Namen- und Personenstandsänderung = Behördendienstleistung
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Anne-Mette
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Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistung

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

ja, so sehe ich es: die bloße Änderung des Namens und des Personenstandes ist doch eine einfache, nicht besonders komplizierte Behördendienstleistung.
Es ist aus diesem Grunde nicht einzusehen, dass AntragstellerInnen Gutachten vorlegen und ihr Vorhaben "beweisen" müssen. (Das hatten wir in ähnlicher Form früher in den Kriegsdienstverweigerungsverfahren)

Man stelle sich das mal bei anderen Behördendienstleistungen vor:
ich will keinen VW mehr fahren, sondern einen Trabbi. Ich muss - vielleicht durch ein Gutachten - nachweisen, dass ich das wirklich und wahrhaftig will, wo doch die Behörde u.U. meinen könnte: ein Wechsel von VW auf Trabbi ist nicht "normal".

... oder bei einem Hauskauf oder Verkauf. Man stelle sich vor, ich müsste beweisen, dass ich als Haus/Wohnungseigentümer "geeignet bin".

Zurück zum Thema. Manche mögen es für ehrenwert halten, dass viele Gutachter und Psychologen beschäftigt und sehr gut entlohnt werden, um Trans*-Menschen zu begutachten, die den/die Vornamen und den Personenstansdeintrag ändern wollen, aber es ist doch für die AntragstellerInnen nicht einzusehen, dass sie so einen zeitlichen und finanziellen Aufwand betreiben müssen, um eine relativ einfach zu gestaltende Berhördendienstleistung zu erlangen.

Frei werdende Kapazitäten - ich will keinen in die Arbeitslosigkeit drängen - könnte man für andere Aufgaben nutzen.

Gruß
Anne-Mette
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Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 2 im Thema

Beitrag von triona »

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liebe grüße
triona
JaquelineL
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Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 3 im Thema

Beitrag von JaquelineL »

Moin, moin Anne-Mette,
Anne-Mette hat geschrieben:Moin,

ja, so sehe ich es: die bloße Änderung des Namens und des Personenstandes ist doch eine einfache, nicht besonders komplizierte Behördendienstleistung.
Es ist aus diesem Grunde nicht einzusehen, dass AntragstellerInnen Gutachten vorlegen und ihr Vorhaben "beweisen" müssen. (Das hatten wir in ähnlicher Form früher in den Kriegsdienstverweigerungsverfahren)
aber das bringt doch Unordnung in die gedanklichen Schubladen - und unserem preußisch geerbten Verwaltungsapparat ist nichts heiliger als die Ordnung.

Wer also so frech ist auf einer Ausnahme zu bestehen - muss blechen. Um bei Deiner Pkw-Analogie zu bleiben: Versuch' einfach mal, einen nicht begutachteten Umbau Deines Fahrzeuges legal nutzbar zu bekommen ;)

Liebe Grüße
Jackie
triona
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Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 4 im Thema

Beitrag von triona »

JaquelineL hat geschrieben:... unserem preußisch geerbten Verwaltungsapparat ist nichts heiliger als die Ordnung. ...
Bloß daß das ausgerechnet im Preußischen Landrecht wesentlich liberaler, will sagen "fortschrittlicher" geregelt war, zumindest für Intersexuelle (damals Zwitter genannt).

Und im auch noch sehr preußisch geprägten Kaiserreich gab es sogenannte "Transvestitenscheine", weil das Tragen gegengeschlechtlicher Kleidung sonst eine Ordnungswidrigkeit darstellen konnte. Diese mußten allerdings bereits von Psychiatern beantragt oder befürwortet werden. Also auch schon ein gewisser Rückschritt. Transsexualität als solche, die von Transvestismus unterschieden wurde, wurde ja erst seit dem Ende des 19. Jh und den fortschreitenden medizinischen Möglichkeiten bekannt und in der einschlägigen Fachwelt unterschieden (Magnus Hirschfeld u.a.).

Ich weiß nicht, ob das Tragen von gegengeschlechtlicher Kleidung in den den Zeiten, die der Vorherrschaft des Bürgertums vorausgegangen waren, überhaupt jemand interessiert hat, wenn wir dabei mal die "Heilige Inquisition" und den Hexenhammer außer Acht lassen. Aber auch diese währten nicht ewig. Ende des 19. Jh war das zumindest weitgehend Schnee von gestern. Zumindest war Preußen ein schon ein halbwegs säkularisierter Staat. (D.h., da waren Staat und Kirche schon vergleichsweise weit entkoppelt, im Gegensatz zu manch anderen Staaten, sowohl der damaligen Zeit, als auch in vielen zeitlich nachfolgenden.) Wer da allerdings mehr darüber weiß, kann es ja hier kundtun und ggf auf weitere Quellen verweisen. Ich bin für jede Information dankbar.

Es wäre durchaus mal eine Untersuchung wert, ab wann das Tragen gegengeschlechtlicher Kleidung offiziell und durch Gesetze geregelt eine Ordnungswidrigkeit sein konnte. Mittelalterliche Kleiderordnungen und auch solche aus der Zeit des Absolutismus hatten nämlich meist eine andere Stoßrichtung, nämlich die Wahrung von Standesunterschieden. An Verbote oder Regelungen zum Geschlecht der Kleidungsträger kann ich mich da auf Anhieb nicht erinnern. Kann ich aber nochmal nachprüfen, ob das so auch stimmt. Obendrein unterschieden sich damals die Kleider von Männern und Frauen des "einfachen Volks" (d.h. der niedrigen Stände) nicht so sehr, wie in der Zeit des aufkommmenden Bürgertums. Davor war meist lediglich das Tragen von Waffen durch Gesetz Männern vorbehalten. Wobei das auch nicht jedermann gestattet war.

JaquelineL hat geschrieben:Wer also so frech ist auf einer Ausnahme zu bestehen - muss blechen. Um bei Deiner Pkw-Analogie zu bleiben: Versuch' einfach mal, einen nicht begutachteten Umbau Deines Fahrzeuges legal nutzbar zu bekommen ;)
Gegen eine Schreibgebühr in angemessener Höhe ließe sich ja gar nichts sagen. (Die Umschreibung / Neuausstellung einer Fahrerlaubnis z.B. kostet derzeit im Erzgebirgskreis 24 €, ein neuer Perso kostet 8 € - was ja zu den Kosten der VÄ / PÄ alles noch hinzukommt.)

Und der Vergleich mit dem umgebauten Auto hinkt auf mehr als einem Bein. Während man mit einem unsachgemäß umgebauten Auto immmerhin noch von der Möglichkeit her eine Gefahr für den Straßenverkehr - und damit auch für andere - darstellen kann, ist mit einer Namens- oder Personenstandsänderung keine Gefahr für Leib und Leben anderer verbunden. Und "Gefahren" für eingefahrene und überkommene Weltbilder sollten hier nicht zählen dürfen. Für deren "Schutz" ist der Staat nicht verantwortlich. Geht ihn zumindest nichts an. Auch wenn er sich dies ziemlich oft anmaßt.

Also immer mal schön bei der Verhältnismäßigkeit bleiben.
Nicht alles, was auf den ersten Blick ähnlich oder vlt sogar gleich ausschauen mag, ist wirklich so ohne weiteres vergleichbar.


liebe grüße
triona
Zuletzt geändert von triona am Sa 15. Feb 2014, 20:14, insgesamt 1-mal geändert.
Anne-Mette
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Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 5 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
Während man mit einem unsachgemäß umgebauten Auto immmerhin noch von der Möglichkeit her eine Gefahr für den Straßenverkehr - und damit auch für andere - darstellen kann, ist mit einer Namens- oder Personenstandsänderung keine Gefahr für Leib und Leben anderer verbunden.
Da sprichst Du ein wahres Wort - und ich denke, es ist mein Recht, Personenstand und Vornamen wechseln zu dürfen, ein Recht, das keinem anderen Menschen Schaden zufügt. Die Ernsthaftigkeit meines Anliegens sollte nicht zu beweisen sein durch teure Gutachten.

Gruß
Anne-Mette
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Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 6 im Thema

Beitrag von triona »

Wenn du meinst, daß die Erörterung der Geschichte von staatlichen oder herrschaftlichen Kleiderordnungen und Namens- und Personenstandsrecht hier zu weit abschweift, werde ich das gerne in einem anderen Faden ansprechen. Ich arbeite schon länger an dem Thema "Kleidung und Geschlecht". Mich hat nur die Erwähnung von Preußen in diesem Zusammenhang dazu angeregt, dies hier weiter auszuführen. Wo der preußische "Ordnungsstaat" gerade in dieser Hinsicht (Namens- + Personenstandsrecht) in der Geschichte eher eine fortschrittliche Rolle gespielt hat. (Was heute weitgehnd in Vergessenheit geraten ist.)

Sind aber beides sehr interessante Themen, die auch in gewissem Zusammenhang zu sehen sind, und die an anderer Stelle sicher weitere Erörterungen verdient haben.


liebe grüße
triona
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Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 7 im Thema

Beitrag von triona »

@ Claudia (erster Beitrag):

Deiner Argumentation möchte ich eine gewisse Berechtigung und Schlüssigkeit nicht absprechen. Dennoch möchte ich dem entgegensetzen:

Die gesellschftliche Bedeutung des Namens für die Wiedererkennung eines Menschen, und nicht zuletzt auch für die Selbstidentifikation rechtfertigt aber in meinen Augen keinesfalls eine derartige staatlich verordnete Zwangsbegutachtung durch gleich auch noch 2 Psychologen bzw Psychiater (= "Irrenärzte", um es einmal so krass zuzuspitzen).

Dies stellt nicht nur eine beträchtliche und überaus überflüssige finanzielle Belastung dar, die übrigens bei Weitem nicht in allen Fällen durch Prozesskostenhilfe o.ä. übernommen wird. In meinem Fall waren das z.B. nicht nur ca 1.500 € Gutachterhonorar - für die ich fast 2 Monate hart arbeiten mußte, und was alleine so viel kostete, wie meine ganze Hormonbehandlung für 5 Jahre. Zu den 2,5 + 0,5 Std Begutachtungsgespräche kamen ja auch noch rund 300 km An- und Abreise und mithin ein ganzer Tag Arbeitsausfall hinzu.

Von den erforderlichen Erkundungen und Nachforschungen, zahlreichen Telefongesprächen und dem Termin bei der - im übrigen sehr freundlichen und verständnisvollen Amtsrichterin - will ich gleich gar nicht erst reden. Diese hat bei diesem Gespräch übrigens selber gesagt, daß sie dies ebenfalls für eigentlich überflüssig halten würde, aber daß sie mir das mit den Gutachten leider nicht ersparen könnte, weil diese eben gesetzliche Vorschrift seien. Für sie war es eigentlich auch so klar, daß sie mit einer Frau sprach. Und entsprechend entspannt verlief auch das Gespräch - eben wie zwischen Frau und Frau. Und es dauerte wesentlich kürzer als meine Wartezeit, bis sie endlich erschien, weil ihre unterstellte Sachbearbeiterin verschwitzt hatte, ihr diesen Termin mitzuteilen, und sie extra nocheinmal herbeigerufen werden mußte, nachdem sie zuvor einige traurige Fälle von wirklicher Bedeutsamkeit zu verhandeln gehabt hatte (Familiengericht).

Und da bewege ich mich mit Aufwand und Kosten durchaus noch an der Untergrenze dessen was möglich ist, wie vielfach zu vernehmen ist. Das kann im Einzelfall noch deutlich mehr sein. Allein schon, weil es anscheinend eher selten gelingt, beide Gutachtertermine direkt hintereinander an einem Tag zu bekommen, und auch die gerichtlich zugelssenen Gutachter nicht so dicht gestreut sind, daß sich im Durchschnitt mehr oder weniger große Reisen vermeiden lassen. Diese Kosten und diesen Aufwand finde ich für so einen überflüssigen bürokratischen Zwangsvorgang außerordentlich unangemessen.


Für die wesentlich bedeutsamere Frage in diesem Zusammenhang halte ich aber, daß diese Zwangsgutachtervorschrift nach TSG praktisch eine Entmündigung der Betroffenen darstellt durch den Staat, den dies eigentlich überhaupt nichts angeht.
Dies ist in meinen Augen eine blanke Zumutung für jeden und jede Betroffene, die ich keinesfalls bereit bin, widerspruchslos hinzunehmen. Deswegen muß diese Zwangsbegutachtungspraxis für eine einfache NÄ und PÄ nach TSG fallen. Die Ursache und Begründung dieser menschenverachtenden Vorgehensweise ist die Einstufung von TS als Geisteskrankheit. Auch diese muß fallen.
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Dieses absurde Verfahren hat bisher bei ausnahmslos allen Menschen, von denen übrigens kaum einer zuvor etwas mit Transsexuellen Menschen oder dem Thema Transsexualität zu tun hatte - wenn sie denn überhaupt jemals etwas davon gehört hatten, und denen ich bisher darüber berichtet habe - und das waren in den letzten Jahren nicht wenige - stets nur Verwunderung, Unverständnis und Kopfschütteln hervorgerufen. Viel wollten dies sogar kaum glauben, daß es so etwas überhaupt gibt.

Irgend ein Problem mit der Wiedererkennbarkeit eines Menschen - wie sie bisweilen ins Feld geführt wird - nicht zuletzt auch von dir - besteht nicht. Im Zeitalter der allseitigen und umfassenden Erfassung und Speicherung fast jedes noch so kleinen Details über jeden Bürger durch elektronische Datenverarbeitung an allen Ecken und Enden - sowohl auf staatlicher, wie auch auf privatwirtschaftlicher Ebene (z.B. SCHUFA u.ä.) - schon gleich gar nicht. Sind doch auch Namensänderungen stets aktenkundig und für alle in Frage kommenden Bürger mit hinreichender Berechtigung zu einschlägigen Nachforschungen nachvollziehbar, für Behörden, polizeiliche Ermitttlungen und Gerichte sowieso. Oder hast du jemals davon gehört, daß ein Namenswechsel bei Heirat, Adoption o.ä. hier zu irgendwelchen Problemen für andere geführt hätte?

Und auch das "Offenbarungsverbot" nach -§5 TSG ändert nichts an dieser Tatsache. Das ist nämlich eh ein zahnloser Tiger. Der Eintrag des Geschlechts z.B. in den Reisepaß ist auch genauso überflüssig, wie ja auch die Einteilung von Menschen nach ihrem Geschlecht. Diese Änderung im Paßgesetz der BRD geschah übrigens erst vor wenigen Jahren, und zwar auf Betreiben der Regierung der ach so freiheitsliebenden USA und ihrer Einreisebehörden. Diese wollten eine Einreise von Personen mit Pässen ohne diesen Eintrag nicht mehr zulassen.

Rechtlich ist das übrigens durchaus vergleichbar mit z.B. der Eintragung von Hautfarbe, Rasse oder Religionszugehörigkeit in Pässen. Beispiele hierfür und für die unselige Wirkungsweise und die bisweilen bedrohlichen Folgen derartiger bürokratischer Vorschriften und Gesetze für viele Menschen gibt es ja in der ferneren und auch in der jüngsten Vergangenheit genügend.

Auch der Wert einer Unterschrift wird durch eine - hier ja immerhin staatlich kontrollierte und dokumentierte - Namensänderung nicht geschmälert. Ich habe bisher im Übrigen stets nur mit meinem Nachnamen unterschrieben. Der hat sich bei mir - wie bei TS in den meisten Fällen - im Gegensatz zu Heirat, Adoption usw überhaupt nicht mal geändert, und folglich auch nicht die Unterschrift.

Genauso wenig trifft das "Argument", daß bei einer vernünftigen Erleichterung von Namenswechsel für TS jede Menge Leute plötzlich auf die Idee kommen könnten, jederzeit und nach Gutdünken oder Laune immer wieder ihren Namen zu ändern, oder gar ohne zwingenden Grund ihre offizielle Geschlechtszugehörigkeit. Ich glaube kaum, daß es allzu viele Menschen gibt, die sich nur aus Jux und Tollerei der gesellschaftlichen Ächtung und dem Hohn und Spott ihrer Zeitgenossen aussetzen, wie es bei TS auch heute noch weit verbreitet ist, und die die zahllosen Schwierigkeiten und Drangsalierungen auf sich nehmen, die TS auch heute noch von den lieben Mitmenschen und dem um das Wohl seiner Bürger ach so besorgten Staat in den Weg gelegt werden.

Die immer wieder zu hörende Ansicht, daß der Staat oder die Gesellschaft Menschen vor sich selbst schützen müßte, halte ich auch für einen gewaltigen Unfug. Eine solche bevormundende Auffassung und Vorgehensweise halte ich nicht nur für völlig wirkungslos in der Sache, sondern auch für eine unzumutbare Anmaßung. Jeder und jede ist schließlich immer verantwortlich für die Folgen des eigenen Tuns. Solange kein anderer von diesem Tun geschädigt wird, darf es auch keine Einmischung von Staat und Gesellschaft in derartige Entscheidungen von Einzelnen geben.
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Ich schätze die persönliche Bedeutung des Namenswechsels für mich keinesfalls gering, wie du vlt angedeutet hast. Aber eine bürokratische Schikanierung, Bevormundung und Entmündigung wie durch diese staatliche durch Gesetz verordnete Zwangsbegutachtung durch Psychologen und Psychiater halte ich für völlig überzogen und unangemessen. Zeigt doch das Beispiel Argentinien, daß dies auch anders geht. Und hast du etwa gehört, daß der wahrscheinlich mindestens genauso bürokratische argentinische Staat deswegen zusammengebrochen wäre, oder daß die genauso kapitalistische Gesellschaft in Argentinien deswegen seither irgend einen Schaden genommen hätte?

Ich habe nach dem endgültigen und nach jahrzehntelangen Irrungen und Wirrungen endlich zielgerichteten Beginn meines Übergangs mehrere Jahre lang vollständig und in allen gesellschaftlichen Bereichen (z.B. auch Arbeit usw.) als Frau gelebt. Einschließlich Hormonbehandlung, für die ich im Übrigen keine psychologische oder psychiatrische Behandlung in Anspruch nehmen mußte. Ich wußte genauso wie die beteiligten Ärzte auch so, daß dies für mich richtig war. Mußte halt einiges davon selber bezahlen, was mich wesentlich weniger gestört hat, als die überzogenen Ausgaben für die NÄ.

Die Beugung unter diese überflüssige und maßlos überteuerte bürokratische und überdies nur menschenverachtende Schikane und Zumutung wollte ich mir eigentlich ersparen. Eine Begutachtung durch Irrenärzte und das Einholen einer Genehmigung durch einen Richter wollte ich mir eigentlich nicht antun. Erst als ich gemerkt hatte, daß ein falscher Name in den Papieren das Leben im Alltag doch erheblich erschweren kann, habe ich die gerichtliche NÄ beantragt und mit dem geringstmöglichen Aufwand durchgezogen.


So, das war jetzt vlt eine ziemliche Brandrede. Aber ich denke, daß das zur Zerstreuung von so einigem einigem Nebel in so manchen Köpfen auch in dieser Ausführlichkeit und bisweiligen Zugespitztheit einmal nötig war.


liebe grüße
triona
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Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 8 im Thema

Beitrag von triona »

Claudia hat geschrieben:Moin!
...
Die Ernsthaftigkeit meines Anliegens sollte nicht zu beweisen sein durch teure Gutachten.
Bei diesen Gutachten geht es überhaupt nicht um die Ernsthaftigkeit. Da solltet Ihr mal lesen, was die Gutachter bestätigen. Die bestätigen nämlich nur, daß sich der Wunsch nach dem gewählten Namen und Personenstand voraussichtlich nicht mehr ändern wird.

Und genau dies können sie ja gar nicht.
Auch Psychos können schließlich nicht in die Köpfe von Menschen hineinsehen.
Und da sie auch nicht hellsehen können, können sie auch keine belastbaren Aussagen über die Zukunft eines Menschen treffen. Können dies die meisten Menschen in der Regel nicht mal wirklich über ihre eigene. Und genau deshalb sind diese Gutachten mit genau dieser Zielsetzung und Aufgabenstellung nicht nur völlig überflüssig, sondern geradezu ein Unding.

Und das mit den von dir befürchteten "Häufig-Wechslern" ist doch auch rechtlicher Pappkamerad, der künstlich aufgebaut wird. Falls so etwas tatsächlich einmal einreißen würde, und sich genügend Menschen selber mehr oder weniger zum Deppen machen würden - was ich aus in meinem letzte Beitrag bereits angeführten Gründen für höchst unwahrscheinlich halte - ließe sich das ggf später ziemlich einfach in den Griff bekommen, wenn mehrfacher Wechsel - womöglich noch in recht kurzer Folge - dann im Bedarfsfall verteuert oder vlt sogar im häufigen Wiederholungsfall irgendwann einmal nicht mehr geduldet würde.

Schließlich ist ein Mensch kein Auto. Und sein Selbstverständnis von seinem Geschlecht kann nicht gleichgesetzt werden mit der Ummeldung eines Autos, aus welchen ganz alltäglichen Gründen auch immer. Weshalb auch dieser Vergleich bisserl hinkt. Da werden nicht mal nur Äpfel mit Birnen verglichen, sondern schon Mücken mit Elefanten. Und für den Preis und vor allem für die Hürden, die eine Gesellschaft für einen so banalen bürokratischen Vorgang wie eine NÄ - eine behördliche Dienstleistung eben - notwendigerweise festzulegen hat oder auch nicht, können solche Überlegungen gleich gar keine Rolle spielen.

Und das mit den von dir genannten "versteckten" gesellschaftlichen Folgekosten für die so umfassend vernetzte Datenwelt ist ja wohl auch zu vernachlässigen. Da entsteht z.B. durch Umstellungen des Bankwesens alle paar Jahre (z.B. neulich erst SEPA, aber auch Änderung von Kontonummern durch Bankzusammenschlüsse alle Nase lang), oder durch neue Postleitzahlen, allfällige EDV-Umstellungen in Behörden und Privatfirmen, ständig neue Rechnerprogramme in allen Bereichen ohne wirklichen technischen Fortschritt, die sinnlose Umstellung auf Sommerzeit o.ä. mittlerweile recht alltägliche Vorgänge regelmäßig um ein Vielfaches mehr "volkswirtschaftlicher Schaden", als dies durch ein paar tausend Namensänderungen wg TS in hundert Jahren jemals verursacht werden könnte.

Ansonsten könnte die mittlerweile maßlos ausufernde Erfassung und Speicherung von persönlichen Daten an allen möglichen und unmöglichen Stellen durchaus ohne Schaden für die Allgemeinheit stark eingeschränkt werden. Genauso, wie auch langfristig die völlige Abschaffung des "juristischen Geschlechts" mehr Nutzen als Schaden anrichten würde - und das nicht nur für TS, IS usw - so "weitreichend" die Folgen für einzelne Bereiche des Rechtswesens im Einzelnen auch sein mögen. (Als Beispiel hier nur die Ehegesetze und ähnliche Regelungen, die dann natürlich daran angepaßt werden müßten.) Weswegen ich eine solche Abschaffung des juristischen Geschlechts als langfristiges politisches Ziel auch unbedingt befürworte. Das ist einfach nur ein alter Zopf von vorgestern, der mittlerweile längst überkommen ist.


Solche schlagenden "Argumente" werden doch regelmäßig nur ins Feld geführt, von Menschen, die sich ihrer Sache anscheinend selber nicht wirklich sicher sein können, und die deshalb ihre nur sie wirklich betreffenden Entscheidungen lieber in die Hände anderer legen. Ich will dir wirklich nicht zu nahe treten und dich schon gar nicht persönlich angreifen oder unglaubwürdig machen. Aber einige deiner Argumente, die in dieser oder anderer Form auch immer wieder von anderen Menschen gehört werden, entbehren doch teilweise wirklich jeder ernstzunehmenden sachlichen Grundlage.

Tut mir leid. Aber das mußte mal gesagt werden und soll sich nicht gegen dich persönlich richten. Und ich möchte mir auch niemals anmaßen, deine persönlichen Beweggründe für deine Namensänderung in Frage zu stellen oder die Bedeutung schmälern, die diese für dich hatte und hat. Ich hoffe, daß du mich nicht mißverstehst.


liebe grüße
triona
rena

Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 9 im Thema

Beitrag von rena »

hallo zusammen,


ich denke man sollte es nicht als einfache behördendienstleistung ansehen,man bedenke den umfang
es gibt ja auch menschen die so ihre phasen haben,sagen wir mal da hat jemand viel geld und kann alles soweit realisieren, aber nach kurzer zeit merkt diese person dass sie falsch lag,was nun?
rückgängig machen ist eben nicht und somit finde ich die gutachtengeschichte gar nicht so verkehrt,denn nach meinem begrenztem wissen geht in deutschland ohne gutachten noch nicht mal die hormontherapie los
es wär aber natürlich besser wenn ein gutachten für das ganze prozedere reichen würde
und ich denke auch für das persönliche umfeld ist es besser wenn sie langsam darauf vorbereitet werden als das heute noch ein mann/frau und morgen da eine frau/mann vor ihnen steht und ständig drauf besteht auch so behandelt zu werden,
ohne eine gewöhnungszeit wird es da über kurz oder lang zu reibereien kommen

das ist mal meine meinung dazu


lg rena
ab08
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Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 10 im Thema

Beitrag von ab08 »

Hallo Anne-Mette,

in eine detaillierte Diskussion, wo alle 'Bedenken', warum etwas nicht geht, schalt ich mich hier lieber nicht ein.
Diese Prozesse sind typisch bei 'ungewohnten' Neuerungen ==> Früher dachten die Leute auch, man wird krank, wenn man mit der Eisenbahn fährt.
In den letzten Jahren war ich situationsbedingt an unterschiedlichen Arbeitsstätten.
==> Es ist stets unterhaltsam, zu hören, dass man irgendwas unbedingt so machen muss, weil es anders gar nicht geht.
Gleichzeitig weiß man, dass andernorts die Leute gerade mit der anderen Methode besonders zufrieden sind. :wink:

Im übrigen stimm ich persönlich Deinem Eingangsbeitrag voll zu.
Auch aus meiner Sicht ist es ein Verwaltungsakt, der Kosten verursacht. 10€ Gebühr wären wahrscheinlich zu wenig für anfallende Umschreibungskosten.
Die Behörde sollte also die Kosten beziffern und die Gebühr entsprechend festsetzen.
Je nach politischer Einschätzung könnten Kosten auch auf das Gemeinwesen umgelegt werden. In Argentinien wurde es ja z.B. im Grunde so gemacht.

Alles andere hat mit "Weltbild", der Gewohnheit in eingefahrenen Denkstrukturen zu bleiben, religiösen und anderen Prägungen zu tun.
Aber wir sollten uns nicht täuschen lassen, diese Strukturen sind fest gefügt und weit verbreitet. Das ist und bleibt die Mehrheit der Bevölkerung. Daher interessiert mich "Vorurteilsforschung".
Wirklich freies Denken und Bildung auf möglichst breiter Front bietet hier einen schmalen Ausweg, der aber leider auch sehr sehr weit ist.

Herzlichen Dank für Deinen Denkanstoß und Deinen Beitrag!
Viel Kraft und alles Gute wünscht Dir
ab )):m
Zuletzt geändert von ab08 am So 16. Feb 2014, 13:20, insgesamt 2-mal geändert.
FÜR: Respekt, Menschenrechte und eine gelebte, demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt
ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
Anne-Mette
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Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 11 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
Hast Du auch nur eine blaße Vorstellung davon, was für einen Aufwand Du dadurch verursachst? Und das ist ein Aufwand, den Du nicht einmal bezahlen mußt, deshalb wird er wohl permanent übersehen. Alle die mit Dir zu tun haben, müssen ihre und abhängige Daten aktualisieren. Bei Freunden ist es nur der Eintrag im Telefonbuch, für das Forum wären wa die beim Provider hinterlegten Daten. Achja, denic muss ja auch angepasst werden. Solche Rattenschwänze werden gern vergessen.
Das hat alles nichts mit der Begutachtung zu tun - und entweder bin ich bereit, die Kosten zu bezahlen, oder die "sind schon bezahlt", weil sie allgemeine Aufgaben der Verwaltung sind.
Was ist eine Unterschrift wert, wenn sie der Name sich ständig ändert?
Zwischen der heutigen Lösung und "ständig ändern" gibt es Unterschiede. Ich will auch nicht "ständig ändern" und der gewählte Name ist mir sehr viel wert und ich habe lange gebraucht, um dahin zu kommen, wo ich heute bin.
Auch der "Rattenschwanz" wird verhindern, dass "ständig" hin und hergewechselt wird. Auch könnte man da sicherlich Regelungen einbauen, die so etwas verhindern.
Trotzdem sollte es für mich, wie ich schon anfangs schrieb, eine "einfache behördliche Leistung" sein, die auf meinen Antrag hin ohne Gutachten erfolgt.
Damit meine ich von den mir genannten Punkte "Personenstandsänderung" und "Änderung des Namens".

Gruß
Anne-Mette
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Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 12 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

Mal eine Frage im Gegenzug: Wenn Namen und Personenstand so gleichgültig sind, Personenstand sogar abgeschafft werden soll, warum kämpft Ihr dann wie die Wilden um die Möglichkeit sie zu verändern? Ignorieren wäre da doch viel einfacher und billiger. Ooops, bedeuten die vielleciht doch etwas, was Ihr nur nicht zugeben wollt?
Ich will mein Recht und habe nie geschrieben, dass Namen und Personenstand gleichgültig sind - ganz im Gegenteil! Die Begutachtungen, die heutzutage Vorschrift sind, werten weder Namen noch Personenstandseintragung auf.
Jeder, der seinen Personenstand festschreiben (und auch ändern) möchte, dem sollte es genau so erlaubt werden wie denjenigen, die das nicht oder sich nicht festlegen wollen oder können. (Dazu gibt es ja seit Nov 2013 den unbeholfenen Versuch, für neugeborene InterS-Menschen)

Code: Alles auswählen

Ignorieren wäre da doch viel einfacher und billiger. 
Wie könnte ich die deutlichen Mängel des jetzigen Verfahrens ignorieren, ganz egal, ob das einfacher und/oder billiger wäre? Das jetzige Verfahren ist in meinen Augen weder gut noch zweckmäßig, ja es missachtet mein Recht, das keinen anderen Menschen einschränkt oder ihm etwas wegnimmt.
Die absolute Freiheit verlangen und dann gleich wieder Hindernisse einbauen.
Das hat keiner so geschrieben; was ist in diesem Zusammenhang überhaupt "absolute Freiheit" ?

Gruß
Anne-Mette
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Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 13 im Thema

Beitrag von Sabrina Verena »

Hallo!
Das Namens- und Personenstandsrecht ist ja Dank Michaela Pilz und Monika Donner schon erleichtert worden.
Es sind aber gerade auch Transidente, die insbesondere Monika Donner deshalb mit Vorwürfen und Anfeindungen konfrontieren.
Die Travesta Mitglieder unter uns können die ständigen Zankereien bestätigen.
Generell bin ich selber für eine Entkoppelung des Namensrecht vom Personenstandsrecht.
LG Verena
Solange Du in Dir selber nicht zuhause bist, bist Du nirgendwo zu Haus.

Die Natur ist Wakan Tanka. Leider haben das nur Wenige verstanden.

Maka Ke Wakan Die Erde ist heilig
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Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 14 im Thema

Beitrag von Kerstin »

triona hat geschrieben:.....
Und das mit den von dir befürchteten "Häufig-Wechslern" ist doch auch rechtlicher Pappkamerad, der künstlich aufgebaut wird. Falls so etwas tatsächlich einmal einreißen würde, und sich genügend Menschen selber mehr oder weniger zum Deppen machen würden - was ich aus in meinem letzte Beitrag bereits angeführten Gründen für höchst unwahrscheinlich halte - ließe sich das ggf später ziemlich einfach in den Griff bekommen, wenn mehrfacher Wechsel - womöglich noch in recht kurzer Folge - dann im Bedarfsfall verteuert oder vlt sogar im häufigen Wiederholungsfall irgendwann einmal nicht mehr geduldet würde.
....


liebe grüße
triona
Das liese sich ganz einfach regeln, in dem man eine Frist von z.B. fünf Jahren zwischen den einzelnen Namensänderungen einhält.


Gruß
Kerstin
Ich brauche Informationen - eine Meinung bilde ich mir selbst.
Bianca D.
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Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 15 im Thema

Beitrag von Bianca D. »

triona hat geschrieben:So, das war jetzt vlt eine ziemliche Brandrede.
Moin,

Hast du auch den Feuerlöscher gedacht?Blöd,wenn sich das zum Flächenbrand entwickelt.
triona hat geschrieben:Deswegen muß diese Zwangsbegutachtungspraxis für eine einfache NÄ und PÄ nach TSG fallen. Die Ursache und Begründung dieser menschenverachtenden Vorgehensweise ist die Einstufung von TS als Geisteskrankheit. Auch diese muß fallen.

Na herzlichen Glückwunsch! Lieber hab ich offiziell einen Schaden und bekomm aber alles medizinisch Notwendige als Kassenleistung. Wer will denn den Kassen noch sagen, daß sie für Leistungen bei Ts aufkommen müssen, wenn diese Diagnose nirgendwo mehr auftaucht und aus dem ICD gestrichen ist?Wir de facto also gesund sind? Laß mich raten - Du??
Gut,mir kann diese Diskussion eigentlich egal sein,aber ich find es einfach zum Kotzen,wenn immer wieder Weltverbesserer auftauchen,alles Regelwerk verbannen wollen und sich der Folgen für den Einzelnen gar nicht klar sind.Aber du bist ja anscheinend auch schon durch mit allem...Gut gebrüllt Löwe! )..)c

Gruß Bianca
Ick wees nüscht,kann nüscht,hab aba jede Menge Potenzial
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