Unterstützung für pflegende An- und Zugehörige | Bundestag
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Anne-Mette
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Beitrag von Anne-Mette »

Gesundheit/Antwort

Die geplante Reform der sozialen Pflegeversicherung umfasst nach Angaben der Bundesregierung auch die Situation der pflegenden An- und Zugehörigen. Im Rahmen des Zukunftspakts Pflege würden sämtliche Leistungsbausteine der Pflegeversicherung auf ihre Wirksamkeit und Zielgenauigkeit hin überprüft, heißt es in der Antwort (21/2702) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2317) der Linksfraktion.

Dies schließe insbesondere Vorkehrungen zur Verbesserung der Situation der pflegenden An- und Zugehörigen sowie Fragen der Prävention und eines ausreichenden Zugangs zur pflegerischen Versorgung mit ein.

Die Facharbeitsgruppe „Versorgung“ habe unter anderem Empfehlungen für eine fachpflegerische Begleitung, ein Case Management für Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen sowie Vorschläge für eine verbesserte Versorgung in pflegerischen Akutsituationen erörtert. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe habe diese Empfehlungen am 13. Oktober 2025 beraten und in die weiteren Arbeiten aufgenommen.

Der Zukunftspakt Pflege wird den Angaben zufolge bis Ende des Jahres 2025 Vorschläge zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vorlegen. Das Ziel sei, die soziale Pflegeversicherung finanziell und strukturell zukunftsfest zu gestalten und Pflegebedürftige sowie ihre An- und Zugehörigen auch zukünftig verlässlich zu unterstützen.

Nach den Ergebnissen des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP), einer repräsentativen Haushaltsbefragung, haben der Antwort zufolge 2023 knapp sieben Millionen Menschen an Werktagen pflegebedürftige Personen versorgt oder betreut.
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