Arbeit und Soziales/Antwort
Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/1298) auf eine Kleine Anfrage (21/1118) der AfD-Fraktion ihre Pläne zur Ausweitung der sogenannten Mütterrente, also der Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung. Darüber hinaus erläutert sie in der Antwort die Verfahren der Bezuschussung der Rentenkasse durch den Bund.
Die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung seien multifunktional, also nicht zweckgebunden, sondern dienten unterschiedlichen Funktionen. Dazu gehörten etwa die allgemeine Sicherungsfunktion für die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung, aber auch die pauschale Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen, schreibt die Regierung unter anderem. „Es ist daher weder möglich noch sachgerecht, einzelne Finanzierungsanteile der Bundeszuschüsse unmittelbar bestimmten Ausgaben der Rentenversicherung zuzuordnen. Ein 'Deckungsgrad der Bundeszuschüsse für die Rentenausgaben für Kindererziehungszeiten' lässt sich daher nicht bestimmen“, heißt es in der Antwort weiter.
Auskunft über Kosten der „Mütterrente“ | Bundestag
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Anne-Mette
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Lana
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Re: Auskunft über Kosten der „Mütterrente“ | Bundestag
Das ist auch nicht wichtig und lenkt nur vom Hauptproblem ab, nämlich dass die "Bundeszuschüsse" zur Rentenversicherung seit Jahren viel zu niedrig sind. Eigentlich sind das gar keine Zuschüsse, sondern Ausgleichszahlungen für versicherungsfremde Leistungen, die der Bund beschlossen hat und die daher aus Steuermitteln finanziert werden müssten. Die "Mütterrente" ist nur eine davon.
LGL
https://bnn.de/nachrichten/politik/fehl ... -der-renteAuf 124,1 Milliarden Euro belaufen sich die versicherungsfremden Leistungen, aber der Bund zahlt nur 84,3 Milliarden. Die Lücke bezahlen die Beitragszahler.
LGL
Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt.
Blaise Pascal
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