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...ist ihr zu wünschen, da es ihr wille ist und dass es dann auch wirklich dazu kommt und nicht irgendein Rückwärtsgewandter dagen Einspruch erheben darf und damit dann wieder alles erreichte zunichte macht.
Ich glaube der entscheidende Punkt in dem Urteil ist der Verweis auf das sonst bei ihr sehr hohe Risiko zu Selbstverstümmelung oder sogar Suizid. Damit fällt das dann in den Bereich der Notfallmedizin, wohingegen eine normale HET normalerweise keine Behandlung gegen ein konkretes lebensbedrohendes Risiko darstellt. Mit der gleichen Argumentation kommen in Deutschland auch Transsexuelle Asylbewerber während des Verfahrens an ihre Hormone. In dieser Zeit haben sie lediglich ein Recht auf medizinische Notfallversorgung, d.h. wenn konkret Leib und Leben gefährdet sind.
Liebe Grüße
nicole
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