Sondervermögen: Förderung für Sportstätten und Frauenhäuser | Bundestag
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Anne-Mette
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Sondervermögen: Förderung für Sportstätten und Frauenhäuser | Bundestag

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Haushalt/Ausschuss

Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sollen im Jahr 2026 58,07 Milliarden Euro verausgabt werden. Damit liegt der Ansatz rund 800.000 Euro unter dem im Regierungsentwurf geplanten Ausgabeansatz. Die Ausgaben sind vollständig kreditfinanziert. Den Wirtschaftsplan des Sondervermögens beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung am frühen Freitagmorgen.

Die Abgeordneten nahmen am Wirtschaftsplan diverse Änderungen vor. Deutlich mehr Mittel sollen im kommenden Jahr für die Sanierung kommunaler Sportstätten zur Verfügung stehen. Dafür sind insgesamt 833 Millionen Euro für das kommende Jahr eingestellt worden. 250 Millionen Euro davon sollen für die Sanierung von kommunalen Schwimmstätten und -bädern dienen.

Auch der Spitzensport soll aus dem Sondervermögen unterstützt werden. Für „Zuwendungen für die Errichtung und Ausstattung von Spitzensportstätten“ sind für 2026 drei Millionen Euro vorgesehen, weitere insgesamt 147 Millionen Euro sollen in den darauf folgenden Haushaltsjahren verausgabt werden können.

Aus dem Sondervermögen soll künftig auch die Sanierung von Frauenhäusern finanziert werden. Dafür sind für 2026 30 Millionen Euro vorgesehen, für die Haushaltsjahre von 2027 bis 2029 insgesamt weitere 120 Millionen Euro.

Ebenfalls neu im Sondervermögen veranschlagt sind Zuschüsse für eine neue Programmscheibe für das Förderprogramm „Altersgerechter Umbau“. 2026 sind dafür 7,5 Millionen Euro eingeplant, in den darauf folgenden Jahren insgesamt 42,5 Millionen Euro in Form einer Verpflichtungsermächtigung.

Die Verpflichtungsermächtigungen in den erhöhten Teilen wurden zu großen Teilen durch Kürzungen der Verpflichtungsermächtigungen in anderen Titeln gegenfinanziert, etwa beim Programm „Jung kauft Alt“ und dem Programm „Gewerbe zu Wohnen“.

Neu im Sondervermögen ist zudem die Finanzierung der Work-and-Stay-Agentur. Die Agentur soll die Anerkennungsverfahren für die Fachkräfteeinwanderung erleichtern. 35 Millionen Euro sollen dafür im nächsten Jahr und weitere 740 Millionen Euro in den darauf folgenden Haushaltsjahren zur Verfügung stehen.

Der Ausschuss passte zudem die Ausgabenplanung für die „Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS“ an. 2026 stehen dafür mit 2,45 Milliarden Euro geringfügig weniger Mittel zur Verfügung, die Verpflichtungsermächtigung wurde gegenüber dem Regierungsentwurf um 2,59 Milliarden Euro auf 8,90 Milliarden Euro angehoben.

Weitere Anpassungen im Sondervermögen gehen zum einen auf Anpassungen an die neuen Zuschnitte und Zuständigkeiten der Ministerien und zum anderen auf koalitionsinterne Vereinbarungen vom 8. Oktober zurück. So sind für die Erhaltung der Brücken und Tunnel im Bestandsnetz der Bundesfernstraßen 2026 nun 3,25 Milliarden Euro und damit 750.000 Euro mehr als ursprünglich geplant veranschlagt. Die Verpflichtungsermächtigung wurde um 1,35 Milliarden Euro auf 4,62 Milliarden Euro erhöht. Die zusätzlichen Mittel sollen in den Jahren 2027 bis 2029 abfließen können. Bislang war der Titel nur für Bundesautobahnen eingeplant, die Zweckbestimmung wurde entsprechend angepasst.

Die Gegenfinanzierung erfolgt nach Koalitionsbeschluss bei der Förderung der Mikroelektronik für die Digitalisierung, für die 2026 nun 2,48 Milliarden Euro und damit 2,52 Milliarden Euro weniger als ursprünglich geplant zur Verfügung stehen. Auch bei der Verpflichtungsermächtigung wird gekürzt.

Deutlich angepasst wurde zudem die Verpflichtungsermächtigung für die Investitionen in den Erhalt der Schienenwege. Hier sind mit 70,57 Milliarden Euro nun 24 Milliarden Euro mehr eingeplant als im Regierungsentwurf. Die neuen Mittel sollen in den Jahren 2030 und 2031 verausgabt werden.

Zudem wurden diverse Titel um Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre angepasst, um mehrjährige Planungen zu ermöglichen. Das gilt etwa für den Digitalpakt 2.0, für den 2026 50 Millionen Euro zur Verfügung stehen sollen, und für die Jahre 2027 bis 2030 insgesamt 100 Millionen Euro.

Weitere Anpassungen der Verpflichtungsermächtigungen resultieren der Vorlage zufolge aus nicht in Anspruch genommenen und nun verschobenen Verpflichtungsermächtigungen. Zudem wurden die Ausgaben in diversen Titeln gesperrt und an die Einwilligung des Haushaltsausschusses gebunden. Damit werden Beschlüsse des Ausschusses zum Haushalts 2025 fortgeschrieben, die nach Vorlage des Regierungsentwurfes vorgelegt worden waren.
missy
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Re: Sondervermögen: Förderung für Sportstätten und Frauenhäuser | Bundestag

Post 2 im Thema

Beitrag von missy »

... ziemlich verwirrend, all diese Verpflichtungsermächtigungen.
Mir wird ganz schwindelig.
Liebe Grüße
missy
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