Regierung verteidigt Selbstbestimmungsgesetz | Bundestag
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Anne-Mette
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Regierung verteidigt Selbstbestimmungsgesetz | Bundestag
Regierung verteidigt Selbstbestimmungsgesetz
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/7437) auf eine Kleine Anfrage (21/7135) der AfD-Fraktion das Selbstbestimmungsgesetz. Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag vermittele keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen. Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibe durch das SBGG unberührt, schreibt die Regierung. Weiter erläutert sie dazu: „Wie bislang sind gesetzliche Grenzen der Vertragsfreiheit zu beachten (zum Beispiel die Grenzen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG). Danach ist eine Zurückweisung speziell von transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität unzulässig. Unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts sind zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt (Paragraf 20 AGG). Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt (Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 2 AGG). Auch insoweit ändert sich an der bestehenden Rechtslage durch das SBGG nichts.
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/7437) auf eine Kleine Anfrage (21/7135) der AfD-Fraktion das Selbstbestimmungsgesetz. Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag vermittele keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen. Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibe durch das SBGG unberührt, schreibt die Regierung. Weiter erläutert sie dazu: „Wie bislang sind gesetzliche Grenzen der Vertragsfreiheit zu beachten (zum Beispiel die Grenzen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG). Danach ist eine Zurückweisung speziell von transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität unzulässig. Unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts sind zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt (Paragraf 20 AGG). Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt (Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 2 AGG). Auch insoweit ändert sich an der bestehenden Rechtslage durch das SBGG nichts.
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Jaddy
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Re: Regierung verteidigt Selbstbestimmungsgesetz | Bundestag
Diese lange Fragenliste, 75 Stück, stellt auch eine Warnung dar. Darunter sind nämlich sehr spezifische Fragen nach detaillierten Zahlen zu Behandlungen, Hormonen, Blockern, OPs, Änderungen, Rückänderungen, Kosten, usw. Insbesondere nach Zahlen zu Kindern und Jugendlichen. Sie fragen auch, warum denn beispielsweise bei Hysterektomien und Mastektomien nicht nach OP-Grund differenziert wird, also dem ICD-Schlüssel. Aktuell ist die Antwort der Bundesregierung zu den meisten Fragen, dass sie dazu keine Zahlen erhebt - und das wohl auch nicht vorhat. Im Gegensatz zur gesichert rechtsextremistischen Partei, und wir können uns vorstellen, dass sie diese Daten nicht zur Förderung der trans Versorgung verwenden möchte.
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Violetta-TransFlower
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Re: Regierung verteidigt Selbstbestimmungsgesetz | Bundestag
Definitiv, Jaddy.Jaddy hat geschrieben: Fr 7. Aug 2026, 22:41 Diese lange Fragenliste, 75 Stück, stellt auch eine Warnung dar.
Ich habe gestern diese "kleine Anfrage " mal bis zur Hälfte ungefähr durchgelesen und auch die Antworten dazu.
Ich hatte mit 10 Fragen oder so ähnlich gerechnet.
Zuerst dachte ich mir, wie sieht denn da eine große Anfrage aus, wenn das schon so umfangreich ist.
Auffällig ist für mich auch, das sehr gerne das Wort "sogenannte " gebraucht wird.
Allein das reicht mir oft schon zur Einordnung der Fragen.
Ich denke, das alles wird aus einem ganz bestimmten Grund hinterfragt.
Diese Partei bereitet sich systematisch, mit allen Mitteln, auf die "Machtübernahme " vor.
In Sachsen-Anhalt stehen sie kurz davor.
Das ist Schlimm und macht mir Angst.
Wenn das passiert, werden WIR ALLE erfaßt und zum Schluss sperren sie UNS ein oder noch schlimmer.
Auch die Nationalsozialisten haben 1933 auf alle ihnen zur Verfügung stehenden Informationen zugegriffen über unliebsame Elemente, die nach ihrer Auffassung nicht
zur " Volksgemeinschaft " gehörten.
In welcher Katastrophe das geendet hat, wisst Ihr alle.
Und wieder sage ich (unter Tränen)
WEHRET DEN ANFÄNGEN !!!!
Hat Angst
Eure Violetta
🌺 Das Glück 🍀 wohnt wieder in meinem Herzen 💜🙏
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Knäckebrötchen
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Re: Regierung verteidigt Selbstbestimmungsgesetz | Bundestag
Ich würde noch weiter gehen: jede Anfrage der Rechten ist eine Warnung. Denn sie fragen niemals, um daraus etwas gutes, hilfreiches oder sinnvolles abzuleiten. Es geht ausschließlich um die Erfassung von Gegnern.Jaddy hat geschrieben: Fr 7. Aug 2026, 22:41 Diese lange Fragenliste, 75 Stück, stellt auch eine Warnung dar.
Was mir dabei fast mehr Sorgen bereitet, ist der Umstand, dass vieles davon so anschlußfähig auch in andere politische Parteien und Spektren ist. Und ich muss immer wieder an den Skit von Daniel Sloss dazu denken: https://www.youtube.com/watch?v=O-qcXpapsoY. Wobei mir diese Variante fast noch besser gefällt https://www.youtube.com/watch?v=7G_2ExXZHDk
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