Hätte „Ja heißt Ja“ dieser Frau geholfen? | taz
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Anne-Mette
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Hätte „Ja heißt Ja“ dieser Frau geholfen? | taz

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Gegen ihren Willen hat ein Mann Sex mit einer Frau. Die Ermittlungen werden eingestellt. Ein Beispiel dafür, was im deutschen Sexualstrafrecht fehlt.

https://taz.de/Sexualisierte-Gewalt-in-Berlin/!6123477/
Michi
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Re: Hätte „Ja heißt Ja“ dieser Frau geholfen? | taz

Post 2 im Thema

Beitrag von Michi »

Das verstehe ich nicht: Würgemale am Hals .. seit wann gehört das zu "normalem" GW dazu?! Und dann .. er gibt selbst zu, dass es nicht einvernehmlich war.

Mich würde brennend interessieren, welche wundersame Erklärung das Gericht ersonnen hat, um da keine Schuld feststellen zu müssen.
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
Lana
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Re: Hätte „Ja heißt Ja“ dieser Frau geholfen? | taz

Post 3 im Thema

Beitrag von Lana »

Es ging um Vergewaltigung. Die ist im deutschen Recht so krude definiert, dass dieser Fall eher nicht darunter fällt.

Genau darum geht es ja in diesem Beispiel:
Das Gesetz bürdet dem Opfer auf, ausdrücklich widersprechen zu müssen (vor oder während des Übergriffs!), weil sonst stillschweigend von seinem Einverständnis ausgegangen werden kann. Ist absurd, aber geltendes Recht.

Der Rest ist Körperverletzung. Dass das von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt wurde, wird im Text zurecht bemängelt. Man kann lediglich spekulieren, dass der Strafantrag sich vielleicht "nur" auf die Vergewaltigung bezog?

LGL
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