NDRIII: Kein "inter" als Geschlecht
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Anne-Mette
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Lina
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Re: NDRIII: Kein "inter" als Geschlecht
OK das ist natürlich logisch. Die gesetzliche Grundlage ist die gesetzliche Grundlage. Nur das Bundesverfassungsgericht kann der Regierung sagen, "Hey, eure Gesetze sind nicht mit der Verfassung oder mit der realen Welt konform. Ändere die gefälligst."
Das kann ein Oberlandesgericht nicht.
Wenn keinen Willen bestehen würde, so einen Fall bis zur höchsten Instanz zu führen, ist es Nutzlos damit anzufangen.
Das kann ein Oberlandesgericht nicht.
Wenn keinen Willen bestehen würde, so einen Fall bis zur höchsten Instanz zu führen, ist es Nutzlos damit anzufangen.