Artikel bei queer.de von Nora Eckert https://www.queer.de/detail.php?article_id=56266
PDF 1: Die neue Broschüre https://www.bundesstiftung-gleichstellu ... chuere.pdf
PDF 2: Die erwähnte Studie mit den (rechtlichen) Hintergründen https://www.bundesstiftung-gleichstellu ... hen_2A.pdf Achtung: Sehr ausführlich und juristisch
Lohnt sich alles zu lesen. Nora greift diesen Absatz aus PDF2 heraus: "Nicht-binäre Menschen stellen eine Grundannahme unserer Gesellschaft in Frage: dass es nur Frauen und Männer gibt. Dass das Infragestellen dieser Binarität so viel Aufsehen erregt, zeigt uns, dass die binäre Geschlechterordnung bei weitem nicht nur symbolisch ist. Geschlecht hat in unserer Gesellschaft weiterhin eine herausragende Bedeutung. Es ist nicht egal, ob jemand ein Mann oder eine Frau ist. Wenn diese Unterteilung ins Wanken gerät, scheint etwas auf dem Spiel zu stehen." - Übersetzt: Menschen werden je nach gedeutetem Gender prinzipiell unterschiedlich behandelt, nämlich als "Mann" oder "Frau", nie nur als "Mensch". (Dito für andere Deutungen...)
Die darauf folgenden Absätze (S.10f) sind auch deutlich. Sie legen die grundsätzliche und strukturelle Bevorteilung von Männern dar, wo traditionell nur Frauen als Diskriminierte erfasst werden. Deshalb folgern Boll und Markwald: "Nicht-binäre Menschen erleben ebenso wie Frauen in vielen Bereichen Diskriminierung. Sie sind keine Männer und sie werden in unserer Gesellschaft nicht wie Männer behandelt."
Die Diskriminierung nichtbinärer Menschen wird durch Art. 3(3) GG aber ebenso verboten - und die Autor*innen stellen fest, dass Art. 3(2) GG auch auf nichtbinäre Menschen erweitert werden kann/muss: Der Staat hat aktiv für die Gleichberechtigung zu sorgen. Also neu formuliert: "(2) Personen aller Geschlechter sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung aller Geschlechter und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Nur um das auch abzuräumen: Mit "Geschlecht" ist hier inzwischen (BVerfG 2017 und folgende, aber auch SBGG) das selbstbestimmte Identitätsgeschlecht (bzw seine Abbildung im amtlichen Eintrag) gemeint. Nix Körper, nix Biologie.