Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen derzeit keine Kassenleistung | BSG Bund
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Anne-Mette
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Geschlechtsangleichende Operationen für non„binäre Personen derzeit keine Kassenleistung | BSG Bund

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Zwei Jahre alt

Der Anspruch auf Kostenübernahme für eine geschlechtsangleichende Operation von Versicherten, die ihr Geschlecht weder als weiblich noch als männlich empfinden (non-binäres Geschlecht), setzt eine Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss voraus. An dieser fehlt es bislang. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 16/22 R).
girlnamedliz
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Re: Geschlechtsangleichende Operationen für non„binäre Personen derzeit keine Kassenleistung | BSG Bund

Post 2 im Thema

Beitrag von girlnamedliz »

Weisst jemand, ob das ausschliesslich an der Identifizierung aufgehaengt ist, oder ob es eine aehnliche Regelung auch fuer Menschen mit Intersex Merkmalen gibt?
Val44721
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Re: Geschlechtsangleichende Operationen für non„binäre Personen derzeit keine Kassenleistung | BSG Bund

Post 3 im Thema

Beitrag von Val44721 »

Intersex Menschen sind meines Wissens nach von der Versorgung für trans Menschen ausgeschlossen. Daher wird ja auch ein Interausschluss verlangt vom MDK.

Insgesamt sind alle zu beantragenden Leistungen für trans Menschen momentan eigentlich ausgesetzt für die, die nicht unter den Vertrauensschutz fallen, also nach 2023 mit der Behandlung angefangen haben.
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Jaddy
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Re: Geschlechtsangleichende Operationen für non„binäre Personen derzeit keine Kassenleistung | BSG Bund

Post 4 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Val44721 hat geschrieben: Di 26. Aug 2025, 16:53 Intersex Menschen sind meines Wissens nach von der Versorgung für trans Menschen ausgeschlossen. Daher wird ja auch ein Interausschluss verlangt vom MDK.
So ist das. Steht schriftlich in der Begutachtungsanleitung, die der GKV-Spitzenverband dem Medizinischen Dienst als Richtlinie gegeben hat.
Val44721 hat geschrieben: Di 26. Aug 2025, 16:53 Insgesamt sind alle zu beantragenden Leistungen für trans Menschen momentan eigentlich ausgesetzt für die, die nicht unter den Vertrauensschutz fallen, also nach 2023 mit der Behandlung angefangen haben.
Jain. Es gab den Schriftwechsel, angeregt vom GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss) an (damals noch) Gesundheitsminister Lauterbach. Tenor: "Das BSG-Urteil stoppt eigentlich alle Transiitons-Leistungen, auch für binäre trans Personen. Die können wir aber nicht jahrelang unversorgt lassen. Gehen Sie bitte zügig den im (damaligen) Koa-Vertrag vereinbarten gesetzlichen Versorgungsanspruch an, aber lassen sie bis dahin die jetzige Regelung einfach weiterlaufen". Woraufhin Lauterbach sinngemäss geantwortet hat "haben wir vor und der GKV-Spitzenverband hat seinen Mitgliedern (den gKV) bereits 'empfohlen', weiter wie bisher zu genehmigen".

Heisst: Solange da keinein in die Suppe spuckt, läuft die Genehmigungspraxis erst mal weiter. Nur binär, ohne inter, mit den bekannten Begutachtungen und Mängeln.

Dass die derzeitige Regierung irgendeine gesetzliche Regelung ins SGB schreibt ist unwahrscheinlich. Tatsächlich wäre mir am liebsten, dass sie das Thema gar nicht wahrnehmen. Sonst kommt da bloss maximal restriktiver Unsinn bei raus.
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Re: Geschlechtsangleichende Operationen für non„binäre Personen derzeit keine Kassenleistung | BSG Bund

Post 5 im Thema

Beitrag von Val44721 »

Jaddy hat geschrieben: Di 26. Aug 2025, 18:37 Heisst: Solange da keinein in die Suppe spuckt, läuft die Genehmigungspraxis erst mal weiter. Nur binär, ohne inter, mit den bekannten Begutachtungen und Mängeln.
Bei den meisten ja. Ich hab allerdings schon von drei Krankenkassen Ablehnungen der Anträge gesehen mit Berufung aufs BSG-Urteil, dass sie diese Kosten nicht übernehmen werden. Früher war es nur eine. Wenn die Zahl jetzt immer weiter steigt ist doof halt.

Fürchte mich halt echt drum, ich falle nicht mehr unter den Vertrauensschutz.
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Re: Geschlechtsangleichende Operationen für non„binäre Personen derzeit keine Kassenleistung | BSG Bund

Post 6 im Thema

Beitrag von girlnamedliz »

Vielen Dank fuer Eure detaillierten Ausfuehrungen. Mich stelle mir dabei immer die Frage, wann es Zeit ist den USA den Ruecken zu kehren und zurueck nach Europa zu kommen. Aber die von Euch beschriebene Situation in Deutschland macht da auch nicht gerade Hoffnung.

Ich bin in WA State, dass den Krankenversicherern die Uebernahme von Hormonen und diversen Operationen (Brust, Genitalien, Gesicht, Stimmbaender, nur fuer binaere trans Menschen) zwingend vorschreibt. Und waehrend das toll klingt, gibt es gleichzeitig immer weniger Aerzte, die aus Angst vor Repressalien Willens sind, diese Leistungen auch tatsaechlich zu erbringen. Wartezeit auf eine Vaginoplasty derzeit etwa drei Jahre, gemessen vom Tag der Ueberweisung durch den Hausarzt.

LG, Liz
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Re: Geschlechtsangleichende Operationen für non„binäre Personen derzeit keine Kassenleistung | BSG Bund

Post 7 im Thema

Beitrag von Susi T »

@ Inter*:
Ich hab im Frühjahr dem MDK diese Stellungnahme wegen der beantragten GaOp zukommen lassen, nachdem sie es wegen Inter* zunächst abgelehnt hatten. Nach erfolgter Zusage im April dann im Juni die OP.(Stand allerdings auch schon 1,5 Jahre bei der Klinik in der Warteliste)
Auf dem aktuellsten Stand mit Fachwissen ist dort eh kaum jemand, bei mir war die Gutachterin aus der Nachbarschaft der KK.

P.S.: Inter* muss den Leidensdruck wegen Geschlechtsdisphorie/Leidensdruck "nachweisen". Ohne extra Gutachter schwer und bedeutet viel Einsatz von Thera und Patient/in, bis in Gefährliche Bereiche hinein, Stichwort unmenschlich, was dann ebenso ein Argument ist. Gilt aber eigentlich für Trans* ähnlich, nur dort ist es momentan noch ein wischiwaschi wie von Jaddy aufgeführt.
(Normale Hormonversorgung ist kein Problem, zumindest wenn es nur Testblocker/Östrogene betrifft).
Wie in der Erklärung steht, ob ich mich Inter* oder Inter/Trans, oder Trans* bezeichne ist meine Sache wenn ich neben einer Disphorie noch inter bin und inter darf nicht zum Ausschluss von medizinisch nötigen Maßnahmen führen. Das gibt auch das Gerichtsurteil nicht her.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Geschlechtsangleichende Operationen für non„binäre Personen derzeit keine Kassenleistung | BSG Bund

Post 8 im Thema

Beitrag von Vesta »

Val44721 hat geschrieben: Di 26. Aug 2025, 16:53 Insgesamt sind alle zu beantragenden Leistungen für trans Menschen momentan eigentlich ausgesetzt für die, die nicht unter den Vertrauensschutz fallen, also nach 2023 mit der Behandlung angefangen haben.
Ich habe das Urteil so verstanden, dass es für Non-Binäre keine OP als Kassenleistung gibt, da keine GBA-Empfehlung vorliegt, und einen Rechtsanspruch auf diese GBA-Empfehlung gibt es nicht. Auch für Transsexuelle sieht das Gericht den Rechtsanspruch auf die GBA-Empfehlung nicht. Da aber für Transsexuelle im Gegensatz zu Non-Binären diese GBA-Empfehlung bereits vorliegt, gibt es für Transsexuellen dennoch die OP als Kasseneistung.

Ich bin jetzt aber keine Juristin.
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Re: Geschlechtsangleichende Operationen für non„binäre Personen derzeit keine Kassenleistung | BSG Bund

Post 9 im Thema

Beitrag von Val44721 »

Nein. Alle trans Personen, die ihre Transition nach Oktober 2023 begonnen haben, haben komplett den rechtlichen Anspruch auf beantragungswürdige Maßnahmen (und damit alle OPs) verloren.

https://www.reddit.com/r/germantrans/co ... ?rdt=40770
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Vesta
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Re: Geschlechtsangleichende Operationen für non„binäre Personen derzeit keine Kassenleistung | BSG Bund

Post 10 im Thema

Beitrag von Vesta »

Val44721 hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 21:59 Nein. Alle trans Personen, die ihre Transition nach Oktober 2023 begonnen haben, haben komplett den rechtlichen Anspruch auf beantragungswürdige Maßnahmen (und damit alle OPs) verloren.

https://www.reddit.com/r/germantrans/co ... ?rdt=40770
Reddit ist keine gute Informationsquelle. Die Qualität der Beiträge dort ist mMn. meisents schlecht.

Das BSG spricht von einer neuen Behandlungsmethode, wenn die Uneindeutigkeit des Geschlechts durch die OP erhöht werden soll. Aber bei der Behandlung Transsexueller, die ein eindeutig binäres Körperbild anstreben, sehe ich nicht, dass dies eine neue Behandlungsmethode sei und die GBA-Empfehlung nicht mehr gelte.
Anne-Mette
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Post 11 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
Vesta hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 22:32 Reddit ist keine gute Informationsquelle. Die Qualität der Beiträge dort ist mMn. meisents schlecht.
das ist eine fragwürdige Einschätzung ohne Belege, die wohl niemandem (d/m/w) hilft.

Die Äußerung nagt auch am Forum als "gute Informationsquelle".

Überall, wo sich Nutzende relativ offen äußern können, wird es gute und schlechte Beiträge geben.

Gruß
Anne-Mette
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Re: Geschlechtsangleichende Operationen für non„binäre Personen derzeit keine Kassenleistung | BSG Bund

Post 12 im Thema

Beitrag von Val44721 »

Das Thema ist seit mehr als einem Jahr so ziemlich Thema Nummer 1 in trans Kreisen, das bedeutendste Urteil zur trans Gesundheit seit Jahrzehnten. Wenn man so wenig mitbekommt aus der Community, dass man das verpasst, liegt das Problem eher bei einem selbst, als daran, dass es einem andere nicht gut genug aufbereiten.

Aber bitte. Lesen wir ein internes Rundschreiben einer Krankenkasse was durch fragdenstaat veröffentlicht wurde.
Zu den köperverändernden, genehmigungspflichtigen Leistungen zählen zuvorderst alle chirurgischen Eingriffe an gesunden Organen:
• Genitalangleichende Maßnahmen
Mastektomie (Brustentfernung) bei FzM-Behandlung
• Mammaaugmentation (Brustvergrößerung) bei MzF-Behandlung
Aufgrund des neuen BSG-Urteils können diese Leistungen bis zur Rechtswirksamkeit einer entsprechenden GBA-Richtlinie oder einer gesetzlichen Regelung nicht mehr für neu einsetzende Behandlungen genehmigt werden. Lediglich versicherte Personen, die sich zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung am 19. Oktober 2023 bereits in Hormontherapie befanden, kann i. S. des Vertrauensschutzes ein Abschluss der körperverändernden Behandlung gewährt werden.

3.1. Wer oder was ist betroffen?
Bei uns versicherte oder von uns betreute Personen, die Anträge zu psychotherapeutischen oder körperverändernden Behandlungen aufgrund einer Transsexualismus-Diagnose (F64.0) beantragen. Dies umfasst auch bevollmächtigte Personen.
Quelle https://media.frag-den-staat.de/files/f ... lismus.pdf

Und da es ja letztens Thema war: Erzwungene Psychotherapie. Das wurde ja von manchen hier stark verteidigt, dass diese für bestimmte Zeit erzwungen werden sollte, und dass es vorher keine Hormone geben sollte, egal wie doll das Patient:innen nicht wollen. Gerade von dir, @Vesta. Durch die Zeit, die ich da verbringen musste, falle ich jetzt nicht mehr in den Vertrauensschutz. Ohne wäre ich dadrunter gefallen. Ich habe, aufgrund dieses Zwangs, jetzt jegliches Recht auf OPs verloren. Frustrierend.
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Post 13 im Thema

Beitrag von Lavendellöwin »

Val44721 hat geschrieben: Do 28. Aug 2025, 12:41 Ohne wäre ich dadrunter gefallen. Ich habe, aufgrund dieses Zwangs, jetzt jegliches Recht auf OPs verloren. Frustrierend.
Hey...

na das glaube ich doch ohne das du es nochmal extra betonen musst..

ich weiss nicht ob du das Paper kennst

https://media.frag-den-staat.de/files/f ... phorie.pdf

Ich an deiner Stelle würde es einfach probieren einen Antrag zu stellen und frag vorher nach was deine Krankenkasse
denn alles zur Antragstellung möchte..wenn die psychologische Fachperson gut argumentiert und auch der Behandler
sein Schreiben gut ausrichtet sehe ich schon Chancen...leg einfach das Schreiben vom GKV dazu..

und wie Tira schon schrieb auch bei inter - Anzeichen ist man nicht gleich ganz raus, schwierig ist es dann
wirklich bei einer unpassenden Chromosomenanalyse. Hint -> Ansonsten kann man rausstellen das es eine geschlechtliche Variabilität ist.
Ich selbst hab Hypogonadismus, eine Hypospadie (die wurde aber bereinigt als ich klein war) und weitere Varianzen..kann muss aber kein inter sein.
Deswegen sag ich ja, eigentlich nicht genug trans* aber auch nicht genug inter...und natürlich kann eine inter Person trans sein, genau wie eine nicht-binäre.

Alles liebe Marie (flo)
Fang an. Schritt für Schritt. Denn Mut wächst im Tun. Jeder kleine Schritt zählt – auch der unperfekte.
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Re: Geschlechtsangleichende Operationen für non„binäre Personen derzeit keine Kassenleistung | BSG Bund

Post 14 im Thema

Beitrag von girlnamedliz »

Val44721 hat geschrieben: Do 28. Aug 2025, 12:41 Das Thema ist seit mehr als einem Jahr so ziemlich Thema Nummer 1 in trans Kreisen, das bedeutendste Urteil zur trans Gesundheit seit Jahrzehnten. Wenn man so wenig mitbekommt aus der Community, dass man das verpasst, liegt das Problem eher bei einem selbst, als daran, dass es einem andere nicht gut genug aufbereiten.
Sorry, ist wohl meine Schuld. Ich hab halt gefragt, weil ich in Deutschland nicht mehr so informiert bin. Zu meiner Entschuldigung kann ich nur vorbringen, dass ich genug damit zu tun habe, in den USA auf dem Laufenden zu bleiben. Jedenfalls wollte ich hier bestimmt nicht die naechste Lawine lostreten...

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Re: Geschlechtsangleichende Operationen für non„binäre Personen derzeit keine Kassenleistung | BSG Bund

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Beitrag von Nicole Fritz »

girlnamedliz hat geschrieben: Do 28. Aug 2025, 20:15 Sorry, ist wohl meine Schuld.
Wirklich? Ich bin nicht binär und aus diesem Thema schon lange raus. Die Trans-Community will uns nicht, weil wir deren so genannte Erklärungen in Frage stellen. Also vertreten die uns nicht, und damit bekommen wir auch nicht irgendwie Recht. Wer die Grundsätze dieser so genannten Gesellschaft in Frage stellt, statt sich einfach nur körperlich an eine neue Rolle angleichen zu lassen, hat da nichts zu melden. Punkt.

LG Nicole
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