Genitalverstümmelungen: Wenn zwei das Gleiche tun...
Genitalverstümmelungen: Wenn zwei das Gleiche tun...

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Anne-Mette
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Genitalverstümmelungen: Wenn zwei das Gleiche tun...

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

...ist es noch lange nicht dasselbe

Bei der Entscheidung zur Verschärfung der Strafen bei Genitalverstümmelungen aus ritualen und/oder religösen Gründen tat der Bundestag sich nicht schwer (Das ist ja auch zu loben; ich bin gegen jede Art der Verstümmelungen). Sie wird nach dem Beschluss des Bundestages in Deutschland künftig mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft. Bisher wurde die Verstümmelung weiblicher Genitalien lediglich als schwere Körperverletzung mit einer Haft von maximal zehn Jahren geahndet. Bei dem weltweit in 30 Ländern praktizierten Ritual bei Mädchen und Frauen wird die Klitoris teilweise oder vollständig entfernt. In besonders gravierenden Fällen wird sogar die Vagina zugenäht und nur eine kleine Öffnung belassen. Allein in Deutschland sollen etwa 30.000 Frauen und Mädchen leben, die bereits verstümmelt wurden oder denen ein ähnliches Schicksal droht.

Wie sieht es nun aus bei intersexuellen Menschen, die vielfach von Genitalverstümmelungen betroffen waren und immer noch werden?
Hier gibt es kein Strafmaß von bis zu 15 Jahren; hier wurde wieder mal eine watteweiche Entscheidung (?) getroffen, die den intersexuellen Menschen nicht hilft, sondern ihnen eine fragwürdige Änderung des Personenstandsrechtes beschert.
Eine Partei (nein, nicht die CDU) sieht es bereits als ein Erfolg, dass man die Probleme intersexueller Menschen überhaupt auf die Tagesordnung gebracht habe.
Warum wurde versäumt, den Betroffenen, also intersexuellen Menschen ihre Grundrechte (zurück) zu geben? (u.a. auch Körperliche Unversehrtheit).
Sind diese Menschen weniger wert?


Gestern war die sehr lange Sitzung des Bundestages, in denen es auch zu diesen Themen Abstimmungen gab. Ich habe sie mir zwar zum Punkt "Rechte intersexueller Menschen stärken" angesehen - aber die war ohne Wortbeiträge und es handelte sich um die reine Abstimmung - keine Aussprache. Die Vorarbeit wird von den Ausschüssen geleistet.
Ich werde nach und nach Teile der Auschuss-Protokolle hier einstellen, damit man sich einen Blick von der Verfahrensweise und von "Ross und Reiter" machen kann.

Gruß
CPG
Inga
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Re: Genitalverstümmelungen: Wenn zwei das Gleiche tun...

Post 2 im Thema

Beitrag von Inga »

Hallo, miteinader,

Da bleibt wohl noch einiges übrig für die nächste Legislaturperiode des Bundestages, zu der wir ja bald die Abgeordneten wählen (können).

Liebe Grüße
Inga
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