Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben
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Anne-Mette
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Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Die antragstellende nicht-binäre Person wendet sich gegen die Ansprache „Sehr geehrter Herr (...) in verfahrensleitenden Schreiben des Landgerichts Frankfurt am Main im Rahmen eines Berufungsstrafverfahrens. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat nun entschieden, dass diese Schreiben keine Justizverwaltungsakte darstellen, so dass der eingeschlagene Rechtsweg unzulässig ist.
Die antragstellende Person ist nicht-binär und hat einen gestrichenen Geschlechtseintrag. Gegen sie wird beim Landgericht Frankfurt am Main ein Berufungsstrafverfahren wegen Beleidigung geführt. In diesem Zusammenhang ist die antragstellende Person wiederholt in gerichtlichen Schreiben mit „Sehr geehrter Herr (...)“ angesprochen worden.
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hes ... -schreiben
Die antragstellende nicht-binäre Person wendet sich gegen die Ansprache „Sehr geehrter Herr (...) in verfahrensleitenden Schreiben des Landgerichts Frankfurt am Main im Rahmen eines Berufungsstrafverfahrens. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat nun entschieden, dass diese Schreiben keine Justizverwaltungsakte darstellen, so dass der eingeschlagene Rechtsweg unzulässig ist.
Die antragstellende Person ist nicht-binär und hat einen gestrichenen Geschlechtseintrag. Gegen sie wird beim Landgericht Frankfurt am Main ein Berufungsstrafverfahren wegen Beleidigung geführt. In diesem Zusammenhang ist die antragstellende Person wiederholt in gerichtlichen Schreiben mit „Sehr geehrter Herr (...)“ angesprochen worden.
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Michi
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Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben
Interessant, welche juristischen "Verrenkungen" da bemüht werden, um das Miss-Gendern zu rechtfertigen.
Im Grunde liest es sich also so, dass man mit nicht binären Menschen nach Belieben umspringen kann.
Nach dieser verqueren Logik könnte/dürfte auch eine Frau sich nicht dagegen verwehren, vom Gericht mit „Sehr geehrter Herr (...)“ angesprochen zu werden, was ich jedoch schwer bezweifeln möchte.„Die in diesen Schreiben jeweils enthaltene männliche Ansprache „Sehr geehrter Herr (...)“ enthält damit keine Regelung an sich. Sie ist vielmehr lediglich ein formeller Beginn und Ausdruck einer gängigen Höflichkeit einer schriftlichen Kommunikation. Regelungsgehalt haben ausschließlich die an die antragstellende Person gerichteten Schreiben als Ganzes“
Im Grunde liest es sich also so, dass man mit nicht binären Menschen nach Belieben umspringen kann.
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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Svetlana L
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Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben
Genau, und d e n Richter kann man dann auch als Frau Richterin ansprechen - hat ja keinen Regelungsgehalt und ist lediglich höflicher Beginn einer nachfolgenden Kommunikation. Da kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln.MichiWell hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 19:49 Nach dieser verqueren Logik könnte/dürfte auch eine Frau sich nicht dagegen verwehren, vom Gericht mit „Sehr geehrter Herr (...)“ angesprochen zu werden, was ich jedoch schwer bezweifeln möchte.
Hawadehre
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As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
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Knäckebrötchen
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Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben
Naja, erstmal würde ja "nur" festgestellt, dass der Verfahrensweg falsch gewählt ist.
Über ein "richtig" oder "falsch" der Anrede per se wurde nicht entschieden.
Die zu Grunde gelegte Rechtsvorschrift regelt andere Belange als die Anrede. Das ist so, wie wegen eines Strafzettels vor den EUGH zu ziehen. Falsches Gericht, nicht zuständig.
Der entscheidende Punkt ist die Freiheit des Gerichts. Dagegen könnte unter Umständen geklagt werden, aber das wäre ein anderes Verfahren mit einer anderen Rechtsnorm als Grundlage.
Das es nicht nett, sogar unhöflich und respektlos ist, die Anrede nicht anzupassen - absolut. Einen rechtlichen Anspruch scheint es nicht zu geben. Zumindest nicht in diesem Kontext. Ich wüsste allerdings gerne, welche Anrede in den Verwaltungsakten verwendet wird, denn dort scheint das ja schon relevant zu sein.
Über ein "richtig" oder "falsch" der Anrede per se wurde nicht entschieden.
Die zu Grunde gelegte Rechtsvorschrift regelt andere Belange als die Anrede. Das ist so, wie wegen eines Strafzettels vor den EUGH zu ziehen. Falsches Gericht, nicht zuständig.
Der entscheidende Punkt ist die Freiheit des Gerichts. Dagegen könnte unter Umständen geklagt werden, aber das wäre ein anderes Verfahren mit einer anderen Rechtsnorm als Grundlage.
Das es nicht nett, sogar unhöflich und respektlos ist, die Anrede nicht anzupassen - absolut. Einen rechtlichen Anspruch scheint es nicht zu geben. Zumindest nicht in diesem Kontext. Ich wüsste allerdings gerne, welche Anrede in den Verwaltungsakten verwendet wird, denn dort scheint das ja schon relevant zu sein.
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Violetta-TransFlower
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Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben
Die durch die antragstellende Person beanstandete männliche Ansprache stelle auch keine Maßnahme dar, die durch eine Justizbehörde getroffen worden sei. Die Schreiben unterfielen dem Bereich der sog. justizförmigen Verwaltungstätigkeit. Es handele sich zwar nicht um Rechtsprechung im engeren Sinne, wohl aber um richterliche Tätigkeit, die in richterlicher Unabhängigkeit ausgeübt werde
Meine Güte, was für ein Beamten- und Justizdeutsch
Der betroffene Mensch, seine Gefühle, bleibt bei so etwas völlig auf der Strecke, das seht ihr ja an der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt.
Bedauerlich und traurig für die/den Betroffene/n finde ich das.
Was ich mich jetzt aber auch frage, wie wäre denn die korrekte Anrede in diesem Fall, Ihr könnt mir das sicherlich sagen.
denkt menschlich
Eure Violetta
🌺 Das Glück 🍀 wohnt wieder in meinem Herzen 💜🙏
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Juliane
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Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben
Moin zusammen.Violetta CD hat geschrieben: Do 20. Nov 2025, 07:06
Meine Güte, was für ein Beamten- und Justizdeutschin dem gesamten Artikel. Erschreckend.
Auch wenn es nicht direkt dazu gehört, unsere Gerichte sind offensichtlich noch längst nicht im Jahr 2025 angekommen.
Ich bekam vor einem guten Jahr eine Zeugenvorladung. Darin stand: Im Falle einer Verhinderung hätte ich "fernmündlich" oder per "Fernschreiber" das Gericht über mein fernbleiben in Kenntnis zu setzen.
Jo! Telefon kennen die noch nicht, oder? Und 'nen Fernschreiber hat ja auch fast jeder Zuhause
Die mich kennen mögen mich. Die mich nicht mögen können mich. Frei nach Konrad Adenauer
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Nico
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Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben
In Briefen z.B.:Violetta CD hat geschrieben: Do 20. Nov 2025, 07:06 Was ich mich jetzt aber auch frage, wie wäre denn die korrekte Anrede in diesem Fall, Ihr könnt mir das sicherlich sagen.
- Guten Tag Vorname Nachname, …..
- Hallo Vorname Nachname, ……
Beim Aufrufen z.B. in Praxen:
- Vorname Nachname, kommen Sie bitte mit….
LG Nico
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Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben
Wie Nico schrieb...Violetta CD hat geschrieben: Do 20. Nov 2025, 07:06 Was ich mich jetzt aber auch frage, wie wäre denn die korrekte Anrede in diesem Fall, Ihr könnt mir das sicherlich sagen.
Ich hab dazu schon seit Jahren diese URL "auf Kurzwahl": https://www.duden.de/sprachwissen/sprac ... rn-e-mails
Das beeindruckt offenbar in meinen "Meckermails"
Amazon, Ebay, Ikea und andere machen das generell so und speichern einfach keine Anrede. Macht die IT-Prozesse viel einfacher.
Funktioniert übrigens auch als genereller Ausweg, wenn die Anrede nicht "geraten" werden kann, weil der zB Name kein "deutscher Standardname" ist. Aber auch wenn kann es falsch sein. Wir haben in der Enby-Gruppe zum Beispiel die Namen Jakob, Anton und Finja und keine der Personen ist "erwartungsgemäss". Weder "biologisch" noch von der Identität her.
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Michi
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Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben
Gutes Beispiel, womit man kontern kann, wenn man auf das tausendste "Ja aber die sollen sich mal entscheiden, ob sie Mann oder Frau sein wollen" nicht mehr eingehen möchte:Jaddy hat geschrieben: Do 20. Nov 2025, 11:50 Funktioniert übrigens auch als genereller Ausweg, wenn die Anrede nicht "geraten" werden kann, weil der zB Name kein "deutscher Standardname" ist. Aber auch wenn kann es falsch sein.
Andrea - Im Deutschen weiblich, in Italien männlich.
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Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben
Mein zweiter Vorname ist (seit Geburt) "Meine". Nach einem Vorfahren von sechzehnhundertirgendwas. Südlich von Jever weiss keinein den einzuordnen.MichiWell hat geschrieben: Do 20. Nov 2025, 13:29 Gutes Beispiel, womit man kontern kann, wenn man auf das tausendste "Ja aber die sollen sich mal entscheiden, ob sie Mann oder Frau sein wollen" nicht mehr eingehen möchte:
Andrea - Im Deutschen weiblich, in Italien männlich.
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Vesta
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Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben
Richtig erkannt. In der Sache wurde gar nicht entschieden.Knäckebrötchen hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 22:22 Naja, erstmal würde ja "nur" festgestellt, dass der Verfahrensweg falsch gewählt ist.
Über ein "richtig" oder "falsch" der Anrede per se wurde nicht entschieden.
Das Problem ist oftmals, dass man nicht die Anrede, sondern die Software anpassen müsste. In dem Falle wäre die antragsstellende Person mit "Sehr geehrte Frau ..." wohl auch nicht zufrieden gewesen. Andere Behörden schaffen das wohl besser, ich habe erst heute ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, das mit "Frau und Frau ..." anfing. Gut, bei Nonbinär wüsste ich jetzt nicht, ob das auch funktioniert.Knäckebrötchen hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 22:22 Das es nicht nett, sogar unhöflich und respektlos ist, die Anrede nicht anzupassen - absolut.
Das letzte Mal, dass ich fehlgegendert wurde, war im Wartezimmer von Lubos, vor dem Vorgespräch zur GaOP. Ich verstehe es bis heute nicht, warum ausgerechnet dort? Die OP habe ich dann woanders machen lassen (nicht nur deswegen).