Facebook - Beihilfe zu Mord und Todschlag???
Facebook - Beihilfe zu Mord und Todschlag???

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Anne-Mette
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Facebook „ Beihilfe zu Mord und Todschlag???

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Zehntausende fordern in einer Facebook-Gruppe die Bestrafung des saudi-arabischen Bloggers Hamsa Kaschgari,http://de.wikipedia.org/wiki/Hamsa_Kaschgari
weil er den Propheten Mohammed beleidigt haben soll. Sie verlangen die Hinrichtung des 23-Jährigen.

Darf die "Presse-und Informationsfreiheit" so weit gehen, für solche Leute ein Forum zu bieten?
Natürlich darf nicht verschwiegen werden, dass es auch Unterstützer für Hamsa Kaschgari gibt - wenn auch in wesentlich geringerer Anzahl.
Die Unterstützer haben selbst Repressalien zu befürchten; insofern gehen sie ein höheres Risiko ein als die Leute, die die Todesstrafe fordern.

Wäre es nicht an der Zeit, bei solchen Themen, d.h. öffentlicher Aufforderung jemanden hinzurichten "aufzuräumen" und solche Verbreitungswege des Hasses zu sperren?

Gruß
CPG
Lisa.K

Re: Facebook „ Beihilfe zu Mord und Todschlag???

Post 2 im Thema

Beitrag von Lisa.K »

Ich fine bei Facebook oder ähnlichen Plattformen sind die Leute eh sehr schnell dabei den Tod für jemanden zu fordern.
Es gibt "Personen" wo man "verständnis" haben kann, z.B. Vergewaltigern, Mördern, Kinderschändern usw. usw.
Trotzdem wird mit sowas heutzutage viel zu leichtfertig und inflationär umgegangen.
Lisa.K

Re: Facebook „ Beihilfe zu Mord und Todschlag???

Post 3 im Thema

Beitrag von Lisa.K »

Hier hat niemals etwas gestanden! :P
Zuletzt geändert von Lisa.K am Do 16. Feb 2012, 14:33, insgesamt 1-mal geändert.
exuser-23-02-2013

Re: Facebook „ Beihilfe zu Mord und Todschlag???

Post 4 im Thema

Beitrag von exuser-23-02-2013 »

Wir befinden uns hier in einem eklatanten und auch in unseren Breiten existenten Spannungsfeld. Die Beleidigung religiöser Gefühle ist - ab einem gewissen Grad - auch bei uns nicht straffrei. Daraus resultiert die Frage, ob die Trennung von Kirche/Glauben und Staat selbst bei uns in hinreichendem Maß vollzogen ist, wobei andererseits der Staat sich auch schwer täte, müsste er sämtliche heute von der Kirche wahrgenommenen öffentlichen Aufgaben (vor allem Kindertagesstätten und Krankenhäuser) selbst übernehmen. Dass eine Trennung von Glauben und Staat extrem problematisch ist können wir exemplarisch in Frankreich begutachten, wo man einerseits die Burka verboten hat, andererseits aber auch an die Grenze stößt, dass sich der Staat nicht in die persönliche Religösität einmischen darf und wo die Entscheidung sicher erst vor dem EuGH bzw. dem EGMR fallen wird, ob solche Vorschriften zulässig sind.

Fazit 1: Es scheint faktisch unmöglich - überall auf der Welt - Kirche/Glauben und Staat wirklich final zu trennen. Von daher darf es zunächst auch nicht verwundern, dass es staatliche Vorschriften gibt, welche sich mit "Glaubensverstößen" befassen.

Ein hohes Gut ist auch die Meinungsfreiheit, wobei die Presse- und Informationsfreiheit letztlich nur ein Teilbereich derselben ist. Hier muss der Staat als Regulator sich sehr engen Grenzen unterwerfen und es ist m.E. grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn es eine solche Facebook-Gruppe gibt - ich artikuliere ja auch offen, dass der Bundespräsident zurücktreten sollte. Weiterhin halte ich es auch für rechtlich nicht bedenklich, wenn die Hinrichtung gefordert wird, solange dies in einem geordneten strafrechtlichen Verfahren erfolgt und nicht wie im Falle Salman Rushdie auf zweifelhaften Wegen geschehen soll.

Fazit 2: Auch wenn es unbequem ist, gegen eine derartige Gruppe bestehen zunächst keine Einwände.

Nun kommen wir aber in schweres Gewässer. Mit demselben Recht, mit dem die Hinrichtung gefordert wird, muss es auch zulässig sein, die abweichende Meinung zu vertreten. Wenn dies wiederum zu Repressionen führt, so ist das nicht in Ordnung - zumindest solange nicht gegen Gesetze verstoßen wird.

Fazit 3: Meinungsfreiheit muss in beiden Richtungen gelten.

Und nun der schwierigste Teil: Ist eine Rechtsordnung, welches eine solche Strafe für ein derartiges Vergehen vorsieht, akzeptabel? Hier kann die Antwort ganz eindeutig nur "Nein" lauten - allerdings aus anderen Gründen als es zunächst erscheinen mag. Die Todesstrafe ist, so sympathisch sie bei einzelnen Verbrechen auch erscheinen mag, selbst immer ein fundamentaler Verstoß gegen die Menschenrechte und damit per se unzulässig. Allerdings muss auch ganz klar gesagt werden, dass sich selbst die führende westliche Demokratie mit der Anerkennung dieses elementaren Grundsatzes bekanntlich nicht anfreunden kann. Ob überhaupt eine Strafe gerechtfertigt ist? Einerseits sind wir, siehe den ersten Absatz, da auch nicht mangelfrei, andererseits ist jede Rechtsordnung auch stets ein Abbild ihrer Gesellschaft. Vor 100 Jahren verbot der preußische Polizeikommandant von Berlin ausdrücklich die Verkleidung als Frau für Männer im Karneval und Majestätsbeleidigung war strafbar - und niemand zweifelte ernsthaft daran. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass hier zunächst auch der Grundsatz "Andere Länder, andere Sitten" zu beachten ist. Dennoch gibt es selbstverständlich auch Grenzen, an denen diese gebotene Toleranz endet - und jene erscheint mir bei der Gestaltung der Rechtsordnung für einen solchen Fall überschritten.

Gesamtfazit: Meinungsfreiheit muss immer auch für widerstreitende Meinungen gelten, sofern keine Gesetze verletzt werden und diese Gesetze hinreichenden Raum für abweichende Meinungen lassen. Die Gestaltung der Rechtsordnung ist mit den Menschenrechten nicht vereinbar, allerdings steht Saudi-Arabien damit nicht alleine, auch im westlichen Raum ist da nicht alles einwandfrei.
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