Recht und Verbraucherschutz/Anhörung
Sehr unterschiedlich haben Sachverständige bei einer Anhörung im Rechtsausschuss am Montag, 16. März 2026 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beurteilt, der einen besseren Schutz vor sogenannten SLAPP-Klagen bringen soll. SLAPP steht für „strategic lawsuit against public participation“ oder strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung. Dabei werden Journalisten und andere Personen, die sich öffentlich geäußert haben, mit Klagen überzogen mit dem einzigen Ziel, dass der finanzielle und zeitliche Aufwand zur Verteidigung sie zum Schweigen bringt.
Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024 / 1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“ (21/3942) stand auch ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Einschüchterungsklagen stoppen - Demokratie und Pressefreiheit schützen“ (21/4276) zur Begutachtung.
Die Vertreter des Deutschen Richterbundes und der Bundesrechtsanwaltskammer stellten übereinstimmend fest, dass in Deutschland, anders als in anderen EU-Ländern, zumindest kein strukturelles SLAPP-Problem bestehe. So berichtete Christopher Sachse, Mitglied der Pressekammer des Oberlandesgerichts Hamburg und Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes, seine Pressekammer bearbeite jährlich 600 bis 800 Verfahren, und davon sei in den letzten Jahren kein einziges als missbräuchlich einzustufen gewesen.
Sachse verwies darauf, dass hierzulande die Richter sowohl über die Zulässigkeit einer Klage als auch über den Streitwert entschieden. Auch Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann, Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer, hob den bereits jetzt wirksamen Schutz vor missbräuchlichen Klagen hervor und mahnte, es dürfe nicht umgekehrt für redlich handelnde Kläger der Rechtsschutz eingeschränkt werden.
Der Richter am Bundesgerichtshof Peter Allgayer lobte in diesem Zusammenhang, dass der Gesetzentwurf im Wesentlichen nicht über die umzusetzende EU-Richtlinie hinausgehe. Dazu gehöre, dass sich die Regelungen auf Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug beschränken.
Allerdings kritisierte Allgayer eine Regelung, wonach bei Klagen gegen öffentliche Äußerungen das Gericht stets vorab die Frage der Missbräuchlichkeit klären soll. Es sei nicht ersichtlich, warum das Gericht darüber nicht nur auf Antrag entscheiden soll.
Roger Mann, der als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowohl Beklagte als auch Kläger vertritt, verwies darauf, dass in Deutschland die Einschüchterung weitgehend im vorgerichtlichen Bereich erfolge, nämlich durch Abmahnungen mit horrenden Drohungen. Daraufhin würden die Abgemahnten oft unnötig Unterlassungserklärungen unterzeichnen, welche den öffentlichen Diskurs einschränkten.
Rechtsbeirätin Jessica Flint von der NO SLAPP Anlaufstelle bestätigte dies. Beispielsweise für Lokaljournalisten oder Blogger sei es schwer, sich gegen solche Abmahnungen finanzkräftiger Unternehmen zu verteidigen.
Die Beschränkung des Gesetzentwurfs auf grenzüberschreitende Fälle fand in der Anhörung nicht nur Zustimmung, sondern auch Kritik. Ganz grundsätzlich bemängelte Rechtsanwalt Joschka Selinger, Schwerpunktleiter „Demokratie und Grundrechte“ bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, dass eine solche Regelung neu im deutschen Rechtssystem sei. Zudem sei keine scharfe Abgrenzung zwischen rein inländischem und grenzüberschreitendem Bezug möglich, vor allem im Zeitalter des Internets.
Auch Nina Noelle von Greenpeace Deutschland forderte, diese Beschränkung aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Noelle betonte vor allem die Probleme gemeinnütziger Organisationen durch SLAPP-Verfahren. Diese hätten oft nicht die finanziellen Rücklagen, um langjährige Gerichtsverfahren durchzustehen, und könnten deshalb „in den Bankrott geklagt werden“. Noelle verlangte, eine wesentlich höhere Missbrauchsgebühr im Gesetz zu verankern.
Lob und Tadel für Gesetz gegen einschüchternde KlagenLob und Tadel für Gesetz gegen einschüchternde Klagen
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Anne-Mette
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