Diesmal auch mit Diskriminierungserfahrungen von TIAN* Personen.
Einige von euch haben möglicherweise an der Umfrage teilgenommen.
Nach rassistischen Gründen (41,9%) und Aussehen (25,9%) stehen Erfahrungen aufgrund von Geschlcht bzw Geschlechtsidentität mit 23,8% an dritter Stelle der Häufigkeit.
Diskriminierung nach Aussehen sind nicht durch AGG geschützt.
Hier ist die Pressemitteilung: https://www.antidiskriminierungsstelle. ... nisse.htmlTrans*, inter* und nicht-binäre* Personen (31,8 Prozent) sowie Frauen (16,1 Prozent) berichten mit einer höheren Wahrscheinlichkeit von Diskriminierungserfahrungen als Männer (9,8 Prozent).
...
Jüngere Altersgruppen berichten durchweg mit einer höheren Wahrscheinlichkeit von Diskriminierungserfahrungen als ältere Altersgruppen. Bi- und homosexuelle Menschen berichten mit einer Wahrscheinlichkeit von 16,0 Prozent von Diskriminierungserfahrungen im Vergleich zu 9,4 Prozent der heterosexuellen Personen
...
Die Hälfte der Befragten (50,3 Prozent) benennt zwei und mehr Diskriminierungsmerkmale. Besonders häufig werden ethnische Herkunft beziehungsweise rassistische Gründe gemeinsam mit Religion oder Weltanschauung, mit dem sozioökonomischen Status oder Aussehen genannt.
...
Das Arbeitsleben spielt eine zentrale Rolle, wenn es um Diskriminierungserfahrungen geht: Von allen Personen mit Diskriminierungserfahrungen geben 39,2 Prozent an, dass sie Diskriminierung im Arbeitsleben erfahren haben.
... Die am häufigsten genannten Diskriminierungsmerkmale, anhand derer die Befragten sich im Arbeitsleben diskriminiert sehen, sind rassistische Gründe beziehungsweise ethnische Herkunft (38,0 Prozent), Geschlecht oder Geschlechtsidentität (31,5 Prozent), Lebensalter (23,1 Prozent) und sozialer Status (21,1 Prozent). Wie in allen Lebensbereichen haben vor allem muslimische Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine höhere Wahrscheinlichkeit, Diskriminierungserfahrungen im Arbeitsleben zu benennen.
...
Die Mehrheit der Betroffenen (56,0 Prozent) unternimmt keine aktiven Schritte gegen erlebte Diskriminierung.
Am meisten reagieren die Betroffenen, indem sie die diskriminierende Person oder Stelle direkt ansprechen (29,7 Prozent). Nur ein kleiner Teil der Befragten (12,8 Prozent, nicht abgebildet) nimmt institutionelle oder rechtliche Möglichkeiten in Anspruch, um sich gegen Diskriminierung zu wehren (darunter rechtliche Beratung, offizielle Beschwerde oder rechtliche Schritte).
Unten sind die Download-Links für Lang- und Kurzfassung.