Einführung des Begriffs „pandemische Notlage“ | Bundestag
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Anne-Mette
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Einführung des Begriffs „pandemische Notlage“ | Bundestag

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Beitrag von Anne-Mette »

Gesundheit/Gesetzentwurf

Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf (21/1508) die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung Deutschlands an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) schaffen. Die Änderungen treten am 19. September 2025 völkerrechtlich in Kraft und erfordern innerstaatlich ein Vertragsgesetz, wie es in der Vorlage heißt.

Die am 1. Juni 2024 angenommenen Änderungen der IGV beinhalten den Angaben zufolge unter anderem die Einführung des Begriffs „pandemische Notlage“. Außerdem werden die Begriffe „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als Grundsätze der IGV aufgenommen.

Ferner umfassen die Änderungen ein Gebot für Vertragsstaaten, bei unklaren Ereignissen betreffend die öffentliche Gesundheit die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu informieren und sich mit ihr rechtzeitig über geeignete Gesundheitsmaßnahmen abzustimmen.

Die Änderungen ermöglichten es der WHO und den Vertragsstaaten, schneller und effizienter auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren und die Bevölkerung zu schützen, heißt es im Gesetzentwurf.
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