Am 27. Juni 2013 wird der Bundestag in seiner 249. Sitzung (TOP 69 x) über Beschlussvorlagen abstimmen, die die Rechte intersexueller Menschen betreffen. Was davon zu erwarten ist?
Nicht viel Gutes, wenn man sich den Bericht der Abgeordnetinnen und Abgeordneten Dr. Peter Tauber, Christel Humme, Sybille Laurischt, Cornelia Möhring und Monika Lazar anschaut:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/140/1714014.pdf
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)
a) zu dem Antrag der Abgeordneten
Christel Humme, Petra Crone, Angelika
Graf (Rosenheim), weiterer A
bgeordneter und der Fraktion der SPD
— Drucksache 17/13253 —
Rechte intersexueller Menschen stärken
b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze,
Jan Korte, weiterer Abgeordne
ter und der Fraktion DIE LINKE.
— Drucksache 17/12859 —
Grundrechte von intersexuellen Menschen wahren
c) zu dem Antrag der Abgeordneten M
onika Lazar, Volker Beck (Köln), Kai
Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN
— Drucksache 17/12851 —
Grundrechte von intersexuellen Menschen wahren
d) zu der Unterrichtung durch
den Deutschen Ethikrat
— Drucksache 17/9088 —
Die Regierungsparteien bekleckern sich ebenso wenig mit Ruhm wie die anderen.
"Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor, dass bei der Thematik in dieser Wahlperiode sowohl im Ausschuss als auch im Plenum viel erreicht worden sei. Es sei bereits ein Erfolg, dass man die Probleme intersexueller Menschen überhaupt auf die Tagesordnung gebracht habe".
Wie selbstgefällig kann man eigentlich noch sein???
... und die gute Tante SPD enthält sich
Ziemlich zum Schluss des Dokumentes heißt es:
"Vor diesem Hintergrund sei es ver-
wunderlich, dass sich die SPD-Fraktion zu den beiden
anderen Anträgen der Stimme enthalten wolle. Dem-
gegenüber werde die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN allen drei Anträgen zustimmen".
Gruß
CPG