Redezeit! Austausch- und Nachrichten-Portal für intergeschlechtliche und transsexuelle Menschen, Crossdresser, nonbinä¤re Menschen, Feministinnen, Luder, Hexen
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. das 12. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Stärkung des Rechtsschutzes für Angehörige von Minderheiten umgehend zu ratifizieren;
2. sich dafür einzusetzen, dass die Mitglieder des Europarates im Rahmen des Diskriminierungsverbots des Artikels 14 der Europäischen Menschenrechts- konvention staatlicher und nichtstaatlicher Ausgrenzung aufgrund sexueller Orientierung entgegenwirken;
Deutscher Bundestag — 16. Wahlperiode— 3 — Drucksache 16/12886
3. bei den Ländern der Europäischen Union für eine konsequente Ahndung von Diskriminierung durch Behörden und Straftaten gegen sexuelle Minderheiten einzutreten;
4. bei potenziellen Beitrittskandidaten zur Europäischen Union konsequent auf die Einhaltung der Menschenrechte hinzuwirken, die im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses bzw. innerhalb der Beitrittsverhandlungen verpflichtend ist;
5. in ihrer Menschenrechtspolitik bilateral und international die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung von staatlicher und nichtstaatlicher Seite anzusprechen und auf die Einhaltung von geltendem Völker- recht zu drängen;
6. in diesem Zusammenhang bei den Nichtunterzeichnerstaaten für den Beitritt zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) zu werben;
7. die Yogyakarta-Prinzipien in ihrer auswärtigen Politik zu berücksichtigen und sich für ihre internationale Anerkennung einzusetzen;
8. weiterhin das Ziel einer Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern zu verfolgen und bei befreundeten Staaten um Unterstützung dafür zu werben;
9. im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gemeinsam mit den europäischen Partnern die Problematik der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern regelmäßig anzusprechen;
10. bei den Ländern, in denen Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgen- dern aufgrund ihrer gelebten sexuellen Orientierung oder Transsexualität Strafen oder gar die Verhängung der Todesstrafe drohen, für deren Abschaf- fung einzutreten;
11. die Entwicklungszusammenarbeit mit anderen Ländern auch an die Einhaltung von Menschenrechten sexueller Minderheiten auszurichten und die Empfängerländer auf ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen hinzuweisen;
12. bei der inhaltlichen Vorbereitung deutscher Entwicklungshilfeprojekte hin- sichtlich des Schutzes der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren;
13. den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die für die Einhaltung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern arbeiten, gegen persönliche Angriffe zu verstärken und die deutschen Auslandsvertretungen für diese Problematik stärker zu sensibilisieren;
14. den Deutschen Bundestag regelmäßig über den Stand der gesellschaftlichen Benachteiligung und Repressionen gegen Minderheiten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu unterrichten;
15. im nächsten Menschenrechtsbericht der Bundesregierung über das Thema ausführlicher zu berichten und besonders die Felder zu benennen, in denen sich die Bundesregierung in den nächsten Jahren für die weltweite Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern einsetzen möchte;
16. in Deutschland umfassende und ressortübergreifende politische Konzepte im Bildungs- und Erziehungsbereich zu erarbeiten und mediale Aufklärung gegen Homophobie, Diskriminierung und Ausgrenzung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern zu leisten;
17. Netzwerke von Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft in diesem Bereich zu unterstützen und in einen regelmäßigen Dialog mit den Organisationen zu treten, die sich für die Einhaltung der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern einsetzen;
18. gemäß des Grundsatzes der Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten, Benachteiligungen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften abzubauen und eingetragene Lebenspartnerschaften in allen Rechtsbereichen in Deutschland der Ehe gleichzustellen;
19. das Transsexuellengesetz (TSG) zu reformieren und insbesondere den geschlechtsverändernden operativen Eingriff (-§ 8 Absatz 1 Nummer 4 TSG) als zwingende Voraussetzung für eine Personenstandsänderung abzuschaffen;
20. staatliche Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung bei einem Asylantrag im Rahmen der Einzelfallentscheidung und vor dem Hintergrund einer differenzierten Beurteilung des individuellen Schicksals des Asyl- suchenden zu berücksichtigen;
21. zivilgesellschaftliches Engagement in diesem Bereich zu würdigen und zu unterstützen und sich in der Öffentlichkeit immer wieder für die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern einzusetzen.
kann ich leider nicht...
Müsste man mal googeln???
Ganz besonders wichtig finde ich allerdings diesen Punkt:
19. das Transsexuellengesetz (TSG) zu reformieren und insbesondere den geschlechtsverändernden operativen Eingriff (-§ 8 Absatz 1 Nummer 4 TSG) als zwingende Voraussetzung für eine Personenstandsänderung abzuschaffen;