen handelt oder nicht.
Für Bekannte und Verwandte meist nicht das Problem, aber für außenstehende ist es schwieriger, deshalb mein erster Satz im Bezug zur Richtlinie "Beweisführung im Zweivelsfalle"
[EDIT ENDE]
Also keine Panik,
LG,
Justine