Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben
Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben

Antworten
Anne-Mette
Administratorin
Beiträge: 27027
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:19
Geschlecht: W
Pronomen: sie
Wohnort (Name): Ringsberg
Forum-Galerie: gallery/album/1
Hat sich bedankt: 183 Mal
Danksagung erhalten: 2022 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Die antragstellende nicht-binäre Person wendet sich gegen die Ansprache „Sehr geehrter Herr (...) in verfahrensleitenden Schreiben des Landgerichts Frankfurt am Main im Rahmen eines Berufungsstrafverfahrens. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat nun entschieden, dass diese Schreiben keine Justizverwaltungsakte darstellen, so dass der eingeschlagene Rechtsweg unzulässig ist.

Die antragstellende Person ist nicht-binär und hat einen gestrichenen Geschlechtseintrag. Gegen sie wird beim Landgericht Frankfurt am Main ein Berufungsstrafverfahren wegen Beleidigung geführt. In diesem Zusammenhang ist die antragstellende Person wiederholt in gerichtlichen Schreiben mit „Sehr geehrter Herr (...)“ angesprochen worden.



https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hes ... -schreiben
Michi
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 5925
Registriert: Mo 19. Dez 2016, 09:45
Pronomen: sie
Forum-Galerie: gallery/album/11
Hat sich bedankt: 671 Mal
Danksagung erhalten: 810 Mal
Kontaktdaten:

Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben

Post 2 im Thema

Beitrag von Michi »

Interessant, welche juristischen "Verrenkungen" da bemüht werden, um das Miss-Gendern zu rechtfertigen.
„Die in diesen Schreiben jeweils enthaltene männliche Ansprache „Sehr geehrter Herr (...)“ enthält damit keine Regelung an sich. Sie ist vielmehr lediglich ein formeller Beginn und Ausdruck einer gängigen Höflichkeit einer schriftlichen Kommunikation. Regelungsgehalt haben ausschließlich die an die antragstellende Person gerichteten Schreiben als Ganzes“
Nach dieser verqueren Logik könnte/dürfte auch eine Frau sich nicht dagegen verwehren, vom Gericht mit „Sehr geehrter Herr (...)“ angesprochen zu werden, was ich jedoch schwer bezweifeln möchte.

Im Grunde liest es sich also so, dass man mit nicht binären Menschen nach Belieben umspringen kann.
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
Svetlana L
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 1512
Registriert: Sa 7. Mai 2016, 06:47
Geschlecht: weiblich
Pronomen: sie
Wohnort (Name): Berlin
Hat sich bedankt: 49 Mal
Danksagung erhalten: 145 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben

Post 3 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

MichiWell hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 19:49 Nach dieser verqueren Logik könnte/dürfte auch eine Frau sich nicht dagegen verwehren, vom Gericht mit „Sehr geehrter Herr (...)“ angesprochen zu werden, was ich jedoch schwer bezweifeln möchte.
Genau, und d e n Richter kann man dann auch als Frau Richterin ansprechen - hat ja keinen Regelungsgehalt und ist lediglich höflicher Beginn einer nachfolgenden Kommunikation. Da kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln. :oops:
Hawadehre
Svetlana

As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
Däi owapfölzer Bärlinerin
Knäckebrötchen
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 606
Registriert: So 6. Okt 2024, 16:48
Geschlecht: Weiblich
Pronomen: Sie/ihr
Wohnort (Name): Marburg
Hat sich bedankt: 227 Mal
Danksagung erhalten: 624 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben

Post 4 im Thema

Beitrag von Knäckebrötchen »

Naja, erstmal würde ja "nur" festgestellt, dass der Verfahrensweg falsch gewählt ist.

Über ein "richtig" oder "falsch" der Anrede per se wurde nicht entschieden.

Die zu Grunde gelegte Rechtsvorschrift regelt andere Belange als die Anrede. Das ist so, wie wegen eines Strafzettels vor den EUGH zu ziehen. Falsches Gericht, nicht zuständig.

Der entscheidende Punkt ist die Freiheit des Gerichts. Dagegen könnte unter Umständen geklagt werden, aber das wäre ein anderes Verfahren mit einer anderen Rechtsnorm als Grundlage.

Das es nicht nett, sogar unhöflich und respektlos ist, die Anrede nicht anzupassen - absolut. Einen rechtlichen Anspruch scheint es nicht zu geben. Zumindest nicht in diesem Kontext. Ich wüsste allerdings gerne, welche Anrede in den Verwaltungsakten verwendet wird, denn dort scheint das ja schon relevant zu sein.
Sapphic | Trans* | Femme
Violetta-TransFlower
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 1361
Registriert: Fr 4. Okt 2024, 14:17
Geschlecht: Frau
Pronomen: Sie !
Wohnort (Name): Ost-Thüringen
Hat sich bedankt: 2814 Mal
Danksagung erhalten: 3159 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben

Post 5 im Thema

Beitrag von Violetta-TransFlower »

Die durch die antragstellende Person beanstandete männliche Ansprache stelle auch keine Maßnahme dar, die durch eine Justizbehörde getroffen worden sei. Die Schreiben unterfielen dem Bereich der sog. justizförmigen Verwaltungstätigkeit. Es handele sich zwar nicht um Rechtsprechung im engeren Sinne, wohl aber um richterliche Tätigkeit, die in richterlicher Unabhängigkeit ausgeübt werde

Meine Güte, was für ein Beamten- und Justizdeutsch (arg) in dem gesamten Artikel. Erschreckend.
Der betroffene Mensch, seine Gefühle, bleibt bei so etwas völlig auf der Strecke, das seht ihr ja an der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt.

Bedauerlich und traurig für die/den Betroffene/n finde ich das.

(soli)

Was ich mich jetzt aber auch frage, wie wäre denn die korrekte Anrede in diesem Fall, Ihr könnt mir das sicherlich sagen.

denkt menschlich
Eure Violetta💜
🌺 Das Glück 🍀 wohnt wieder in meinem Herzen 💜🙏
Juliane
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 1515
Registriert: Di 5. Okt 2021, 11:53
Geschlecht: Teilzeitfrau
Pronomen: sie
Wohnort (Name): Hamburg
Hat sich bedankt: 823 Mal
Danksagung erhalten: 946 Mal
Kontaktdaten:

Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben

Post 6 im Thema

Beitrag von Juliane »

Violetta CD hat geschrieben: Do 20. Nov 2025, 07:06
Meine Güte, was für ein Beamten- und Justizdeutsch (arg) in dem gesamten Artikel. Erschreckend.
Moin zusammen.

Auch wenn es nicht direkt dazu gehört, unsere Gerichte sind offensichtlich noch längst nicht im Jahr 2025 angekommen.

Ich bekam vor einem guten Jahr eine Zeugenvorladung. Darin stand: Im Falle einer Verhinderung hätte ich "fernmündlich" oder per "Fernschreiber" das Gericht über mein fernbleiben in Kenntnis zu setzen.

Jo! Telefon kennen die noch nicht, oder? Und 'nen Fernschreiber hat ja auch fast jeder Zuhause :lol: . Den letzten habe ich im Museum gesehen. Noch so mit Lochstreifen. Kein Wunder das die Gerichte so hinterherhängen mit ihren Verhandlungen. Aber ich schweife ab, 'tschuldigung :wink:

)))(: Juliane
Die mich kennen mögen mich. Die mich nicht mögen können mich. Frei nach Konrad Adenauer
Nico
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 212
Registriert: Sa 12. Sep 2020, 20:50
Geschlecht: ∈ [x;m[
Pronomen: er
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 36 Mal
Kontaktdaten:

Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben

Post 7 im Thema

Beitrag von Nico »

Violetta CD hat geschrieben: Do 20. Nov 2025, 07:06 Was ich mich jetzt aber auch frage, wie wäre denn die korrekte Anrede in diesem Fall, Ihr könnt mir das sicherlich sagen.
In Briefen z.B.:
- Guten Tag Vorname Nachname, …..
- Hallo Vorname Nachname, ……

Beim Aufrufen z.B. in Praxen:
- Vorname Nachname, kommen Sie bitte mit….
LG Nico
[er]
Jaddy
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 3968
Registriert: Fr 24. Okt 2014, 21:38
Geschlecht: a_binär / a_gender
Pronomen: en/en/ens
Wohnort (Name): nahe Bremen
Hat sich bedankt: 280 Mal
Danksagung erhalten: 1225 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben

Post 8 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Violetta CD hat geschrieben: Do 20. Nov 2025, 07:06 Was ich mich jetzt aber auch frage, wie wäre denn die korrekte Anrede in diesem Fall, Ihr könnt mir das sicherlich sagen.
Wie Nico schrieb...

Ich hab dazu schon seit Jahren diese URL "auf Kurzwahl": https://www.duden.de/sprachwissen/sprac ... rn-e-mails
Das beeindruckt offenbar in meinen "Meckermails" :)

Amazon, Ebay, Ikea und andere machen das generell so und speichern einfach keine Anrede. Macht die IT-Prozesse viel einfacher.

Funktioniert übrigens auch als genereller Ausweg, wenn die Anrede nicht "geraten" werden kann, weil der zB Name kein "deutscher Standardname" ist. Aber auch wenn kann es falsch sein. Wir haben in der Enby-Gruppe zum Beispiel die Namen Jakob, Anton und Finja und keine der Personen ist "erwartungsgemäss". Weder "biologisch" noch von der Identität her.
Michi
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 5925
Registriert: Mo 19. Dez 2016, 09:45
Pronomen: sie
Forum-Galerie: gallery/album/11
Hat sich bedankt: 671 Mal
Danksagung erhalten: 810 Mal
Kontaktdaten:

Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben

Post 9 im Thema

Beitrag von Michi »

Jaddy hat geschrieben: Do 20. Nov 2025, 11:50 Funktioniert übrigens auch als genereller Ausweg, wenn die Anrede nicht "geraten" werden kann, weil der zB Name kein "deutscher Standardname" ist. Aber auch wenn kann es falsch sein.
Gutes Beispiel, womit man kontern kann, wenn man auf das tausendste "Ja aber die sollen sich mal entscheiden, ob sie Mann oder Frau sein wollen" nicht mehr eingehen möchte:

Andrea - Im Deutschen weiblich, in Italien männlich.
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
Jaddy
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 3968
Registriert: Fr 24. Okt 2014, 21:38
Geschlecht: a_binär / a_gender
Pronomen: en/en/ens
Wohnort (Name): nahe Bremen
Hat sich bedankt: 280 Mal
Danksagung erhalten: 1225 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben

Post 10 im Thema

Beitrag von Jaddy »

MichiWell hat geschrieben: Do 20. Nov 2025, 13:29 Gutes Beispiel, womit man kontern kann, wenn man auf das tausendste "Ja aber die sollen sich mal entscheiden, ob sie Mann oder Frau sein wollen" nicht mehr eingehen möchte:
Andrea - Im Deutschen weiblich, in Italien männlich.
Mein zweiter Vorname ist (seit Geburt) "Meine". Nach einem Vorfahren von sechzehnhundertirgendwas. Südlich von Jever weiss keinein den einzuordnen.
Vesta
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 247
Registriert: Sa 24. Feb 2024, 22:51
Geschlecht: w
Pronomen: sie
Hat sich bedankt: 58 Mal
Danksagung erhalten: 113 Mal
Kontaktdaten:

Re: Männliche Anrede: Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben

Post 11 im Thema

Beitrag von Vesta »

Knäckebrötchen hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 22:22 Naja, erstmal würde ja "nur" festgestellt, dass der Verfahrensweg falsch gewählt ist.

Über ein "richtig" oder "falsch" der Anrede per se wurde nicht entschieden.
Richtig erkannt. In der Sache wurde gar nicht entschieden.
Knäckebrötchen hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 22:22 Das es nicht nett, sogar unhöflich und respektlos ist, die Anrede nicht anzupassen - absolut.
Das Problem ist oftmals, dass man nicht die Anrede, sondern die Software anpassen müsste. In dem Falle wäre die antragsstellende Person mit "Sehr geehrte Frau ..." wohl auch nicht zufrieden gewesen. Andere Behörden schaffen das wohl besser, ich habe erst heute ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, das mit "Frau und Frau ..." anfing. Gut, bei Nonbinär wüsste ich jetzt nicht, ob das auch funktioniert.

Das letzte Mal, dass ich fehlgegendert wurde, war im Wartezimmer von Lubos, vor dem Vorgespräch zur GaOP. Ich verstehe es bis heute nicht, warum ausgerechnet dort? Die OP habe ich dann woanders machen lassen (nicht nur deswegen).
Antworten

Zurück zu „Rechtliches“