Intersexuelle:wo bleibt ihr Recht auf Unversehrtheit?
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Anne-Mette
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Intersexuelle:wo bleibt ihr Recht auf Unversehrtheit?

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Zu dieser eigentlich selbstverständlichen Erkenntnis kommt die SPD-Niedersachsen

In der Beschlussempfehlung
des Ausschuss
für Soziales, Frauen, Familie,
Gesundheit und Integration
vom 11.07.2012
heißt es unter der Überschrift "Das Recht auf Unversehrtheit gilt auch für intersexuelle Menschen"
Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4442

Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration empfiehlt dem Landtag, den Antrag in folgender Fassung anzunehmen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Menschen mit einer Besonderheit der geschlechtlichen Entwicklung sind ein Teil unserer Gesellschaft. Sie haben ein Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung. Der Niedersächsische Landtag begrüßt, dass sich der Deutsche Ethikrat ausführlich mit der Situation intersexueller Menschen be-fasst hat. Er hält die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 23.02.2012 zur Intersexualität für eine hervorragende Grundlage, sich vertieft mit der Thematik zu befassen und die für die Länder relevanten Schlussfolgerungen näher zu untersuchen. Eine Vielzahl der vom Deutschen Ethikrat aufgestellten Forderungen beziehen sich auf die Bundesebene.
Der Landtag bittet die Landesregierung,
1. die in Niedersachsen vorhandenen Beratungs- und Betreuungsangebote für betroffene Kinder, deren Eltern, betroffene Heranwachsende und Erwachsene unter Einbeziehung der Beratungs- und Selbsthilfeeinrichtungen der Betroffenenverbände zu intensivieren,
2. gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern zu prüfen, ob für die medizinische, psychologische und gesellschaftliche Aufklärung über das Thema Intersexualität für Betroffene und deren Angehörige die Einrichtung einer bundesweiten Beratungsstelle oder Beratungs-stellen auf Landesebene ein geeignetes Instrument darstellt,
3. die Angehörigen der beteiligten Gesundheitsberufe (Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Hebammen etc.) zur medizinischen, psychologischen und gesellschaftlichen Aufklärung über das Thema Intersexualität durch die Heilberufskammern und deren Fortbildungsangebote einschließlich der Fortbildungen für Hebammen durch den niedersächsischen Hebammenverband zu sensibilisieren,
4. das Thema Intersexualität neben den Themen Sexualität, Liebe und Partnerschaft als Bestandteil des Unterrichtes in den Schulen angemessen zu behandeln, um den Schülerinnen und Schülern Kompetenzen gegenüber Vorurteilen zur Intersexualität zu vermitteln,
5. auf die Verlängerung der Fristen für die Aufbewahrung der Krankenakten bei Operationen im Genitalbereich auf 30 Jahre nach Volljährigkeit durch die gesetzliche Verankerung der Aufbewahrungszeit an geeigneter Stelle hinzuwirken,
6. sich an der Diskussion einer Änderung des Personenstandsrechts zu beteiligen mit dem Ziel, dass ein Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde der Existenz von intersexuellen Men-schen Rechnung tragen kann, etwa wie vom Deutschen Ethikrat vorgeschlagen durch den Personenstand "anderes",
7. an der Konzeption der statistischen Erfassung der Intersexualität nach einer Erweiterung der personenstandsrechtlichen Angaben zum Geschlecht mitzuwirken.
Roland Riese
Vorsitzender
(Ausgegeben
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